Nach Ablauf der Pilotphase Ende des Jahres 2002 wird dann darüber zu entscheiden sein, ob sich dieses neue Verfahren der Arbeitsmarktförderung bewährt hat, und es müssen dann Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage gezogen werden, ob gegebenenfalls weitere Schritte zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung unternommen werden sollen.
Mit den kommunalen Spitzenbänden wurde ein Erfahrungsaustausch der Landkreise und kreisfreien Städte über die Durchführung dieses Rahmenprogramms vereinbart. Dadurch soll sichergestellt werden, dass erfolgreiche Fördermaßnahmen als so genannte BestPractice-Modelle Nachahmung finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, hat die Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung insgesamt zwei wesentliche Funktionen: Sie bietet zum einen für Menschen, die kein eigenes oder kein ausreichendes Einkommen haben, ein existenzsicherndes Mindesteinkommen. Dieses Recht steht allen Menschen unabhängig von ihrem Status im Beschäftigungssystem der Gesellschaft zu.
Als Weiteres muss durch die Sozialhilfe den erwerbsfähigen Sozialhilfeempfangenden Hilfe zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angeboten werden. Diese Hilfe zur Arbeit kann in Form von Lohnkostenzuschüssen, Qualifizierungsmaßnahmen, befristeten Arbeitsgelegenheiten und auch als Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegenzug hat die Solidargemeinschaft einen Anspruch darauf, dass sich zunächst alle Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die zu diesem Kreis zählen, aktiv um Arbeit bemühen und Arbeitsangebote, soweit zumutbar, annehmen.
Beide Seiten, das Fördern und das Fordern, stoßen jedoch in Ostdeutschland an die Grenzen eines wenig aufnahmebereiten Arbeitsmarktes. Eine beschäftigungsorientierte Sozialpolitik allein kann das Problem der Arbeitslosigkeit nicht lösen. Das sage ich sehr deutlich.
Ohne Unterstützung von der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes bleibt vieles auch in diesem Bereich wirkungs
los. Auch gering entlohnte Beschäftigung kann nur angenommen werden, wenn entsprechende Arbeit tatsächlich angeboten wird. Auch Qualifizierungs- und Lohnkostenzuschüsse entfalten nur dort ihre Wirkung, wo entsprechender Bedarf auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.
Trotz dieser Einschränkung ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Bereich der Sozialhilfe der Einsatz aktiver Instrumente der Arbeitsförderung zu verstärken ist. Verbesserungsfähig ist insbesondere die Nutzung von Instrumenten der Bundesanstalt für Arbeit für erwerbsfähige Sozialhilfeempfangende. Dazu bedarf es einer engen Kooperation von Sozialhilfeträgern und Arbeitsverwaltung.
Momentan wird diese Zusammenarbeit in der Bundesrepublik in einer Reihe von gerade anlaufenden Modellprojekten - eines davon in Magdeburg - erprobt. Wir als Landesregierung werden diese Modellprojekte aufmerksam verfolgen. Eine Begleitforschung zwecks Evaluation befindet sich in der Ausschreibung.
Zu Ihren Anmerkungen, Frau Stange: Ich habe eine separate Veranstaltung für alle Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt, um für diese Modellprojekte der Bundesregierung zu werben; denn bis dahin hatte sich noch nicht eine einzige Gebietskörperschaft im Land Sachsen-Anhalt bereit erklärt, bei einem solchen Modellprojekt mitzuwirken. Das Ergebnis dieser Werbeveranstaltung war, dass sich immerhin die Stadt Magdeburg bereit gefunden hat.
Ich wäre dankbar gewesen, wenn Sie in Ihrem Wahlkreis mit dafür geworben hätten, sodass vielleicht ein Landkreis noch bereit gewesen wäre, hierbei mitzuwirken.
Es ist vielleicht noch nicht zu spät. Es könnten noch mehr ins Boot und ich würde das für sehr sinnvoll erachten. Aber wie gesagt, die Bemühungen haben bisher nur eine Gebietskörperschaft aktivieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass das für die Hilfe zur Arbeit zur Verfügung stehende Instrumentarium des Bundessozialhilfegesetzes sehr weitreichend ist. Trotzdem könnten gerade mit einer Studie, wie sie von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen worden ist, durch eine strukturierte Evaluation in den Landkreisen und kreisfreien Städten detaillierte Erkenntnisse gewonnen und Erfolge dieser Modelle und Förderprogramme in der Praxis zur Weiternutzung bekannt gemacht werden. Ich würde mich freuen, wenn in der heutigen Debatte ein Konsens über diesen Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände erreicht werden könnte und wir daran weiter arbeiten könnten.
Eine Bemerkung noch zu der von Ihnen angesprochenen Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, Frau Stange: Ich sehe diese Zusammenführung als eine Aufgabe der Zukunft an; denn beide Systeme haben soziale Absicherungen zum Thema, die im Wesentlichen eine vergleichbare Klientel absichern, die aber eine unterschiedliche Herkunft haben, nämlich aus der Sozialhilfe und abgeleitet aus der Arbeitslosenversicherung. Aber beide Systeme, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, sind steuerfinanziert. Also auch die Arbeitslosenhilfe ist keine Versicherungsleistung wie das Arbeitslosengeld. Insofern machte es schon Sinn, beide Systeme zu einem sozialen Sicherungssystem mit Zu
Deswegen sind die Modellprojekte so wichtig. Sie müssen erst einmal stattfinden und dann ausgewertet werden. Ein Schnellschuss hilft hier überhaupt nicht.
Im Übrigen sind die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene außerordentlich vorsichtig bei der Bewertung der Frage, ob diese zusammengeführte soziale Sicherung in ihrer Verantwortung stattfinden sollte oder ob sie woanders angesiedelt werden sollte. Hierüber gilt es also noch intensiv zu diskutieren und es gilt, wie gesagt, erst einmal die Modellprojekte auszuwerten.
Die Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit, die jetzt nach dem Bundessozialhilfegesetz durchgeführt werden, sind nach meiner Einschätzung für die betroffenen Menschen immerhin eine Brücke in die Arbeitswelt. Ich bin der Meinung, dass wir gemeinsam dafür sorgen sollten, dass die Belastbarkeit der vorhandenen Brücken gesichert wird und dass wir neue Brücken schaffen, wie sie beispielsweise jetzt erprobt werden. Denn ich glaube, dass es für jeden Sozialhilfeempfänger und jede Sozialhilfeempfängerin wichtig ist, einen Weg aus der Sozialhilfe heraus zu finden und unabhängig von Sozialhilfesystemen ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Dafür trägt die öffentliche Hand Verantwortung, und es gibt jetzt gute Grundlagen dafür, auf diesem Weg weiter voranzukommen. - Danke.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Die enorm hohe Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt führt dazu, dass immer mehr Menschen von Leistungen der Sozialhilfe abhängig werden. Die Gründe für die zum Teil längere Arbeitslosigkeit der Menschen hierzulande sind - ausschließlich in Sachsen-Anhalt - auf die katastrophale Arbeitsmarktsituation zurückzuführen. Trotz einer soliden Berufsausbildung, verbunden mit einer langjährigen Berufserfahrung, finden diese Menschen in sehr vielen Fällen keine Möglichkeit mehr zu einer adäquaten Arbeitsaufnahme auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt.
Durch eine permanent steigende Zahl von Unternehmenspleiten verkommt das Land Sachsen-Anhalt immer mehr zum wirtschaftlichen Brachland. Infolgedessen kommt es zwangsläufig zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Sozialhilfeempfänger, wobei im Übrigen das Land Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen unrühmlichen Spitzenplatz innehat.
Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, ist jedoch kein akademischer Grad vonnöten. Wofür man aber möglicherweise einen bräuchte, liegt klar auf der Hand: In unserem Land muss endlich wieder eine vernünftige und zukunftsorientierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik für unsere Menschen in Sachsen-Anhalt betrieben werden, und zwar mit fähigen Köpfen.
Ich habe mich ausführlich mit der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema beschäftigt, beispielsweise mit der Antwort der Landesregierung auf die Frage Nummer 8 - ich zitiere -:
„Angesichts der zunehmenden Anzahl von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern hat die Hilfe zur Arbeit einen hohen Stellenwert.“
Ja, meine Damen und Herren, Arbeit sollte immer einen hohen Stellenwert besitzen. Aber leider nicht in Sachsen-Anhalt! Ansonsten müssten wir uns mit dieser Thematik nicht befassen.
Sozialhilfe und Arbeit - Hilfe zur Arbeit in SachsenAnhalt, so die Anfrage der CDU-Fraktion, kann meiner Meinung nach nur ein vorübergehendes bzw. sekundäres Instrument zur Wiedereingliederung von Menschen in das Berufsleben sein. Aber nach Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in unserem Land bedeutet dies wohl nicht nur die Ausnahme, sondern wird primär zum Dauerzustand.
Schaffen Sie endlich ausreichende und dauerhafte Arbeitsplätze auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt für alle arbeitsfähigen Menschen in Sachsen-Anhalt! ABM und andere zeitlich begrenzte Tätigkeiten sind nur künstliche Gebilde von Bund und Ländern.
Impulse, damit Arbeit sich zur wirklich lohnenden Arbeit etabliert, müssten naturgemäß von einer funktionierenden Landesregierung kommen. Aber wie bereits gesagt und ich wiederhole mich an dieser Stelle: Die Wirtschaftspolitik dieser Landesregierung von SachsenAnhalt ist abgrundtief gescheitert. Nach sieben Jahren rot-roter Regierung im Land hinterlassen Sie nichts weiter als einen riesigen Scherbenhaufen. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Nicht erst aufgrund der Kleinen und der Großen Anfrage der CDU-Fraktion bin ich mit dem Sozialamt des Landkreises Merseburg-Querfurt sehr eng im Gespräch zu diesem Thema. Ich denke, das Thema wird inzwischen von jeder Kreisverwaltung unterstützt. Das kann ich zumindest von meinem Kreis, dem Landkreis Merseburg-Querfurt, sagen. Dabei spielt aber sicherlich auch eine Rolle, wie Abgeordnete der Kreistage darüber entscheiden. Es ist nicht nur eine Sache der Verwaltungen.
Die Gruppe der Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen setzt sich bei uns anders zusammen, als es in den alten Bundesländern der Fall ist. Wir haben sehr viele Jugendliche, die nach einer überbetrieblichen Ausbildung Sozialhilfe beziehen. Wir haben Fach- und Hochschulabsolventen, die plötzlich in der Sozialhilfe landen. Auch in der Gruppe der Sozialhilfeempfänger gibt es also ein breites Spektrum von Befähigungen.
Anfang 1993 - ich war damals noch Mitglied des Kreistages - begannen wir mit dieser schwierigen Diskussion. Vermeintlich sparsame Abgeordnete fanden es nicht so gut, plötzlich an Bildungsträger Maßnahmen zu ver
geben, da sich in der jährlichen Haushaltsführung dadurch ein höherer Finanzbedarf ergab und die Ersparnisse erst in den nächsten Jahren wirksam werden. Das führte zu einem langwierigen Prozess der Diskussion über diesen „Verschiebebahnhof“.
Erst im Jahre 1997 wurde im Stellenplan der Kreisverwaltung eine Stelle „Hilfe zur Arbeit“ ausgewiesen. Für diese Stelle wurde ein besonderer Raum vorgesehen, der gute Arbeitsbedingungen ermöglicht, um auch nach außen zu verdeutlichen, dass es sich hierbei um einen neuen Schwerpunkt handelt.
Diese Zeitspanne von 1993 bis 1997 macht deutlich, wie schwierig dieser Umdenkprozess und wie schwierig das Anliegen ist, gerade diese Gruppe der Hilfeempfänger wieder in Arbeit zu bringen.
Inzwischen ist es im Landkreis Merseburg-Querfurt üblich, dass jeder oder jede, die einen neuen Antrag auf Sozialhilfe oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt stellt, mit einem Pendelbogen zu dieser Stelle „Hilfe zur Arbeit“ geleitet wird. Dort wird ein Gespräch geführt und gemeinsam ein Hilfeplan erarbeitet. Ich lege auf das Wort „gemeinsam“ großen Wert. Es wird dabei nämlich darauf hingewiesen, dass die Sozialhilfe nicht eine Hilfe ist, die man einfach in Anspruch nehmen kann, sondern dass dazu auch gehört, dass man gemeinnützige Arbeit leistet.
Es ist inzwischen üblich, dass jeder Hilfeempfänger und jede Hilfeempfängerin zumindest für ein Vierteljahr in die Hilfe zur Arbeit verwiesen wird. Sie wird meistens dankbar angenommen. Nach diesem Vierteljahr besteht oft die Möglichkeit der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
Besonders gern nutzen Spätaussiedler diese Möglichkeit. Sie unterstreichen damit ihren Arbeitswillen, zumal sie in anderen Maßnahmen aufgrund der Sprachschwierigkeiten größere Probleme haben.
Oft wird die Auffassung vertreten, dass die Sozialhilfeempfänger für 2 DM je Stunde arbeiten müssten. In den Gesprächen wird darauf hingewiesen, dass es für die Betroffenen wichtig ist, im Arbeitsprozess zu bleiben, und dass diese 2 DM kein Arbeitslohn sind, sondern dass damit die Mehrausgaben, die mit dem Arbeitsprozess verbunden sind, ausgeglichen werden. Natürlich ist es schwierig, das einem Sozialhilfeempfänger darzulegen.
Weiterhin werden aufgrund der Eignung, die in diesem Vierteljahr deutlich wird, längerfristige Maßnahmen beraten, sei es eine Praktikumsmaßnahme oder eine Qualifizierungs-ABM.
Ferner wird über Lohnkostenzuschüsse informiert, die Arbeitgeber erhalten, wenn sie einen Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt aufnehmen. In diesem Fall trägt das Sozialamt bis zu einem Jahr die Sozialhilfekosten, um dem Arbeitgeber den Einstellungsprozess zu erleichtern.
Leistungskürzungen werden bei uns auch durchgeführt, Frau Stange. Am Anfang sind es 25 %, dann 30 % des Grundbedarfs. Sie wissen, was da alles möglich ist. Auch bei uns wurde die Erfahrung gemacht, dass manche, wenn die Leistungen um 100 % gekürzt worden sind, im Sozialamt nicht wieder auftauchen, was den Schluss zulässt, dass sie bei Schwarzarbeit besser verdienen und die Sozialhilfe gar nicht so nötig haben. Das ist ein Problem, dem wir uns alle noch widmen müssen.
Diese Stelle „Hilfe zur Arbeit“ hat eine enge Verbindung zum Arbeitsamt Merseburg aufgebaut. Dank eines vom Landrat und vom Arbeitsamt unterzeichneten Vertrages gibt es jetzt kurze Arbeitswege. Man muss nicht immer über die Hausspitzen gehen, sondern die Kollegen können sich untereinander verständigen. Es gibt einen guten Informationsfluss und gegenseitige Unterstützung.
Leider wurde uns gesagt, dass der Zeitpunkt für die Anmeldung eines Modellprojektes bereits verstrichen sei; es gebe keine weitere Möglichkeit, in eine Modellphase einzusteigen.