Verbote gegen linksradikale Parteien allerdings werden dabei nicht erwogen. Es scheint, als habe hier ein Vereinigungsparteitag in Deutschland im Jahre 2001 stattgefunden. Tagtäglich rufen Politiker aller Farben zum energischen Kampf gegen den Rechtsextremismus auf - berechtigt -, aber unbehelligt tummeln sich unterdessen auch zahlreiche Linksextremisten und deren militante Aktionsgruppen speziell im erdballumspannenden Internet.
Beispiele gefällig? - Unter der Adresse www.nadir.org des ultralinken Vernetzers Nadir verbreitet beispielsweise eine revolutionäre linke Initiative ein so genanntes Handbuch des Stadtguerilleros. Das Handbuch enthält nicht nur Anleitungen zum Bau von Bomben, sondern propagiert auch gezielte Terror- und Mordanschläge, Hinrichtungen und total zerstörerische Gewalttaten zur Liquidierung der verhassten kapitalistischen Unterdrückungssysteme von Politik, Wirtschaft, Militär und Polizei. - Das habe ich zitiert.
In dem Handbuch des Stadtguerilleros heißt es dazu im Einzelnen: Linksterroristische Stadtguerilleros, also speziell für den Untergrundkampf trainierte Terroristen, müssten gleichermaßen die Beschaffung, die Herstellung und die Handhabung von Feuerbomben, Rauchbomben, Maschinengewehren, sonstigen automatischen Gewehren sowie Molotowcocktails, Granaten, Minen und Eigenbauplastikbomben perfekt beherrschen und sich im Gebrauch von Dynamit und Sprengstoffen aller Art bestens auskennen.
Weiter heißt es: Nur mit brutalster terroristischer Gewaltanwendung könnten die in aller Welt herrschenden Feinde des Volkes, also Kapitalisten, Faschisten und Imperialisten, Industriemanager und Großgrundbesitzer, an ihrem Lebensnerv getroffen und vernichtet werden.
Weiter: Gleiches gelte für terroristische Operationen wie das Auslösen von Aufständen in Zuchthäusern, Anschläge und Überfälle auf Gefängnisse und Polizeistationen sowie auf US-Spione, Agenten der Diktatur, Polizistenverräter, Polizeiinformanten und Provokateure.
Als wichtigste Zielobjekte für Linksterroristen nennt das Handbuch alle Handlanger des US-Imperialismus: das Bankensystem, die Wirtschaft und die industrielle und die landwirtschaftliche Produktion, das Transport- und Kommunikationssystem, das Militär und den Polizeiapparat sowie vorzugsweise Unternehmen und Besitzungen namentlich von US-Amerikanern in den jeweiligen Ländern.
All diesen Zielobjekten müsse man - so weiter - mit den denkbar härtesten Terroranschlägen nicht wieder gutzumachende Schäden zufügen. Hierarchie und Ziel der traditionellen politischen Linken seien längst gänzlich veraltet. Deshalb - so die Formulierungen im aktuellen Internethandbuch des Stadtguerilleros - habe die neue revolutionäre Linke sie in ihrer heutigen Organisation folgerichtig liquidiert.
Meine Damen und Herren! Es geht hierbei um einen Frontalangriff - ich denke, das ist erkannt worden gegen den Staat insgesamt. Natürlich darf dabei - laut linksextremistischen Internetseiten - geschossen werden, und die Praxis hat natürlich davon auszugehen, dass die Polizei als Repräsentant des Systems zu bekämpfen ist, natürlich skrupellos und bedenkenlos zu bekämpfen ist. Die angekündigte Drohung, nicht eher zu ruhen, bis der letzte Gewaltträger des verhassten Staates getötet ist, enthüllt das Selbstverständnis der linksradikalen Gruppen.
Dieser Angriff richtet sich ausdrücklich gegen die demokratische Mehrheit der Deutschen. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Da tummeln sich Truppen im Internet wie die AG Sebnitz, Antinationales Plenum Detmold, Antideutsche Gruppe Wuppertal, wobei es mir besonders schwer fällt, mir ein antideutsches Wuppertal vorzustellen.
Meine Damen und Herren! Antifa heißt Angriff und dieses Selbstverständnis ist geprägt von einer hassvollen Verneinung des Staates und der bedenkenlosen Bejahung von Gewalt und Selbstjustiz.
Es geht aber nicht nur um einen Frontalangriff gegen den Staat, sondern ferner um einen Frontalangriff gegen das Vertrauen in die Schutzfähigkeit des Staates, gegen die Werteordnung der Gemeinschaft und gegen den Grundkonsens der demokratischen Kräfte.
Was dem Rechtsradikalismus recht ist, ist dem Linksradikalismus billig. Deswegen sind wir alle aufgefordert:
Tätigen wir auch dahin gehend Schritte, den elektronischen Zwangspfad für das rote Netz einzurichten, damit neben dem braunen Netz auch das rote Netz zerrissen werden kann, wie es in unserem Antrag formuliert ist. Veranlassen wir auch Verbotsanträge für den Kommunistischen Bund Westdeutschlands, für die Deutsche Kommunistische Partei, die Kommunistische Partei Deutschlands/ML, Marxisten-Leninisten, die MarxistischLeninistische Partei Deutschlands und regeln wir verfassungsgerichtliche Tätigkeiten gegen die weltrevolutionären Kommunisten der PDS.
- Es gibt andere Politiker, die auch ein bisschen mehr bedeuten als die PDS, die Sie als verfassungsfeindlich einstufen. Wir können regelmäßig über Sie im Verfassungsschutzbericht nachlesen.
Erst nach einer erfolgreichen Abwehr von rechts- und linksextremistischen Aktivitäten wird in Deutschland, wird hier im Lande auch gesellschaftlicher Friede einkehren. - Danke schön.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat hat dazu eine Fünfminutendebatte vereinbart in der Reihenfolge CDU, SPD, DVU-FL, PDS, FDVP. Vorher hat der Minister des Innern Herr Dr. Püchel um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag kann ich es kurz machen: Aktivitäten unseres Landes zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet, insbesondere im Phänomenbereich des polizeilichen Staatsschutzes, gibt es schon lange. Insofern ist der Antrag überflüssig.
Lassen Sie mich aber die Gelegenheit nutzen, einen kurzen Abriss über unsere Arbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität zu geben.
Für die polizeiliche Seite stellt sich diese Kriminalität insofern als eine neue Dimension dar, als es den klassischen Tatort nicht mehr gibt. Der Tatort neuer Form stellt sich als virtueller Tatort dar, ein virtueller Tatort, der insbesondere bei rechtsextremistischen Internetseiten häufig im Ausland beheimatet ist. Darauf müssen sich die für die Sicherheit Verantwortlichen einstellen und ihre Maßnahmen im Zuge fortschreitender Technik laufend anpassen.
Vor diesem Hintergrund sind die einzelnen Fachgremien auf Bundes- und EU-Ebene schon seit längerem mit dieser Thematik beschäftigt. Auch die AG Kripo der IMK beschäftigt sich aktuell mit Fragen der verbesserten repressiven und präventiven Bekämpfung strafrechtlich relevanter Internetinhalte im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes. Sie wird im Arbeitskreis 2 der IMK zur Frühjahrssitzung 2001 berichten.
Gegenstand ist eine Bekämpfungskonzeption, die gegenwärtig zwischen den Bundesländern abgestimmt wird. Das Ziel besteht in der Aufklärung über Risiken des Internets, in der Verhinderung des Einstellens bzw. der Feststellung und Entfernung inkriminierter Inhalte sowie der strafrechtlichen Verfolgung der Täter bzw. der Tätergruppen.
Der Zielsetzung eines möglichst umfassenden Bekämpfungsansatzes entspricht zum Beispiel auch die jüngste Novellierung der Telekommunikations-Datenschutzverordnung. Einer Bitte der IMK folgend, hat die Bundesregierung die Fristen für die Speicherung der Verbindungsdaten durch die Provider von 80 Tagen auf sechs Monate erhöht. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, um den bestehenden zeitlichen Problemen bei der notwendigen Ermittlung von Verbindungsdaten entgegenzuwirken. Weitere Initiativen bezüglich der Protokollierungspflicht für Provider und Betreiber von Servern sind initiiert.
Meine Damen und Herren! Das Problem ist nicht nur ein nationales, sondern ein weltweites. Deshalb befasst sich das Bundesinnenministerium mit der Problematik der Sicherung von Verbindungsdaten ausländischer Provider auf internationaler Ebene.
Gleiches gilt für die Weiterentwicklung der Harmonisierung der materiellen Rechtsgrundlagen auf dem Gebiet der Bekämpfung der Straftaten im Internet. Insbesondere sind - wie schon erwähnt - Vereinbarungen und Gespräche mit den Staaten zu führen, die für die Einstellung rechtsextremistischer Inhalte genutzt werden und in denen die am häufigsten feststellbaren Straftatbestände wie § 86, § 86 a oder § 130 StGB nicht oder nur teilweise strafbewehrt sind.
Das Vorgehen bei der polizeilichen Strafverfolgung ist bundeseinheitlich abgestimmt. So werden anlassunabhängige Recherchen zentral durch das BKA durchgeführt. Die Sachbearbeitung erfolgt jeweils durch die zuständigen Polizeidienststellen der Länder.
Meine Damen und Herren! Die Aktivitäten und die Erkenntnisse auf nationaler wie internationaler Ebene zur Bekämpfung der Kriminalität in Datennetzen zeigen, dass Handlungsnotwendigkeit besteht. Dabei sind die Handlungsansätze auf der Landesebene nicht von der übergeordneten Ebene zu trennen. Ich verweise insofern noch einmal auf die Arbeit der AG Kripo zu diesem Thema.
Soweit der Antrag - er unterscheidet sich in dieser Hinsicht von der Einbringungsrede - den Anschein erweckt, ein Bundesland allein hätte umfassende Möglichkeiten, der Internetkriminalität zu begegnen, hat er die Problematik nicht erfasst. Im Einklang und in Zusammenarbeit mit Bund und Ländern leisten wir unseren Anteil an der Bekämpfung der Internetkriminalität, gerade auch im Extremismusbereich, von links wie von rechts; vor allem mit rechts haben wir Probleme. Auch deswegen erübrigt sich der Antrag in diesem Zusammenhang.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Behauptungen möchte ich strikt entgegentreten. Die erste Behauptung: Die Politik ist jetzt erst aufgewacht. - Liebe Frau Wiechmann, über die Gnade Ihrer späten Geburt kann ich nicht richten, aber bereits im Jahr 1994 haben sich die Medientage in München mit diesem Problem auseinander gesetzt. Es gab eine Fülle von Beiträgen, die uns auf diesem Gebiet in die Rich
Insofern kann ich den zweiten Vorwurf, dass die Landespolitik nichts tut, auch im Namen der CDU-Fraktion nicht für richtig erachten. Herr Innenminister Püchel hat dies gerade eingehend dargestellt; so kann ich mich auf ein anderes Feld begeben.
Der Datenfluss ist heute grenzenlos und unkontrollierbar, wie übrigens auch der Geldfluss. Auch Informationen sind heute vaterlandslose Gesellen geworden. Im Jahr 1996 ermittelte die Bertelsmannstiftung, dass etwa 1 bis 2 % der damals rund 16 000 Newsgroups und zehn Millionen Webpages als unter Ihre Überschrift Fallende auszumachen sind. Auch wenn wir inzwischen weltweit weit über 100 Millionen Webseiten haben, kann man davon ausgehen, dass sich der prozentuale Anteil etwa in diesem Bereich bewegt.
Wie sehr das Gedränge im Cyberspace die Autorität der Regierungen bereits untergraben hat, zeigte sich in den vergangenen Jahren an hilflosen Versuchen, missliebige Inhalte aus dem Netz zu verbannen. Zwei Beispiele:
Erstens. China stoppte die Ausgabe neuer Internetzugänge, nachdem Menschenrechtsgruppen aus den USA die Nachricht von der Verurteilung des Dissidenten Wie Jing Sheng per Datenleitung in die Volksrepublik getragen hatten.
Zweitens. Die Münchener Staatsanwaltschaft sperrte dem amerikanischen Onlinedienst Compuserve Ende des Jahres 1995 etwa 200 Diskussionsforen, in denen man Unanständiges vermutete.
Sonderlich erfolgreich waren die Zensoren nicht. In China schickten die Bürgerrechtler ihre Botschaft per Funktelefonverbindung weiter in das Ausland und die gesperrten Compuserve-Seiten waren bei anderen Onlinediensten problemlos abrufbar.
Die Bemühungen der Internetkontrolleure, meint Netzguru Negroponte, sind genauso zum Scheitern verurteilt wie die Bemühungen der Römer, die Verbreitung des Christentums aufzuhalten.
Es gibt allerdings Versuche, sowohl links- als auch rechtsextremistische Inhalte und Inhalte, die gegen den Jugendschutz verstoßen, zu bekämpfen. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass wir mit nationalen Akten nicht weiterkommen. Erst internationale Vereinbarungen auf der Ebene der UN können erfolgreich sein.
Es gibt mittlerweile auch bilaterale bzw. multilaterale Abkommen. So konnten in Japan auf Zuarbeit von deutschen Behörden Inhalte aus dem Netz genommen werden, die gegen den Jugendschutz verstießen. Aber Erfahrungen aus den USA, insbesondere zu einem Urteil aus Philadelphia über Netzinhalte, die die zielgerichtete Verbreitung anstößiger Inhalte an Minderjährige zum Gegenstand hatten, zeigen uns vier Dinge:
Erstens. Wir müssen Gelassenheit bewahren. Für den größten Teil des fragwürdigen Treibens im Cyberspace gibt es bereits heute Gesetze, etwa zum Schutz von Minderjährigen. Den zuständigen Behörden muss es künftig nur besser gelingen, sie auch durchzusetzen.
Zweitens: Zurückhaltung. Vieles im Netz hat sich bisher von selbst geregelt und wird sich auch in Zukunft von selbst regeln, etwa was Sex im Internet angeht. Zugangsbeschränkungen wie „Cyberpatrol“, „Surfwatch“ oder „Netnanny“ erlauben es Eltern inzwischen, jene
Drittens: Bescheidenheit. Manches, was in dem weltweiten Datennetz passiert, wird sich nicht oder nur bei sehr hohen Kosten regulieren lassen, auf nationaler Ebene allein schon gar nicht.
Viertens: Toleranz. Das Internet ist so vielfältig wie die menschlichen Gedanken. Diese Vielfalt muss auch geschützt werden, im Cyberspace wie in der realen Welt.
Was die Politik und auch die Kriminalitätsbekämpfung zum Schutz vor extremen Inhalten tun kann, hat der Herr Innenminister gesagt. Das erscheint der CDU-Fraktion im Moment als ausreichend. Aber gegen weiterführende Gedanken und Vorschläge sperren wir uns natürlich nicht.
Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass die SPD-Fraktion, die DVU-FL-Fraktion und die PDS-Fraktion keinen Redebeitrag angemeldet haben und frage, ob es dabei bleibt. - Offensichtlich ist das der Fall.