Protocol of the Session on December 13, 2002

Herr Kosmehl, dann könnten Sie eine Intervention machen.

Eine ganz kurze Zwischenbemerkung zu den Ausführungen von Herrn Gärtner. Bei Ihren Ausführungen ist mir aufgefallen, dass mir ein kleiner Fehler hinsichtlich des Debattengegenstandes unterlaufen ist. Das bezog sich natürlich darauf, dass das Zuwanderungsgesetz erst am 1. Januar 2003 in Kraft tritt und eine Umsetzung des Gesetzes noch nicht erforderlich ist, obwohl es vom Bundespräsidenten bereits unterzeichnet worden ist. Wir wollen deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten.

Alle anderen Gesetze, die vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden sind, gelten für uns ab dem Datum des In-Kraft-Tretens. Wenn es später dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben sollte, dann muss man das akzeptieren. Insofern bitte ich meine Ausführungen mit den jetzigen Hinweisen zur Kenntnis zu nehmen.

Das war eine klarstellende Zwischenbemerkung. Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir stimmen ab über die Überweisung des Antrags in den Innenausschuss. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Drei Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Dann ist das Ergebnis dennoch klar. Der Antrag ist in den Innenausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung

Zukunft der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/398

Ich bitte zunächst die Frau Abgeordnete Bull, für die Einbringer zu sprechen.

Meine Damen und Herren! Das Gesundheitswesen ist das soziale Sicherungssystem, das momentan am stärksten die Erosion des Sozialstaates in der jetzigen Form deutlich macht. Das Defizit der Krankenkassen liegt bei 2,5 Milliarden €. Niemand bestreitet die Notwendigkeit des Umbaus, aber das Problem ist, das Ärgerliche ist, dass die gesellschaftliche Diskussion um Alternativen reduziert wird auf die Frage: Wie viel Gesundheitssystem wollen wir uns leisten?

Meine Damen und Herren! Sprache ist nicht nur verräterisch, sondern Sprache hat auch ein erhebliches Manipulationspotenzial. Allein die Fragestellung ist tendenziös und impliziert bereits die gewünschte Antwort. Darüber hinaus erweckt sie den Eindruck, dass die Frage nach der Einnahmenpolitik gar nicht erst bestünde oder, wenn doch, als wäre diese schon beantwortet.

Niemand negiert: Die gesetzliche Krankenversicherung hat ein Ausgabenproblem. Sie hat aber ebenso, meine Damen und Herren, ein Einnahmenproblem. Wenn das Gesundheitssystem durch Beiträge finanziert wird und die Beiträge sich an Erwerbsarbeit koppeln, die aber immer weniger zur Verfügung steht, muss zumindest die Frage erlaubt sein: Wer soll sich mit welcher Leistungskraft künftig an der Finanzierung beteiligen?

Was spricht dagegen, die Finanzierung auf breitere Schultern zu verlagern, auf Bestverdienende, auf Abgeordnete, auf die Beamten? Eine wirkliche Alternative oder eine Diskussion um eine wirkliche Alternative wäre doch die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer tatsächlichen Bürgerversicherung.

Dies an den Anfang der Diskussion zu stellen war mir wichtig.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat ein drittes Problem, ein strukturelles. Das ist die Binnenverteilung der Mittel zwischen den Akteuren, den Leistungsanbietern. Einer der größten Ausgabenposten sind die Krankenhäuser. Für Nichtgesundheitspolitiker unter den Abgeordneten wird das erst interessant, wenn das Krankenhaus im Wahlkreis von der Schließung bedroht ist. Die Gesetzlichkeit sieht die Teilung der Kosten vor. Auf der einen Seite haben wir die Betriebskosten, die von der Krankenkasse gezahlt werden, und auf der anderen Seite trägt das Land die Investitionskosten. Über die Krankenhausplanung wiederum entscheidet letztinstanzlich das Land.

Meine Damen und Herren! Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Das ist ein hinlänglich bekanntes Sprichwort, das mitunter nicht ganz unsinnig ist. Um im Bild zu bleiben: Das Land bestellt und die Krankenkassen bezahlen. Die Gesundheits- und Sozialpolitikerinnen und -politiker unter uns dürften dieses Prinzip zur Genüge kennen - ich nenne nur das Stichwort Rettungsdienst oder die Verteilung der Aufgaben der überörtlichen Sozialhilfe.

Und so breit wie die Zuständigkeit bei der Beteiligung an der Planung ist, genauso breit ist natürlich auch die Palette der Interessen. Die Kassen möchten die Krankenhäuser als Kostenfaktor gern gering halten - im Interesse der Versicherten, versteht sich -, der Staat, in dem Falle das Land, muss interessiert sein an einem flächendeckenden Netz und einer vernünftigen Qualität. Dieses Interesse kollidiert an dieser Stelle nicht einmal mit seiner eigenen Finanznot. Ich vermute, das ist einer der Gründe dafür, weshalb es den Beamten des Sozialministeriums zumindest schwer fällt, in dieser Frage aus den Pantoffeln zu kommen. Und auf der anderen Seite steht die Krankenhausgesellschaft, die als Interessenvertreter der Krankenhäuser naturgemäß ein Interesse an dem Erhalt größtmöglicher Kapazitäten hat. - Das ist zugegebenermaßen etwas grob geschnitzt.

Die Kunst der Krankenhausplanung ist es, diese unterschiedlichen Interessen unter eine Mütze zu kriegen, sozusagen einen Konsens in der Planung herzustellen. Die Einführung der DRGs kündigt spätestens ab dem Jahr 2004 eine Zäsur in der Krankenhauslandschaft, insbesondere in der Krankenhausplanungslandschaft, an. Die Finanzierung wird dann auf eine Fallpauschale umgestellt, die sich im Wesentlichen an den Diagnosen orientiert. Das ist mit Chancen und ist auch mit Risiken verbunden. Dazu gibt es auch auf Bundesebene umfassende Diskussionen.

Auf der einen Seite ist es natürlich der Leistungsvergleich der Krankenhäuser schlechthin. Es bringt die Möglichkeit der Transparenz, anders gesagt, es geht um bestmögliches diagnostisches und therapeutisches Ergebnis mit minimalem Aufwand. So ähnlich beschreibt sich selbstverständlich auch das Risiko bzw. das Unbehagen, das hier und da Gesundheitspolitiker und -politikerinnen beschleicht, denn der minimale Aufwand bzw. der Preis darf natürlich nicht allein die Determinante für die Bestmöglichkeit von Therapie und Diagnostik sein.

Keine Frage: In jedem Falle aber bedeutet die Einführung der DRGs einen großen Einfluss auf die Krankenhausplanung hierzulande, und ohnehin ist die Diskussion um den Umstieg von der Kapazitätsplanung hin zur Leistungsplanung in vollem Gange.

Die vorhin erwähnte Kunst der Krankenhausplanung ist in Sachsen-Anhalt gründlich daneben gegangen. Anstatt einen Konsens zu erhalten, gab es hierzulande zwischen den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium bekanntermaßen erhebliche Eruptionen. Das Ministerium handelte nach dem Motto: Was kümmert mich mein Koalitionsvertrag? Wir planen felsenfest nach alter Tradition, nämlich nach der Bettenbedarfsformel. - Ich erspare Ihnen die Formel an dieser Stelle.

Die Krankenkassen stampften heftig mit den Füßen und drohten dem Ministerium, nicht mehr mitzuspielen.

Zweifellos, meine Damen und Herren, der Umstieg von der Kapazitätsplanung auf die Leistungsplanung ist ein sehr schwieriger und auch ein ehrgeiziger Akt. Das Land hat an der Stelle entgegen der Auffassung, die aus dem Gesundheitsministerium kam - das ist zumindest auf dem AOK-Krankenhausforum vorgestern noch einmal eindeutig bestätigt worden -, originäre Gesetzgebungskompetenz zumindest für die Krankenhausplanung, nicht für die Finanzierung.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz Sachsen-Anhalts muss novelliert werden. Die Entwicklungen im stationären Bereich bedürfen zwingend des Übergangs zu einer

modernen, leistungsorientierten Planung. Um nur einige Beispiele zu nennen: Die Mehrbelastung je Einwohnerin und Einwohner im Vergleich zu allen anderen neuen Ländern beträgt zwischen 43 und 126 €. Sachsen-Anhalt hat eine deutlich höhere Krankenhausdichte als alle anderen neuen Länder. Die Einweisungspraktiken sind regional völlig heterogen, sind nach einer Studie der Ottovon-Guericke-Universität ein regelrechter Flickenteppich.

Meine Damen und Herren! Die künftige Krankenhausplanung, genauer gesagt, deren Umstellung von der Kapazitäts- auf eine Leistungsplanung ist ein ehrgeiziges Projekt. Keine Frage, sie ist inhaltlich schwierig. Es bedarf einer Verständigung über Kriterien, was überhaupt unter Leistungsplanung zu verstehen ist. Sie ist organisatorisch schwierig. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz muss novelliert werden. Es muss möglicherweise zweigleisig gefahren werden. Nicht zuletzt sind die beteiligten Institutionen und Personen nicht die unkompliziertesten.

In jedem Falle, meine Damen und Herren, ist dies aber weder durch Aussitzen noch durch Böse-Briefe-Schreiben zu bewältigen. Die künftige Krankenhausplanung ist nicht nur eine Zäsur, sie ist nicht nur „Peanuts“ in diesem Lande. Deshalb liegt Ihnen der Antrag vor, der die Beteiligung des Parlaments und der Akteure der Debatte einfordert und an den Anfang der Diskussion die Berichterstattung des Ministeriums für Gesundheit stellt. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Bull. Möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Bönisch beantworten? - Bitte, Herr Bönisch.

Frau Bull, einen Teil Ihrer Ausführungen habe ich schon mit Verwunderung gehört. Sie wissen doch wohl, dass die Kassen der Meinung sind - maßgeblich die AOK -, dass wir wesentlich zu viele Betten im Lande haben. Sind Sie jetzt plötzlich der Befürworter des Bettenabbaues im Lande? Das verwundert mich etwas, muss ich sagen. Ich hatte das nicht gedacht, aber ich würde mich freuen, wenn Sie jetzt auch zu wirtschaftlichen Überlegungen kämen.

Zu Ihrer letzten Bemerkung: Spätestens mit der Einführung der DRGs ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr an der Zahl der Betten auszumachen. Deswegen ist es das Anliegen unseres Antrages, im Ausschuss darüber zu beraten, was Leistung künftig eigentlich heißt. Ich kann alle fünf Seiten noch einmal durchblättern: An keiner Stelle habe ich mich der Auffassung der Krankenkassen oder des Ministeriums angeschlossen, sondern Gegenstand unseres Antrages ist es, eine vernünftige Diskussion im Ausschuss durchzuführen.

Bettenplanung müsste der Vergangenheit angehören. Das war die Hauptbotschaft und das ist auch die Hauptbotschaft der AOK in Übereinstimmung mit den anderen Krankenkassen. Aber das müssten Sie Ihrem Minister erzählen und nicht mir.

Vielen Dank, Frau Bull. - Bevor ich Herrn Minister Kley das Wort erteile, freuen wir uns zunächst, Schülerinnen

und Schüler der Sekundarschule Holleben im Saalkreis auf der Tribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte Herr Minister Kley.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bull hat jetzt qualifiziert den Antrag der AOK eingebracht.

(Beifall bei der FDP)

Aber es hätte uns natürlich an dieser Stelle mehr gefreut, wenn wir auch das eine oder andere Sachkundige zu diesem Thema gehört hätten.

(Widerspruch bei der SPD und bei der PDS)

Denn die Problematik der Planung im Krankenhausbereich ist eine langwierige Angelegenheit und hinsichtlich der Schwierigkeit der Umsetzung relativ regierungsunabhängig.

Herr Minister, würden Sie eine Frage der Abgeordneten Frau Bull beantworten?

Vielleicht hätte es sich erledigt, aber bitte schön.

Bitte schön, Frau Bull.

Herr Minister, ich teile Ihre Auffassung nicht, dass wir den Antrag der AOK eingebracht hätten. Darf ich trotzdem Ihre Aussage so werten, dass Sie das Begehren der AOK als unqualifiziert betrachten?

Ich werde dazu im Weiteren noch kommen.

Die Beantwortung der Frage, wie viele Betten wir in den Krankenhäusern im Land Sachsen-Anhalt letztlich haben werden, ergibt sich für uns als Landesregierung im Wesentlichen daraus, wie hoch der Bedarf ist. Man kann jetzt natürlich behaupten, dass ein belegtes Bett nicht notwendig sei. Das ist einfach die Problematik, die wir haben.

Die Krankenhausplanung des Landes Sachsen-Anhalt ist nicht, wie dargestellt, eine Bettenplanung, sondern sie ist eine leistungs- und kapazitätsbezogene Planung, die sich natürlich an irgendeiner Stelle in Betten ausdrückt; denn es muss ja ein Maß dafür geben, nach dem man behandelt und nach dem man verhandelt. Es geht also um nichts weiter als um eine Orientierung in den Budgetverhandlungen und um die zukünftige Entwicklung der Krankenhäuser. Dies drückt sich gegenwärtig in der Definition der Fachbereiche, der Zuständigkeiten aus und diese sind dann entsprechend in Betten dargestellt.

Wenn die AOK und andere Krankenkassen ständig fordern, wir mögen Betten abbauen, dann muss man mit denen reden, die einweisen. Die Krankenhäuser fangen sich keine Patienten weg, sie weisen sich keine Patienten selbst zu, sondern es sind Menschen, die vor der Tür

stehen, die dort behandelt werden müssen. Dementsprechend muss das Land diese Struktur vorhalten.