Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass jetzt die SPDFraktion mit der CDU-Fraktion in einen Wettlauf getreten ist, wer die Forderungen des anderen wohl übertrifft. Also auch hier ein Wettlauf zwischen Hase und Igel, frei nach dem Motto: Ich bin schon hier.
Frau Tiedge, habe ich Sie richtig zitiert? Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU entspricht nahezu wörtlich und inhaltlich den Vorgaben der Länder Bayern, BadenWürttemberg und Niedersachsen.
Meine Damen und Herren! Wir haben uns die Inhalte zu Eigen gemacht, und wir stimmen dem Entwurf natürlich ohne jede Einschränkung zu.
Im Übrigen weise ich aber darauf hin, dass die von der CDU-Fraktion aufgeworfene Problematik auch Gegenstand einer mündlichen Anfrage an die Landesregierung war. Die Antwort der Landesregierung dazu haben Sie vernommen. Sie ist genau so ausgefallen, wie es zu erwarten war. Damit soll es dann zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion schon sein Bewenden haben.
Darüber hinausgehende Forderungen zum Schutz besonders unserer Kinder haben wir vor vier Wochen - ich darf an dieser Stelle daran erinnern - mit unserem Antrag vorgetragen. Die SPD- und die PDS-Fraktion lehnten den besseren Schutz unserer Kinder an dieser Stelle ab.
Sich zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu äußern, das ist für mich eigentlich vertane Zeit. Dass wir diesem
Zum Antrag der Sozialisten „Besserer Schutz vor Sexualstraftätern“ ist auszuführen, meine Damen und Herren: Die Genossenwirtschaft hat einen Antrag eingebracht, der ausschließlich der Selbstbeglückwünschung dient. Und dahin gehende bundesrechtliche Regelungen sind auch nicht vorhanden. Der Antrag ist für uns einfach heuchlerisch, und er dient der Volksverdummung. Er zieht wahrscheinlich nur bei den Kommunisten und den Sozialisten, also bei den Genossen, die sich nicht einmal durch die drei Buchstaben unterscheiden.
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Schubert, ich bitte zu bedenken, dass Ihre Ausführungen zu unserem Antrag - ich darf noch einmal daran erinnern, es war ein Antrag zum besseren Schutz unserer Kinder vor Sexualstraftätern - in der Drs. 3/5126 an der Sache vorbeigingen; denn die von uns geforderten Positionen sind rechtlich zulässig und noch lange nicht in die Praxis umgesetzt. Sie haben damals im November immer wieder von den Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gesprochen. Diese Prinzipien sind richtig. Sie gelten aber nicht nur für Täter, sondern im Besonderen und gerade für die Opfer.
Ich darf einfach einmal fragen: Haben Sie schon einmal eine betroffene Familie aufgesucht? - Oder tun Sie es einfach einmal. Gehen Sie mit einem Polizeibeamten hin oder nehmen Sie ihm die Arbeit ab, den Hinterbliebenen die Todesnachricht zu überbringen. Sie werden ein Elend erleben, das selbst hart gesottene Polizeibeamte weich werden lässt. Deshalb ist es unangebracht, meine Damen und Herren, bei sexuellem Missbrauch von bedauerlichen Fällen zu sprechen.
Herr Kollege Brachmann, - wir haben es heute wieder gehört - Sie haben sich in der letzten Debatte als gerupfter Papagei der Frau Ministerin produziert, ohne eigentlich verstanden zu haben, was die Frau Ministerin vorgetragen hat.
Inhalt, Ziel und Ausdruck der Frau Ministerin sind doch an Ihnen vorbeigegangen und Sie haben es gar nicht gemerkt. Sie hätten wahrscheinlich, bedingt durch Ihre Grundaussage, den 32. Platz im Schülerwettbewerb der Nationen belegt. Aus guten Gründen haben Sie natürlich daran nicht teilgenommen; wahrscheinlich haben Sie Gefahr gesichtet. Sie hätten sich zu unserem Antrag das weiß ich heute und das wissen auch Sie sicherlich heute - überhaupt nicht äußern sollen. Soweit Sie sich künftig äußern wollen - Sie haben es heute wieder einmal ansatzweise gemacht -,
werden wir Ihnen einen Leitfaden für die Grundzüge der deutschen Sprache und Rechtswissenschaften übergeben. Ich denke, das wird hilfreich sein.
Aber eines, Herr Brachmann, das nehme ich Ihnen gar nicht übel - das mag Sie jetzt verwundern, aber gleich kommt es -, nämlich dass Sie unseren Antrag zum besseren Schutz unserer Kinder vor Sexualstraftätern, der weit über den heutigen Gesetzentwurf der CDU hinausging, als populistisch bezeichnen. Das ist für mich ein Lob, Herr Brachmann - das möchte ich deutlich sagen -; denn das zu tun und genau das durchzusetzen, was die
dafür sind wir angetreten, dafür treten wir wieder an und dafür werden wir auch weiter arbeiten und weiterhin etwas tun.
(Herr Rahmig, SPD: Wo arbeiten Sie denn eigent- lich? In den Ausschusssitzungen sind Sie nicht präsent!)
- Herr Rahmig, seien Sie jetzt ruhig, Sie sind doch gar nicht gefragt. Sie können nachher hier vorn reden.
Wenn Sie das nicht so tun, Herr Brachmann, wenn Sie für sich entschieden haben, den Willen des Volkes nicht umzusetzen, dann müssen Sie das mit sich selbst ausmachen und natürlich auch mit den Menschen in diesem Lande.
Meine Damen und Herren! Frau Tiedge, Sie haben sich das habe ich heute gerade wieder gehört - recht ausführlich über die Rechte der Täter geäußert. Zu den Rechten der Opfer habe ich beim besten Willen nichts gehört. Das ist unglaublich, und ich kann an dieser Stelle eigentlich nur zu dem Schluss kommen: Sie sollten sich zu Dingen äußern, Frau Tiedge, die in Ihrer Person liegen. Bei Ihnen ist der Fortschritt unaufhaltsam: In den vergangenen Jahren brauchten Sie zehn Mottenkugeln für die Bewältigung Ihrer Stasi-Spitzeltätigkeit und heute brauchen Sie 20. Das nenne ich natürlich auch Fortschritt.
Frau Tiedge, Ihre Inhalte sind so ausgewiesen wie die von Ihnen im Untersuchungsausschuss benannte Berufungsfrist in Zivilsachen. Sie werden sich erinnern, Sie nannten als Frist vier Wochen, was natürlich Blödsinn ist, und haben die Monatsfrist des § 516 ZPO gar nicht gesehen. Das ist Sachkunde, das ist überzeugend, und das prädestiniert Sie natürlich, in Fragen der Staatssicherheit Aussagen zu machen, nicht aber, sich in juristischen Fragen zu produzieren.
Meine Damen und Herren! Frau Tiedge, positive Gesetzeskenntnis erleichtert eben die Rechtsfindung. Bei Ihnen ist eine solche Kenntnis nicht vorhanden, und Sie sollten lieber von dem reden, was Sie konnten und was Sie können, nämlich von der Staatssicherheit.
Meine Damen und Herren! Nachdem die Kommunisten und Sozialisten erkannt haben, dass sie wie immer ausschließlich an den Sorgen und Nöten der Bürger vorbei entschieden haben, suchen sie nun nach Fragen in ir
gendwelchen politischen Lagern, um bei der Bevölkerung doch noch Boden gutzumachen. Aber, ich denke, dieses Vorhaben wir für Sie nicht aufgehen.
Einem Unsinnsantrag stimmen wir natürlich nicht zu. Denn dieser Antrag ist nach den Ausführungen der Frau Ministerin Schubert offenkundig bereits umgesetzt. Wo und wann wissen wir zwar auch nicht, aber sie hat es hier gesagt. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Nach diesem hochjuristischsachlichen Debattenbeitrag hat nunmehr die DVU-Fraktion das Wort.
- Ich bin es. Ich habe nur gesagt „hochjuristisch-sachlich“, das ist doch objektiv. - Jetzt hat die Abgeordnete Frau Brandt das Wort.
Werte Herren und Damen! Eine unserer wichtigsten Bestrebungen sollte es sein, trotz unserer materialistisch eingestellten Gesellschaft sexuell motivierten Straftaten, vorrangig an Frauen und insbesondere an Kindern begangen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen zu begegnen sowie diese Straftäter auf das Härteste zu bestrafen. In kaum einem anderen Kriminalitätsbereich wird die Menschenwürde so sehr mit den Füßen getreten wie bei Sexualstraftaten.
Meine Damen und Herren! Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Gewalt gegen Frauen in der Ehe und in der Partnerschaft sowie sexueller Missbrauch von Kindern rücken zunehmend in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Der in Deutschland seit Anfang der 90er-Jahre zu beobachtende Anstieg der Fallzahlen setzt sich leider fort. Fast täglich erfahren wir über Funk und Presse über Vergewaltigungsdelikte, Zwangsprostitution oder die Tötung von Kindern in Verbindung mit sexuellem Missbrauch.
Obwohl über Sexualstraftaten in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert wird, haben diese bis jetzt noch nicht jenen öffentlichen Stellenwert erfahren, der diesen abscheulichen Delikten angemessen wäre.
In Fragen der Therapie von Sexualstraftätern prallen Ansätze und Meinungen stark aufeinander. Die einen halten den aufwendigen Versuch, mit psychotherapeutischen Methoden weitere Gewalttaten zu verhindern, für Erfolg versprechend, andere fordern dagegen, straffällig gewordene Menschen zum Schutz möglicher Opfer wegzuschließen.
Tatsache ist jedoch, dass die Tätertherapie angesichts hoher Rückfallquoten schlechte Karten hat. Bezeichnenderweise hat in diesem Zusammenhang eine amerikanische Studie an über 3 000 Menschen ergeben, dass behandelte Sexualstraftäter nur geringfügig seltener rückfällig werden als unbehandelte. In Deutschland ist das Verhältnis ähnlich. Hier werden 40 bis 50 % der unbehandelten und 30 bis 35 % der therapierten Straftäter rückfällig.
Der Weiße Ring warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor Parteiengezänk, was die Resozialisierung dieser Straftäter betrifft. Als deutliches Zeichen gesell
schaftlicher Verantwortung gegenüber dem Sicherheitsbedürfnis der gesamten Bevölkerung bewertet der Weiße Ring die aktuelle Diskussion zum Umgang mit Sexualstraftätern wie folgt: Herr Rüster, Sprecher der bundesweiten Opferschutzorganisation, konstatierte hierzu - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: