Protocol of the Session on March 13, 2003

Es gäbe Möglichkeiten. Der Bundeswirtschaftsminister hat sehr weitgehende Vorstellungen. Er kann sich in der eigenen Fraktion nicht durchsetzen. Deswegen hat er sich etwas ausgedacht, das ich für sehr klug halte. Er hat nämlich gesagt: Lasst uns zwei Modellregionen, zwei Länder - ein Land in Ostdeutschland, das andere in Westdeutschland - nehmen, in denen die politisch Verantwortlichen, das heißt das jeweilige Parlament, die Freiheit bekommen, die Normen etwa im Arbeitsrecht, im Bau-, im Planungsrecht und in anderen Bereichen, die von vielen als hinderlich für eine gute wirtschaftliche Entwicklung eingeordnet werden, ihrerseits regional zu verändern. Ich finde, das ist eine plausible Überlegung, weil man dann nämlich nebeneinander das jetzt geltende Bundesrecht hat und reformierte Regelungen in den Modellregionen.

Ich bitte die SPD, dass Sie uns dabei unterstützt. Wir, das heißt die Koalitionsparteien bzw. die Landesregierung, sind bereit, den ganzen Ärger, den sich Herr Schröder und Herr Clement in Berlin nicht auf sich zu nehmen trauen, hier im Land auszutragen. Wir sind bereit, die Korrekturen des Bundesrechtes in den genannten Bereichen durchzuführen und damit deutlich zu machen, dass sich mit anderen Rahmenbedingungen im Arbeits-, im Planungs- und im Baurecht eine bessere wirtschaftliche Entwicklung gewährleisten lässt, als wenn alles so bleibt, wie es im Moment ist.

Ich denke, wenn wir diesen Weg gehen würden, wenn Sie Herrn Clement - Ihren eigenen Bundesminister - in diesem Bereich unterstützen würden, dann könnte Sachsen-Anhalt wirklich vorneweg marschieren und deutlich machen, dass mit einem liberalisierten Arbeitsrecht und mit liberalisierten Regelungen im Bau- und im Planungsrecht eben mehr Arbeit und mehr Wirtschaftswachstum zu bewirken ist.

Wir wollen Sachsen-Anhalt voranbringen. Wir wollen, dass wir die Rahmenbedingungen, die in den 50er- und 60er-Jahren, meine Damen und Herren, ein Wirtschaftswunder ermöglicht haben und die heute eben nicht mehr gelten, wieder bekommen, weil damit deutlich wird, dass man auch und gerade durch eine entsprechende Gesetzgebung entscheidend dazu beitragen kann, dass es wirtschaftlich vorangeht.

Noch einmal der Appell an Sie: Unterstützen Sie Herrn Clement! Unterstützen Sie die Koalition hier im Land bei den Bemühungen, Regelungen in Kraft zu setzen, die gewährleisten, dass es mit diesem Land wirtschaftlich wieder bergauf geht!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Rehberger. - Jetzt gibt es die Möglichkeit für die Fraktionen, noch einmal zu sprechen. Bitte sehr, Herr Dr. Püchel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rehberger, was ich eben erlebt habe, hat mich etwas überrascht: So dünnhäutig und ner

vös wie heute habe ich Sie schon lange nicht mehr hier gesehen.

(Oh! bei der CDU)

Vor einem Dreivierteljahr sind Sie angetreten und haben gesagt, was alles kommen und sein wird. Was sagen Sie heute? - Ein knappes Jahr, nachdem sie angetreten sind, kommt der Offenbarungseid: Ja, wir hätten, aber die da oben... - Das ist mir zu einfach.

(Beifall bei der SPD - Oh! bei und Zurufe von der CDU)

- Natürlich, so haben Sie es hier gesagt. Sie haben gesagt, was alles schuld ist, ABM und anderes. Arneburg durften wir nicht mehr erwähnen. Warum nicht? Natürlich hat Arneburg letztendlich den Ausschlag gegeben.

Sie sprechen hier von deutlichen Zunahmen bei den Investitionen im verarbeitenden und im produzierenden Gewerbe. Dann kommen Sie mit „deutlichen Zahlen“. Das war so nebulös. Es wird alles immer nur vorgeschoben. Was Sie einmal versprochen haben, das können Sie nicht halten. Das haben Sie heute zugegeben.

(Beifall bei der SPD - Frau Fischer, Merseburg, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Vielen Dank. - Möchte noch jemand das Wort haben? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist damit die Debatte beendet.

Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Wenn ich es recht verstanden habe, dann soll die Federführung beim Ausschuss für Recht und Verfassung liegen. Dann stimmen wir zunächst darüber ab.

Wer für die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung als federführenden Ausschuss ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist auf jeden Fall ausreichend. Wer ist dagegen? - Das sind die beiden Oppositionsparteien. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen.

Jetzt geht es weiter. Es wurden zur Mitberatung Überweisungen in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Inneres, für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Bildung und Wissenschaft vorgeschlagen. Habe ich einen Ausschuss zu nennen vergessen, der vorgeschlagen worden ist?

(Zuruf von der CDU)

- Den Vorschlag für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Kultur und Medien habe ich nicht gehört. Wird eine Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien vorgeschlagen?

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Es wird von niemandem vorgeschlagen. Dann stimmen wir über die Überweisung in die vorgeschlagenen Ausschüsse zur Mitberatung zusammen ab, wenn niemand widerspricht.

(Zuruf von der SPD: Bildungsausschuss! - Herr Lukowitz, FDP: Noch einmal, bitte!)

- Den Bildungsausschuss habe ich genannt. - Ich wiederhole: Überweisung in die Ausschüsse für Wirtschaft

und Arbeit, für Inneres, für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Bildung und Wissenschaft. Nichts weiter? - Dann stimmen wir darüber zusammen ab. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Es gibt das gleiche Abstimmungsverhältnis. Damit ist das so beschlossen worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Justizgesetzen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/473

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/597

Ich bitte zunächst Herrn Wolpert, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung, vorliegend in der Drs. 4/473, wurde in der 13. Landtagssitzung am 6. Februar 2003 an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich in seiner 10. Sitzung am 26. Februar 2003 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Zur Beratung lag eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die inhaltlich vom Ausschuss zum Änderungsantrag erhoben wurde und einstimmig bestätigt wurde. Diese Änderungen haben sich insbesondere durch die im Landtag vereinbarten Grundsätze der Rechtsförmlichkeit, die ab dem 1. Januar 2003 gültig sind, ergeben. Damit soll eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit des Gesetzes gewährleistet werden.

So sind beispielsweise in Artikel 1 die unter den Nrn. 1 und 3 zu ändernden Paragrafen nun als Volltext ohne weitere Änderungsbefehle gefasst worden. Daneben wurde durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dargestellt, dass durch das Vierte Rechtsbereinigungsgesetz der § 7 außer Kraft getreten sei. Um eine bessere Lesbarkeit zu erreichen, wurde der Änderungsbefehl für die §§ 7 und 8 zusammengefasst und die Einfügung veranlasst.

Zu Artikel 3 ist zu bemerken, dass die Fassung des neuen § 6 unter Nr. 2 ohne Überschrift bestätigt wurde, da die Vorschriften in dem zu ändernden Gesetz bisher keine Überschriften tragen.

Artikel 4 sah kein Datum des In-Kraft-Tretens vor. Der Ausschuss kam nach Rücksprache mit den Vertretern des Ministeriums der Justiz überein, das Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten zu lassen.

Die durch den Ausschuss befürworteten Änderungen sind im Einzelnen aus der Beschlussempfehlung zu ersehen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Herrn Dr. Püchel, SPD)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann können wir zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen. Das sind insgesamt vier Artikel. Falls niemand widerspricht, lasse ich darüber insgesamt abstimmen. - Wer ist dafür? - Das ist offensichtlich die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit sind die selbständigen Bestimmungen beschlossen worden.

Nun lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit einschließlich der unveränderten Überschrift abstimmen. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieses Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/503

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/598

Ich bitte Herrn Stahlknecht, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung, vorliegend in der Drs. 4/503, wurde in der 13. Landtagssitzung am 6. Februar 2003 an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 10. Sitzung am 26. Februar 2003 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst. Dazu lag eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu dem Gesetzentwurf vor, die sich der Ausschuss zu Eigen machte, indem er die darin vorgeschlagenen Änderungen zum Antrag erhob. Diese hauptsächlich redaktionellen Änderungen wurden einstimmig befürwortet, da sie sich durch die konsequente Anwendung der durch die Landesregierung und den Landtag vereinbarten Grundsätze der Rechtsförmlichkeit, die ab dem 1. Januar 2003 gültig sind, ergeben hatten.

Durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde dargestellt, dass durch das Vierte Rechtsbereinigungsgesetz § 85 aufgehoben worden sei. Somit wurde es notwendig, die Textfassung des aufgehobenen Paragrafen wieder aufzunehmen. Da § 85 durch das Vierte Rechtsbereinigungsgesetz aufgehoben worden war, existierte auch Absatz 2 nicht mehr, sodass der Befehl unter Nr. 1 Buchst. b ins Leere lief und entbehrlich wurde. Ebenso war mit dem Vierten Rechtsbereinigungsgesetz der Absatz 2 des § 88 aufgehoben worden. Damit musste sich der Befehl unter Nr. 2 des Gesetzentwurfs nun auf § 88 Abs. 2 und nicht auf Absatz 3 beziehen.