aa) Nach dem Wort ‘Kostenschuldner‘ werden die Worte ‘die Kostenrechnung einer Schieds- oder Schlichtungsperson’ eingefügt.
bb) Nach dem Wort ‘Antrag‘ werden die Worte ‘der Schiedsperson’ durch die Worte ‘der Schieds- oder Schlichtungsperson’ ersetzt.“
Viertens. Seite 23 der Beschlussempfehlung, Artikel 2: Die Überschrift lautet momentan „Änderung des Justizkostengesetzes des von Sachsen-Anhalt“. Die Überschrift muss allerdings lauten: „Änderung des Justizkostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“.
Meine Damen und Herren! Das habe ich Ihnen im Namen unserer Verwaltung und des GBD natürlich mit großer Freude so ausführlich vorgetragen. Damit dürfte
Erfreulich ist - das möchte ich dann doch wiederholen -, dass die zuständigen Ausschüsse diesem Hohen Haus die Annahme des Gesetzentwurfes einstimmig empfohlen haben.
Im Namen des Ausschusses für Recht und Verfassung sowie des mitberatenden Ausschusses für Inneres darf ich mich bei allen, die am Zustandekommen dieses Vorhabens mitgewirkt haben, ganz herzlich bedanken.
In Erinnerung rufen möchte ich noch, dass dieses Gesetz für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes gilt. Inwieweit dieses Gesetz allerdings bei Streitigkeiten von Politikern untereinander Erfolg versprechend ist, muss die Zukunft erweisen.
Ich darf Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf einschließlich der soeben vorgetragenen Änderungen bitten. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Jüngling. Im Ältestenrat ist dazu eine Debatte nicht vereinbart worden. Gibt es Wortmeldungen oder Gesprächsbedarf? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren.
Meine Damen und Herren! Um die Übersicht nicht zu verlieren, schlage ich Ihnen vor, dass zuerst über die vorgetragenen vier rein redaktionellen Änderungen en bloc abgestimmt wird. Wer damit einverstanden ist, dass diese Änderungen eingearbeitet werden, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes. Ich frage auch hierzu: Können wir zusammenfassen, was zusammenfassbar ist?
Da wäre zunächst Artikel 1, der aus 19 Nummern besteht. Kann ich über Artikel 1 en bloc abstimmen lassen? - Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, frage ich: Wer stimmt Artikel 1 des Gesetzentwurfes zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist Artikel 1 des Gesetzentwurfes einstimmig beschlossen worden. Damit ist der größte Teil schon erledigt.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2. Wer stimmt Artikel 2 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch dieser Artikel ist einstimmig beschlossen worden.
Ich lasse über Artikel 3 abstimmen. Wer stimmt zu? Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Dann ist auch Artikel 3 einstimmig beschlossen worden.
Ich lasse über Artikel 4 in der unveränderten Fassung abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Auch Artikel 4 ist einstimmig beschlossen worden.
Ich lasse über Artikel 5 in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine Enthaltungen? - Keine. Damit ist Artikel 5 einstimmig beschlossen worden.
Wir kommen zu den Artikelüberschriften, über die ich zusammen abstimmen lasse. Wer stimmt den Artikelüberschriften in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit sind die Artikelüberschriften einstimmig beschlossen worden.
Ich lasse über die Gesetzesüberschrift in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer stimmt dieser Gesetzesüberschrift zu? - Gegenstimmen? - Keine. - Enthaltungen? - Keine. Einstimmig beschlossen.
Als Letztes stelle ich das Gesetz in seiner Gesamtheit zur Abstimmung. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? Keine. - Enthaltungen? - Keine. Somit ist das Gesetz in seiner Gesamtheit einstimmig beschlossen worden und damit der Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lotteriegesetzes und des Gesetzes über das Zahlenlotto und über Sportwetten im Lande SachsenAnhalt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 44. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2000 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Eine erste Beratung im federführenden Innenausschuss fand in der 38. Sitzung am 7. Dezember 2000 statt. In dieser Sitzung stand neben dem in Rede stehenden Gesetzentwurf ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Diskussion. Dieser Änderungsantrag sah unter anderem vor, dass die örtlichen Lotterien zukünftig genehmigungsfrei sein sollen. Dies wurde auch von anderen Ausschussmitgliedern befürwortet.
Um zu einer ausgewogenen Meinungsbildung zu dieser Problematik zu kommen, wurde das Innenministerium gebeten, eine schriftliche Zuarbeit über die Bandbreite der diesbezüglichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu leisten. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, eine vorläufige Beschlussempfehlung erst in der nächsten Sitzung zu erarbeiten, um den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zu geben, sich nochmals innerhalb der Fraktion zu verständigen.
In der 39. Sitzung des Innenausschusses legte die Fraktion der SPD zu dieser Problematik einen Änderungsantrag vor. Dieser Antrag wurde mit einigen Änderungen vom Ausschuss einstimmig angenommen, ebenso die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Finanzausschuss.
Der mitberatende Finanzausschuss beschäftigte sich in seiner 75. Sitzung am 28. Februar 2001 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und unterstützte diese einstimmig.
In der 40. Sitzung des Innenausschusses wurde unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses eine endgültige Beschlussempfehlung mit einem einstimmigen Ergebnis herbeigeführt, welche Ihnen vorliegt.
Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Hoffmann. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt war eine Debatte nicht vereinbart. Gibt es trotzdem Wortmeldungen oder Gesprächsbedarf? Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Ich stelle zunächst die einzelnen selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes zur Abstimmung. Auch hierbei handelt es sich um ein Artikelgesetz.
Wer stimmt Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? Keine. Somit ist Artikel 1 einstimmig beschlossen worden.
Wer stimmt Artikel 2 in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? - Artikel 2 ist einstimmig beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3 in der unveränderten Fassung. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Dann ist Artikel 3 einstimmig beschlossen worden.
Ich lasse über die Gesetzesüberschrift in der unveränderten Fassung abstimmen. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Lotteriegesetzes und des Gesetzes über das Zahlenlotto und über Sportwetten im Lande SachsenAnhalt. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Einstimmig beschlossen.
Als Letztes stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Somit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und damit der Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen.