Herr Dr. Daehre, sind Sie bereit anzuerkennen, dass das Thema Stadtumbau Ost eine Idee dieser Bundesregierung war und nicht der vorhergehenden Bundesregierung, die letztlich auch eine Situation vorgefunden hat, bei der sie bereits in einzelnen Bereichen hätte umsteuern können? Insofern ist die von Ihnen getroffene Feststellung, dass wir nicht mehr an dem Thema dran wären, geradezu hanebüchen.
Herr Felke, genau das ist das Problem. Wenn wir derartige Schattenspiele betreiben, wenn wir erklären, wer was wann wo nicht gemacht hat - wir können uns darüber unterhalten -, dann müssen wir uns aber auch über andere Dinge unterhalten. Sicherlich hat diese Bundesregierung das Programm Stadtumbau auf den Weg gebracht. Dann müssen wir aber auch sagen, dass der Betrag von 100 Millionen €, der dafür bereitgestellt wird, aus den anderen Bereichen gekommen ist. Trotzdem ist das für die Stadtsanierung viel, das ist keine Frage.
- Ja, ich sage immer, das Thema Stadtsanierung war nie strittig zwischen den Parteien. Wenn wir in den Ausschussberatungen darüber diskutiert haben - damals saßen wir noch auf der anderen Seite -, haben wir immer gesagt, die Verstetigung der Mittel für die Stadtsanierung ist hervorragend. Das ist überhaupt kein strittiger Punkt.
Aber eines müssen Sie auch einsehen - - Übrigens ist der Bundesbauminister an dieser Stelle einen Schritt weiter als Sie. Auch er meinte, man müsste sich darüber unterhalten, ob die Finanzierung mit den 5 % richtig ist. - Es ist unstrittig, dass ihr das auf den Weg gebracht habt. Das will auch keiner abstreiten.
Die Kommunen bekommen im nächsten Jahr 5 %. In diesem Jahr waren es 15 %, nun geht es im nächsten Jahr laut der Verwaltungsvereinbarung auf 5 % herunter. Das ist nun einmal so. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Und das reicht nicht aus.
Trotzdem betone ich noch einmal: Es bringt nichts, sich darüber zu unterhalten, wer was wann wo getan hat. Der
Blick muss nach vorne gehen. Ich kann Ihnen aufzählen, wie viel Mittel von 1990 bis 1994 geflossen sind. Das sind alles Kindereien, die wir über die Schulter werfen können.
Wichtig ist, dass wir ungeachtet der Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, jetzt nach vorn sehen. Wir sollten jetzt sagen: Gemeinsam wollen wir die Städte umbauen, damit sie wieder zu dem werden, was wir uns alle wünschen - lebenswerte und liebenswerte Städte in Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen gibt es nicht, sodass wir jetzt über den Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/396 abstimmen können. Wer stimmt zu? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir stimmen über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/416 ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Die SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben zugestimmt. Damit ist der Alternativantrag mehrheitlich angenommen worden und Tagesordnungspunkt 22 ist beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit langem steht auch in Sachsen-Anhalt die Diskussion um die Einrichtung einer Härtefallkommission auf der Tagesordnung. Diese Stelle soll Ausländerinnen und Ausländern auf Ersuchen im Einzelfall, wenn humanitäre oder persönliche Gründe die Rückkehr in das Heimatland unmöglich machen, einen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen. Bislang gibt es hierzu insbesondere in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern Erfahrungen, die nach unseren Erkenntnissen durchweg positiv sind.
Nunmehr sieht das Zuwanderungsgesetz vom 20. Juni 2002, das am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, in § 25 Abs. 4 a des Artikels 1 - Aufenthaltsgesetz - die Einrichtung einer Härtefallkommission in einem Bundesland vor. So kann bei Flüchtlingen, bei denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die die Rückkehr in das Heimatland unmöglich machen, im Einzelfall eine Härteklausel angewandt werden. Auf Ersuchen kann diese durch Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmte Stelle im Härtefall die Aufenthaltserlaubnis erteilen oder verlängern.
Die Härtefallkommission spricht damit im Einzelfall auf Antrag Empfehlungen an die Ausländerbehörde aus wenn aufgrund der dargelegten humanitären und sozialen Aspekte in der drohenden Abschiebung eine besondere Härte gesehen wird. Härtefälle sind je nach Art und Einzelfall unterschiedlich. Grundsätzlich geht man von folgenden Faktoren aus: erstens wenn der Flüchtling in seinem Heimatland durch die Todesstrafe bedroht ist oder zweitens wenn Leib und Seele durch Familienbeziehungen in Gefahr sind.
Meine Damen und Herren! In diesem Sinne fordert die PDS-Fraktion neben zahlreichen Verbänden und Vereinen in unserem Land nunmehr auch die Einrichtung einer solchen Kommission in Sachsen-Anhalt. Dieser Kommission sollten Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und von Vereinen und Verbänden angehören.
Ich will an dieser Stelle auf der einen Seite vor übergroßen Erwartungen warnen und auf der anderen Seite Befürchtungen ausräumen.
Zu den überzogenen Erwartungen, die teilweise von Verbänden, Vereinen und Betroffenen gehegt werden. Auch diese Härtefallkommission wird die auch aus meiner Sicht ungerechte Ausländergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland nicht aus den Angeln heben und somit viele menschlich tragische Schicksale nicht positiv ändern können.
Zu den Befürchtungen. Nach den vorhin genannten Kriterien wird es nicht zu einer Flut von Anträgen kommen, die in der Härtefallkommission verhandelt werden müssen. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus NordrheinWestfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen.
Ich möchte noch einige grundsätzliche Worte sagen zu der Frage, wie die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Sachsen-Anhalt momentan vorbereitet und wie darüber informiert wird. Ich habe den Eindruck, dass die Landesregierung keinerlei Interesse daran hat, ein Gesetz, das vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde und das in wenigen Tagen in Kraft treten soll, in die Tat umzusetzen.
Dazu gehört erstens die Einrichtung der Härtefallkommission und zweitens die Einstellung von Mitteln in den Landeshaushalt. Die im Gesetz geforderten Beträge für die Integrationskosten sind im Landeshaushalt bisher nicht vorgesehen. Ich habe den Eindruck, dass die Landesregierung darauf hofft, dass in der nächsten Woche - das BVG-Urteil wird am 18. Dezember 2002 erwartet - dieses Gesetz außer Kraft gesetzt bzw. erst einmal gestoppt wird. Deshalb zeigt man keine Initiative, das Zuwanderungsgesetz in Sachsen-Anhalt in die Tat umzusetzen.
Das halte ich für außerordentlich problematisch. Ich fordere die Landesregierung auf, initiativ zu werden und die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, damit das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2003 mit den entsprechenden Bestimmungen in Kraft treten kann. Dazu gehört die Einrichtung einer Härtefallkommission im Land Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Gärtner. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Für die mit dem vorliegenden Antrag verfolgte Zielsetzung bedarf es keiner Härtefallkommission; denn ausweislich der Begründung verfolgt der Antrag mit der Einrichtung der Härtefallkommission die Absicht, den Ausländern einen Verbleib zu ermöglichen, denen die Todesstrafe in ihrem Heimatland droht oder - wie es in dem Antrag heißt - deren Leib und Seele in Gefahr sind. Dieser Gefahrenlage wird schon durch die allgemeine Regelung in § 60 des Aufenthaltsgesetzes Rechnung getragen. Danach darf ein Ausländer in den genannten Fällen ohnehin nicht abgeschoben werden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der Antrag der PDS geht insofern ins Leere. Er zielt wohl eher auch in Richtung Populismus, wessen Gunst damit auch immer gewonnen werden soll.
Damit wäre im Grunde auch schon alles zu dem Antrag gesagt. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um einige erklärende Ausführungen zu dem in Rede stehenden Thema zu machen sowie dazu die Auffassung der Landesregierung darzulegen.
Meine Damen und Herren! Mit der Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission wird im Grunde kein Neuland betreten. Solche behördenunabhängigen Gremien gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und in Schleswig-Holstein.
Bisher fehlte jedoch eine gesetzliche Grundlage für diese Härtefallkommissionen. Das Aufenthaltsgesetz sieht nunmehr eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 25 Abs. 4 a vor. Die Anwendung dieser Vorschrift setzt allerdings voraus, dass sich das Zuwanderungsgesetz überhaupt als verfassungskonform erweist.
Lassen Sie mich dazu kurz Folgendes rekapitulieren. Das Zuwanderungsgesetz wurde am 1. März dieses Jahres vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Am 22. März dieses Jahres stimmte der Bundesrat dem Gesetz nach kontroverser Debatte aufgrund der höchst umstrittenen Wertung des Stimmverhaltens Brandenburgs mit der erforderlichen Mehrheit von 35 Stimmen zu.
Über die in der Folge durch die Länder Bayern, BadenWürttemberg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen erhobene Verfassungsklage wird das Bundesverfassungsgericht erst am 18. Dezember 2002 entscheiden. Wir müssen uns also noch für ein paar Tage in Geduld üben.
Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: Nur wenn das Zuwanderungsgesetz verfassungsgemäß zustande gekommen sein sollte, ist es überhaupt die Rechtsgrundlage, über die wir heute im Rahmen des Antrages der PDS-Fraktion diskutieren.
Meine Damen und Herren! Das grundsätzliche Ansinnen zur Einrichtung einer Härtefallkommission ist auch in Sachsen-Anhalt nicht neu. Damit beschäftigen wir uns bereits seit Jahren immer wieder. Bisher - daran hat sich
auch nichts geändert - haben wir im Land keine Notwendigkeit zur Schaffung einer solchen Kommission gesehen, insbesondere wegen der in Sachsen-Anhalt zu erwartenden geringen Fallzahl aufgrund des geringen Ausländeranteils an der Gesamtbevölkerung.
Die wenigen wirklichen Härtefälle konnten bisher auch ohne eine Härtefallkommission unter Ausschöpfung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten im Interesse der Betroffenen gelöst werden. Auch das Aufenthaltsgesetz sieht, und zwar in größerem Umfang als nach geltendem Recht, in verschiedenen Vorschriften Härtefallregelungen vor. Es ist jedenfalls im Moment nicht erkennbar, dass darüber hinausgehende Handlungsspielräume für weiterreichende Härtefallentscheidungen erforderlich sind.
Auch Bundesinnenminister Otto Schily scheint die Dringlichkeitsstufe für eine Härtefallkommission wohl nicht so hoch eingeschätzt zu haben. Die Bestimmung des § 25 Abs. 4 a des Aufenthaltsgesetzes ist nämlich erst nachträglich in das Gesetz eingefügt worden. Der erste Gesetzentwurf enthielt diese Regelung nicht.
Meine Damen und Herren! Was besagt eigentlich die neu in das Aufenthaltsgesetz aufgenommene Regelung? Die Einrichtung einer Härtefallkommission erfolgt durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung. Die Regelung ist nur eine Option für die Länder. Es besteht daher keine Verpflichtung, eine entsprechende Kommission einzusetzen. Darauf hat Bundesinnenminister Otto Schily ausdrücklich in der Bundesratssitzung am 22. März dieses Jahres hingewiesen.
Unabhängig von der jeweiligen Einstellung zu einer Härtefallkommission sind sich alle Länder in einem Punkt einig: Es muss verhindert werden, dass es einer Vielzahl an sich ausreisepflichtiger Ausländer gelingt, über ein Ersuchen als Härtefall unberechtigterweise den Aufenthalt im Bundesgebiet zu verlängern, vielleicht sogar auf Dauer den Verbleib zu ermöglichen.
Dies setzt aber voraus, dass die in dem Gesetz enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe der dringenden humanitären und persönlichen Gründe in den noch zu erlassenden Verwaltungsvorschriften durch den Bund entsprechend konzipiert werden. Einem solchen Vorhaben messe ich jedoch nur mäßige Erfolgsaussichten bei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es trifft zwar zu, dass einige Landesregierungen, beispielsweise auch die des unionsgeführten Saarlandes, der Einrichtung einer Härtefallkommission durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen. Es ist aber auch von dieser Seite darauf hingewiesen worden - daran sollte erinnert werden -, dass eine Regelung für Härtefälle so ausgestaltet sein muss, dass sie auch nur die wirklichen Härtefälle betrifft. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen dürfen durch die Einschaltung der Härtefallkommission nicht missbräuchlich hinausgezögert oder verhindert werden.