Protocol of the Session on February 22, 2002

In der Anlage zu diesem Schriftsatz finden sich die Versicherungen aller Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern, dass unter den für Karlsruhe benannten 14 Zeugen keine weiteren V-Leute seien.

Und nun? - Tage später erfährt die Presse - noch vor den Fraktionen des Bundestages, noch vor dem Innen

ausschuss und noch vor dem Prozessbevollmächtigten des Bundestages -, dass offenbar an all diesen Verfassungsorganen vorbei die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern einen neuen Schriftsatz nach Karlsruhe geschickt haben. In dem Schriftsatz wurden weitere vier V-Leute genannt und es wurde in Karlsruhe angefragt, wie diese V-Leute nun bitte geheim in das Verfahren eingeführt werden könnten.

Wie viel Halbwahrheiten, Täuschung, Lügen durch Weglassen und andere Tollheiten der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern kommen jetzt noch? Wollen die Verfassungsschutzämter das Verfahren jetzt offen sabotieren? Wann kommt der nächste Schuss aus dem Hinterhalt gegen das Verbotsverfahren zugunsten der NPD? Das Bundesinnenministerium muss sich vorwerfen lassen, dass es das Verfahren immer unseriöser und angreifbarer laufen lässt.

Es wird immer offensichtlicher: Das Netz der Verfassungsschutzleute in der NPD muss sofort und restlos offen gelegt werden, für Karlsruhe, für die Verfassungsorgane und für die Öffentlichkeit.

Es geht weiter. In der Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am Mittwoch verweigerte Innenminister Schily die Auskunft zu folgenden Fragen: Wer sind die vier neuen V-Leute, die letzte Woche dem Verfassungsgericht in Karlsruhe ohne Namen gemeldet worden sind? Welche Funktion und welche Bedeutung haben diese V-Leute in den Klageschriften? Sind die nun bekannt gewordenen V-Leute das Ende der Fahnenstange oder sind weitere V-Leute, zum Beispiel der Polizei oder anderer Dienste, in der NPD aktiv?

Auch die Hinweise auf Rechtsverstöße der V-Leute und ihrer Führer in den Verfassungsschutzbehörden hat Schily bagatellisiert. Dazu gehört, dass der V-Mann Frenz während seiner Spitzeltätigkeit Artikel publizierte, die zu Razzien beim damaligen NPD-Vorsitzenden Deckert und anderen NPD-Mitgliedern und indirekt zur späteren Verurteilung Deckerts führten. Ferner gehört dazu, dass der V-Mann Holtmann ein vom Landgericht Berlin verbotenes antisemitisches Plakat mit dem Titel „Den Holocaust hat es nie gegeben!“ presserechtlich verantwortete.

Provokativ muss man irgendwann die Frage in den Raum stellen: Wer führt eigentlich diese NPD? Ist es der Staat am Ende vielleicht selbst?

(Zustimmung von Frau Brandt, DVU)

Eine Kette von Widersprüchen, die endlich aufgeklärt werden müssen.

Aber in Sachsen-Anhalt besteht daran offensichtlich momentan kein Interesse. Die Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses wurde ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt. Deshalb erfolgt nun die Antragstellung im Plenum. Wir hätten es uns hier gern erspart und hätten es in einer Sondersitzung geklärt haben wollen. Noch in der vorhin erwähnten Sitzung des Landtages am 10. November 2000 betonte Minister Dr. Püchel - ich zitiere -:

„Den Erkenntnissen der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbehörde kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Denn obwohl der sachsen-anhaltische Landesverband der NPD über vergleichsweise nur wenige Mitglieder verfügt, gewinnen seine Aktivitäten aufgrund seiner inten

siven Zusammenarbeit mit neonazistischen Kräften, wie den so genannten Kameradschaften und den freien Nationalisten, eine besondere Bedeutung.“

Wenn das der Fall ist, dann hat das Parlament auch das Recht, in dieser vertrackten Situation endlich umfassend informiert zu werden. Das NPD-Verbotsverfahren muss aus den konspirativen Zirkeln heraus und hinein in ein transparentes parlamentarisches Verfahren. Das ist das Ziel unseres Antrages.

(Beifall bei der PDS)

Letztlich müssen wir zu der eigentlichen Frage zurückkommen, wie Rechtsextremismus in diesem Land bekämpft werden kann. Eine Reduzierung der öffentlichen Debatte auf ein eventuelles Verbot der NPD ist deshalb aus mehreren Gründen unangebracht.

Zum einen reduziert sich der Blick auf eine institutionelle Wahrnehmung von Rechtsextremismus, ohne dass die Breite und Tiefe der Verwurzelung rechter und rassistischer Alltagskultur und die stillschweigende Duldung rassistischer Übergriffe thematisiert werden. Die Reduzierung der Debatte nährt zugleich die Illusion, dass staatliches und juristisches Handeln das wichtigste Mittel gegen Rechtsextremismus wäre - und dies in einer Zeit, in der es vor allem auf Zivilcourage und auf die mitmenschliche Solidarität jeder und jedes Einzelnen ankommt.

Einen viel wichtigeren Beitrag im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus könnten die Innenminister der Länder und des Bundes dadurch leisten, dass sie die Begriffe „Antifaschismus“ und „Antirassismus“ endlich aus dem Dunstkreis von Verfassungsschutzberichten herausnehmen. Diese Begriffe gehören nicht in diese Berichte, sondern in den Diskurs um die Zivilgesellschaft. Das muss der entscheidende Punkt in der Auseinandersetzung werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön, Herr Gärtner. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Bevor ich die Vertreter der Fraktionen aufrufe, hat Herr Minister Püchel um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie die meisten von Ihnen wissen, stand ich einem NPD-Verbotsantrag anfangs sehr skeptisch gegenüber.

(Zuruf von Frau Brandt, DVU)

Das geschah aus mehreren Gründen. Allein auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Niemand kann voraussagen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.

Meine Befürchtung war unter anderem, dass die Diskussion um das Verbot über einen längeren Zeitraum der NPD bundesweit ein Podium bieten könnte. Außerdem ändert ein Verbot natürlich nur wenig an der Einstellung in den Köpfen der Rechtsextremisten. Ich sah die Gefahr einer bloßen Verdrängung von Personen in andere Parteien und Organisationen. Außerdem besteht natürlich die Gefahr, dass bei einer Ablehnung des Antrages die NPD dieses als eine Art Persilschein vor

sich hertragen könnte. - So meine damaligen Argumente gegen diesen Verbotsantrag.

Ich habe meine Meinung aber geändert, nachdem ich mich mit den Fakten über die NPD auseinander gesetzt hatte, die in der vom BMI zusammengestellten Quellensammlung aller Verfassungsschutzbehörden enthalten sind. Hierin sind natürlich auch Erkenntnisse unseres Verfassungsschutzes vertreten, insbesondere über die Verquickung von NPD, Kameradschaften und Skinheads. Ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass es naiv ist zu glauben, diese Menschen, die die Menschenwürde so mit Füßen treten, noch mit Argumenten erreichen zu können, obwohl wir nichts unversucht lassen dürfen, dass uns dies doch gelingt.

Meine Damen und Herren! Es ist die Aufgabe wehrhafter Demokraten, zu verhindern, dass Verfassungsfeinde die Verfassung zu ihren Gunsten missbrauchen, unter dem Banner des Parteienprivilegs vom Staat sogar noch Wahlkampfkostenerstattung bekommen sowie Demonstrationen anmelden und durchführen dürfen und unter deren Dach gewalttätige rechte Aktionen begehen.

Wofür steht diese Partei denn wirklich? - Sie behauptet unter anderem eine jüdische Selbstverursachung des Holocaust und wertet die Befreiung vom Nationalsozialismus als Versklavung der Deutschen. Ich will an dieser Stelle ruhig einmal Herrn Mahler zitieren: Die Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus sei „im Besatzungsgebiet der westlichen Siegermächte die völkerrechtswidrige Umerziehung der Deutschen zu einer geistigen Krüppelgestalt“. - So ist es gewesen. Von den schlimmen Entgleisungen der NPD anlässlich des 11. September will ich erst gar nicht sprechen.

Meine Damen und Herren! Am 1. Oktober 2001 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Verbotsanträge der Bundesregierung, des Bundesrates und des Bundestages zulässig und nicht offensichtlich unbegründet sind, also auch genügend Substanz für ein Verfahren bieten. Damit war das Vorverfahren beendet und der Weg zur mündlichen Verhandlung bereitet.

Die Verbotsanträge wurden am 19. Dezember 2001 durch einen gemeinsamen Schriftsatz der drei Verfassungsorgane aktualisiert. Alle Schriftsätze belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist, die ihre Ziele in aktiv-kämpferischer und aggressiver Weise durchzusetzen versucht. Trotz des schwebenden Verbotsverfahrens ist die NPD von dieser Linie bisher nicht abgewichen, sondern setzt sie beharrlich fort.

Ihre Aggressivität beweist sie besonders durch die Aufnahme neonazistischer Führungskader aus verbotenen oder aufgelösten Organisationen, die heute immer noch Positionen im Bundesvorstand oder in den Landesverbänden innehaben und bewusst das Geschehen sowohl innerhalb wie außerhalb der Partei prägen.

Meinen Damen und Herren! Ich sprach es bereits an: Ein besonderes Ärgernis ist, dass die NPD - wie bereits an so manchem Wochenende in den vergangenen Jahren - auch wieder an diesem Wochenende mit ihren Demonstrationen unser liberales Versammlungsrecht missbrauchen wird, um ihre verfassungsfeindlichen Anliegen öffentlich-aggressiv zur Schau zu stellen. Für die Verkündung ihrer verfassungsfeindlichen Parolen wird sie auch wieder sachsen-anhaltische Polizeikräfte in Größenordnungen binden.

Meine Damen und Herren! Es ist auch festzustellen, dass der hiesige NPD-Landesverband seine Strukturen im vergangenen Jahr trotz der Stagnation der Mitgliederzahl konsolidieren konnte. Dies wird auch Teil der Darlegungen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2001 sein. Die nunmehr zehn Kreisverbände organisieren die etwa 240 Mitglieder flächendeckend. Darüber hinaus war schon im vergangenen Jahr eine zahlenmäßige Zunahme ihrer Aktivitäten zu verzeichnen.

Übrigens wollte sich die NPD mit dem Ausschlussverfahren gegen den Neonazi Hupka nicht etwa mit Blick auf das Verbotsverfahren entlasten. Diese Maßnahme diente lediglich dazu, den innerparteilichen Führungsanspruch und die Durchsetzungskraft des Parteivorstandes zu demonstrieren. Der hiesige Landesverband schreckte auch nicht davor zurück, Neonazis zu Kreisvorsitzenden zu küren oder einschlägig vorbestrafte Rechtsextremisten aufzunehmen und auf Vorstandsposten wählen zu lassen.

Zweifellos fehlen den Rechtsextremisten hierzulande intellektuelle Kapazitäten. Dies schränkt aber die Gefährlichkeit im Einzelfall nicht unbedingt ein. Martialisches, geschlossenes Auftreten ist darauf gerichtet, diejenigen einzuschüchtern, die sich für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt einsetzen.

Meine Damen und Herren! Wie Sie aus den Medien wissen, hat es im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens Informationspannen gegeben. Sie dürften aber ebenso auch erfahren haben, dass das Land Sachsen-Anhalt tatsächlich in keiner Weise von diesen Pannen betroffen war.

Nach dem Erscheinen des Artikels in der „Welt am Sonntag“, in dem von einer Quelle aus Sachsen-Anhalt berichtet wurde - was sich nicht bewahrheitet hat -, habe ich nach eingehender Prüfung erklärt, dass ich definitiv ausschließen kann, dass eine vom Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt geführte Quelle im Verbotsantrag zitiert wird. Diese Behauptung wurde auch nie wieder von einer Zeitung aufgestellt. Damit hatte sich auch die Frage einer Sondersitzung des Innenausschusses des Landtages erledigt. Wäre unser Verfassungsschutz betroffen gewesen, hätte ich selbstverständlich im Innenausschuss Rede und Antwort gestanden.

Meine Damen und Herren! In allen drei Verbotsanträgen wird auch auf Personen Bezug genommen, deren Hauptwohnsitz sich in unserem Land befindet. Zudem sind im Antrag des Bundesrates - der in meinem Haus von Ihnen abgefordert werden kann - Behördenzeugnisse als Beweise angeführt, die von unserer Verfassungsschutzbehörde in das Verfahren eingebracht wurden. Sie basieren auch auf Berichten von V-Leuten des Verfassungsschutzes. Insgesamt kann ich aber ausschließen, dass in allen drei Verbotsanträgen und im Nachtrag vom 19. Dezember 2001 V-Leute des hiesigen Verfassungsschutzes namentlich erwähnt oder Zitate dieser Personen wiedergegeben werden.

Meine Damen und Herren! Ich begrüße es, dass die Fraktion der PDS mit ihrer Forderung nach einer grundsätzlichen Überarbeitung des Verbotsantrages des Bundesrates den Antrag im Grundsatz unterstützt. Ich halte eine grundsätzliche Überarbeitung allerdings für nicht erforderlich. Die Argumentation ist schlüssig und stringent, die Beweismittel sind zutreffend und gerichtsfest.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die ursprünglich für Anfang Februar vorgesehene mündliche Ver

handlung abgesetzt und die Antragsteller aufgefordert hatte, sich zu der V-Leute-Problematik zu äußern, reichten die bevollmächtigten Anwälte am 11. Februar 2002 einen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht ein, der sich mit der V-Leute-Problematik auseinander setzt. In der Antwort wird dargelegt, dass im anhängigen Verfahren kein Verwertungsverbot für Erkenntnisse, die von V-Leuten gewonnen wurden - seien es aktuelle oder frühere V-Leute -, besteht. In der Öffentlichkeit ist leider ein völlig falsches Bild entstanden, was die Verwertbarkeit dieses Beweismittels betrifft.

Ich sage an dieser Stelle auch, dass der Verfassungsschutz zum Zweck der Weiterführung des Verbotsverfahrens, aber auch zur ständigen Beobachtung der NPD und ihrer Nebenorganisationen die vorgesehenen gesetzlichen Befugnisse - dazu gehört auch die Führung von V-Leuten - weiterhin nutzen wird. Selbstverständlich gewinnt der Verfassungsschutz einen großen Teil seiner Erkenntnisse aus offen zugänglichen Quellen. Es wäre aber blauäugig anzunehmen, man könnte allein aus diesen Quellen ein umfassendes Bild von der NPD gewinnen.

Die NPD arbeitet mit konspirativen Methoden, um ihre wahren Aktivitäten zu verbergen. So versucht die Partei zum Beispiel, ihre Veranstaltungen und Inhalte nach außen hin zu tarnen. Um auch verborgene Aktivitäten beobachten zu können, gestattet das Gesetz dem Verfassungsschutz den Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung. Zum klassischen Repertoire der nachrichtendienstlichen Mittel gehört das Führen von V-Leuten in verfassungsfeindlichen Organisationen.

Der Einsatz von V-Leuten bedeutet aber keineswegs willkürliche Eingriffe in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, sondern er ist an das Rechtsstaatlichkeitsprinzip eng gebunden: Rechtmäßigkeit der Verwaltung, Verhältnismäßigkeit der Mittel und Übermaßverbot. Danach kommt der Einsatz von V-Leuten erst in Betracht, wenn die anderen Möglichkeiten der Nachrichtenbeschaffung schon ausgeschöpft sind. Die Gewinnung und Nutzung von V-Leuten in der NPD Sachsen-Anhalts gehorcht den oben genannten Prinzipien.

Meine Damen und Herren! Seit Beginn der Legislaturperiode kamen aus den Reihen der PDS insgesamt mehr als 60 Kleine Anfragen zum Bereich des Rechtsextremismus im Lande Sachsen-Anhalt, die zeitnah bearbeitet und deren Antworten von mir dem Landtag zugeleitet wurden. Von diesen Anfragen befassten sich allein 15 mit Skinheadkonzerten und weitere sieben mit den Aktivitäten der NPD.

Vielleicht konnten wir Ihre Anfragen aus Geheimhaltungsgründen nicht immer zu Ihrer vollen Zufriedenheit beantworten. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir der Parlamentarischen Kontrollkommission im Nachgang ein umfassendes Bild geliefert haben. Dies ist übrigens erst wieder am vergangenen Freitag genau zum heutigen Thema, genau zu dem, was Sie angesprochen haben, geschehen.

Ich sagte es schon: Es wäre blauäugig anzunehmen, dass unser Verfassungsschutz ohne V-Leute ebenso leistungsfähig wäre. Um bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus weiterhin erfolgreich zu sein, bleibt daher der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar.

Um vielleicht selbst Herrn Gärtner zu überzeugen - was natürlich schwerlich gelingen wird -, verweise ich nur auf

das überaus erfolgreiche Vorgehen gegen Skinheadkonzerte in Sachsen-Anhalt, wobei uns letztendlich auch Informationen von V-Leuten geholfen haben; denn es dürfte doch klar sein, dass solche Veranstaltungen, vorsichtig ausgedrückt, nur sehr selten bei den Versammlungs- und Ordnungsbehörden angemeldet werden. Die Aufdeckung dieser unter äußerst konspirativen Bedingungen zustande gekommenen Veranstaltungen kann häufig nur durch nachrichtendienstliche Mittel gelingen. Wer behauptet, den Rechtsextremismus im Land ohne V-Leute bekämpfen zu können, handelt nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.

Zu der von dem Abgeordneten Gärtner erst kürzlich gestellten Anfrage zu den NPD-Veranstaltungen im Jahr 2001 muss angemerkt werden, dass zwar alle aufgeführten Veranstaltungen offen bekannt geworden sind. Mein Haus hat jedoch von den meisten schon vorher durch V-Leute Kenntnis erlangt, sodass wir in der Lage waren, das Gefahrenpotenzial, insbesondere die Taktik und die Anzahl der Teilnehmer, abzuschätzen und, soweit das notwendig war, auch die Polizeibehörden einzubinden.

Meine Damen und Herren! An diesen Problemfeldern müsste eigentlich deutlich erkennbar sein, dass der Einsatz von V-Leuten im Bereich des Rechtsextremismus ein unverzichtbares Element für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Land Sachsen-Anhalt darstellt. Eine Sondersitzung von Landtagsausschüssen zu dieser Frage halte ich deshalb nicht für erforderlich. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.