Protocol of the Session on May 18, 2001

(Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU)

Für die PDS hat die Abgeordnete Frau Krause noch einmal Möglichkeit das Wort zu ergreifen. - Sie macht davon nicht Gebrauch. Somit können wir zum Abstimmungsverfahren kommen.

Meine Damen und Herren! Wer der Drs. 3/4484 in der vorliegenden Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen und vier Gegenstimmen ist dies mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit ist die Beratung zum Tagesordnungspunkt 18 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung

Nationalitätenbezeichnungen in den Krimimal- und Verurteiltenstatistiken des Landes Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der DVU - Drs. 3/4516

Der Antrag wird eingebracht von der Abgeordneten Frau Brandt. Bitte schön.

Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Straftaten bewegt sich seit Jahren auf einem viel zu hohen Niveau. Besonders gravierend sind die Daten in den Bereichen der Kinderund Jugendkriminalität, der organisierten Kriminalität, der Alltagskriminalität und insbesondere im Bereich der Ausländerkriminalität.

Für die Bekämpfung der Kriminalität in Sachsen-Anhalt ist es von entscheidender Bedeutung - auch für die in Sachsen-Anhalt lebenden Bürger - zu wissen, in welchen Deliktgruppen bzw. in welches Nationalitätenraster Straftäter einzuordnen sind und in welcher Deliktgruppe diese Täter besonders hervortreten.

Von Ausländern begangene Straftaten existieren nicht nur in der Wahrnehmung der Bevölkerung, sie finden ihre Entsprechung in der Realität. Hinter den nackten Zahlen und Statistiken stehen tatsächlich begangene Verbrechen, also tatsächliche Opfer und Täter. Es sind die tatsächlichen kriminellen Delikte, die zu einem erhöhten Unsicherheitsrisikoempfinden aufseiten der deutschen wie der nichtdeutschen Bevölkerung führen.

Eine vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebene und durchgeführte Umfrage ergab, dass 71 % der Westdeutschen und 93 % der Mitteldeutschen ihre eigene Sicherheit auf Straßen und Plätzen durch Ausländer

kriminalität bedroht sehen. Die Notwendigkeit der Offenlegung der Nationalitätenbezeichnung in den Kriminalund Verurteiltenstatistiken begründet sich bereits damit, dass der Öffentlichkeit keine geschönten Statistiken von Kriminellen dargeboten werden dürfen, bei denen vorrangig die real existierende Ausländerkriminalität verschwiegen werden soll. Ein Verschweigen von Tatsachen leistet hierbei keinen Beitrag zum Abbau von Ausländerfeindlichkeit. Das Gegenteil wird der Fall sein.

Bei dieser Problematik tun sich jedoch insbesondere die roten Parteien und Fraktionen im hiesigen Landtag sehr schwer. Die Argumente der Relativierer vernebeln nach wie vor die Diskussion über das Problem der Ausländerkriminalität. Eines steht jedoch definitiv fest und daran führt kein Weg vorbei: Seit den 70er-Jahren konnte bundesweit ein enormer Anstieg der Ausländerkriminalität festgestellt werden.

Lassen Sie mich das an einigen Zahlen verdeutlichen: Im Jahr 1977 waren 12,1 % aller Tatverdächtigen Ausländer, im Jahr 1981 waren es 16 %, im Jahr 1987 lag der Anteil bereits bei 20 % und im Jahr 1998 betrug der Anteil 27,1 %. Diese Zahlen, meine Herren und Damen, lassen erkennen, wie sich der prozentuale Anteil der Ausländerkriminalität von Jahr zu Jahr gesteigert hat. Der Ausländeranteil gemessen an der deutschen Bevölkerung stieg aber nur von 6,4 % im Jahr 1977 auf 7,1 % im Jahr 1984 und auf 9 % im Jahr 1997.

Mit dem Fall der Mauer im Jahr 1989 stieg diese Tendenz sprunghaft weiter an. Laut Polizeistatistik ist der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei Autodiebstählen, Rauschgiftdelikten, Menschenhandel, Taschendiebstählen und anderen organisierten Verbrechen besonders hoch.

Auch hierzu einige Daten: Den höchsten Anteil findet man beim Delikt erpresserischer Menschenraub, wo der Ausländeranteil bei erschreckenden 84,5 % liegt. Weitere nachgewiesene Bereiche der Ausländerkriminalität sind Taschendiebstahl mit 78,6 %, Sozialleistungsbetrug mit 74,6 %, illegales Glücksspiel mit 69,4 %, Menschenhandel mit 54,1 %, Mord mit 49 %, Handel mit und Schmuggel von Rauschgift mit 48,2 %, Vergewaltigung mit 38,6 % und Raub mit 35,3 %.

Meine Herren und Damen! Ich möchte noch einmal grundsätzlich betonen, dass die Problematik der Ausländerkriminalität in einem Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland sein möchte, nicht tabuisiert werden darf. Aufgrund von Recherchen ist davon auszugehen, dass infolge der besonderen Zusammensetzung der Gruppe der ausländischen Bürger in unserem Land der Anteil der Ausländer an den ermittelten Tatverdächtigen auch nach Abzug der ausländerspezifischen Delikte bei etwa 20 % liegt.

Das zwangsläufige Bemühen zur Relativierung und Schönfärberei durch selbst ernannte Ausländerfreunde hat dazu geführt, dass ein ernstes Problem in unserer Gesellschaft nicht erkannt, geschweige denn gelöst, sondern jahrelang verdrängt worden ist. Die Verantwortlichen hierfür sitzen auch in diesem Parlament.

Der massive Anstieg der Ausländerkriminalität in den letzten Jahren, so auch in Sachsen-Anhalt, macht es dringend erforderlich, mit diesem Tabu endlich zu brechen und eine offene und zugleich sachliche Diskussion über diese Thematik zu führen.

Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an eine Anfrage der DVU zu dem Thema „Nationalitäten

bezeichnungen in den Verurteiltenstatistiken des Landes Sachsen-Anhalt“ während der parlamentarischen Fragestunde in der 17. Landtagssitzung am 12. März 1999. Frau Justizministerin Schubert stellte bereits damals fest - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:

„In Sachsen-Anhalt gibt es keine Verurteiltenstatistiken, in denen die Nationalitäten der Täter angegeben werden. Es gibt zwar in anderen Ländern aufgrund von Justizverwaltungsvorschriften eine Strafverfolgungsstatistik, die auch die Staatsangehörigkeit der abgeurteilten Personen erfasst. Diese Statistik ist grundsätzlich sinnvoll.“

Frau Ministerin Schubert, ich komme nicht umhin, Ihnen für Ihre mutigen Worte von damals zu danken. Einerseits sind Sie möglicherweise in der SPD die einzige Ministerin, die unseren Antrag im Interesse der Demokratie in unserem Land folgerichtig interpretiert bzw. verstanden hat. Aber das ist in einer rot-roten Regierungskoalition wie der Ihrigen sicherlich nicht immer einfach; denn die Wahrheit tut manchmal sehr weh. Gleichzeitig können Sie sich auf Ihren jetzigen Bundeskanzler und früheren Ministerpräsidenten von Niedersachsen Schröder berufen, welcher einmal die Worte gebrauchte: Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell.

Andererseits hat sich seit dem Jahr 1999 in diesem Parlament in Bezug auf diese Frage aber nichts bewegt. Aus der Sicht der roten Parteien und Fraktionen könnte man das folgendermaßen konstatieren: Linke versuchen, solche Zahlen immer wieder schönzureden. Im schlimmsten Fall wird so viel abgezogen, bis Ausländer sogar noch weniger kriminell sind als Deutsche.

Eines jedoch geht in der Statistik unter: Ausländer, die einen deutschen Pass haben, fallen durch das System und werden als kriminelle Deutsche erfasst, was wiederum das wirkliche Ausmaß der Ausländerkriminalität dank der rot-grünen Bundesregierung und der rot-roten Landesregierung von Sachsen-Anhalt verschleiert.

Herr Höppner, meine Herren und Damen auf der Regierungsbank, sorgen Sie dafür, dass durch alle Dienststellen des Landeskriminalamtes und der Landespolizei in Sachsen-Anhalt, die sich mit der Erstellung von Kriminalstatistiken und Verurteiltenstatistiken befassen, eine detaillierte Aufschlüsselung aller Tätergruppen und Täter nach Nationalitäten sowie nach ihrem Aufenthaltsstatus im Land Sachsen-Anhalt bzw. in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

Herr Minister Püchel - er ist leider nicht da - möge daran denken, wie viel Zeit wir mit unseren Kleinen Anfragen zu diesem Thema sparen könnten. Dies würde er uns bestimmt auch danken.

Wir bitten alle demokratischen Fraktionen in diesem Hohen Hause um Zustimmung zu unserem Antrag. Gleichzeitig beantrage ich die Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Inneres. - Danke.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Zu diesem Thema ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden in der Reihenfolge PDS-, CDU-, FDVP-, SPD- und DVUFraktion. Vorher spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Schubert. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag bezieht sich sowohl auf polizeiliche wie auch auf Justiz

statistiken. Bei dem ersten Teil handelt es sich um eine erweiterte Fassung des DVU-Antrages „Nationalitätenbezeichnungen in der Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt“ in Landtagsdrucksache 3/2062, den der Landtag in der 27. Sitzung am 7. Oktober 1999 abgelehnt hat, nachzulesen im Plenarprotokoll auf Seite 1846.

Insoweit nehme ich im Einvernehmen mit Herrn Dr. Püchel, dem fachlich zuständigen Minister, wie folgt Stellung.

Die Erfassung der bei der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erfolgt in der polizeilichen Kriminalstatistik. Grundlage für die bundeseinheitliche Erfassung sind die Richtlinien für die Führung der polizeilichen Kriminalstatistik. Sinn und Zweck dieser Statistik ist es, strafrechtlich bekannt gewordene Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte zusammenzustellen, um eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung führen zu können.

Im Zusammenhang mit nichtdeutschen Tatverdächtigen werden schon bisher insbesondere Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus erfasst. Ausdrückliche nationalitätsspezifische Merkmale im Sinne des Antrages werden allerdings nicht erfasst. Das Thema der Kriminalität von Nichtdeutschen muss angesichts einer Reihe von Besonderheiten insgesamt differenziert angegangen und diskutiert werden, und zwar aus folgendem Grund:

Ein realistischer Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen ist schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Täter in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik nicht möglich. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen, wie vor allem illegale Touristen, durchreisende Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte nicht, die in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden.

Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung, der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur, nicht vergleichbar.

Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechtes. Sie leben häufiger in Großstädten und gehören zu einem größeren Anteil den unteren Einkommensschichten an. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden.

Zu berücksichtigen ist weiterhin ein beachtlicher Anteil ausländerspezifischer Delikte, wie Straftaten gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz. Im Jahr 2000 stand in Sachsen-Anhalt jedes dritte Delikt nichtdeutscher Tatverdächtiger im Zusammenhang mit solchen Straftaten - Vergehen, die in der Regel von Deutschen nicht begangen werden können.

Ich möchte an dieser Stelle deutlich hervorheben: Gerade bei diesem Thema werden sehr rasch Emotionen geschürt, die nicht nur dumpfe Aversionen gegen Nichtdeutsche heraufbeschwören, sondern auch nicht selten in Hass und Gewalt umschlagen.

(Zustimmung von Herrn Metke, SPD, und bei der PDS)

Besonders verwerflich ist es deshalb, wenn immer wieder mithilfe von Statistiken versucht wird, bestimmte Bevölkerungsgruppen und Nationalitäten in eine bestimmte Ecke zu drücken oder sie zu verunglimpfen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Dort, wo es notwendig ist, erfolgt eine differenzierte Betrachtung von ausländischen Tatverdächtigen, so wie das auch bei deutschen Tatverdächtigen der Fall ist. Alles in allem reichen die bisher erfassten Daten im Zusammenhang mit nichtdeutschen Tatverdächtigen für polizeiliche Zwecke aus.

Meine Damen und Herren! Der zweite Teil des Antrages wiederholt im Wesentlichen eine Frage der Abgeordneten Frau Wiechmann, zu der ich in der Sitzung des Landtages am 12. März 1999 Stellung genommen habe. Der Antrag geht insofern ins Leere, als es im Land Sachsen-Anhalt keine Verurteiltenstatistiken gibt.

Im Übrigen gilt für das Verlangen, die Nationalität und den Aufenthaltsstatus der Verurteilten statistisch zu erfassen, grundsätzlich das, was ich eben auch für die polizeilichen Statistiken ausgeführt habe. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS - Zustim- mung von Ministerpräsident Herrn Dr. Höppner)

Vielen Dank. - Die PDS-Fraktion hat keinen Redebeitrag angemeldet. - Es bleibt dabei. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Becker. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat es gerade gesagt: Das Hohe Haus hat sich mit dieser Angelegenheit aufgrund verschiedener Anträge der DVU bereits im Jahr 1999 mehrfach befasst. Seither hat sich der Sachverhalt zu dieser Angelegenheit nicht verändert.

Ich kann mich deshalb auch auf die Ausführungen der Frau Ministerin beziehen und sie mir für die CDULandtagsfraktion zu Eigen machen und hinzufügen, was der Kollege Webel im Oktober 1999 dazu gesagt hat: Der Antrag sei unnötig, eine AB-Maßnahme für Statistiker. Deshalb wird der Antrag auch von der CDU abgelehnt.

Ich mache mir auch zu Eigen, was der Kollege Rothe damals im Oktober 1999 gesagt hat.

Aber, Herr Präsident, ich nutze die Gelegenheit, etwas dazu auszuführen, was ich mit einem gewissen Missbehagen, auch als Abgeordneter der Opposition, in den letzen Jahren beobachte. Ich sehe, dass die DVU-FDVP