Ein weiteres Mal begeben Sie sich in die Weltmissionierung, um hehre Mielke-Werte zu vermitteln, Frau Genossin Rosemarie Hein. Meine Damen und Herren von der PDS: Was muten Sie diesem Land eigentlich noch zu?
Warum belasten Sie einerseits mit Ihrer Zustimmung finanziell den kleinen Mann bis zum Äußersten und stellen dann andererseits heuchlerische Anträge, um die Menschen in diesem Land zu belügen? Ganz abgesehen davon, dass ein Antrag dieser Art in diesem Plenum nichts zu suchen hat.
Wenn Investitionszulagen rechtswidrig vergeben wurden, meine Damen und Herren von der PDS, dann sind die allgemeinen und spezialgesetzlichen Rückforderungsvorschriften einschlägig. Der § 49 a der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und des Landes scheint Ihnen von der kommunistischen PDS unbekannt zu sein. Im Rahmen dieser Normen und auch anderer
spezialgesetzlicher Erstattungsnormen kann vom Normenzweck Gebrauch gemacht werden und zurückgefordert werden oder auch nicht. Es ist alles schon geregelt, was Sie suchen.
Alle Billigkeitserwägungen sind in den Vorschriften enthalten, meine Damen und Herren von der PDS, sodass wir einen Aufruf zum Rechtsbruch von Ihrer Fraktion so nicht mittragen können.
Meine Damen und Herren! Auch wir wollen Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt schaffen und wir wollen sie erhalten. Aber Ihr Antrag ist dazu keinesfalls geeignet. Einen Antrag, der so schwerwiegende Rechts- und Inhaltsmängel aufweist, können wir eigentlich nur ablehnen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen. Erstens. Ich glaube, lieber Harry Czeke, dieser Antrag gehört nicht in den Landtag.
Es haben mich schon auf dem Weg hierher viele Abgeordnete angesprochen, ob sie demnächst mit ihren eigenen Befindlichkeiten aus dem Wahlkreis einen ähnlichen Weg wählen sollten. Ich kann davor nur warnen. Sicherlich gibt es im Parlament einen Unterschied zwischen überregionalen Problemen, ich sage einmal, à la Ammendorf und dem Wahlkreisunternehmen ABC. Ich möchte mich zu Gommern überhaupt nicht äußern.
Ich möchte als Zweites nur sagen: Ich bin mit dem Thema Gommern schon seit über zwei Jahren betraut. Ich bin auch derjenige, der mit dem Thema zum Finanzminister gegangen ist. Wir haben - natürlich auf der Grundlage von Recht und Gesetz - versucht, dem Unternehmen zu helfen.
Wenn aber jemand fasch unterschreibt, kann man nicht sagen, wie es vorhin hieß, es sei Strafe genug, dass sie schon bis hierher gezahlt haben. Wenn wir mit der Lesart Probleme in der Wirtschaft lösen wollen, kommen wir in Teufels Küche. Es muss schon nachprüfbare Kriterien geben.
Sicherlich ist oft genug von jeder Landesregierung versucht worden, durch Stundung oder letztlich vielleicht auch durch den Verzicht auf finanzielle Mittel Unternehmen zu helfen. Aber ich würde es mir nicht ganz so leicht machen. Deshalb wäre es sicherlich gut - wenn man es denn wollte -, noch einmal mit dem Ministerium zu sprechen.
In diesem Hause über die Details zu reden, wird dem Unternehmen eher schaden; denn man müsste vielleicht auch über die Maßnahmen sprechen, die zur Hilfe eingeleitet wurden, was eher noch die Konkurrenz auf den Plan ruft. Diese könnten wiederum unter dem Hinweis der Wettbewerbsverzerrung dagegen vorgehen. Deshalb sollte man damit vorsichtig sein.
Nun habe ich von Herrn Scharf gehört, dass er den Antrag in den Rechnungsprüfungsausschuss überweisen
will. Ich habe gehört, dass die PDS diesem Vorschlag folgen will, wenn auch als zweitbeste Variante. Ich möchte verhindern, dass die SPD-Fraktion diejenige ist, die den Antrag stellt, den zwar viele wollen, was sie sich aber in der Abstimmung nicht kundzutun trauen.
Damit könnte uns vor Ort vorgeworfen werden, wir hätten etwas gegen diesen Betrieb. Deshalb werden wir uns, wenn auch nicht mit wehender Fahne, dieser Ausschussüberweisung anschließen. Sollte sich der Antragsteller zu einer direkten Abstimmung durchringen, werden wir den Antrag ablehnen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Bullerjahn, ich denke, einer Überweisung in den Rechnungsprüfungsausschuss kann man zustimmen. Glauben Sie nicht, dass es doch vielleicht notwendig sein kann - das werden die Beratungen im Ausschuss ergeben -, dass wir dieses Thema auch parlamentarisch aktualisieren? Wir haben keine Vorstellung davon, in welchem Maße und wie oft solche Fälle vielleicht auch zuungunsten der wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt eingetreten sind, die rechtlich zwar formal so entschieden wurden, aber der Sache nach trotzdem hätten anders ablaufen können.
Herr Professor Trepte, wir haben schon lange gemeinsam über Haushalte beraten. Stellen Sie sich einmal vor, wie es wäre, wenn die vielen Zuwendungsempfänger, die mit Entscheidungen nicht einverstanden sind, im Finanzausschuss auflaufen würden. Es sind Tausende von formalen Vorgängen. Wir würden vermutlich aus dem Ausschuss flüchten und nie wieder etwas damit zu tun haben wollen.
Ähnlich ist es mit den Verfahren, die vom LFI, vom Wirtschaftsministerium oder von anderen Institutionen nach Recht und Gesetz abgehandelt werden. Wenn es im Detail Probleme oder Fehler gibt, dann werden die nach den üblichen Verfahren zu lösen sein. Es ist ein alter parlamentarischer Brauch, dass dies auf der informellen Ebene zwischen den unmittelbar Beteiligten - der eine kommt aus dem Wahlkreis und der andere aus dem Ministerium; die reden über die gleiche Angelegenheit abgehandelt wird. Die wenigsten nutzen den Umweg über das Parlament. Das kann in aller Regel nicht vernünftig sein; denn dort reden Leute mit, die vielleicht kein Interesse an einer vernünftigen Lösung haben. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zunächst großes Glück, dass Gommern nicht in meinem Wahlkreis liegt, sondern lediglich in meinem Heimatlandkreis. Aber dies nur am Rande. Wir haben es uns bestimmt nicht einfach gemacht, diesen Antrag im Landtag zu stellen, auch im Hinblick auf den Schutz der internen Daten des Unternehmens. Das ist Fakt.
Aber, Herr Kollege Bullerjahn, Sie haben es eben angesprochen. Sie sind seit zwei Jahren damit befasst. Ich habe hier den gesamten Schriftverkehr. Ich könnte es mir einfach machen und fragen, was das gebracht hat.
Mit den Aussagen des Finanzministers können wir aus den rechtlichen Gründen mitgehen. Deshalb ist die Überweisung in den Rechnungsprüfungsausschuss problematisch. Der prüft tatsächlich nur, ob in diesem Fall nach Recht und Gesetz verfahren wird.
Zu welchem anderen Ergebnis als das Finanzministerium soll er denn kommen? Die Papiere tragen die falsche Unterschrift. Ich muss die Bemerkung hinsichtlich der Bestrafung relativieren. Natürlich müssen sie von Rechts wegen die Investitionszulage zurückzahlen. Dem stellen sie sich auch, sonst würden sie nicht zahlen. Aber wir bringen das Unternehmen so in arge Bedrängnis.
Wir könnten - das hat der Finanzminister auch vorgeschlagen - aus Billigkeitsgründen entscheiden und den Ermessensspielraum nutzen. Wir wollen um Himmels Willen keine Gesetze verbiegen. Davor möge uns das Hohe Haus bewahren. Ich denke, wenn das das Ziel wäre, wäre der Antrag über den Ältestenrat nicht hinausgekommen. Das ist nicht unser Ziel.
Wir wollen, dass es den 360 einheimischen Arbeitsplätzen und den Arbeitsplätzen in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern nicht so geht, wie es vielen im Bausektor ergeht. Dann, Kollegin Wiechmann, müssen wir wirklich wieder das Geld des kleinen Mannes und der kleinen Frau nehmen, weil wir dann nämlich gehalten sind, über die Bundesanstalt für Arbeit und über die Sozialhilfe, über kommunale Mittel usw. Leistungen zu erbringen, die weitaus teurer sind.
Wir haben die Möglichkeit, dem Unternehmen tatsächlich die Hilfe zu geben, die es von der Politik erwartet. Diesbezüglich ist es nach zwei Jahren Tätigkeit - so lange läuft diese Angelegenheit bereits - aus meiner Sicht heraus zu wenig, lediglich die Stundung erreicht zu haben.
Im Übrigen ist der Geschäftsführer der GWU Gommern GmbH anwesend. Ich könnte beantragen, den Antrag in den Finanzausschuss und darüber hinaus in den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Finanzausschuss tagt nämlich am 27. Februar 2002. Ich weiß nicht, ob er es in der Kürze der Zeit auf die Tagesordnung nimmt. Nach meiner Kenntnis tagt der
Rechnungsprüfungsausschuss regulär noch einmal am 25. März 2002, das heißt zehn Tage nach der letzten Landtagssitzung. Da der Rechnungsprüfungsausschuss dem Finanzausschuss einen Bericht vorlegt, ist zu fragen, wie die Kollegen damit umgehen wollen.
Ich beantrage, um den Kompromiss nicht zu gefährden, den Antrag in den Ausschuss für Finanzen und in den Unterausschuss für Rechnungsprüfung zu überweisen. Ich gebe allerdings die Fristen zu bedenken. Herr Finanzminister, wir können den Geschäftsführer des Unternehmens fragen, ob er uns aus dem Steuergeheimnis teilweise entlässt. - Ich bedanke mich und bitte um Zustimmung.
Herr Abgeordneter Czeke, Ihr letzter Beitrag hat deutlich gemacht, wie schwierig es ist, solche Fälle im Landtag zu erörtern. Ich bitte Sie, einen Augenblick darüber nachzudenken, ob die Position, die Sie geäußert haben, so haltbar ist.
Um es klarzustellen: Es geht nicht darum, dass vom Rechnungsprüfungsausschuss, vom Finanzausschuss oder vom Landtag eine Entscheidung zu treffen wäre. Wir bewegen uns im Rahmen der bundesweiten Auftragsverwaltung. Da gibt es überhaupt keinen Spielraum für das Landesparlament.
Schon die Unterrichtung, die ich Ihnen geben kann, bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Sie betrifft einen Vorgang, der eigentlich ausschließlich Sache der Bundesverwaltung ist, bei dem ich nur im Auftrag tätig werde; denn die gesamte Steuerverwaltung unterliegt nicht der Hoheit des Landtages.
Es geht auch nicht um eine politische Entscheidung, bei der ich oder die Finanzverwaltung angehalten werden könnte, aus politischen Gründen dies oder jenes zu machen. Wir befinden uns in dem sehr engen Rechtsrahmen des Bundesrechts, der bundeseinheitlich abgestimmt ist und bei dem alle Länder und der Bund Wert darauf legen, dass wir uns nach einheitlichen Kriterien verhalten. Nur in diesem engen Rahmen kann man überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch machen, aus Billigkeitsgründen bestimmte Entscheidungen zu treffen.