Protocol of the Session on February 6, 2003

Danke, Herr Abgeordneter Borgwardt. - Für die PDSFraktion erteile ich Herrn Gärtner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage der Einrichtung einer Härtefallkommission gab es, wie in dem Bericht über die Ausschussberatung deutlich gemacht wurde, in der letzten Sitzung eine intensive Diskussion, in deren Folge die Koalitionsfraktionen mit ihrer Stimmenmehrheit das Ansinnen der PDS-Fraktion und einer Vielzahl von Verbänden, Vereinen und Kirchen abgelehnt haben, eine Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt einzurichten.

Dabei wurden aus meiner Sicht von den Koalitionsfraktionen fadenscheinige Argumente vorgetragen: Man würde die Arbeit der Ausländerbehörden infrage stellen; das sei eigentlich nur eine Kommission mehr; Erwartungen würden geweckt, die nicht erfüllt werden könnten. - Die Praxis in den Ländern, in denen Härtefallkommissionen existieren, zeigt das Gegenteil.

Meine Damen und Herren! Aufgrund einer veränderten Gesetzeslage auf Bundesebene, aber auch aus inhaltlichen Gründen stellt meine Fraktion heute den vorliegenden Änderungsantrag. Wir wollen damit verdeutlichen, dass eine solche Härtefallkommission unabhängig vom Zuwanderungsgesetz in Sachsen-Anhalt notwendig ist und dass wir diese brauchen.

Der Verweis auf den Petitionsausschuss ist falsch. Gerade dort hat sich gezeigt, dass der Ausschuss für diese Fälle nicht der richtige Ort ist, weil er damit zum Teil inhaltlich, aber auch hinsichtlich seiner Arbeitskapazität überfordert ist. In eine solche zu bildende Härtefallkommission gehören diese Fälle hinein und sollten dort inhaltlich und fachlich behandelt werden.

Ich will auch noch einmal auf das Argument eingehen, dass alle rechtlichen Dinge und auch die Härtefälle woanders geklärt werden könnten. Ich denke, dass auch dann, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, in bestimmten Fällen - das hat die Praxis bewiesen - noch dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen können, die eine Rückkehr in das Heimatland unmöglich machen. In diesem Sinne sollten solche Fälle in der Härtefallkommission behandelt werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Herr Abgeordneter Gärtner. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ein Punkt ganz kurz: Frau Fischer, es ist schon ziemlich dreist, sich an das Rednerpult zu stellen

(Unruhe bei der SPD)

und zu sagen: Der Ministerpräsident solle doch einmal erklären, wie das mit seiner Kooperationsbereitschaft gemeint war, wie weit es damit her ist, während die Bundesregierung - SPD-geführt - das Zuwanderungsgesetz mit wenigen redaktionellen Änderungen in der Begründung 1 : 1 wieder in den Bundestag einbringt, ohne auf die anderen im Bundestag bzw. Bundesrat vertretenen Parteien zuzugehen und nach einem Kompromiss zu suchen, obwohl man weiß, dass es inhaltliche Differenzen gibt. Darin erkenne ich auch keine Kompromissbereitschaft.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Und das so hinzustellen, finde ich, ist ziemlich dreist. Nun mag man sich über den Ausdruck streiten. Ich finde das ziemlich dreist.

Ich meine - das ist das, was ich eigentlich noch einmal sagen wollte -, wir alle sollten an einer Regelung zur Zuwanderung interessiert sein. Der Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung vorgelegt worden ist, kann eine Grundlage sein, bedarf aber noch inhaltlicher Änderungen. Und die sollten jetzt gefunden werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Püchel?

Von Herrn Püchel gern.

Es ist eine ganz einfache Frage; Sie können sie mit Ja oder Nein beantworten. - Ist Ihnen bewusst, dass das Zuwanderungsgesetz fast 1 : 1 dem Müller-Papier entspricht, dass es also zwischen den großen Parteien keine Probleme geben dürfte?

(Zurufe von der CDU: Das ist falsch!)

Das weiß ich nicht bis ins letzte Detail. Aber ich kann Ihnen eines verraten, Herr Püchel:

(Herr Kurze, CDU: Müller ist CDU! - Weitere Zu- rufe von der CDU)

Herr Müller ist Mitglied der CDU und nicht der FDP.

(Zuruf von der CDU: Jawohl!)

Die FDP hat genügend Vorschläge zum Zuwanderungsgesetz gemacht, die nicht beachtet worden sind. Wir werden auch in den Bundesrat unsere eigene Meinung mit einbringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Kosmehl.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/500 ein. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/562 ab. Wer mit diesem Änderungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Stimmen der Opposition. Wer ist dagegen? - Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/500 ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen waren damit einverstanden. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir schließen Tagesordnungspunkt 18 ab.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 19 aufrufe, möchte ich den Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Bergner als ehemaliges Mitglied dieses Hohen Hauses begrüßen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 4/504

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Knöfler. Bitte schön

(Herr Dr. Püchel, SPD: Zu Protokoll!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses! Späte Abendstunde, Berichterstattung des Petitionsausschusses, und es reizt mich schon, einiges zu sagen. Aber will ich mir Ihren Zorn zuziehen? - Nein!

(Heiterkeit)

Deswegen bitte ich Sie: Lesen Sie den Bericht des Petitionsausschusses. - Ich gebe meine Rede zu Protokoll.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Einen Wunsch habe ich allerdings doch: Nicht dass der Petitionsausschuss überarbeitet wäre und deswegen die Anträge von Asylbewerberinnen nicht bearbeiten könnte - aber denken Sie über die Härtefallkommission noch einmal nach.

Ein zweiter Wunsch: Gut zu Gesicht stehen würde dem Land Sachsen-Anhalt ein Petitionsgesetz. Und dafür möchte ich noch einmal werben.

Jetzt gebe ich die Rede zu Protokoll. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

(Zu Protokoll:)

Ein arbeitsreiches Jahr 2002 liegt hinter den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Ein Jahr, in dem die dritte in

die vierte Legislaturperiode überging und sich dementsprechend neue Ausschussmitglieder in die verantwortungsvolle Tätigkeit einarbeiten mussten. Dies taten sie mit Bravour - dafür gleich zu Beginn mein Dank.

Es ist eine interessante Erfahrung, dass gerade die neu in den Ausschuss gewählten Abgeordneten neben vielen Stunden Sitzungsarbeit an insgesamt 21 Sitzungstagen gern Ortstermine wahrgenommen haben. So konnte einmal mehr der Politikverdrossenheit der Bevölkerung - im konkreten Fall der Petenten - entgegengewirkt werden. Neue Sichtweisen führten dabei nicht selten zum erfolgreichen Abschließen der Petition, zumindest für einen nachvollziehbaren Erklärungssachstand.

Wie Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drs. 4/504 vielleicht schon entnommen haben, gingen im Berichtszeitraum von Dezember 2001 bis November 2002 778 Bürgerbegehren beim Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt ein. Davon wurden 593 Vorgänge als Petition behandelt, andere wurden als Bitten bzw. Beschwerden bearbeitet; ein geringer Teil wurde an ein anderes zuständiges Bundesland oder an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.

Von den abschließend behandelten Petitionen konnten 13,2 % positiv beschieden werden, differenziert nach einzelnen Sachgebieten.

Der größte Anteil der Petitionen berührt mit einer Anzahl von 179 das Sachgebiet Inneres. Abwassergebühren und Straßenausbaubeiträge waren Themenschwerpunkte in diesen Petitionen. Durch Überweisung an Fachausschüsse und Hinzuziehen von externem Sachverstand war es gerade in diesem Bereich möglich, Runderlasse oder Gesetzesänderungen zu bewirken; ich darf an das Erheben von Straßenausbaugebühren in der satzungsfreien Zeit erinnern.