Protocol of the Session on April 5, 2001

dann möchte ich das zunächst einmal nur dankbar entgegennehmen und nur ganz vorsichtig - an dieser Stelle ist vorhin vom Innenminister schon viel Vergangenheitsbewältigung betrieben worden - daran erinnern,

(Frau Bull, PDS: Ist ja gut!)

dass es in diesem Land auch schon einmal Zeiten gegeben hat, in denen man vielleicht glücklich darüber gewesen wäre, wenn man gewisse Dinge auch mit einem Quorum von 500 000 Unterschriften hätte ändern dürfen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich möchte das nur einmal anführen, damit die Verantwortlichkeiten an der richtigen Stelle stehen.

Ich will ein Zweites sagen, weil auch vom Innenminister ein wenig versucht wird zu argumentieren: So, Leute, damals habt ihr so geredet und jetzt redet ihr anders.

Ich habe es vorhin sogar ausdrücklich gesagt, Herr Innenminister: Wir haben, was die Frage der mittelbaren Demokratie angeht, ausgesprochen positive Erfahrungen und sind deswegen durchaus skeptisch bei der Frage des übergroßen Einsatzes unmittelbarer Demokratie. Das gestehen wir auch ein und dazu stehen wir völlig verantwortlich.

Was mich in Rage bringt, ist etwas ganz anderes. Es bringt mich in Rage, wenn Sie erklären, Sie sind für die unmittelbare Demokratie, und Sie machen entsprechende Gesetze und erklären in § 9 des Gesetzestextes, angenommene Volksinitiativen, die einen Gesetzentwurf zum Gegenstand haben, sind vom Landtag innerhalb von sechs Monaten entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung zu Gesetzentwürfen abschließend zu beraten, und Herr Quien redet hierzu im Landtag und die Volksinitiative verlässt sich darauf und hinterher sagen Sie: Ätsch, das war es nicht.

(Herr Bischoff, SPD: Das stimmt doch gar nicht! Da war doch schon das Volksbegehren ange- kündigt!)

Dass wir uns dann an unsere eigenen Vorgaben nicht halten, ist das, was ich traurig finde.

(Beifall bei der CDU)

Dann die bürokratischen Hürden -

(Minister Herr Dr. Püchel: Überhaupt nicht!)

Herr Innenminister, ich warte immer noch auf die Erläuterung der Stelle mit dem Wort „unmittelbar“, womit Sie die Volksinitiative zeitlich unter Druck gesetzt haben. Es muss gesagt werden, dass das hinterher auch noch erschwerend hinzukam, nachdem sich die Initiatoren der Volksinitiative in der ersten Phase, vertrauend auf unsere Fehler, verkämpft hatten. In dieser Hinsicht wäre ein Wort des Bedauerns an dieser Stelle schon richtig gewesen.

Ich will hier gern eines sagen: Mir tun die Vertreter der Volksinitiative Leid, die im Vertrauen auf unseren Gesetzestext über 250 000 Stimmen für eine Volksinitiative gesammelt haben, die wir später entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut unter Berufung auf die Verfassung abgewertet haben. Mir tun sie Leid, ich bewundere ihren Einsatz und dass sie den Mut gehabt haben, das Zweite noch in Angriff zu nehmen.

Im Übrigen will ich, um die Debatte abzukürzen, Folgendes sagen: Wir halten an unserem Antrag fest, haben aber nichts gegen die Ergänzung - so verstehen wir es seitens der SPD-Fraktion. Dass wir das Gesetz, das im Grunde, auch vom Verfassungsgericht bestätigt, falsch ist, weil wir es gar nicht so anwenden können, wie wir es getextet haben, überprüfen und richtig stellen, finden wir richtig. Daher würde ich sogar vorschlagen, beide Anträge in einen Topf zu tun und darüber gemeinsam abzustimmen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Damit ist die vorgesehene Debatte abgeschlossen. Gibt es noch Wortmeldungen? Dies ist offensichtlich nicht der Fall.

Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren. Es liegt uns der Antrag der CDU-Fraktion und dazu ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. - Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

Wir könnten den Änderungstext der SPD als unseren Antrag übernehmen. Ich denke, dann wäre über die Sache so, wie es Herr Remmers gesagt hat, abzustimmen.

Wenn die antragstellende Fraktion von vornherein den Änderungsantrag aufnimmt, dann bin ich bereit, nur über den Ursprungsantrag in der so geänderten Fassung abstimmen zu lassen.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag unter Berücksichtigung des Änderungsantrages ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei vier Stimmenthaltungen ist das ohne Gegenstimmen so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 abgeschlossen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich mit Ihrer geschätzten

Aufmerksamkeit Schülerinnen und Schüler des TrothaGymnasiums in Halle unter uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schiedsstellengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3655

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 3/4342

(Unruhe)

Wenn Sie sich wieder ein wenig beruhigt haben, erteile ich dem Abgeordneten Herrn Jüngling als Berichterstatter das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Passender hätte die Tagesordnung kaum sein können; denn nach diesen Disputen gerade kommen wir nun zur Streitschlichtung. Herr Remmers, wenn ich das richtig verstehe, bin ich jetzt neutraler Berichterstatter des Ausschusses, wie es Herr Quien seinerzeit auch war, und ich hoffe, dass Sie mir zukünftig daraus keinen Vorwurf machen.

(Zustimmung bei der SPD)

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schiedsstellengesetzes wurde vom Landtag in dessen 44. Sitzung am 12. Oktober 2000 in erster Lesung behandelt und federführend in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Auf Antrag der PDS-Fraktion führte der Ausschuss für Recht und Verfassung gemeinsam mit dem Ausschuss für Inneres in der Sitzung am 16. November 2000 eine öffentliche Anhörung durch, zu der neben der Landesvereinigung der deutschen Schiedsfrauen und Schiedsmänner auch deren Bezirksvereinigungen Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal sowie die Rechtsanwaltsund Notarkammer Sachsen-Anhalt und der Städte- und Gemeindebund eingeladen waren.

Die Detailfragen, die sich aus der Anhörung ergaben, beantworteten Vertreter des Justizministeriums in der Dezembersitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung.

In der dann folgenden Sitzung am 2. Februar 2001 beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf und den dazu vorliegenden Änderungsanträgen der SPD-Fraktion, die aus den Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages hervorgegangen waren, sowie mit den Änderungsanträgen der PDS-Fraktion.

Ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit wurde vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst umformuliert und in die Beschlussempfehlung eingearbeitet. Den Änderungsanträgen der SPD-Fraktion wurde zum großen Teil einstimmig, ansonsten mit deutlich zustimmenden Voten gefolgt.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung konnte schließlich eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres abgeben. Der Ausschuss für Inneres wiederum stimmte in seiner Sitzung am 7. März 2001 der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig zu.

In seiner Sitzung am 8. März 2001 nahm der Ausschuss für Recht und Verfassung zunächst die Zustimmung des Innenausschusses zum Inhalt des Gesetzes erfreut zur Kenntnis. Es lagen jedoch inzwischen einige erste redaktionelle, sprachliche und auf andere Vorschriften Bezug nehmende Änderungsvorschläge des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes auf dem Tisch. Diese wurden akzeptiert, von den Ausschussmitgliedern der SPD-Fraktion zum Antrag erhoben und vom Ausschuss insgesamt angenommen. Die Änderungen sind in die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung eingearbeitet worden.

Der in dieser Fassung vorliegende Gesetzentwurf wurde von den Mitgliedern des federführenden Ausschusses für Recht und Verfassung sowie des mitberatenden Ausschusses für Inneres einstimmig gebilligt.

Jedoch: Die von unserem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst danach durchgeführte abschließende Lesekontrolle einer jeden einzelnen Zeile des Gesetzestextes ergab, dass es angebracht ist, an vier Stellen des Gesetzentwurfs noch geringfügige redaktionelle Korrekturen vorzunehmen. Weil sie der perfekten Ausgestaltung des Textes dienen, darf ich Ihnen diese Korrekturen bzw. Änderungen zur Annahme empfehlen.

Erstens. Seite 8 der Beschlussempfehlung: In § 34 c Abs. 2 Zeile 4 wird das Wort „per“ durch das Wort „zum“ ersetzt. Damit lautet dieser Satz:

„Die Liste wird jeweils zum 31. Dezember mit Wirkung für das Folgejahr aufgestellt und vom Ministerium der Justiz im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht.“

Zweitens. Seite 19 der Beschlussempfehlung: Unter Doppelbuchstabe aa - auf dieser Seite oben - wird in der vierten Zeile die Zahl „2“ durch die Zahl „1“ ersetzt. Dieser Satz lautet dann wie folgt:

„Der auf das Semikolon folgende Halbsatz wird aufgehoben, das Semikolon wird durch einen Punkt ersetzt; der bisherige Halbsatz 1 wird zu Satz 1.“

Drittens. Seite 20 der Beschlussempfehlung: In Nr. 12 ebenfalls oben auf dieser Seite - heißt es unter Buchstabe b: „In Absatz 2 werden...“ Es muss aber heißen:

„b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort ‘Kostenschuldner‘ werden die Worte ‘die Kostenrechnung einer Schieds- oder Schlichtungsperson’ eingefügt.