Protocol of the Session on April 5, 2001

Wenn Sie schon mehr Handlungsspielraum für die Regierung haben wollen, um unter Umständen wieder steigenden Bewerberzahlen Rechnung tragen zu können, stellt sich die Frage - hierzu haben wir im Ausschuss einen Vorschlag gemacht, der aber ebenfalls keine Mehrheit gefunden hat -, ob man in dem Gesetz nicht wenigstens die Anbindung an die Schulämter fixieren sollte. Damit hätte die Regierung, weil sie die Zahl der Schulämter verändern kann, immer noch genügend Spielraum. Lediglich die Absicht zu bekunden, das an Schulamtsstrukturen anzugleichen und gegebenenfalls mit der Reduzierung der Zahl der Schulämter auch dort eine Reduzierung vorzunehmen, scheint uns nicht hinreichend.

Die Verzahnung von Aufgaben der Lehrerausbildung mit der -fort- und -weiterbildung ist ein interessanter Gesichtspunkt. Wie sich das in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten; denn tatsächlich ist eher zu befürchten, dass durch die Zusammenführung bisher selbständiger Aufgaben statt einer Einsparung unter Umständen sogar ein Mehraufwand entsteht.

Den Weg bezüglich der Projekte zur Schul- und Unterrichtsentwicklung können wir auch mitgehen.

Wie gesagt, hätten Sie den etwas wahrhaftigeren Weg gewählt und das Gesetz als das bezeichnet, was es ist, nämlich ein Gesetz zur Änderung des Besoldungsrechtes, und uns in Aussicht gestellt, auf dieser Grundlage Veränderungen in der Seminarlandschaft vornehmen zu können, könnten wir zustimmen. Gegen eine solche Änderung des Besoldungsrechts ist nichts einzuwenden.

Aber allein die Tatsache, dass Sie uns aufgrund des schwungvollen Titels etwas suggerieren, was mit dem Gesetz gar nicht beschlossen werden soll, lässt die CDU zu dem Schluss kommen, dass wir dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen können.

(Zustimmung von Herrn Dr. Keitel, CDU, und von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

Vielen Dank. - Die DVU hat einen Redebeitrag nicht angemeldet. Dasselbe gilt für die PDS-Fraktion. Dann spricht für die FDVP-Fraktion der Abgeordnete Herr Wolf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDVP hat diesen Gesetzentwurf bereits bei der Einbringung durch die Landesregierung in der 46. Sitzung bewertet. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Seminarlandschaft stellt sich für uns so dar: Die Inhalte bleiben, die Formen werden geändert.

Meine Damen und Herren! Das erhebliche Absinken der Anzahl von Referendaren für die Seminare ist nicht nur Ausdruck zurückgehender Schülerzahlen, sondern auch Ausdruck der Verunsicherung bei den Studienbewerbern, den Lehrerberuf überhaupt zu wählen. Die Tarifpolitik und die Schulpolitik fördern diese Unsicherheit lang anhaltend. Es erhebt sich die Frage: Was soll eine Lehreraus- und -fortbildung, wenn die Abiturienten den Lehrerberuf meiden oder als Absolventen dem allgemeinen Trend westwärts folgen und das Land verlassen, weil keine Perspektive für die Ausgebildeten im Land Sachsen-Anhalt vorhanden ist?

Zweckoptimistische Aussagen durch Frau Kuppe bezüglich der Verfahren in der Schulpolitik beenden das Dilemma ebenfalls nicht. In den Grundsätzen des Kultusministeriums zur Neuordnung der Seminarausbildung wird formuliert: Erhöhung der Attraktivität der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Land Sachsen-Anhalt und Verstärkung des Anspruchs Sachsen-Anhalts als Ausbildungsland. - Dichtung und Wahrheit sehen hier einander nicht. Wir lehnen ab.

(Beifall bei der FDVP)

Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Kauerauf.

(Frau Kauerauf, SPD: Ich verzichte!)

- Sie verzichtet. - Somit sind wir am Ende der vorgesehenen Debatte. Wenn es keinen Gesprächsbedarf mehr gibt, kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Auch bei diesem Gesetzentwurf stimmen wir wieder über die selbständigen Bestimmungen ab. Das Gesetz enthält vier Artikel. Ich würde wiederum die einzelnen Artikel zur Abstimmung stellen.

Wer stimmt Artikel 1 des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist das mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer stimmt ihm in unveränderter Fassung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Gegenstimmen und drei Enthaltungen ist das so beschlossen.

Ich rufe Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses auf. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen so beschlossen.

Ich rufe Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses auf. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei fünf Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen ist das mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Wir stimmen dann über die Artikelüberschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Wer den Artikelüberschriften in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Gegenstimmen und vier Enthaltungen ist das mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift in unveränderter Fassung - „Gesetz zur Umgestaltung der Seminarlandschaft“ - ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei einer größeren Zahl von Gegenstimmen und drei Enthaltungen ist das mit Mehrheit beschlossen.

Wir stimmen als Letztes über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung und einer größeren Zahl von Gegenstimmen ist das mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Damit ist das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 beendet.

Wie vereinbart, rufe ich als nächsten den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/4379

Der Gesetzentwurf wird eingebracht vom Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Herrn Keller. - Ich sehe, dass Minister Keller nicht da ist.

(Herr Gürth, CDU: Wo sind denn die ganzen Truppen? - Herr Bischoff, SPD: Richtig!)

Ich komme in eine gewisse Verlegenheit. Wir haben zwei Minister im Saal, die erschrocken sind, wenn ich zu ihnen hinschaue. - Meine Damen und Herren! Wenn niemand anders den Gesetzentwurf einbringen kann -

(Ministerin Frau Budde betritt den Plenarsaal - Ministerin Frau Budde: Welcher Gesetzentwurf?)

- Wir sind bei dem Tagesordnungspunkt 11.

(Ministerin Frau Budde: Ich dachte, ich komme zu spät!)

Ich denke, wir sollten die Sitzung unterbrechen und den Minister holen lassen.

(Herr Dr. Süß, PDS: Den Minister ranzitieren! Das ist doch nicht zu fassen! - Frau Stolfa, PDS: Ja! - Herr Scharf, CDU: Ja, machen wir das mal!)

Das hätte einen gewissen pädagogischen Wert. - Ich unterbreche die Sitzung, bis Minister Herr Keller anwesend ist.

Unterbrechung: 16 Uhr.

Wiederbeginn: 16.02 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Der Minister ist anwesend.

(Herr Dr. Süß, PDS: Das ist aber schön!)

Herr Minister, ich hatte darum gebeten, dass Sie den Gesetzentwurf einbringen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht. Es passiert manchmal, dass man in den Räumen des Landtages aufgehalten wird.

(Herr Schomburg, CDU: Oh!)

Ich darf heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in den Landtag einbringen und ihn Ihnen im ordnungsgemäßen Verfahren zur Beschlussfassung empfehlen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf dient der landesrechtlichen Umsetzung des Teiles einer Europa-Richtlinie, für den dem Bund aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsregelung die Kompetenz fehlt.

Die Richtlinie des Rates 96/82 der Europäischen Union vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, die so genannte Seveso-II-Richtlinie, wurde durch den Bund im Wesentlichen durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 19. Oktober 1999 und durch die Änderung der Störfallverordnung vom 26. April 2000 in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie bezweckt die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt. Ihre Regelungen sind daher überwiegend dem Störfallrecht zuzuordnen.

Das vorliegende Landesgesetz setzt die Seveso-Richtlinie in zwei Bereichen um. Einerseits geht es um den Bereich der nichtgewerblichen Betriebe, insbesondere den Bereich der Universitäten und der wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Seveso-Richtlinie selbst unterscheidet nicht zwischen wirtschaftlichen und sonstigen Betrieben. Insofern sind die Universitäten und die wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie mit gefährlichen Stoffen umgehen, erfasst. An dieser Stelle fehlt dem Bund die Kompetenz, sodass der Landesgesetzgeber tätig werden muss.

Andererseits geht es um den Katastrophenschutz. Bekanntermaßen ist der Katastrophenschutz insgesamt eine Aufgabe des Landes, sodass auch in diesem Bereich der Landesgesetzgeber aktiv werden muss.

Meine Damen und Herren! Wir sind als Land gut beraten, die Regelungen des Bundes umzusetzen und keine unterschiedlichen Handhabungen vorzusehen. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, diese Regelungen im Land unverändert zu übernehmen.

Natürlich ist die Frage der Kostentragung zu berücksichtigen. Nach den bisherigen Erfahrungen können wir nicht genau abschätzen, ob zusätzliche Kosten entstehen werden. Diese würden aber insgesamt gering sein.

Bei der Beschlussfassung über das Gesetz ist Eile geboten. Die Bundesrepublik insgesamt ist bei der Umsetzung der Richtlinie im Verzug gewesen. Sie ist verspätet

umgesetzt worden. Zurzeit fehlen noch die landesrechtlichen Vorschriften. Wir legen das relativ spät vor. Die Europäische Union drängt darauf. Es wird erwogen, wie in anderen Fällen auch, die Bundesrepublik zu verklagen. Aus diesem Grund ist Eile geboten. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zu beraten und möglichst zügig zu verabschieden. - Herzlichen Dank.