Protocol of the Session on March 13, 2003

(Frau Budde, SPD: Dass Sie politische Bildung nicht wollen, das unterscheidet uns!)

durch Freistellung fördern, weil das ein Investitionshemmnis ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von der Regierungsbank - Zuruf von Frau Budde, SPD - Weitere Zurufe von der SPD)

Frau Budde, politische Bildung können wir mit den Leuten, die politisch gebildet werden müssen, am Samstag machen, aber nicht zu der Zeit, wo wir arbeiten müssen. Das ist doch das Problem. Das bedrückt doch die Leute draußen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In Artikel 8, auf den ich jetzt zu sprechen kommen müsste, sind Änderungen des Denkmalschutzgesetzes vorgesehen. Hierzu möchte ich nur auf einen Punkt hinweisen, der mir besonders wichtig erscheint.

Bislang war es bei uns nicht möglich, die von den Denkmalschutzbehörden im Zusammenhang mit Investitionen angeordneten Grabungen und deren Dokumentation über Maßnahmen der Arbeitsförderung abzuwickeln. In Thüringen und in Sachsen ist diese Möglichkeit gegeben. Wir hatten dies als eine Pflicht des Investors konstruiert. Wir wollen das ändern, indem wir sagen, dass diese Pflicht nicht mehr besteht und nur im Einzelfall die Kosten dem Investor auferlegt werden können, mit der

Folge, dass das nun auch über die Maßnahmen der Arbeitsförderung abgewickelt werden kann.

Herr Minister, wenn Sie den Zettel links auf Ihrem Redepult zur Seite legen, dann erkennen Sie, dass die Redezeit zu Ende ist.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

Nun, Herr Präsident, ich füge mich, wie immer, Ihren Anweisungen und sage, dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat noch weitere wichtige Regelungen, über die wir uns in den verschiedenen Ausschüssen unterhalten werden. Ich schlage deshalb namens der Landesregierung vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres, für Ernährung, Landschaft und Forsten, für Bildung und Wissenschaft, für Umwelt sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überweisen.

(Zurufe von der SPD: Und für Wirtschaft!)

Ich bitte um eine zügige Beratung - Herr Kühn, das können Sie noch beantragen - und hoffe, dass wir dieses Gesetz sehr schnell auf den Weg bringen; denn die Welt draußen, die Wirtschaft in unserem Land wartet auf dieses Gesetz. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor wir in die Debatte eintreten, haben wir gemeinsam die Freude, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Havelberg begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Die Debatte wird eröffnet mit dem Beitrag der SPDFraktion. Es spricht Herr Dr. Püchel. Bitte schön.

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf diesen Augenblick hat die Weltöffentlichkeit lange warten müssen. Angekündigt wurde es bereits vor neun Monaten. Diskutiert wird darüber seit September. Nun hat das Kind das Licht der Welt erblickt, das Wunderkind Zweites Investitionserleichterungsgesetz.

Ich frage mich, ob es ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist, dass der Justizminister und nicht der Wirtschaftsminister dieses Gesetz vorstellt.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Unsere Kritik an diesem Gesetzentwurf beginnt schon bei der Überschrift; denn durch dieses Gesetz wird keine einzige Investition in diesem Land erleichtert, geschweige denn zusätzlich ausgelöst. Wie schon bei dem so genannten ersten ist auch der Titel „Zweites Investitionserleichterungsgesetz“ irreführend. Herr Becker, Sie hätten es auch Deregulierungsgesetz oder Standardabbaugesetz nennen können. Das hätte eher gepasst als Zweites Investitionserleichterungsgesetz.

(Zustimmung von Frau Fischer, Naumburg, SPD, und von Frau Budde, SPD)

Angesichts dieser Gesetzgebungstechnik fühle ich mich an Wilhelm Busch erinnert: „Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich.“ Waren beim ersten Investitionserleichterungsgesetz der Denkmalschutz und die Tariflöhne die großen Investitionshemmer, sollen es beim zweiten die berufliche Weiterbildung, die Kommunalwirtschaft und offensichtlich auch der Landtag selbst sein.

(Frau Fischer, Merseburg, CDU: Das stimmt nicht!)

Ich sage Ihnen voraus, Sie werden mit dieser Politik der Seifenblasen wie Max und Moritz enden: „Kurz, im ganzen Ort herum ging ein freudiges Gebrumm. Gott sei dank, nun ist's vorbei mit der Übeltäterei.“

(Herr Gürth, CDU: Eine alte Büttenrede!)

Im Grunde ist es unfair, jemanden zu kritisieren, der sich bemüht hat, aber es nicht besser konnte. Bemüht haben Sie sich wirklich. Man sieht es allein schon an der Zeit, die Sie dafür benötigt haben. Jeder, der den Entwurf gelesen hat, gewinnt den Eindruck, dem vorliegenden Gesetz liegt weniger das Ziel zugrunde, etwas in der Sache bewegen zu wollen. Vielmehr handeln Sie nach dem Motto: Wirtschaftspolitik ist zur Hälfte Psychologie und schlechter Stimmung kann man vorübergehend mit einem Placebo abhelfen.

Apropos Stimmung - am Faschingsdienstag hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Etwas von dieser Stimmung sollte sich wohl auch im Entwurf wiederfinden. Oder wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass das Streichen einer nie benutzten Verordnungsermächtigung eine einzige Investition erleichtern würde? Das schreiben Sie auch noch in Artikel 1 des Gesetzes.

(Herr Gürth, CDU: Dann ist es doch richtig, dass man das streicht!)

Meine Damen und Herren! Verstehen Sie mich nicht falsch. Wir Sozialdemokraten sind immer dafür, Optimismus zu verbreiten und das Land nicht schlechtzureden. Dafür stehe ich nicht nur mit meiner Person ein. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass Sie diese lächerlichen Klimmzüge um das so genannte Investitionserleichterungsgesetz nicht nötig hätten, wenn Sie nicht vorsätzlich vor den letzten Landtagswahlen unser Land so schlechtgeredet hätten,

(Beifall bei der SPD - Ach! bei der CDU)

wenn Sie nicht alle Energien darauf verwendet hätten, unserem Land ein Rote-Laterne-Image zu verpassen.

(Zurufe von der CDU)

- Schauen Sie sich die Kleine Anfrage an, die Frau Budde gestellt hat, dann wissen Sie, wo es begonnen hat.

Nun bekämpfen Sie die Geister, die Sie riefen. Allerdings tun Sie das mit untauglichen Mitteln. Teilweise sind Ihre Vorschläge auch in der Sache schädlich. Ein roter Faden ist nicht erkennbar, eher eine schwarze Schleifspur.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD)

Die Weichenstellung, der große Wurf bleibt aus. Was uns vorgelegt wurde, ist ein Flickenteppich.

Insgesamt ist das Gesetz eine beliebige Ansammlung von Änderungen aller möglichen Gesetze, ohne dass

man dem grundsätzlichen Problem der Wirtschaft in diesem Land in irgendeiner Form zu Leibe rücken konnte. Die Menschen in diesem Land werden es bald merken. Sie werden sich fragen, was die beiden Gesetze nun bewirkt haben. Das erste ist sieben Monate in Kraft. Gebracht hat es nichts. Der Minister sagt zwar etwas anderes. Er soll es uns im Ausschuss beweisen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze auf einige Regelungen näher eingehen, insbesondere auf Ihre Vorschläge zum Landesplanungsgesetz, zum kommunalen Wirtschaftsrecht, zur Bauordnung und zum Bildungsfreistellungsgesetz.

Die Änderung des Landesplanungsgesetzes in der vorgesehenen Form lehnen wir ab. Die Aufhebung der Gesetzeskraft des Landesentwicklungsplanes stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Parlaments dar, und das, obwohl der Landesentwicklungsplan in der Vergangenheit nicht eine einzige sinnvolle Investition verhindert hat. Diese Kastration des Parlaments - hier komme ich auf einen Ausspruch meines Kollegen Oleikiewitz zurück - machen wir nicht mit.

Ich will an dieser Stelle nicht den Landtagspräsidenten vorführen und aus seiner Einbringungsrede zum Antrag „Den Föderalismus modernisieren, Sachsen-Anhalt voranbringen, den Landtag stärken“ zitieren. Den Prozess der Entparlamentarisierung, den er kritisiert hat, hält das Investitionserleichterungsgesetz jedenfalls nicht auf.

(Zustimmung bei der SPD)

Wären bei der Einbringungsrede des Landtagspräsidenten mehr Mitglieder der Landesregierung und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen im Saale gewesen, wäre das Gesetz vor der Einbringung vielleicht noch einmal korrigiert und in dieser Form nicht eingebracht worden.

(Herr Gürth, CDU: Ach, Herr Püchel!)

Mit der geplanten Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts setzen Sie - ach, Herr Gürth - Ihre kommunalfeindliche Politik fort.

(Zustimmung bei der SPD - Lachen bei der CDU)

Es besteht dann aber die große Gefahr, dass nur die verlustreichen Betriebe bei den Kommunen bleiben und die Gewinn bringenden privatisiert werden müssen.

(Zuruf von Herrn Gürth, CDU)

Sie scheinen auch zu verkennen, dass die kommunalen Unternehmen wichtige Auftraggeber des Mittelstands und des Handwerks sind. Lassen Sie mich das am Beispiel der Magdeburger Stadtwerke verdeutlichen. Anlässlich einer Anhörung der SPD-Fraktion zum so genannten Zweiten Investitionserleichterungsgesetz haben die SWM dargelegt, dass sie jährlich mit Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe einen guten Teil der Auftragsbücher regionaler Unternehmen füllen.

Weiterhin haben die SWM an der örtlichen Wertschöpfung einen erheblichen Anteil. So haben sie im Jahr 2001 7,9 Millionen € an Konzessionsabgaben, 3,9 Millionen € an Gewerbesteuer und 0,2 Millionen € an Grundsteuer gezahlt.