Meine Damen und Herren der CDU, so kann man sicherlich einen Wahlkampf führen. Mit verantwortungsvoller Politik hat das jedoch nichts zu tun.
Nun gibt es eine Reihe politischer Grundsatzdiskussionen. Die währen schon lange. Die Frage der angemessenen Schulzeitdauer bis zum Abitur ist ein Paradebeispiel dafür. Fakt ist aber, dass nach dem Auslaufen der Übergangsregelungen zur Anerkennung unterschiedlicher Abiturzeiten im Jahre 2000 265 Wochenstunden in den Sekundarstufen I und II nachgewiesen werden müssen. Sachsen-Anhalt kam jedoch nur auf 241 Stunden. Unter Berücksichtigung dieser veränderten Rahmenbedingungen entschieden sich Sachsen-Anhalt und auch Mecklenburg-Vorpommern für eine 13-jährige Schulzeit bis zum Abitur.
Natürlich hat sich die SPD-Fraktion immer wieder der Diskussion über inhaltliche Aspekte der Abiturausbildung und Möglichkeiten der Verkürzung von Gesamtausbildungszeiten in Deutschland gestellt.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der bereits genannten Enquetekommission wird seit dem Schuljahr 1999/2000 an 15 Gymnasien der Modellversuch „13 kompakt“ durchgeführt. In Rheinland-Pfalz wird dieses Abiturmodell mittlerweile sehr erfolgreich flächendeckend praktiziert.
Darüber hinaus fasste unsere Fraktion im September 2000 einen Tendenzbeschluss, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, ein Umsetzungskonzept zur flächendeckenden Einführung des Modells „13 kompakt“ nach Abschluss des Modellversuchs zu erarbeiten. Eingeschlossen ist der Auftrag, zu prüfen, wie kürzere Schulbesuchszeiten bis zum Abitur für Einzelne und für Gruppen ermöglicht werden können. Die Wege sollen mit anderen Bundesländern abgestimmt werden.
Meine Damen und Herren! Für uns Sozialdemokraten sind die Durchlässigkeit des Bildungssystems und die Sicherung einer breiten Bildungsbeteiligung keine Wort
hülsen. Wir bekennen uns dazu. Und deshalb kann die Lösung der Frage der angemessenen Schulzeitdauer bis zum Abitur nicht ein Entweder-oder sein. Differenzierte Schulzeitmodelle, die den unterschiedlichen Erfordernissen der Schüler Rechnung tragen
(Unruhe bei der CDU - Herr Dr. Bergner, CDU: Aber das geht doch angeblich nicht, sagen Sie! Das geht doch angeblich nicht!)
und die genannten Kriterien berücksichtigen, sind besser geeignet. Darüber diskutieren wir gern. Dazu zählen auch zwölfjährige Bildungsgänge bis zum Abitur für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler.
Dies entspricht im Übrigen auch dem Kirkel-Beschluss der SPD-Bildungspolitiker aller Bundesländer vom November 2000.
Eine generelle Verkürzung auf zwölf Jahre würde nur dann Sinn machen - so ist auch der Beschluss des Landesparteitages vom November 2000 zu verstehen -, wenn mittelfristig auf der Grundlage einer Prüfung und Überarbeitung der Abiturinhalte eine gemeinsame Festlegung zur Schulzeitdauer bis zum Abitur zwischen den Bundesländern getroffen werden könnte. Dem verschließen wir uns nicht.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu. Den Änderungsantrag der CDU lehnen wir ab.
Im Übrigen, Frau Feußner und Herr Bergner, wenn Sie schon in Ihren Briefen an alle SPD-Abgeordneten aus dem oben genannten Parteitagsbeschluss zitieren, dann bitte vollständig. Es wurde in erster Linie eine baldige flächendeckende Einführung des Modellversuchs „13 kompakt“ gefordert. Über den Unterschied zwischen einem noch in Gliederungen zu diskutierenden Entwurf und einem fertigen Leitantrag zu einem Bundesparteitag müssen wir hier sicher nicht sprechen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Lebhafter Beifall bei der SPD - Frau Feußner, CDU: Das hat Sie sehr hart getroffen, dass Sie jetzt keine Argumente mehr haben!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wäre die unendliche Geschichte nicht bereits literarisch verarbeitet, könnte die Schulpolitik in Sachsen-Anhalt eine hervorragende Vorlage bieten. Das ist nicht der erste Gesetzentwurf im Landtag, der für zwölf Schuljahre bis zum Abitur plädiert. Sie aber wollen die Eltern belasten und die Schüler parken, so lange wie es Ihnen möglich ist.
Sie dürfen sicher sein: Oppositionelle Gesetzentwürfe werden zuverlässig abgebürstet, entweder gleich oder spätestens im Beerdigungsverfahren des Ausschusses. - Das zu den Einbringern des Änderungsantrages.
Das beunruhigt uns nicht, aber es bestätigt die Erkenntnis, dass wider jeglicher Vernunft einfach beharrt wird und alles verneint und abgeschmettert wird, auch wenn sich in anderen Bundesländern der Trend zu zwölf
Schuljahren entwickelt. Auch „Mogel kompakt“ kann den erworbenen Gesichtsverlust der Regierung nicht rückgängig machen.
Unser Mitleid erwacht, wenn die Kinder und Jugendlichen unter dieser Regierung zum lebenden Experimentierfeld erklärt werden. Dann urteilen darüber später die Eltern als Wähler. Wir werden nicht unsere klammheimliche Freude verbergen, wenn es dann eine Harms-lose Regierung gibt, die das Verspielen der Zukunft dieses Landes aufgeben musste. Die Schulpolitik dieses Landes wird immer mehr zu einem Aussteigerprogramm dieser Regierung.
Meine Damen und Herren! Es mag ein sehr ehrenwertes Anliegen sein, wenn die CDU einen Bittbrief als letzte, verzweifelte Aktion, als Aufschrei zur Bekehrung der SPD schickte, um die machtarrogante Regierung zur Besinnung aufzufordern. Der krampfhafte Versuch einer Annäherung durch Sanierungsangebote an die SPD wird genauso erfolglos bleiben wie der politisch demütigende postalische Bittweg der CDU. Sie sollten doch nach all den Jahren begriffen haben, dass Ihre Gesetzentwürfe der langweiligen Abschmetterungsstrategie ausgesetzt sind.
Gegen diese Regierung, gegen diese rückwärts gewandte Schulpolitik helfen keine Bittbriefe, kein Ablasshandel und kein unterwürfiges Sanierungskoalitionsangebot. Hier wirkt nur der Abgang der SPD-PDSAchse.
Zum Änderungsantrag der CDU: Ich denke, bitte betteln Sie nicht herum. Die Landesregierung soll in ihre Bildungsfalle rennen, wenn keine Einsicht besteht, umso schneller ist der Spuk vorbei; denn alles andere erscheint hier völlig sinnlos. - Danke.
Damit ist die vereinbarte Debatte abgeschlossen. Wortmeldungen werden nicht angezeigt. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren.
Wie beantragt, lasse ich zuerst abstimmen über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drs. 3/4569 und, wenn dieser keine Mehrheit findet, über die Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, wozu namentliche Abstimmung beantragt wurde.
Wer dem Änderungsantrag der CDU in der genannten Drucksache zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft in der Drs. 3/4537. Ich bitte um den Namensaufruf.
Herr Barth Ja Herr Becker Nein Herr Dr. Bergner Nein Herr Biener Ja Herr Bischoff Ja Herr Prof. Dr. Böhmer Nein
Herr Dr. Brachmann Ja Frau Brandt Nein Herr Büchner Nein Frau Budde Ja Herr Buder Nein Frau Bull Ja Herr Bullerjahn Herr Czaja Nein Herr Czeke Herr Dr. Daehre Nein Frau Dirlich Ja Herr Doege Ja Herr Eckel Ja Herr Dr. Eckert Herr Ernst Ja Herr Felke Ja Frau Ferchland Ja Frau Feußner Nein Herr Dr. Fikentscher Ja Frau Fischer (Naumburg) Ja Frau Fischer (Merseburg) Nein Frau Fischer (Leuna) Ja Herr Gallert Ja Herr Gärtner Ja Herr Gebhardt Herr Gürth Nein Herr Hacke Nein Frau Hajek Ja Herr Halupka Ja Frau Dr. Hein Ja Frau Helmecke Nein Herr Dr. Heyer Ja Herr Hoffmann (Magdeburg) Herr Hoffmann (Dessau) Ja Herr Dr. Höppner Ja Herr Jeziorsky Herr Jüngling Frau Kachel Ja Herr Kannegießer Nein Herr Kasten Ja Frau Kauerauf Ja Herr Dr. Keitel Nein Frau Knöfler Ja