Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer mit der Überweisung in diesen Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 14 ab.
Frau Präsidentin! Ich darf voraussetzen, dass jeder die Begründung gelesen hat und ich deshalb meine Einbringungsrede zu Protokoll geben darf mit dem Wunsch, dass dieser Gesetzentwurf im Rechtsausschuss behandelt werden möge. Dies sage ich, damit man weiß, wo er zu behandeln ist. - Vielen Dank.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes soll die erhöhte Altersgrenze, die nach der derzeitigen Fassung des RiG LSA für bestimmte Richter, Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes gilt, aufgehoben werden.
Für Richter, Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Grundbuchämtern, die bis Ende 1997 das 55. Lebensjahr vollendet hatten, regelt das Landesrichtergesetz in § 85 Abs. 1 RiG LSA derzeit noch eine erhöhte Altersgrenze. Sie liegt bei dem vollendeten 68. Lebensjahr, während die Regelaltersgrenze im Beamten- und Richterrecht bei dem vollendeten 65. Lebensjahr liegt.
Die erhöhte Altersgrenze, die so genannte 68er-Regelung, gilt seit 1991. Mit ihr sollten erfahrene Bedienstete aus den westlichen Bundesländern für den Aufbau der hiesigen Rechtspflege und die Einarbeitung des Personalnachwuchses im Lande gewonnen werden. Da in den ersten Jahren nach Vollendung der deutschen Einheit nur ein geringer Teil des Personalbedarfs aus dem Land Sachsen-Anhalt gedeckt werden konnte und mit einem stark ansteigenden Arbeitsanfall gerechnet wurde, war es aus seinerzeitiger Sicht zum Aufbau der hiesigen Rechtspflege notwendig, dass die gewonnenen erfahrenen Kräfte noch über das 65. Lebensjahr hinaus im Dienst verbleiben konnten.
Die bei der Schaffung der erhöhten Altersgrenze bestehende Situation hat sich völlig verändert: Der personelle Aufbau der Justiz im Lande Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen; ein Bedarf an der Neugewinnung von älteren Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern besteht nicht mehr.
In den ersten Jahren nach Vollendung der deutschen Einheit eingestelltes Personal hat im vergangenen Jahrzehnt Erfahrungen gesammelt und erfüllt in vollem Umfang die Anforderungen einer funktionsfähigen Rechtspflege.
Der Geschäftsanfall ist in einigen Bereichen entgegen den seinerzeitigen Erwartungen bei der Schaffung der erhöhten Altersgrenze rückläufig.
Die Aufhebung der erhöhten Altersgrenze bewirkt eine Einheitlichkeit der Altersgrenze, die die Personalplanung berechenbarer macht. Unsicherheiten über den Zeitpunkt des Beginns des Ruhestandes, die wegen der Möglichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bestehen - § 6 Abs. 3 Satz 1 RiG LSA -, werden reduziert. Die Aufhebung der erhöhten Altersgrenze wirkt der fortschreitenden Abwanderung gerade qualifizierter Nachwuchskräfte in die westlichen Bundesländer entgegen.
Qualifizierte und leistungsstarke Nachwuchskräfte, die in jüngerer Vergangenheit wegen der einigungsbedingten Altersstruktur im Land keine Aussicht auf Beförderung sahen und sich vor diesem Hintergrund um eine Versetzung in ein westliches Bundesland bemüht haben oder noch bemühen, werden angesichts der Aufhebung der erhöhten Altersgrenze ihre pessimistische Einschätzung der Chance auf eine Beförderung überdenken.
Die Aufhebung der erhöhten Altersgrenze beugt der Gefahr vor, dass in dem Zeitpunkt, in dem die letzten Bediensteten nach der derzeitigen „68er-Regelung“ in den Ruhestand treten würden - 1/2011 -, ein Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften zur Besetzung von Beförderungsämtern herrscht.
Die Aufhebung der erhöhten Altersgrenze wirkt sich auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand von insgesamt 50 Bediensteten aus. Für die zeitlich unmittelbar von der Aufhebung der erhöhten Altersgrenze betroffenen Bediensteten sieht der Gesetzentwurf in § 1 Nr. 1 Buchstabe a gestaffelte Übergangsfristen vor und genügt so dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzgrundsatz.
Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für dieses Gesetzesvorhaben, dessen Ziele Nachwuchsförderung und -motivation und Eindämmung einer fortschreitenden Abwanderung junger qualifizierter Kräfte im Rahmen der Anhörung des Geschäftsbereichs des Ministeriums der Justiz und der Verbände begrüßt wurden.
Danke. - Wer mit einer Überweisung in den Rechtsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 ab und mache darauf aufmerksam, dass die parlamentarischen Geschäftsführer über den weiteren Verlauf der Sitzungsperiode beraten müssen.
Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 19. Juli 2002 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Sobetzko.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Beschlussempfehlung ist im Ausschuss einstimmig verabschiedet worden. Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit, sie im Einzelnen zu erläutern, und gebe den Bericht zu Protokoll.
Bereits in der 6. Sitzung am 19. Juli 2002 hat der Landtag den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in
der Drs. 4/68 einstimmig zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Erstmalig befasste sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten in seiner 4. Sitzung am 30. September 2002 mit der Antragsthematik. In der auch kritisch geführten Diskussion wurde ein umsetzungsangepassterer Arbeitstitel zu dem Antrag empfohlen und die Landesregierung gebeten, ein Konzept zur Verwirklichung des Antragsanliegens vorzulegen.
Dieses Veranstaltungskonzept wurde am 28. November 2002 in der 6. Arbeitssitzung des Ausschusses vorgelegt. Es war eingebunden in den Jubiläums-Festakt „Zehn Jahre Straße der Romanik“ und zudem getragen von einem wissenschaftlichen Symposium „Von den historischen Wurzeln zum neuen Europa-Hoftag in Quedlinburg im Jahr 973“. Das Veranstaltungskonzept wurde von allen Fraktionen positiv aufgenommen und die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Dieser befasste sich in seiner 10. Sitzung am 19. Dezember mit der Beschlussempfehlung und empfahl einstimmig dem federführenden Ausschuss die Annahme dieser Beschlussempfehlung.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten verabschiedete nunmehr in seiner 7. Sitzung am 9. Januar 2003 die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 4/456 einstimmig unter dem Titel „Von den historischen Wurzeln zum Neuen Europa“.
Ich persönlich danke allen an der Vorbereitung Beteiligten und wünsche mir für die Veranstaltung am 7. und 8. Mai 2003 in Quedlinburg einen vollen Erfolg und damit ein bedeutsames Stück näherer Anbindung SachsenAnhalts mit seiner Geschichte und Kultur an das neue Europa.
Namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten bitte ich den Landtag um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wer mit der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/456 einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.
Handlungskonzept zur Verbesserung der politischen Bildung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt