Protocol of the Session on April 5, 2001

umgesetzt worden. Zurzeit fehlen noch die landesrechtlichen Vorschriften. Wir legen das relativ spät vor. Die Europäische Union drängt darauf. Es wird erwogen, wie in anderen Fällen auch, die Bundesrepublik zu verklagen. Aus diesem Grund ist Eile geboten. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zu beraten und möglichst zügig zu verabschieden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte vereinbart worden. Ich frage Sie: Gibt es Diskussionsbedarf? - Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Wir stimmen zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Da diesbezüglich kein konkreter Antrag vorliegt, schlage ich Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen.

(Herr Bischoff, SPD: Und Verkehr!)

- Und in den Verkehrsausschuss. - Es geht um die Überweisung in diese drei Ausschüsse, in den Umweltausschuss federführend. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei fünf Enthaltungen und ohne Gegenstimmen ist das mit Mehrheit so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/4383

Der Entwurf wird von der Ministerin für Wirtschaft und Technologie Frau Budde eingebracht. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt heute wie zugesagt so schnell wie möglich den Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes vor.

(Herr Scharf, CDU: Das Plagiat! Seit Jahren liegt das vor!)

Zwischen der ersten Kabinettsbefassung und der Beschlussfassung der Landesregierung liegen eineinhalb Monate. Ich denke, das ist eine kurze Zeit. Es hat unsererseits eine zügige Beratung stattgefunden.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist eine merkwürdi- ge Zeitrechnung!)

Wir haben am 13. Februar 2001 erste Vorstellungen zum Mittelstandsförderungsgesetz im Entwurf im Kabinett beraten. Am 27. März 2001 haben wir die Beschlussfassung vollzogen. Der von Ihnen befürchtete Zeitverlust hat sich, was die Beratung seitens der Landesregierung angeht, in Grenzen gehalten.

(Herr Scharf, CDU: Ein Jahr lang!)

Die Anhörungen sind zügig durchgeführt worden.

Ich nenne kurz die Punkte, die gegenüber dem geltenden Gesetz positiv verändert werden. Das sind die Mittelstandsklausel, die Vorsorge gegen Missbräuche durch unseriöse Beraterinnen und Berater, die Schaffung von gesetzlichen Möglichkeiten für kürzere Bewilligungsverfahren, die Vereinfachung des Berichtswesens und die Bildung des Sondervermögens. Diese Punkte sind aufgenommen worden.

Der Gesetzentwurf ist in dem schnellen Anhörungsverfahren von Kammern und Verbänden nochmals begrüßt worden.

(Herr Scharf, CDU: Ja, weil nichts neu war!)

Wir haben ebenfalls kurzfristig eine Beratung mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt, die selbstverständlich - das liegt in der Natur der Sache - die Mittelstandsklausel, die in allen Ebenen greift, nicht so gut finden. Aber ich denke, auch diese Bedenken werden wir im Rahmen der hoffentlich kurzfristigen und im Hinblick auf die Dauer kurzen Beratung im Landtag noch ausräumen können. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Würden Sie auch mitteilen, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll, Frau Ministerin?

Ich kann Ihnen das auch sagen. Ich wünsche mir eine Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und in den Ausschuss für Recht und Verfassung, weil es ein Gesetz ist.

Danke. - Meine Damen und Herren! Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden in der Reihenfolge CDU, FDVP, PDS, DVU und SPD. Ich erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Gürth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss schon sagen, Frau Ministerin Budde, Ihr Gesetz ist zumindest zeitlich eine Punktlandung. Es ist am 29. März 2001 hier eingebracht worden, also genau ein Jahr nachdem wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben, nämlich am 29. März 2000.

(Herr Scharf, CDU, lacht - Herr Bischoff, SPD: Das war wohl abgesprochen?)

Wenn man nun, natürlich voller Spannung, in den Gesetzentwurf der Landesregierung schaut, um festzustellen, was daran so genial und neu ist, dass es gerechtfertigt ist, dass wir nun, nachdem wir mittlerweile genau ein Jahr lang über ein Mittelstandsförderungsgesetz im Landtag beraten haben, das immerhin von einem Aktionsbündnis Mittelständischer Wirtschaft, dem 23 300 Unternehmer und Unternehmen angehören, erarbeitet wurde, nachdem wir so viel Zeit vertan haben, noch einmal über einen neuen Gesetzentwurf reden müssen.

Ich habe voller Spannung den ersten Entwurf und nun auch den Entwurf der Landesregierung vom 29. März 2001 gelesen. Ich habe auch noch einmal nachgeschlagen, was die sozialdemokratische Fraktion und die Regierung seinerzeit zu unserem Gesetzentwurf gesagt haben; denn wenn man hineinschaut, kann man unschwer erkennen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung gelinde gesagt ein Plagiat ist.

(Zustimmung von Herrn Dr. Bergner, CDU, und von Herrn Scharf, CDU)

Fast 100 % dessen, was jetzt im Gesetzentwurf der Landesregierung steht, stand schon in dem Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion vor einem Jahr eingebracht hat. Inhaltlich sind die Gesetzentwürfe nahezu deckungsgleich. Man hat ein paar Vorschriften eingedampft, aber darauf gehen wir noch ein.

Nun will ich einmal zitieren, was der Wirtschaftsminister, der zumindest in diesem Hause nicht mehr unter uns weilt, zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion annähernd gleichen Inhalts gesagt hatte:

„Der gesetzliche Rahmen, der uns zur Verfügung steht, reicht vollkommen aus. Das heißt, das praktische Handeln hat die Erfordernisse, neue gesetzliche Regelungen zu entwickeln, überholt. Uns hilft nicht irgendein Herumfilibustern an neuen gesetzlichen Regelungen. Wir müssen das positive Handeln schlicht fortsetzen.“

Das sagte er und verschwand ein Jahr danach. Das heißt, er hat den Gesetzentwurf mit einer Reihe von hanebüchenen Erklärungen abgelehnt. Jetzt handelt und filibustert er im Chemiepark irgendwo bei Bitterfeld, habe ich gehört. Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt.

Was haben uns die Sozialdemokraten zum Mittelstandsförderungsgesetz der CDU-Fraktion gesagt, welches ja inhaltlich mit dem Gesetzentwurf der Regierung übereinstimmt, der nun, ein Jahr später, vorgelegt worden ist? Ich darf Herrn Kollegen Stier zitieren, der seinerzeit gesprochen hat:

„Bei den Gewerkschaften, der IHK und der Handwerkskammer stößt deshalb dieser vorliegende Gesetzentwurf,“

- gemeint war der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion

„wie uns bekannt ist, berechtigterweise auf große Skepsis.“

Das war damals falsch und ist heute noch falsch, weil die Kammern und die Verbände natürlich den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion seinerzeit schon unterstützt haben; denn die Kammern sind sogar Gastmitglied im AMW 2000.

Herr Stier weiter:

„Ansonsten enthält der Gesetzentwurf viele redaktionelle Änderungen, einige Schlagzeilen aus dem neuen Mittelstandskonzept, wenig Substanz und wenig Greifbares für unsere mittelständischen Betriebe.

Die Überweisung des Gesetzentwurfes können wir nicht verhindern, aber einen Gesetzentwurf, der unseren Betrieben im Großen und Ganzen nichts Neues bringt, den müssen wir leider konsequent ablehnen.“

Er hat ihn so konsequent abgelehnt, dass er mit seiner Fraktion ein Jahr Blockade brauchte, um dann unseren Gesetzentwurf abzukupfern und in den Landtag neu einzubringen. Tolle Leistung, Herr Stier, wunderbar!

(Beifall bei der CDU)

Schauen wir uns einmal den Inhalt des Gesetzes genau an. Es lohnt sich auch, in die Begründung hineinzuschauen, insbesondere wenn man den ein Jahr alten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion daneben legt. Was ist wirklich neu?

Neu ist die Überschrift des Gesetzentwurfes. Man hat aus einem Änderungsgesetz zum Mittelstandsförderungsgesetz von 1991 jetzt ein Mittelstandsförderungsgesetz gemacht. Das ist ein Jahr später wirklich neu. Neu hinzugekommen ist nach der Anhörung, die die Landesregierung durchgeführt hat, § 3 Nr. 8, wonach die angemessene Finanzausstattung von Unternehmen gefördert wird.

Tatsächlich inhaltlich neu ist im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung lediglich eine Frauenförderklausel, die in § 3 enthalten ist. Danach soll die Finanzausstattung von Unternehmen nur dann gefördert werden, wenn die Chancengleichheit von Frauen und Männern entsprechend berücksichtigt wird.

Dazu ist Folgendes zu sagen: Wozu haben wir, wenn es in dieser Regelung um Benachteiligung geht, ein Frauenfördergesetz? Warum kümmert man sich dann nicht auch um andere Benachteiligte in dieser Gesellschaft? Das hätte man doch auch noch hineinpacken können. Das würden wir beides für nicht sinnvoll erachten.

Schauen wir weiter. Was ist noch im Gesetzentwurf enthalten? Wenn man weiterblättert, findet man überhaupt nichts Neues. Das Einzige was wirklich noch auffällt, ist dies: Im ersten Entwurf der Landesregierung hatte sie bei § 9 im flupsigen Abschreiben vergessen, überhaupt eine Überschrift zu wählen. Für § 9 gab es also im ersten Entwurf der Landesregierung noch nicht einmal eine Überschrift. Das haben Sie nach der Anhörung korrigiert.

(Herr Bischoff, SPD: Ach Mann!)