Neuwahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Wahlausschuss gemäß § 23 der Finanzgerichtsordnung
(Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU und bei der PDS - Minister Herr Dr. Püchel: Sei nicht so be- scheiden!)
Es ist ein gemeinsamer Antrag - der Präsident hat es schon gesagt - der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS mit folgendem Inhalt: Das Finanzgericht in Dessau arbeitet auch mit ehrenamtlichen Richtern.
Deren Wahlperiode läuft im September aus. Diese ehrenamtlichen Richter werden nicht direkt gewählt, sondern dafür gibt es einen Wahlausschuss. Ihm gehören sieben Vertrauensleute an. Diese Vertrauensleute müssen durch den Landtag gewählt werden.
Es gibt zwei Verfahrensmöglichkeiten - wir haben das alles beim Oberverwaltungsgericht schon durch -: Entweder wir unterziehen uns der Mühe, das im Plenum zu machen, oder wir vertrauen diese Aufgabe dem Rechtsausschuss an. Letzteres ist der Zweck dieses Antrages. Mit dem Hinweis, dass Sie dann beruhigt in das Wochenende gehen können, bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte war nicht vereinbart. Ich frage aber sicherheitshalber: Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich: Wer stimmt dem Antrag in der vorliegenden Drucksache zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Dann ist dem Antrag einstimmig zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 26 erledigt.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 30. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 31. Sitzungsperiode für den 17. und 18. Mai dieses Jahres ein und darf darauf hinweisen, dass die nächste Sitzung des Ältestenrates am 10. Mai stattfinden wird.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung des Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.