Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es trifft zwar zu, dass einige Landesregierungen, beispielsweise auch die des unionsgeführten Saarlandes, der Einrichtung einer Härtefallkommission durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen. Es ist aber auch von dieser Seite darauf hingewiesen worden - daran sollte erinnert werden -, dass eine Regelung für Härtefälle so ausgestaltet sein muss, dass sie auch nur die wirklichen Härtefälle betrifft. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen dürfen durch die Einschaltung der Härtefallkommission nicht missbräuchlich hinausgezögert oder verhindert werden.
Die Schaffung eines Härtefallgremiums darf nicht zu einem generellen neuen Zuwanderungstatbestand oder auch nur zu einem generellen neuen Zuwanderungsanreiz werden. Bei der im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Regelung zur Einrichtung einer Härtefallkommission besteht aber sehr wohl diese Gefahr; denn die Regelung ist weder quotiert, noch ist sie an klare Voraussetzungen gebunden. Sie setzt dringende humanitäre und persönliche Gründe voraus, mit der Möglichkeit, undifferenziert Daueraufenthaltsrechte zu gewähren. Dies schafft Zu
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Sollte sich das Zuwanderungsgesetz tatsächlich als verfassungskonform erweisen, kommt in einem weiteren Schritt die Umsetzung der im Zuwanderungsgesetz normierten Bestimmungen in Betracht. Die Einrichtung einer Härtefallkommission wird dann ein noch sorgfältig zu prüfender und zu diskutierender Punkt sein. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Nun erteile ich für die CDU-Fraktion Herrn Borgwardt das Wort.
Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS kommt zur Unzeit - zur Unzeit deshalb, weil zum heutigen Tag überhaupt noch nicht klar ist, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember 2002 bei der Frage des Zuwanderungsgesetzes treffen wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Abstimmungsverfahren im Bundesrat beanstanden, wird es das Zuwanderungsgesetz nicht geben. Dem PDS-Antrag wäre damit die Grundlage entzogen.
Nun zum Inhalt des Antrages. § 25 Abs. 4 a des noch nicht in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, durch Rechtsverordnung eine Stelle zu bestimmen, auf deren Ersuchen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen oder zu verlängern ist, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Dies ist eine Kannbestimmung. Das Land Sachsen-Anhalt muss nicht unbedingt eine solche Stelle oder Kommission einrichten.
Diese Regelung wurde offensichtlich auf Wunsch der Grünen nachträglich in das Gesetz eingeschoben. Die Regelung erweckt den Eindruck, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe bei aufenthaltsrechtlichen Anerkennungsverfahren überhaupt nicht berücksichtigt würden. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr wird neben dem normalen und üblichen Verfahren eine weitere Verfahrensmöglichkeit geschaffen.
Welchen Anlass könnte es für die Notwendigkeit einer Härtefallkommission geben? - Die Antwort kann doch nur sein, die zuständigen Ausländerbehörden entscheiden nicht sachgerecht und die die Ausländerbehörden kontrollierenden Gerichte entscheiden ebenfalls nicht gerecht. Wer diese Behauptung aufstellt, der muss sie auch beweisen.
Wenn wir über ihren Antrag ernsthaft diskutieren wollen, dann muss sich die PDS die Frage gefallen lassen, welche konkreten Anhaltspunkte sie für eine Fehlentscheidung in Sachsen-Anhalt hat. Dabei haben wir in diesem Haus mit dem Petitionsausschuss eigentlich bereits eine Härtefallkommission. Frau Knöfler ist leider heute nicht da; ich hoffe, sie stellt sich der Konkurrenz und dem Wettbewerb.
In der Sache wird die Härtefallkommission zu keiner Verfahrensbeschleunigung führen; denn jede verfahrensab
schließende Entscheidung wird zwangsläufig vor der Kommission landen. Es ist doch jetzt schon so, dass alle Verfahrensmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Auf einen entscheidenden inhaltlichen Unterschied zwischen dem Zuwanderungsgesetz und dem PDS-Antrag möchte ich noch hinweisen. Das Zuwanderungsgesetz bestimmt: Dringende humanitäre oder persönliche Gründe müssen die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die PDS formuliert, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen müssen, die eine Rückkehr in das Heimatland unmöglich machen.
Während der Wortlaut des Bundesgesetzes zum Beispiel die Abschiebung in ein Drittland oder ein anderes Transitland zulassen würde, möchte die PDS ein Aufenthaltsrecht immer nur dann als gerechtfertigt ansehen, wenn die Rückkehr in das Heimatland unmöglich ist. Somit unterscheidet sich der PDS-Antrag deutlich von diesem genannten Bundesgesetz.
Soweit die PDS in ihrer Antragsbegründung noch eine andere Auslegungshilfe gibt, wann Härtefälle vorliegen, teilen wir diese Auffassung ebenfalls nicht. Danach soll ein Härtefall immer schon dann gegeben sein, wenn Leib und Seele durch Familienbeziehungen in Gefahr sind. Hand aufs Herz, meine Damen und Herren Abgeordnete: Wer von Ihnen würde bei einer bevorstehenden Abschiebung diesen Grund nicht für sich in Anspruch nehmen wollen?
Wir lehnen den Antrag heute nur aus einem Grund nicht ab: weil wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und respektieren wollen. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Gesetzgebungsverfahren beanstanden, hat sich der Antrag sowieso erledigt. Anderenfalls werden wir uns im Innenausschuss darüber unterhalten, wie mit dem Antrag zu verfahren ist. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ausschließlich in den Innenausschuss. - Danke.
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Nun erteile ich unserem heutigen Geburtstagskind Frau Krimhild Fischer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einrichtung einer Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt wird von der SPD-Fraktion begrüßt. Wir unterstützen den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion. Ich gehe davon aus, dass das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird. Dann kann nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes auf Ersuchen einer von der jeweiligen Landesregierung zu bestimmenden Stelle - das wäre die Härtefallkommission - in Ausnahmefällen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden.
Wir haben schon gehört, in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, in Schleswig-Holstein, in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern, gibt es bereits Härtefallkommissionen. Ich meine, das ist ein deutliches humanitäres Zeichen, das wir auch in Sachsen-Anhalt setzen sollten. In Zeiten, in denen sich verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger gegen ausländerfeindliche Gewaltbereitschaft wenden und in denen wir in Sachsen-Anhalt ganz besonders für ein tolerantes, weltoffenes Bundesland werben, sollten wir
Das neue Zuwanderungsgesetz unterscheidet bei allgemeinen Asylverfahren und der Flüchtlingsaufnahme bei humanitären Bleiberechten deutlich zwischen Menschen, die in ihr Herkunftsland nicht zurückkehren können, und solchen, die nicht zurückkehren wollen. Damit wird deutlich, dass Deutschland seine humanitären Verpflichtungen ernst nimmt und dabei ein zielgerichtetes und effizientes Vorgehen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht durchsetzen will.
Die Härtefallkommission, der sachkundige, aber von der Exekutive unabhängige Personen angehören sollen, kann der Ausländerbehörde in besonderen Fällen bei der Entscheidungsfindung behilflich sein, geht es doch darum, den Betroffenen dadurch zu helfen, dass die Beurteilung der Ermessensspielräume zu ihren Gunsten ausgeschöpft werden kann.
Mit der nunmehr eingebrachten Härtefallregelung im Zuwanderungsgesetz wurde einem Bedürfnis der Praxis entsprochen. Eine Härtefallkommission soll danach angerufen werden können, wenn ausreisepflichtige Ausländer geltend machen, dass ihre Ausreise zu einer besonderen Härte führen würde.
Herr Innenminister, es ist richtig, es besteht keine Rechtsverpflichtung, auch nach dem neuen Zuwanderungsgesetz nicht. Aber ich denke, es würde auch Sachsen-Anhalt gut stehen, eine Härtefallkommission einzurichten, auch vor dem Hintergrund der im Moment in der Diskussion stehenden Gutscheineinführung für Asylbewerber in unserem Bundesland, die aus meiner Sicht eine empfindliche Verschlechterung der Situation der hier lebenden Flüchtlinge darstellt.
Wir stimmen dem Antrag der PDS-Fraktion zur Einrichtung einer Härtefallkommission zu. Wir sehen darin ein Instrument des menschlichen Umgangs mit Männern und Frauen, die ihre Ausreisepflicht als eine besondere Härte empfinden. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf wenige Punkte beschränken. Es darf natürlich bei einer solchen Debatte über den Antrag auf Errichtung einer Härtefallkommission nicht unerwähnt bleiben, auf welcher Grundlage die Härtefallkommission errichtet werden soll.
Das Zuwanderungsgesetz - das sei hier ausdrücklich erwähnt - hat die FDP seit vielen, vielen Jahren gefordert. Zuerst gab es im Jahre 1997 eine Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz, die - es war die Hoch-Zeit der Blockadepolitik von Oskar Lafontaine - im Bundesrat von der SPD gestoppt wurde. Die FDP hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema Zuwanderung, auch im Deutschen Bundestag, beschäftigt. Ein Gesetz zur Zuwanderung ist notwendig, um die Zuwanderung zu steuern, aber auch zu begrenzen.
Das Zuwanderungsgesetz, das in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden ist, entspricht zwar nicht in Gänze den Vorstellungen der FDP; ein so wichtiges Gesetz braucht aber einen möglichst breiten Konsens. Deshalb haben wir uns letztlich diesem Zuwanderungsgesetz nicht verschlossen.
Was dann aber im Bundesrat geschehen ist, wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht. Eine mehr als zweideutige Verhaltensweise des damaligen Präsidenten des Bundesrates, des Regierenden Bürgermeisters Herrn Wowereit, der gegen alle Stimmen seine persönliche Meinung durchgesetzt hat, macht das Zuwanderungsgesetz und damit das ganze Thema zu einer Luftnummer, zu einem Schwebezustand, der wohl erst am nächsten Mittwoch beendet sein wird.
Meine Damen und Herren! Als Jurist muss ich leider davon ausgehen, dass das Zuwanderungsgesetz von der formalen Seite für verfassungswidrig erklärt wird. Damit, meine Damen und Herren, haben wir eine Chance verpasst, Zuwanderung in Deutschland zu regeln. Insofern wird auch der Antrag der PDS-Fraktion auf Einrichtung einer Härtefallkommission, ob man die dann im Einzelfall braucht oder nicht - es sind bereits einige Argumente ausgetauscht worden -, hinfällig werden.
Da die Fraktion der FDP der Meinung ist, dass man einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes nicht vorgreifen sollte, sind wir zu der Auffassung gekommen, dass wir den Antrag in den Ausschuss für Inneres überweisen wollen, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten und dann die zukünftige Vorgehensweise, falls es doch zustande kommt, weiter zu beraten. - Vielen Dank.
Erstens. Meine Fraktion wird der Überweisung notgedrungen zustimmen. Wir wollen, dass über das Thema im Ausschuss noch einmal diskutiert wird.
Zweitens. Wir halten unabhängig vom Zuwanderungsgesetz eine solche Härtefallkommission in SachsenAnhalt für notwendig. Das heißt, wir haben jetzt die Rechtsgrundlage und auf diese beziehen wir uns auch.
Drittens. Ich möchte meine Verwunderung über Ihr Verständnis von Gesetzen zum Ausdruck bringen, die vom Bundespräsidenten unterschrieben worden sind. Das halte ich für außerordentlich problematisch. Wenn wir diesem Verständnis folgen - gut, nächste Woche erfolgt die Entscheidung -, dann bekommen wir in dieser Bundesrepublik Deutschland ein Problem.
Es gibt zig BVG-Anträge gegen irgendwelche Gesetze. Ich erinnere mich daran, dass es zum Personalvertretungsgesetz acht Jahre lang keine Entscheidung gegeben hat und trotzdem wurde gehandelt. Ich erinnere mich daran, dass es irgendwann in den 90er-Jahren - 1996 war es, glaube ich - eine Klage gegen die Ver
Wenn wir dieses Verfahren so weiter durchziehen und sagen, wir warten ab, bis ein BVG-Urteil zu einem bestimmten Gesetz gesprochen worden ist, und erst dann dieses Gesetz umsetzen, dann wird, glaube ich, die Demokratie in dieser Bundesrepublik Deutschland nicht mehr funktionieren.
(Beifall bei der PDS - Herr Gürth, CDU: Das Urteil wird doch bereits in der nächsten Woche gespro- chen! Das ist doch Unsinn!)
Deshalb habe ich vom Grundsatz her damit ein erhebliches Problem. Wir könnten jetzt über irgendein Gesetz sprechen. Es gibt viele Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland, mit denen ich ein erhebliches Problem habe; trotzdem muss ich mich danach richten. Aber wenn Sie so weiter vorgehen, dann halte ich das für rechtsstaatlich außerordentlich bedenklich und frage Sie, ob Sie das in dieser Form so mittragen können.
Wir sind für eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss. Ich hoffe, dass wir dort zu einer inhaltlichen Diskussion kommen. - Vielen Dank.