Protocol of the Session on February 22, 2002

Nur derjenige, der nach einer Prüfung durch die beiden Landwirtschaftskammern in Niedersachsen auf diese Positivliste kommt, unterwirft sich dieser Garantieerklärung. Infolge der Fusionierung des Genossenschaftsverbandes mit seinem Schwesterunternehmen im Norden gilt das dann auch für Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern arbeitet an einer solchen Erklärung.

Ich bitte das Hohe Haus, unserem Antrag zuzustimmen und dafür zu sorgen, dass wir auf diesem Weg von den Erzeugern und Händlern diese Garantieerklärung auf freiwilliger Basis bekommen, damit dem Verbraucherschutz tatsächlich ein bisschen mehr Unterstützung zukommt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön, Herr Czeke. - Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass über den Antrag keine Debatte geführt werden soll. Allerdings hat Frau Kollegin Wiechmann um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht üblich, zu Anträgen, zu denen keine Debatte vorgesehen worden ist, Stellung zu nehmen. Dennoch, denke ich, gebietet es die - ich nenne es einmal so - hochjuristische Fairness, eine kurze Bemerkung zum Antrag der PDS abgeben zu dürfen.

Herr Czeke, Sie sind nicht Mitglied der PDS. Aber Frau Sitte hat sicherlich Beziehungen zur Eigentumsordnung; zu den Antragsinhalten einer Garantieerklärung hat sie aber offensichtlich keine.

Daher Folgendes in Kürze: Erstens. Der Antrag unterscheidet nicht zwischen einer selbständigen und unselbständigen Garantieerklärung. Damit kann sich der Betrachter das aussuchen, was er haben will. Will er rechtlichen Unsinn, wie von der Fraktion der PDS geboten, so kann er das nehmen, was er haben will. Will er aber eine rechtsdogmatisch saubere Aussage, dann muss er einen richtigen Juristen befragen, Herr Czeke.

Zweitens. Die Gewährleistungshaftung - das ist auch ein Punkt, sehr geehrter Herr Czeke - ist eine Frage der unselbständigen Garantieerklärung und hat mit den von Ihnen geforderten Inhalten nichts zu tun, und zwar nach den §§ 459 ff. BGB der alten Fassung wie auch nach den §§ 433 ff. BGB in der Fassung vom 1. Januar 2002.

Drittens. Das, was Sie fordern, ist bereits im Futtermittelgesetz geregelt; die Einzelheiten können Sie nachlesen,

(Herr Barth, SPD: Mein Gott!)

und zwar in Erbs/Kohlhaas: Strafrechtliche Nebengesetze, Band 2, Leitzahl 220.

Herr Kollege Czeke, Sie werden dann auch feststellen, dass EU-Richtlinien Ihre Garantieerklärung aushebeln und ad absurdum führen. Das Bemühen, immer andere

vorzuschieben, denke ich, verfängt hier nicht; denn der objektive Betrachter weiß ohnehin, wohin Sie wollen.

(Zuruf von Herrn Czeke, PDS)

- Herr Czeke, Sie haben es selbst angedeutet. Wie wollen Sie eine Garantiererklärung - das Beispiel der Lieferung aus China haben Sie angesprochen - erwirken?

Wenn man den rechtlichen Unsinn mal beiseite lässt, würde nur noch bleiben, alles selbst hier im Lande zu produzieren. Ich bin nicht unbedingt ein Freund der Globalisierung. Auch wir haben schon mehrfach in diesem Hohen Hause gefordert, dass eine stärkere Kontrolle vom Erzeuger bis zur Ladentheke stattfinden muss.

(Unruhe - Zuruf von Frau Theil, PDS)

Ich denke, allerdings müsste ein Antrag schon in rechtlicher Hinsicht korrekt sein und dürfte nicht so viel Unsinn aufweisen. Wir können ihm auf keinen Fall zustimmen. Dieser Antrag ist nicht geeignet, um das durchzusetzen. - Danke.

(Beifall bei der FDVP)

Danke schön, Frau Wiechmann. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Herr Barth, bitte. Haben Sie eine Frage?

Nein. - Wir als SPD möchten den Antrag stellen, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird.

In den Landwirtschaftsausschuss?

Meine Damen und Herren! Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Ausschussüberweisung. Es wurde beantragt, den Antrag in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen.

(Herr Czeke, PDS: Eigentlich für Recht und Ver- fassung!)

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Fünf Gegenstimmen. Enthaltungen? - Dann ist die Überweisung so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 24 erledigt.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 25 kommen, begrüße ich eine Seniorengruppe und Mitglieder des SPD-Ortsvereins in Zeitz, die den Landtag heute besuchen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 25:

Beratung

Stand des NPD-Verbotsverfahrens

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/5310

Der Antrag wird für die Antragstellerin von dem Abgeordneten Gärtner eingebracht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich am Anfang deutlich zu sagen: Die NPD ist eine rechtsextremistische Partei, die in den letzten Jahren durch ihre militanten Aufmärsche und durch klare antisemitische und das Naziregime verherrlichende Positionen in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten ist.

Aus diesem Grund hat die PDS immer betont, dass geprüft werden muss, ob diese Partei nicht gegen Artikel 21 des Grundgesetzes verstößt, und somit über die Frage der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss. Aber das muss exakt und ohne Zeitdruck erfolgen. Wir haben immer gesagt, lieber zehnmal prüfen, als einmal vor dem Verfassungsgericht baden zu gehen.

Meine Damen und Herren! Wir alle erinnern uns noch an den Aufschrei, der im Sommer 2000 im Angesicht neuer brutaler rechtsextremistischer Überfälle durch die bundesrepublikanische Politiklandschaft gegangen ist. Bayerns Innenminister Beckstein war es, der als erster das NPD-Verbot auf die Agenda gesetzt hat. Bundesinnenminister Schily wollte nicht hinterherlaufen, schloss sich der Forderung an und strickte mit heißer Nadel an einem NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung. Zeitgleich entwickelten Bundesrat und Bundestag eigene Verbotsanträge.

Am 10. November 2000 forderte meine Fraktion in diesem Haus mit einem Antrag, dass die Landesregierung im Ausschuss für Inneres über das für einen Verbotsantrag gegen die NPD zusammengetragene Material und die Ergebnisse der entsprechenden Konsultationen der Innenminister des Bundes und der Länder berichtet. Mit dem Verweis, die wesentlichen Informationen gebe es in der PKK, wurde das Ansinnen mehrheitlich abgelehnt.

Man zitiert sich selbst sehr ungern, aber ich tue es an dieser Stelle trotzdem. Ich habe schon damals gesagt ich zitiere -:

„Allerdings muss mit einem solchen Instrument, dem Verbot, außerordentlich behutsam umgegangen werden. Genaueste Prüfung ist die wichtigste Voraussetzung. Leider hatte die Vorbereitung des Verbotsantrages fast konspirativen Charakter. Inzwischen liegt zumindest ein 74-SeitenPapier vor; Kenntnis zumindest der wichtigsten Grundzüge des gesamten Verbotsantrages ist jedoch Voraussetzung für die Zustimmung. Ich darf daran erinnern, dass der Landtag am 14. September bei seinem erwähnten Beschluss noch keine Kenntnis von dem Material hatte und auch heute noch nicht hat. Inzwischen haben sich Politikerinnen und Politiker durchaus kontrovers zu dem Material geäußert. Die Landesregierung hat Zustimmung im Bundesrat signalisiert.“

Ich fühle mich in meiner damaligen Skepsis heute voll bestätigt. Ich sage Ihnen, wenn ich mir die V-MannEnthüllungen der letzten Tage anschaue - zehn sollen es wohl jetzt sein; vier davon, mit deren Aussagen wesentlich belegt werden soll, dass die Partei verfassungswidrig ist -, hat man den Eindruck, dass die antragstellenden Parteien, insbesondere ihre exponier

ten Vertreter - vorweg Otto Schily -, denken, dass es sich hierbei um das Verbot einer Demonstration von 100 Leuten handelt.

Nein, meine Damen und Herren, wir reden hierbei über einen Vorgang, nämlich über ein Parteiverbot, den es erst zweimal in der bundesrepublikanischen Geschichte gegeben hat. So, wie die Antragssteller agieren, kann man nur sagen: Das ist im höchsten Maße eine Veralberung des Bundesverfassungsgerichtes. Aber nicht nur das: Es ist auch eine Veralberung des Bundestages und der Landesparlamente.

(Zustimmung bei der PDS)

Diese sollen zwar brav alles abnicken, aber die entscheidenden Informationen erhalten sie nicht. Schily und die Innenminister wollen darüber die Parlamente mit in Haftung nehmen. Das ist aus unserer Sicht unverantwortlich.

Ich bin der Auffassung, dass bei maßgeblichen Politikerinnen und Politikern - im Übrigen auch in meiner Partei; denn der Meinungsstreit geht quer durch die Parteien - zwei Dinge nicht voneinander unterschieden werden, nämlich die eigene politische Positionierung hinsichtlich der Rolle der NPD von der letztlich entscheidenden, nämlich der verfassungsrechtlichen Einordnung des Gesamtkomplexes.

Bezüglich des Letzteren sage ich: Hierbei wurden entscheidende Fehler begangen, die dazu führen müssen, dass man das Verfahren nicht einfach so weiterlaufen lassen kann, sondern es ist zumindest eine gründliche Überarbeitung der Anträge notwendig. So haben wir es im Punkt 1 unseres Antrages formuliert.

Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern scheinen aber das NPD-Verbotsverfahren offensichtlich systematisch sabotieren zu wollen. Erst liefern die Ämter dem Prozessbevollmächtigten und den Verfassungsorganen Material für die Klageschriften, in denen jahrelang und jahrzehntelang geführte V-Leute des Verfassungsschutzes als namentliche Quelle genannt werden, ohne dass ihre V-Leute-Rolle für irgendwen außerhalb der VS-Ämter kenntlich ist. Wenn die Täuschung von Verfassungsorganen eine Straftat wäre, dann wäre schon deshalb eine ganze Reihe von amtierenden oder früheren Verfassungsschutzleitern fällig.

Dann wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe getäuscht, indem ihm bis zum Eröffnungsbeschluss nicht mitgeteilt wird, dass in den Klageschriften mehrere vom Verfassungsschutz bezahlte Zeugen genannt werden, Zeugen also, deren Aussagen von extrem zweifelhafter Qualität sind.

Dann erhalten alle Parteien des Bundestages einen Schriftsatz aller Prozessbevollmächtigten für Karlsruhe, in dem angeblich zu Verfassungsschutzspitzeln in den Klageschriften umfassend Stellung genommen wird. Gleichzeitig wird zum Schluss ominös erklärt, dass die V-Leute grundsätzlich Anspruch auf Schutz und Geheimhaltung hätten.

(Minister Herr Dr. Püchel: Haben sie auch!)

In der Anlage zu diesem Schriftsatz finden sich die Versicherungen aller Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern, dass unter den für Karlsruhe benannten 14 Zeugen keine weiteren V-Leute seien.