Ich denke, wir haben mit diesem eher ganzheitlichen und mittelfristigen Herangehen an die schwierige Frage der Leistungen an Abgeordnete mit der umfassenden Reform der Politikerbezüge aus dem Jahr 1999 überwiegend gute Erfahrungen gemacht.
Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass in der Demokratie große Teile des Volkes meinen, wir Politiker lebten wie die Lilie auf dem Felde. Und sie sind dann empört, wenn sich herausstellt, dass wir noch nicht einmal das können. Wir müssen beständig die Entscheidung verantwortlich fällen, welche Leistungen an Mitglieder unseres Hauses angemessen sind und welche nicht. Niemand kann und wird uns diese Entscheidung abnehmen, sondern höchstens erleichtern. Und ich persönlich will das auch gar nicht mehr anders.
Meine Damen und Herren! Schließlich bitte ich Sie, Ihre Aufmerksamkeit auf Artikel 2 des Gesetzentwurfs zu richten, mit dem das Fraktionsgesetz geändert werden soll. Die drei antragstellenden Fraktionen sind übereingekommen, durch die Einfügung eines § 4 a die bisherigen Regelungen über die Liquidation von Fraktionen klarer und handhabbarer zu fassen.
Ein Wort zum Abschluss: Man sagt, Distanz zur Sache verschafft Überblick. Betrachtet man das heute in erster Lesung zu verhandelnde Reformpaket unvoreingenommen, so stellt man fest, dass ein Paket mit beachtlichem Inhalt und ansehnlichem Format zustande gekommen ist. Wir haben eine Menge erreicht. Noch vor wenigen Wochen haben uns nicht allzu viele dieses Ergebnis zugetraut.
Aber Manches bleibt offen. Zur Änderung der Verfassung habe ich gesprochen. Liest man das Diskussionspapier des Landtagspräsidenten, so stellt man fest, dass hinreichend viele Felder beschrieben sind, die noch zu beackern sind. Ob wir weiterkommen wollen und können, hängt zuallererst von uns Abgeordneten ab. Das richtet sich auch danach, wie selbstbewusst und sensibel für Funktionsverlagerungen im Verfassungsgefüge wir unser Mandat wahrnehmen.
Ein solider Anfang wird heute gemacht. Die Parlamentsreform wird weitergehen. Sie bleibt eine ständige Aufgabe, eine ständige Diskussion und hoffentlich auch ein interessanter Stoff für die Öffentlichkeit. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Dr. Fikentscher. - Die beiden anderen Anträge werden von Herrn Scharf eingebracht. Das sind die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reform der Geschäftsordnung und angrenzender Bestimmungen ist als Teil der Parlamentsreform eine ständige Aufgabe des Parlaments selbst. Diese Aufgabe kann dem Parlament und damit uns niemand abnehmen.
Wir sind freilich gut beraten, auf Stimmen aus der Öffentlichkeit zu hören, ohne diesen hörig zu werden. Die repräsentative Demokratie lebt davon, dass die Bürger der Auffassung sind, dass das Parlament sie tatsächlich repräsentiert. Das fängt bei der soziologischen Zusammensetzung an, pflanzt sich über unsere Beschlüsse und deren Auswirkungen auf die Bürger fort und stellt sich eklatant im Umgang dar, den wir miteinander pflegen. Die Spielregeln für diesen Umgang sind im Wesentlichen in der Geschäftsordnung niedergelegt.
Nun, meine Damen und Herren, kein Knigge ersetzt eine gute Kinderstube und kein Schauspielunterricht den Mathematikunterricht. Aber alles, was wir als Parlament durch unsere öffentliche Parlamentstätigkeit der Öffentlichkeit nicht vermitteln können, findet im öffentlichen Bewusstsein praktisch nicht statt oder findet als etwas der Bevölkerung Fremdes statt. Natürlich wird es dann von der Bevölkerung nicht angenommen und nicht akzeptiert. Die Verhandlungen des Parlaments selbst sind somit ein wichtiger Schlüssel für die Vermittlungsfunktion, die wir auszuüben haben.
Von daher, meine Damen und Herren, sind Änderungen der Geschäftsordnung immer Existenzfragen des Parlaments selbst. Jeder gute Parlamentspräsident stellt sich die Aufgabe, zu diesem Prozess selbst Anregungen zu vermitteln. Das war unter Präsident Dr. Klaus Keitel so und so ist es auch unter Präsident Herrn Schaefer. Er hat zum Beispiel am 15. Oktober 1999 Vorschläge für eine Parlamentsreform angekündigt und diese im Frühjahr des Jahres 2000 dem Parlament unterbreitet.
Die Fraktionen haben in einer gründlichen internen Diskussion und in einer Diskussion miteinander überlegt, inwiefern sie diese Vorschläge aufgreifen. Die Fraktionen von SPD, CDU und PDS haben diese Gespräche auch geführt und haben nun gemeinsam dem Parlament Änderungsvorschläge unterbreitet. In diese Reform sollten dann im Rahmen des Diskussionsprozesses alle Fraktionen des Landtages mit hineingenommen werden.
Wesentliches Ziel dieser Geschäftsordnungsänderung ist es, den Parlamentsbetrieb effizienter und flüssiger zu gestalten und für die Diskussionen, die für die Öffentlichkeit so wichtig sind, mehr Freiräume zu eröffnen, um so die Bevölkerung in die wesentlichen Verhandlungsführungen des Parlaments mehr als bisher mit hineinzunehmen. Daher will ich mich in meiner Einbringung nicht in einer Vielzahl kleinerer redaktioneller oder technischer Änderungen verzetteln, sondern auf die wesentliche Verhandlungsführung hinweisen.
Es hat sich in unserem Parlament die Unsitte breit gemacht, dass gelegentlich bei Anträgen oder Aktuellen Debatten lediglich das Thema genannt wird, ohne dass eine schriftliche Begründung dazu vorliegt. Wir wollen uns zukünftig gegenseitig mehr Ernsthaftigkeit abfordern und verlangen daher zwingend, dass selbständige Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe schriftlich begründet sein müssen. Dieses Anliegen bezieht sich selbstver
ständlich nicht auf Änderungsanträge, da Änderungsanträge durchaus kurzfristig im Parlament entstehen und deshalb eine mündliche Begründung weiterhin zuzulassen ist.
Eng mit der Ernsthaftigkeit unseres Beratungsgangs hängt die beabsichtigte Änderung im § 37 Abs. 4 und 5 der Geschäftsordnung zusammen. Hiermit soll der Versuch unternommen werden, die in der Vergangenheit mitunter heftig geführten parlamentarischen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit bestimmter Änderungsanträge durch die Einführung einer neuen Antragsart zu schlichten.
Es hat in der Vergangenheit in diesem Parlament wie auch in anderen Parlamenten Abstimmungen gegeben, bei denen ein Antrag durch einen Änderungsantrag vollständig ersetzt, ja sogar in sein Gegenteil verkehrt wurde. Dieses ist spätestens nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Juni 1999 über die Zulassung von Änderungsanträgen zu Entschließungsanträgen nicht mehr ohne weiteres möglich. Danach sind Änderungsanträge unzulässig, die den gestellten Antrag zu einem Aliud umformen. Das Parlament muss in jedem Fall über den ursprünglich zur Abstimmung gestellten Gegenstand entscheiden.
Indem wir nun die neue Antragsart „Alternativantrag“ als Vorlage zu Verhandlungsgegenständen als unselbständige Vorlage nach § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung einführen, ist zukünftig die Möglichkeit gegeben, einen Antrag durch einen Änderungsantrag zu verändern oder durch einen Alternativantrag zu ersetzen. Im Falle des Alternativantrags wird über den Alternativantrag und über den Ursprungsantrag getrennt abgestimmt. Da der Alternativantrag ein unselbständiger Antrag ist, ist diesem, wenn der Einbringer des Ursprungsantrags seinen Ursprungsantrag zurückzieht, der Boden für eine weitere Beratung natürlich entzogen. Damit ist verhindert, dass Alternativanträge unter der Hand zu selbständigen Anträgen mutieren könnten.
Ferner wird verlangt, dass Alternativanträge bis zur Eröffnung der Sitzung des Landtages gestellt werden müssen. Hiermit soll eine gewisse Ernsthaftigkeit beim Stellen von Alternativanträgen erzwungen werden.
Das Präsidium des Landtages hat freilich zukünftig die schwierige Aufgabe, im Zweifelsfall zu entscheiden, ob ein Antrag ein Änderungsantrag oder ein Alternativantrag ist.
Für diese Neuregelung gibt es nach unserem Wissen kein Vorbild in den Geschäftsordnungen der anderen Landtage und des Bundestages. Wir betreten hiermit Neuland und müssen ausprobieren, ob sich dieses Verfahren bewährt.
Meine Damen und Herren! Unsere Geschäftsordnung verlangt, dass, wenn ein Antrag oder ein Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse überwiesen worden ist, der federführende Ausschuss den mitberatenden Ausschüssen vor der Abgabe einer Beschlussempfehlung an den Landtag Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben muss. Die Fristen hierfür sollen durch Verständigung zustande kommen. Wenn diese Verständigung ausbleibt, so kann der federführende Ausschuss zukünftig, nach der Neuregelung, frühestens vier Kalenderwochen nach der Verabschiedung der vorläufigen Beschlussempfehlung endgültig beschließen. Diese Frist ist innerhalb der durch den Ältestenrat zu beschließenden sitzungsfreien Zeit des Plenums gehemmt. Wir hoffen, mit dieser Rege
lung unschöne Streitereien über zumutbare Fristen im Verhältnis zwischen federführenden und mitberatenden Ausschüssen auszuräumen.
Meine Damen und Herren! Wir werden zukünftig Anträge in einem so genannten vereinfachten Verfahren beraten können. Für jede Sitzung des Parlaments soll eine Sammeldrucksache ausgefertigt werden, in die die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse aufgenommen werden, die im Landtag dann ohne Aussprache behandelt und in einem Abstimmungsgang beschieden werden. Eine Annahme der Sammeldrucksache hat als Bestätigung der Voten der Ausschüsse die Annahme aller einzelnen Beschlussempfehlungen zur Folge.
Ein abgestuftes Genehmigungsverfahren für das vereinfachte Verfahren soll die notwendigen Minderheitsrechte schützen. So kann sich der Einbringer einer Drucksache innerhalb von sieben Tagen dagegen wehren, dass sein Antrag im vereinfachten Verfahren beraten wird. Der federführende Ausschuss selbst beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen über die Beratung im vereinfachten Verfahren. Dem Initiator des Antrages wird allerdings eine Veto-Position eingeräumt.
Der Ältestenrat beschließt mit der Aufstellung der Tagesordnung, ob über einen Antrag tatsächlich im vereinfachten Verfahren beraten werden soll. Schließlich kann notfalls in der Beratung über die Tagesordnung - wie es bei uns üblich ist - über einen entsprechenden Widerspruch eine getrennte Beratung erreicht werden. Wir wollen also Vereinfachung, aber keine Überforderung und Übervorteilung.
Wir hoffen durch die Beratung im vereinfachten Verfahren Zeit zu gewinnen für die Beratung von Anliegen, von denen wir eine breitere Darstellung in der Öffentlichkeit wünschen. Daher haben wir die künftigen Redezeiten für die Aktuelle Debatte verdoppelt. Die Gesamtredezeit der Fraktionen kann dann auch auf mehrere Redner aufgeteilt werden.
Wir haben auch eine Veränderung der Redezeittabelle vorgeschlagen - dies ist eine Anlage zur Geschäftsordnung; sie wird im Ältestenrat beschlossen -, dass zukünftig neben der Fünfminutendebatte auch eine Siebenminutendebatte mit aufgenommen wird, sodass der Präsident oder die Präsidentin nicht mehr in die Verlegenheit kommt, bei interessanten Sachen dauernd auf die Uhr gucken zu müssen. Wir wollen uns für die wichtigen parlamentarischen Auseinandersetzungen mehr Zeit nehmen.
Meine Damen und Herren! Wir werden das in der ersten Legislaturperiode bewährte Instrument der Direktüberweisung von Anträgen in die Fachausschüsse wieder einführen. Hierdurch können wir uns einen Beratungsgang ersparen, was sich zum Beispiel bei der raschen Beschlussfassung über Vorschlagslisten für Gremienwahlen oder ähnliche Fälle durchaus bewährt hat und weiterhin als sinnvoll erscheint.
Neu aufgenommen wird ein Passus über die Wahrnahme der parlamentarischen Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung auf dem Gebiet der akustischen Wohnraumüberwachung. Diese Regelung hat nur Binnencharakter, also bindet uns als Parlament nur selbst. Die Frage, ob noch eine spätere Regelung eventuell im SOG erfolgt, wird durch diese Regelung nicht berührt.
Meine Damen und Herren! Die zunehmend bessere EDV-Ausstattung wird es uns erlauben, einen neuen Versuch zu unternehmen, den Papierkrieg etwas einzu
dämmen. So werden wir als Erstes eine Reduzierung des Papieraufwandes bei den Kleinen Anfragen versuchen. Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung sollen künftig durch die Landtagsverwaltung lediglich registriert und der Landesregierung zur Beantwortung zugeleitet werden. Auf eine Verteilung der Kleinen Anfragen als Landtagsdrucksachen soll verzichtet werden. Je eine schriftliche Ausfertigung der Kleinen Anfrage sollen künftig lediglich der Fragesteller und die Fraktionen erhalten. Eine Übersicht hierüber soll in das Intranet des Landtages eingestellt werden. Die Veröffentlichung von Kleinen Anfragen gemeinsam mit den hierauf gegebenen Antworten der Landesregierung in Sammeldrucksachen soll dagegen beibehalten werden.
Meine Damen und Herren! Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden wir im Ältestenrat darüber beraten, ob wir in größerem Umfang Drucksachen des Landtages nur noch in das Intranet einstellen und nicht mehr oder nur noch auf Wunsch als Papier ausfertigen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen die Gesetzgebungsfunktion des Landtages und die Informationsrechte des Landtages gegenüber der Landesregierung stärken. Dieses wird im Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und PDS zur Stärkung der Gesetzgebungsfunktion des Landtages und zur Umsetzung der Informationspflicht der Landesregierung, insbesondere um dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Parlaments auf rechtzeitige Information durch die Landesregierung zu genügen, näher ausgeführt.
Es geht hierbei um einen bisher nicht ausgefüllten Gesetzgebungsauftrag in Artikel 62 der Landesverfassung. Ein entsprechendes Landesgesetz steht weiterhin aus und wird auch weiterhin ausstehen. Wir wollen jedoch für eine Zwischenzeit untergesetzlich eine Vereinbarung zwischen Landesregierung und Landtag erarbeiten. Die Erfahrungen, die wir in diesem Verhandlungsprozess machen, sollen einer später vorzubereitenden Gesetzgebung zugute kommen.
Ferner, meiner Damen und Herren, muss sich der Landtag darüber im Klaren sein, dass er sich der Aufgabe zu stellen hat, Gesetzgebungskompetenzen vom Bund zurückzuholen und offene Regelungsspielräume innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes auszufüllen. Die beratenden Fraktionen waren sich darüber einig, dass der Exekutive hierbei nicht allein das Feld des Handelns überlassen werden soll. Manchmal merken wir als Parlament zu spät, dass die Landesregierung stellvertretend für uns etwas regelt, was wir selbst regeln können. Darüber müssen wir nicht automatisch glücklich sein.
Meine Damen und Herren! Wenn es uns gelingt, diese Änderung der Geschäftsordnung im September zu beschließen, haben wir bis April des nächsten Jahres Zeit, die Neuerungen auszuprobieren. Wir haben Zeit, dann darüber zu entscheiden, was gut ist und was wir behalten sollten und was sich nicht bewährt hat, was dann gegebenenfalls auch nicht in die Geschäftsordnung des Landtages der vierten Legislaturperiode übernommen werden sollte.
Insofern befinden wir uns in einem guten zeitlichen Fenster. Es gilt jetzt, dieses Fenster zu öffnen und frische Luft in das Parlament hereinzulassen, um dann fröhlich und wohlgemut weiterzuarbeiten und einen guten Start für die vierte Legislaturperiode vorzubereiten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Bevor wir fröhlich und wohlgemut zur Diskussion kommen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass noch zwei Änderungsanträge vorliegen, und zwar ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/4702 sowie ein Änderungsantrag der FDVP-Fraktion in der Drs. 3/4707. Ich bitte darum, bei der Diskussion auf diese Änderungsanträge einzugehen.
Bevor ich jedoch zur Diskussion aufrufe, möchte ich Damen und Herren der AOK Sachsen-Anhalt aus Magdeburg bei uns begrüßen.
Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte in folgender Reihenfolge vereinbart worden: FDVP-, DVU-, CDU-, PDS-, SPD-Fraktion. Für die FDVP-Fraktion eröffnet Herr Abgeordneter Wolf die Diskussion. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir nehmen in der Reihenfolge der Auflistung Stellung zu den Entwürfen der alten und vermutlich auch neuen Blockparteien.
Soweit redaktionelle Änderungen des Abgeordnetengesetzes in Rede stehen, sind diese nicht zu beanstanden; denn sie erschöpfen sich weitgehend in der Umsetzung einer Währung, die das deutsche Volk nicht gewollt hat.
Auch bedarf die inhaltliche Ausgestaltung des Abgeordnetengesetzes keinerlei Kritik, soweit sie der Intention des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Bei dieser Gelegenheit ist aber zu bemerken, dass das Bundesverfassungsgericht nicht zwingend für die parlamentarischen Funktionsträger Vergütungsregeln vorgesehen hat. Daraus folgt, dass auch diese Vergütung einer Prüfung unterstellt werden sollte. Ein Maßstab sollte der Zustand des Landes sein.
Es mag darüber hinaus auch sein, dass der Präsident des Landtages ein übermäßiges Arbeitspensum zu erbringen hat. Das rechtfertigt aber nicht die Entbindung aus der jährlichen Berichterstattung über die Angemessenheit der Entschädigung.
Schließlich ist auch nicht mehr nachvollziehbar, warum Abgeordnete für Fahrten zum Zwecke der Teilnahme an Sitzungen Auslagenersatz erhalten sollten; denn ein Arbeitnehmer hat bei niedrigeren Vergütungen seine Fahrtkosten selbst zu tragen.
Die beabsichtigten Änderungen des Abgeordnetengesetzes können von meiner Fraktion nicht mitgetragen werden. Etwas anderes gilt für das Fraktionsgesetz. Nicht mitgetragen werden von der Fraktion der FDVP auch die beabsichtigten Änderungen des Wahlgesetzes. Wir haben dazu im Vorfeld bereits Stellung genommen. Die beabsichtigten Änderungen ziehen denklogisch einen Demokratieverlust nach sich. Sie benachteiligen kleine Parteien und privilegieren den Moloch.