- Das Ganze also noch einmal: Wir stimmen jetzt über den Antrag ab, den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion in der Drs. 4/296 in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu überweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wenige zögernde Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Viele Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag und auch der Entschließungsantrag in den Ausschuss überwiesen worden.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/308 ab. Beantragt wurde die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Wenige Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Viele Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls in den Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir können vor der Mittagspause entgegen der bisherigen Zeitplanung noch zwei Tagesordnungspunkte abarbeiten. Das bedeutet, dass der Tagesordnungspunkt 16 - Beibehaltung der Nationalparkverordnung - noch vor der Mittagspause behandelt werden kann. Ich bitte die Fraktionen und die Redner, sich darauf einzustellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 12. Juni 1991 trat in Deutschland die so genannte Verpackungsverordnung in Kraft. Hintergrund war unter anderem die Tatsache, dass die zunehmende Verpackungsflut und insbesondere die steigenden Mengen von Einwegverpackungen gravierende negative Auswirkungen auf die Umwelt befürchten ließen. Damit verbunden sind nicht nur enorm hohe Kosten für die Entsorgung der Verpackungsabfälle, sondern vor allem auch die zunehmende Vermüllung der Landschaft und der öffentlichen Flächen. Es ist das Verdienst des damaligen Bundesumweltministers Professor Klaus Töpfer, dass er das Problem nicht nur erkannte, sondern vor allem entsprechende Konsequenzen zog und gesetzliche Regelungen anschob.
In der Verpackungsverordnung wurde insbesondere geregelt, dass für den Fall, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen von Getränken unter 72 % des Gesamtaufkommens an Getränkeverpackungen sinkt, eine Pfandpflicht auch für Einweggetränkeverpackungen - also zum Beispiel für Bierdosen oder Einwegflaschen - eingeführt wird. Im Ergebnis der statistischen Untersuchungen in den Folgejahren zeigte sich, dass die Mehrwegquote seit dem Jahr 1997 ständig unterschritten wird. Im Jahr 2001 lag sie sogar bei nur 63,8 %. Es war absehbar, dass sich diese negative Tendenz ohne Gegensteuern fortsetzen würde.
Die mehrjährige Unterschreitung der Mehrwegquote forderte nun nach geltender Rechtslage die Einführung des Pflichtpfandes. Dass dieses nicht schon eher eingeführt wurde, ist auf mehrere Klagen der Industrie und des Handels zurückzuführen. Zuerst wurde versucht, die Veröffentlichung der Zahlen, welche das Zwangspfand auslösen würden, zu verhindern. Als dies scheiterte, wurde die Gesetzes- und Verfassungsgemäßheit der Verordnung selbst infrage gestellt.
Mit Ausnahme der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf wurde die Pfandregelung der Verpackungsverordnung als gesetzes- und verfassungskonform angesehen. Dies haben zumindest das Verwaltungsgericht Potsdam, das Verwaltungsgericht Berlin, das Verwaltungsgericht Wiesbaden sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt.
Was passiert nun eigentlich? - Das geltende Recht verlangt, ab Januar 2003 einen Pfand auf Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke von 25 Cent und ab einem Füllvolumen von 1,5 Litern von 50 Cent zu erheben. Einwegver
Wir erwarten, dass die Pfandpflicht dazu führt, dass der Anteil der ökologisch nachteiligen Einwegverpackungen kurzfristig drastisch sinkt; denn das Pfand auf diese Verpackungen liegt weit über dem, welches für Mehrwegverpackungen erhoben wird.
Meine Damen und Herren! In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, vorliegend in der Drs. 4/185, hat uns die Landesregierung mitgeteilt, dass sie die Einführung des Pflichtpfandes politisch unterstützt.
Wir haben dies mit Freude zur Kenntnis genommen. Wir waren uns aber auch dessen bewusst, dass es nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit ist. Auch im parlamentarischen Raum gibt es seit langer Zeit durchaus Gegner der Einführung des Pflichtpfandes. So wurde als Alternative eine Abgabe auf Getränkeverpackungen ins Gespräch gebracht, um im Gegenzug auf das Pflichtpfand zu verzichten. Das würde allerdings auf Kosten der Nutzer, der Bürgerinnen und Bürger, gehen, und die Verursacher, nämlich die großen Abfüller und Handelsketten, schonen.
Die vom Bundestag im Jahr 2001 angestrebte Novelle der Verpackungsverordnung fand im Bundesrat auf Betreiben Bayerns leider keine Mehrheit. Sie hätte zu einem früheren Zeitpunkt mehr Klarheit für den Verbraucher gebracht und ökologisch vorteilhafte Verpackungen bevorzugt.
Es liegt auf der Hand, dass die Bundesregierung einen neuen Anlauf hinsichtlich einer Novellierung unternehmen wird. Wir werden ganz genau beobachten, wie die Landesregierung sich in diesem Fall verhalten wird.
Mit unserem Antrag wollen wir ein klares Votum des Landtages zugunsten des Dosenpfandes. Ich denke, dies ist sinnvoll, um auch nach außen zu signalisieren, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt hinter den sicher auch für viele Bürger erst einmal gewöhnungsbedürftigen Änderungen steht. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass die Mehrheit der Bürger keine Probleme mit dem Pflichtpfand haben wird.
Meine Damen und Herren! Strukturelle Veränderungen - damit komme ich zum zweiten Teil unseres Antrags - laufen kaum ohne Reibungsverluste ab. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Einführung des Pflichtpfandes unterstützend begleitet. Es geht dabei keineswegs - das möchte ich ausdrücklich betonen - um die finanzielle Förderung von Sammelsystemen. Denkbar wäre zum Beispiel ein Erfahrungsaustausch von kleineren Handelsunternehmen und anderen Betroffenen, der vom Umweltministerium moderiert wird. Es gibt sicher noch eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten, um den Handel bei der Einführung des Pflichtpfandes zu unterstützen.
Ich denke aber, dass wir uns im Umweltausschuss und im Wirtschaftsausschuss über diese Problematik noch einmal unterhalten sollten, und bitte um die direkte Annahme unseres Antrags.
Dem Alternativantrag der CDU- und der FDP-Fraktion können wir leider nicht folgen; denn ich glaube, dass ich deutlich gemacht habe, dass es uns auch darum geht, dass der Landtag das Signal an die Öffentlichkeit gibt, dass auch er die Einführung des ganz wichtigen Pflicht
Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Wernicke. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Pfandpflicht, Herr Oleikiewitz, auf Einweggetränkeverpackungen geht uns alle an. Das wird wohl keiner bestreiten. Und dass der Landtag sich damit befasst, ist auch gut und richtig.
Einiges hinsichtlich der Geschichte der Pfandpflicht wurde bereits dargelegt. Ausgelöst wird sie durch einen Automatismus in der Verpackungsverordnung. Die Pfandpflicht tritt für diejenigen Getränkesegmente in Kraft, deren Mehrweganteil unter den im Jahr 1991 ermittelten Wert von 72 % gesunken ist.
Dabei ist die Unterschreitung durch eine über zwölf Monate dauernde Nachuntersuchung zu bestätigen. Nach der Feststellung der ersten Unterschreitungen in den Jahren 1997 und 1998 hat die Bundesregierung besagte Nacherhebungen ausgelöst. Diese Erhebungen haben das Absinken des Mehrweganteils auf 71,33 % im Jahr 1997 und auf 63,81 % im April 2001 bestätigt.
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Nacherhebungen im Bundesanzeiger am 2. Juli 2002 durch die Bundesregierung wurde die Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 ausgelöst. Das betrifft Einweggetränkeverpackungen für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke.
Als Umweltministerin und als Kommunalpolitikerin begrüße ich diese Verordnung oder das so genannte Dosenpfand auch angesichts der zunehmenden Vermüllung unserer Landschaft. Aber die Belastung der Wirtschaft und der Bürger darf dabei nicht außer Acht gelassen werden; denn laut einer gemeinsamen Schätzung des BMU und des Wirtschaftsministeriums des Bundes werden die Kosten bei der Einführung eines Pflichtpfandes 0,93 Cent pro Einwegverpackung betragen. Bezogen auf die 80 Millionen Einwohner der Bundesrepublik muss demnach mit einer Mehrbelastung pro Kopf von 1,67 € im Jahr gerechnet werden.
Das war für Unternehmen der Einweglobby Grund genug, gegen die Bundesländer und die Bundesregierung Klagen einzureichen, mit denen die Einführung des Pfandes verhindert werden soll. Den anhängigen Klageverfahren werden insgesamt geringe Aussichten auf Erfolg eingeräumt.
Dennoch führt die Klageeinreichung bei den Verwaltungsgerichten dazu, dass sich aufgrund von verschiedenen Gerichtsentscheidungen unterschiedliche Sachlagen in den einzelnen Ländern ergeben können. Damit ist ein bundeseinheitlicher Vollzug ab dem 1. Januar 2003 aus unserer Sicht infrage gestellt.
Darauf haben auch die Umweltminister aller Länder auf ihrer Konferenz in der letzten Woche hingewiesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat zum Beispiel in einer Entscheidung zugunsten der Kläger entschieden und den Vollzug der Verpackungsverordnung in NordrheinWestfalen einstweilig ausgesetzt. Wegen der eingelegten Rechtsmittel bleiben die weiteren Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster und gegebenenfalls auch des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.
Wir sehen - wie auch die anderen Länder - den Bund in der Pflicht, in der Bundesrepublik einen einheitlichen Vollzug zu ermöglichen. Wie gesagt, die Umweltministerkonferenz hat diese Problematik erörtert und sich darauf verständigt, dass unter Beteiligung des Bundes der Vollzug der Pfandpflicht im Rahmen einer Länderarbeitsgemeinschaft koordiniert wird. In den nächsten Tagen werden im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Gespräche mit der Wirtschaft oder mit dem Handel stattfinden. Ich bin gern bereit, im Ausschuss darüber zu berichten bzw. Ihre Hinweise entgegenzunehmen.
Verschiedene Länder, unter ihnen das Land SachsenAnhalt, haben die Bundesregierung des Weiteren darum gebeten, zu Beginn dieser Legislaturperiode eine umfassende Novelle der Verpackungsverordnung vorzulegen. Nach Auffassung dieser Länder sollen zumindest ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen nicht bepfandet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Verpackungsverordnung eine bundesweit zu vollziehende Verordnung ist. Auch die Einführung der Pfandpflicht ist auf ein bundeseinheitliches Handeln ausgerichtet. Insofern bedarf es neben den genannten Aktivitäten in der Länderarbeitsgruppe bzw. den Gesprächen mit der Wirtschaft keiner weiteren besonderen Aktivitäten der Landesregierung während der Einführungsphase. Uns als Land erwächst keine diesbezügliche Gestaltungs- oder Regelungskompetenz.
Ich denke, deshalb ist die Überweisung in den Ausschuss mit der Bitte um eine Berichterstattung der richtige Weg. Ich bitte Sie, dem Alternativantrag der CDU- und der FDP-Fraktion zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Für die PDSFraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Dr. Köck das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist an das geltende Recht gebunden. - So lautete die lapidare Antwort auf die im Rahmen einer Kleinen Anfrage gestellte Frage, welche Haltung die Landesregierung zur Einführung eines Zwangspfandes auf Einweggetränkeverpackungen einnimmt.