Der Vorschlag der PDS-Fraktion, der vom Ausschuss mit acht Jastimmen bei vier Gegenstimmen beschlossen wurde, enthielt die Regelung, dass die Anzahl der Beschäftigtenvertreter ein Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrates nicht übersteigen darf, soweit es sich um kommunale Unternehmen handelt. Außerdem können die Beschäftigtenvertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen.
Sowohl der mitberatende Wirtschaftsausschuss als auch der mitberatende Finanzausschuss haben dem federführenden Ausschuss empfohlen, in Artikel 1 § 7 - Sonstige Vorschriften für Anstalten - die Aufzählung der Vorschriften des Vierten Teils der Gemeindeordnung um den § 126 der Gemeindeordnung zu ergänzen. Die CDUFraktion beantragte, außerdem den Verweis auf § 125 der Gemeindeordnung einzufügen, um neben überörtlichen Prüfungen auch die Durchführung örtlicher Prüfungen des Landesrechnungshofes bei den Anstalten des öffentlichen Rechts sicherzustellen. Beiden Vorschlägen folgte der Ausschuss einstimmig.
Neben weiteren materiellen Änderungen in Artikel 1 beschloss der Innenausschuss mit acht Jastimmen bei vier Stimmenthaltungen die Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegende Entschließung.
Für den Gesetzentwurf in Gänze votierte der Ausschuss mit acht befürwortenden Stimmen bei vier Gegenstimmen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie namens des Innenausschusses bitten, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Jeziorsky. - Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Der Minister des Innern hat darum gebeten, vor der Debatte der Fraktionen das Wort zu erhalten. Bitte schön, Herr Minister.
(Minister Herr Dr. Püchel stolpert über den Akten- koffer von Ministerpräsident Herrn Dr. Höppner - Heiterkeit - Minister Herr Dr. Püchel: Das war die Tasche! - Herr Gallert, PDS: Das war seine Ta- sche und nicht der Fuß!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kaum ein Gesetz hat vom Zeitpunkt seiner Entstehung am Schreibtisch bis zu seiner Verabschiedung im Landtag einen derart langen Verlauf gehabt wie das heute zu beschließende. Ich freue mich daher, dass die Beratungen mit der heutigen Beschlussfassung durch den Landtag zum Abschluss gebracht werden, und danke den beteiligten Ausschüssen für die konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs.
Mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Einführung des Anstaltsgesetzes wollen wir die Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen moderni
Die lange Zeitdauer bis zur heutigen Verabschiedung der neuen Regelungen ist nicht verwunderlich, handelt es sich doch bei der Materie um einen Gegenstand, der nicht nur landespolitische Bedeutung hat.
Meine Damen und Herren! Der Anstoß zur Änderung unserer Gemeindeordnung kam nicht von mir oder von einem Bürgermeister, einem Landrat oder aus dem Lande, sondern geht auf Vorgaben der Europäischen Union zum Energiewirtschaftsrecht, dem klassischen Bereich der kommunalen Versorgungswirtschaft, zurück.
Die europarechtlichen Vorgaben stellen ein massives Problem für die kommunale Versorgungswirtschaft dar, die bisher durch eine abgesicherte Monopolstellung gekennzeichnet war. Seit einigen Jahren wird auf diese europarechtlichen Vorgaben mehr oder weniger weitgehend in allen Bundesländern reagiert. In einigen Ländern ist der Prozess bereits abgeschlossen, in anderen läuft er noch.
Ausschüsse der Innenministerkonferenz befassen sich seit einigen Jahren mit diesem Thema, bei dem es um die neue Abgrenzung von Eckpunkten kommunalwirtschaftlicher Betätigung geht. Begriffe wie „öffentlicher Zweck“, „kommunalwirtschaftliche Betätigung“ oder „Örtlichkeitsprinzip“, also die Frage, ob sich die Kommunen auch außerhalb ihrer geografischen Grenzen betätigen dürfen, werden neu diskutiert. Von besonderer Bedeutung waren und sind auch Fragen des Wettbewerbs mit der Privatwirtschaft, in den die Kommunen treten könnten, wenn sie sich kommunalwirtschaftlich in Formen des Privatrechts betätigten.
All diese Punkte sind im Verfahren der Gesetzgebung während der Erarbeitung des Gesetzes, natürlich auch zwischen den betroffenen Ressorts und den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden.
Im Vorfeld wurde der Vorwurf geäußert, wir betrieben die Änderung der gesetzlichen Vorschriften zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung, um den Kommunen bessere Einnahmemöglichkeiten zu verschaffen. Genau dies ist nicht mein Ansatz gewesen, Herr Gürth. Denn nach wie vor zählt die Gewinnerzielung gerade nicht zu den öffentlichen Zwecken, die eine wirtschaftliche Betätigung der Kommune rechtfertigen würden. Natürlich wollen wir auch nicht, dass die Kommunen als Teil der öffentlichen Hand unwirtschaftlich oder verlustreich arbeiten.
Meine Damen und Herren! Nach Veröffentlichung der geplanten Regelungen hat es eine Vielzahl von Äußerungen der kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes kommunaler Unternehmen, der Industrie- und Handelskammern, ja sogar bis hin zum Bundesverband der deutschen Industrie gegeben. Die Auswertung der Anhörung hat zu einer Modifizierung des Entwurfs geführt, der schließlich vor knapp einem Jahr die Grundlage für die Beratung im Landtag wurde.
Unmittelbar vor der Einbringung in den Landtag hat es außerdem ein sehr konstruktiv verlaufenes Gespräch zwischen mir, dem Wirtschaftsminister, der IHK Magdeburg sowie den Handwerkskammern Magdeburg und Halle gegeben. Hierbei konnten die letzten Zweifel ausgeräumt werden. Mit diesen Vorgesprächen war eine gute Grundlage für eine konstruktive Beratung in den Landtagsausschüssen geschaffen worden.
Meine Damen und Herren! Ich will die seither innerhalb und außerhalb des Landtages geführten Debatten zu
diesem Thema nicht wiederholen. Ich freue mich aber doch, hervorheben zu können, dass sich die sachsenanhaltischen Regelungen im Vergleich mit den Ergebnissen der bundesweit geführten Diskussion zu diesem Thema nicht nur sehen lassen können, sondern dass diese Regelungen alles in allem als vorbildlich angesehen werden. Dies ergibt jedenfalls ein Vergleich mit den Forderungen, die vor zwei Wochen auf einer hochkarätig besetzten Veranstaltung des Deutschen Städtetages in Köln zu dem Thema „Daseinsvorsorge und Wettbewerb - Für und Wider einer wirtschaftlichen Betätigung der Städte“ erhoben worden sind.
Lassen Sie mich noch einen Punkt nennen, der mir als Kommunalminister besonders am Herzen liegt. Ich meine die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Es ist in der Vergangenheit öfter beklagt worden, dass die kommunalen Unternehmen nicht genug an ihre Kommune gebunden sind und dass sie wegen der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, nach denen sie verfasst sind, ein zu großes Eigenleben entfalten konnten mit der Folge, dass die Bindung an die Kommune nur noch sehr locker war. So sind die Gemeinderäte häufig nur dann mit den Unternehmen, die ja Unternehmen der Gemeinde sind, in Berührung gekommen, wenn diese in Turbulenzen gekommen waren und Verluste ausgeglichen werden sollten.
Dies soll sich in Zukunft ändern. Wir haben deshalb mit dem neuen § 118 der Gemeindeordnung nicht nur eine Transparenz des kommunalwirtschaftlichen Handelns bewirkt, sondern durch die Verpflichtung, die Einwohner über einen Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten, auch Möglichkeiten der Kontrolle seitens der Bürgerinnen und Bürger und damit auch seitens der örtlichen Wirtschaft geschaffen.
Die Möglichkeit, die die örtliche Wirtschaft hierbei hat, ist in den Eingaben der Handwerksverbände, die uns während des Gesetzgebungsverfahrens erreicht haben, meist nicht erkannt worden. Ich wollte sie deshalb hier noch einmal besonders herausstreichen.
Es ist festzustellen, dass die Änderung der Bestimmungen der Gemeindeordnung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und das neue Anstaltsgesetz, mit dem den Kommunen eine weitere öffentlich-rechtliche Organisationsform zur Verfügung gestellt wird, der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen dienen. In ihrer Gesamtheit werden auch die Interessen der örtlichen Privatwirtschaft erheblich besser berücksichtigt, als dies nach der geltenden Rechtslage möglich war.
Meine Damen und Herren! Zu dem in der Presse getätigten Ausruf des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Herrn Gürth „Stoppt dieses Gesetz!“ nach dem Motto „Haltet den Dieb!“ möchte ich bemerken: Sich am Ende eines sehr langen - wir haben vorhin im Bericht des Ausschussvorsitzenden gehört, wie die Diskussionen verliefen - Diskussionsprozesses im parlamentarischen Raum zum vermeintlichen Sprachrohr einer Interessengruppe aufzuschwingen und nicht den Interessenausgleich zu suchen, ist nicht besonders überzeugend. Wir haben gerade gehört, dass in vielen Punkten gerade auch durch Ihre Fraktion ein Interessenausgleich gesucht wurde und dass viele Anregungen gerade der CDU-Fraktion - was eben besonders betont wurde - aufgenommen worden sind.
Lassen Sie mich betonen: Der Inhalt des Gesetzes ist der Schutz der kommunalen Wirtschaft gegen die über
regionale Konkurrenz, nicht gegenüber den örtlichen Unternehmen. Diesbezüglich gilt weiterhin das Subsidiaritätsprinzip, welches bedeutet, dass die Gemeinde sich grundsätzlich nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn - ich zitiere den Gesetzestext - „der öffentliche Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann“.
Es gab auch einen Brief der Frisörinnung. Die Friseuse in meinem Ort braucht keine Angst davor zu haben, dass die Gemeinde einen Frisörladen aufmacht. Eher muss sie Angst davor haben, dass meine Frau mir die Haare schneidet und damit zur Konkurrenz wird, nicht aber eine bei der Gemeinde beschäftigte Friseuse.
Im Hinblick auf das Verhalten der CDU-Fraktion im Landtag muss man generell die Frage stellen, ob die Kommunalpolitiker dieser Fraktion - jetzt komme ich zu einem wichtigen Punkt; vielleicht wollte Herr Dr. Bergner das mit seiner Frage sogar aufklären - ihren Wirtschaftspolitikern den Gesetzentwurf überhaupt erklärt haben, ob sie sich in dieser Frage mit den Wirtschaftspolitikern ihrer Fraktion auseinander gesetzt haben. Sie haben kompetente Landräte und Bürgermeister in der Fraktion. Hierbei haben scheinbar die Wirtschaftspolitiker das Sagen.
In anderen Ländern - das ist eigentlich auch üblich - waren die Innenpolitiker entscheidend. In den CDUgeführten Ländern haben die CDU-Innenminister genau das vertreten, was wir vertreten. Hier gehen die Innenpolitiker auf Tauchstation und lassen die Wirtschaftspolitiker um Hilfe rufen mit der Forderung: Stoppt dieses Gesetz!
Was das Anstaltsgesetz betrifft: Bayern ist leider immer noch CSU-regiert. Das müssen wir konstatieren.
Aber in Bayern hat man auch ein Anstaltsgesetz. Vielleicht erklärt sich die Zurückhaltung der CDU-Kommunalpolitiker auch dadurch, dass die Partei in fast keiner größeren Stadt unseres Landes mehr Oberbürgermeister stellt, sodass sie von diesem Problem praktisch nicht mehr tangiert wird.
Ihnen fehlt vielleicht das Problembewusstsein hinsichtlich der Konkurrenzsituation, in der sich die Stadtwerke mit überregionalen Energieversorgern befinden. Deren Interesse scheint Herr Gürth mit seiner Meldung hier vertreten zu wollen. Oder vielleicht will er sich am Ende sogar für Atomstrom aus Tschechien, der Ukraine oder Frankreich stark machen.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss und möchte Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen.
Herr Minister, Sie haben bereits angekündigt, dass Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen. Ich bitte zuerst Herrn Dr. Bergner, seine Frage zu stellen.
Herr Minister, Sie haben als Ausgangspunkt für die Schaffung dieses Gesetzes die Liberalisierung der Energiemärkte genannt, die europarechtlich verankert ist. Warum haben Sie im Zusammenhang mit dem Europarecht nicht zur Kenntnis genommen, dass wir gegenüber den Institutionen, die in § 4 dieses Gesetzes - Gewährträgerhaftung und Anstaltslast - verankert sind, mit Blick auf die Kreditwirtschaft bereits wettbewerbsrecht- liche Einwendungen der EU-Kommission haben?
Es gibt eine Intervention des Wettbewerbskommissars Monti, die allen Ministerpräsidenten erheblich zu schaffen macht. Befinden wir uns nicht in der Gefahr, - Sie haben mit dem Europarecht argumentiert - hier gewissermaßen unter Schmerzen ein europarechtliches Fossil zu gebären, das wir in kürzerster Zeit wieder beseitigen müssen?
Nein. Die Energiewirtschaft ist europarechtlich neu geregelt worden. Darauf mussten wir reagieren. Das ist ein konkreter Bereich. Wir mussten auf die Liberalisierung reagieren. Inwieweit europarechtlich neue Regelungen insbesondere für die Kreditwirtschaft geschaffen werden, müssen wir abwarten. Wir müssen dafür kämpfen, dass wir entsprechende Regelungen zur Sicherung unserer öffentlichen Kreditinstitute erreichen können.
Ich kann die Frage auch anders stellen: Was gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Intervention, die sich jetzt auf die öffentlich-rechtliche Kreditwirtschaft bezieht, von der Europäischen Kommission nicht in kürzester Zeit auch auf andere Anstalten, denen wir hiermit die Rechtsbasis geben, ausgedehnt wird?
Wissen Sie, wenn ich auf eine Sicherheit warten würde, über die ich vielleicht in fünf Jahren etwas erfahre, dann würde ich meinen Kommunen und den kommunalen Unternehmen, für die ich im Land zuständig bin, jetzt Schwierigkeiten machen. Ich muss ihnen jetzt helfen und kann nicht auf das warten, was in fünf Jahren vielleicht passiert.