Protocol of the Session on June 28, 2001

(Zustimmung von Ministerpräsident Herrn Dr. Höppner)

Wenn im vorherigen Entwurf stand, dass ein Verwaltungsdirektor im Hinblick auf die Beschlüsse einer Gemeinde ein Widerspruchsrecht hat, und im heutigen Entwurf steht, dass er, wenn ein rechtswidriger Beschluss im Gemeinderat gefasst wird, zumindest gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde die Anzeige machen muss, damit die Kommune nicht in irgendwelche Zwänge gerät, dann ist das, denke ich, doch eine wesentliche Entschärfung der vorherigen Formulierung. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

(Zustimmung bei der PDS - Zuruf von Herrn Becker, CDU)

Es gibt in diesem Land zwei Modelle. Wer zwingt Gemeinden in die Verbandsgemeinde? Es gibt zwei Modelle und jede Gemeinde hat abzuwägen, in welchem Gemeindeverband sie am besten aufgehoben ist.

(Zuruf von Herrn Becker, CDU)

- Lassen Sie mich ausreden! - Wenn die Situation so ist, dass zum Beispiel das Institut Sachsen-Anhalt sagt, wir hätten für die Einheitsgemeinde eines der besten Ortschaftsrechte geschaffen, die es in der Bundesrepublik überhaupt gibt, dann können die Gemeinden doch entscheiden, wenn sie nicht in das eine Modell wollen, in das andere Modell zu gehen.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Also wollen Sie die Ge- meinden doch in die Einheitsgemeinde treiben!)

- Das ist doch Quatsch! Nein, Herr Bergner. Ich habe meine Meinung dazu gesagt. Sie wissen doch ganz genau, dass Herr Becker die ganze Kommunalreform für sich schon lange vorweggenommen hat.

(Beifall bei der PDS - Herr Dr. Bergner, CDU: Freiwillig!)

Er hat doch seine Leute schon lange eingemeindet. Er muss doch dieses Thema gar nicht mehr auf die Tagesordnung setzen.

(Lebhafter Beifall bei der PDS - Beifall bei der SPD - Zustimmung von der Regierungsbank - Herr Becker, CDU: Freiwillig!)

Herr Becker, eine ganz große Bitte habe ich an Sie: Seien Sie fair zu uns und wir sind fair zu Ihnen. Es kann nicht sein, dass Sie reihum durch die Gemeinden gehen und sagen: Also, Leute, wenn wir bei der nächsten Wahl an die Macht kommen, dann heben wir die Dinge alle wieder auf.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das machen wir!)

Sie bringen unsere Bürgermeister dermaßen durcheinander, die reden nur noch konfuses Zeug bei Beratungen.

(Beifall bei der PDS - Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD - Lachen bei der CDU und bei der FDVP)

Danke. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weitere Wortmeldung.

(Unruhe)

- Bitte lassen Sie Ruhe einkehren, wir wollen weitermachen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/4670.

So gefällt es mir viel besser, wenn es ruhiger ist.

Es ist die Überweisung in den zeitweiligen Ausschuss zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung beantragt worden. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen. Es war trotzdem eine ausgesprochene Mehrheit für die Überweisung zu registrieren.

(Minister Herr Dr. Püchel, an die CDU-Fraktion gewandt: Ihren Antrag haben wir überwiesen! Schwach! - Herr Dr. Bergner, CDU: Dafür seid ihr an der Regierung!)

Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Meine Damen und Herren! Ich nehme den soeben absolvierten Tagesordnungspunkt zum Anlass, auf eine am Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geäußerte Kritik zurückzukommen. Diese Kritik wurde während der zweiten Lesung zum Ersten Vorschaltgesetz zur Kommunalreform geäußert. Ich gehe davon aus, dass diese Äußerung im Plenum im Überschwang der politischen Auseinandersetzung geschah. Ich sehe allerdings die Kritik in Anbetracht der tatsächlichen Abläufe im Gesetzgebungsverfahren als unangemessen an und meine, sie entbehre jeder Grundlage.

Deshalb möchte ich dafür werben, gerade in diesem Saal, der ein öffentlicher Raum ist, in dem ausschließlich Mitglieder dieses Hauses und der Landesregierung ein Rederecht haben, aus Gründen der Fairness insbesondere dann Zurückhaltung zu üben, wenn es um eine kritische Beurteilung der Beamten und Angestellten beim Landtag geht. Hierfür gibt es sicherlich geeignetere Wege. - Ich danke.

(Zustimmung von Frau Stolfa, PDS)

Wir setzen die Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 2 fort:

Fragestunde - Drs. 3/4681

Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen fünf Kleine Anfragen vor.

Wir kommen zur Frage 1. Sie betrifft die Rechtslage bei Zebrastreifen-Fußgängerüberwegen mit „gelben“ Zebrastreifen und wird vom Abgeordneten Herrn Wolf gestellt. Bitte, Herr Wolf, stellen Sie Ihre Frage.

Herr Präsident, zunächst eine notwendige Vorbemerkung: An dieser Stelle haben auch allgemein interessierende Fragen einen Platz. Schon die Frage des Abgeordneten Herrn Weich zur verkehrsrechtlichen Behandlung von Rollern im Straßenverkehr hat gezeigt, dass noch nicht einmal die Straßenverkehrsordnung in Ordnung ist. Hierzu eine weitere Frage, die der zuständige Minister - dieses Mal bitte mit Ernsthaftigkeit und ohne Kasperei, also seinem Amt entsprechend - beantworten möge.

(Herr Sachse, SPD: Das sollte man zurückwei- sen!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegenwärtig wird vermehrt festgestellt, dass Zebrastreifen-Fußgängerüberwege gelb markiert sind. Für Verkehrsteilnehmer ist diese Markierung ungewöhnlich und es erhebt sich die Frage, ob die gelb markierten Zebrastreifen den Vorrang für Fußgänger auslösen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen sind gelbe Markierungen und gelbe Markierungsknopfreihen zulässig?

2. Sind gelbe Zebrastreifen zur Sicherung des Vorranges von Fußgängern zulässig? Wenn ja: Auf welche Rechtsgrundlage wird die rechtliche Zulässigkeit gestützt? Wenn nein: Handelt es sich bei den gelb markierten Zebrastreifen um verkehrsgefährdende Maßnahmen, die zu einer Amtshaftung der anordnenden Behörde führen können?

Herr Abgeordneter Wolf, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Fragestunde dazu dient, Fragen zu stellen, und nicht dazu, Erklärungen abzugeben. Trotzdem erfolgt jetzt die Antwort durch Herrn Minister Heyer. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich wie folgt.

Ein vermehrtes Auftreten von gelb markierten Fußgängerüberwegen kann die Landesregierung nicht bestätigen. Die Aufbringung gelber Markierungen erfolgt nur, wenn es sich um vorübergehende Änderungen der Verkehrsführung handelt. Sie dienen der Begrenzung eines Fahrstreifens. Andere Markierungen in Gelb sind nicht zulässig. Die Beantwortung der weiteren Fragen erübrigt sich damit. - Herzlichen Dank.

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wolf. Bitte, Herr Wolf.

Herr Minister, wären Sie damit einverstanden, wenn ich Ihnen die tatsächliche Rechtslage sauber aufnotiert gleich hier übergebe?

Einverstanden. Danke.

Wir kommen dann zur Frage 2, die von der Abgeordneten Frau Wiechmann gestellt wird. Sie trägt die Überschrift: Gibt es nach Polizeirecht bereits ausreichende Möglichkeiten, Gewalttäter von der Familie fern zu halten? Bitte schön, Frau Wiechmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten eröffnet das Polizeirecht, Gewalttäter im familiären und häuslichen Bereich der Wohnung zu verweisen oder ein Rückkehrverbot auszusprechen, ohne dass die Opfer zu „Tätern“ gemacht werden?

2. Welche Kurzinhalte weist der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 24. November 2000 aus, die Maßnahmen zum zivilrechtlichen Schutz zu verbessern und die polizeirechtlichen Möglichkeiten aufeinander abzustimmen?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet der Innenminister Herr Dr. Püchel. Bitte, Herr Dr. Püchel.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Sachsen-Anhalt hat als erstes Bundesland im Mai dieses Jahres ein Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Sachsen-Anhalt aufgelegt. Das Programm ist in der Landtagsdrucksache 3/4631 veröffentlicht worden. Darin ist auch die hier erfragte polizeirechtliche Seite des Problems samt der Auffassung der Landesregierung zur Erforderlichkeit und zu dem richtigen Zeitpunkt einer Gesetzesänderung dargelegt.

Ich habe dazu an dieser Stelle in der Landtagssitzung am 17. Mai 2001 Erläuterungen gegeben. Dies ist im vorliegenden Plenarprotokoll nachzulesen.

Um es kurz zu wiederholen: Geeignete Eingriffsbefugnisse in diesem Zusammenhang im geltenden Sicherheits- und Ordnungsrecht sind die allgemeine Generalklausel, der Platzverweis sowie im Extremfall die Ingewahrsamnahme. Auf diese Rechtsnormen hatte die Rednerin der FDVP-Fraktion bereits in der genannten Debatte des Landtages hingewiesen.