Dann kommen wir zur Frage 4, die von der Abgeordneten Frau Dr. Hein gestellt wird. Die Frage bezieht sich auf das Modell 13 k.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Modells 13 k im Frühjahr 2002 an den Abiturprüfungen teilnehmen werden, bemühen sich zurzeit, so sie ein Studium anstreben, um einen Studienplatz. Einige berichten, dass Hochschulen diese Bewerbungen für das Frühjahrssemester 2002 nicht akzeptieren.
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Modell 13 k bei der Bewerbung um einen Studienplatz für das Frühjahrssemester Probleme haben und, wenn ja, worin bestehen diese?
2. Bestehen solche Probleme nur an Hochschulen bestimmter Bundesländer und, wenn ja, in welchen und welche Begründung wird dafür angegeben?
Zum Ende dieses Monats erhalten erstmals ca. 1 160 Absolventinnen und Absolventen des Modellversuchs „13 kompakt“ ihr Reifezeugnis. Wir wünschen allen bei der Prüfung ein gutes Gelingen.
Da die im Vergleich zur Regelausbildung gewonnene Zeit neben der früheren Ableistung von Wehr- und Zivildienst, der vorgezogenen Durchführung von Praktika, Auslandsaufenthalten und weiteren selbstbestimm
ten Möglichkeiten des Erfahrungsgewinns insbesondere auch für einen früheren Studienbeginn genutzt werden soll, stellen die Hochschulen des Landes ein Angebot im Umfang von über 100 Studiengängen zur Verfügung, die auch im Sommersemester begonnen werden können.
Die Informationen sind über das Studieninformationssystem des Landes unter www.studieren-in-sachsenanhalt.de abrufbar und werden dort laufend aktualisiert. Alle beteiligten Schulen erhielten die komplette Liste dieser Studienangebote auch mit dem Hinweis auf diese Internetadresse.
Um den Absolventen den Zugang zum Studium zu ermöglichen, wurde die Hochschulvergabeverordnung des Landes dahin gehend geändert, dass man sich zum Bewerbungstermin am 15. Januar 2002 mit einer von der Schule gesondert dafür gefertigten Bescheinigung bewirbt und sich nach dem Vorliegen des Abiturzeugnisses im April 2002 einschreibt.
Mit der vorgenommenen Änderung konnte der Zugang zu den Hochschulen unseres Landes gesichert werden.
Problematisch sind der direkte Zugang zu den Hochschulen anderer Länder und die ZVS-Vermittlung, da der Erlass derartiger Regelungen Ländersache ist. Es gibt eine vergleichbare Regelung in Rheinland-Pfalz, das ebenfalls in diesem Rhythmus arbeitet und die Bewerbungen aus Sachsen-Anhalt annimmt.
In den anderen Bundesländern bestehen diese Regelungen noch nicht, da es dort noch keinen entsprechenden Eigenbedarf gibt. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz werde ich mich dafür verwenden, in der Folge auch in anderen Ländern einen Studienbeginn zum Sommersemester mit dem entsprechenden Verfahren zu eröffnen. Ich möchte betonen, dass es hierbei nicht um die Frage der Anerkennung des Abiturzeugnisses geht - diese ist bundesweit gesichert -, sondern um den direkten Zugang ins Sommersemester.
Danke schön, Herr Dr. Harms. - Bevor ich zur Frage 5 komme, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Querfurt, die heute an der Landtagssitzung teilnehmen. - Herzlich willkommen!
Die Frage 5 wird von dem Abgeordneten Wolf von der FDVP-Fraktion gestellt. Es geht um den Landeszuschuss für die medizinischen Fakultäten der MartinLuther-Universität Halle/Wittenberg und der Ottovon-Guericke-Universität Magdeburg.
1. Beabsichtigt die Landesregierung die Landeszuschüsse für das Jahr 2002 bei den vorbezeichneten Fakultäten weiter zu kürzen und steht die Vertagung der Zusammenkunft des Verwaltungsrates hierzu in einem ursächlichen Zusammenhang?
2. Beabsichtigt die Landesregierung durch diese Kürzungen die beiden Universitätsklinika in Halle und Magdeburg zum Personalabbau zu motivieren?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Wolf wie folgt.
Wir kommen dann zur Frage 6. Diese Frage wird von Frau Helmecke gestellt. Sie betrifft das Thema Die Krätze kehrt wieder.
In vielen Gemeinschaftseinrichtungen, besonders in Alten- und Pflegeheimen, ist die Zahl der Krätzefälle massiv angestiegen. Schuld ist nicht etwa mangelnde Hygiene, sondern vor allem die Unkenntnis über effektive Bekämpfungsmaßnahmen.
1. Wie viele Fälle von Krätze wurden jährlich seit 1996 bis 2001 in Sachsen-Anhalt festgestellt und wo sind die Erkrankungsorte?
2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über nicht sofort erkannte und richtig behandelte Krätzefälle, und wie wurden die Ausbreitungsgebiete nach Feststellung in den Gemeinschaftseinrichtungen eingedämmt?
Herr Präsident! Der Antwort auf die Frage der Abgeordneten Frau Helmecke stelle ich Folgendes voran: Die Krätze wird durch Krätzmilben übertragen und ist eine leicht übertragbare Hautkrankheit, die Juckreiz und Entzündungen auf der Haut hervorruft. Sie ist nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 nicht an die obersten Landesgesundheitsbehörden zu melden. Eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt besteht nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes, wenn es sich um ein Geschehen in einer Gemeinschaftseinrichtung handelt.
Zu 1: Im Jahr 1996 waren es 872, im Jahr 1997 809, im Jahr 1998 664, im Jahr 1999 624, im Jahr 2000 631 und im Jahr 2001 435 Erkrankungen. Das entspricht keiner Zunahme, sondern einer Abnahme der Morbidität von 31,7 auf 16,4 Erkrankungen pro 100 000 Einwohner in diesem Zeitraum. Schwerpunkte von Erkrankungsorten sind nicht erkennbar.
Zu 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Behandlung der Krätze ist Angelegenheit der Ärztinnen und Ärzte, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten praktizieren. Bekämpfungsmaßnahmen obliegen den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Über angeordnete Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen konnte wegen der Kurzfristigkeit keine Erhebung vorgenommen werden.
Wir kommen dann zur Frage 7. Der Abgeordnete Herr Wiechmann fragt zum Thema Kampf gegen die Schwarzarbeit.
Die Bundesregierung plant, mit gezielten Kontrollen und verschärften Sanktionen wirksamer gegen Schwarzarbeit vorzugehen.
1. Wie viele Fälle von Schwarzarbeit wurden in SachsenAnhalt vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 behördlich festgestellt und welche Gewerbebereiche waren die überwiegend betroffenen?
2. Wie viele Bußgeldbescheide wurden verfügt und welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit eingeleitet?
Danke schön, Herr Wiechmann. - Die Antwort gibt in Vertretung der Ministerin Frau Budde - der Finanzminister Herr Gerhards.
Zum ersten Teil der Frage 1: Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001 wurden 1 463 Verfahren wegen Schwarzarbeit durch die zuständigen Behörden des Landes eingeleitet.
Zum zweiten Teil der Frage: Nach der Gliederung der Anlage A der Handwerksordnung aufgeschlüsselt, waren die überwiegend betroffenen Gewerbebereiche das Bauund Ausbaugewerbe mit 569 Fällen, das Elektro- und Metallgewerbe mit 71 Fällen, das Holzgewerbe mit 27 Fällen und das Gesundheits- und Körperpflege- sowie das chemische Reinigungsgewerbe mit zusammen 18 Fällen.
Zum ersten Teil der Frage 2: Von den eingeleiteten 1 463 Verfahren wurden 443 wieder eingestellt. Somit sind 1 020 Verfahren mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 366 340 € anhängig bzw. rechtskräftig abgeschlossen.
Zum zweiten Teil dieser Frage: Die Bundesregierung hat gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vorgelegt - Bundesratsdrucksache 1086/01. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, durch Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen die Verfolgung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch zu erleichtern, die Abschreckung zu erhöhen und die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft zu stärken.
In der Zielsetzung stimmt der Entwurf daher mit der wiederholt bekräftigten Intention der Landesregierung überein und erweitert begrüßenswerterweise die einschlägigen bundesgesetzlichen Regelungen in Richtung der