Apropos Richter, meine Damen und Herren: Wir hatten angekündigt und bleiben dabei, nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Erwägung zu ziehen oder auch klagewillige Eltern in ihrem Vorhaben zu unterstützen. Dazu stehen wir.
Da wir in bewährter und erwünschter Weise die Eltern, die Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt informieren werden, wird so den Täuschungsmanövern des Kultusministeriums das Wasser abgegraben. Wir fordern bereits jetzt eine namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung. - Danke.
Die Debatte wird abgeschlossen mit dem Beitrag der Abgeordneten Frau Feußner. Bitte, Frau Feußner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! SPD und PDS bekunden immer wieder vollmundig, dass sie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen wollen. Sobald sich aber Volks- oder Bürgerinitiativen bilden, um die Politik aktiv mitzugestalten, ist davon nichts mehr zu erkennen.
Das beschlossene Gesetz zur Einführung der Grundschule mit verpflichtender Anwesenheit über den Unterricht hinaus ist eine staatlich organisierte Entmündigung der Eltern.
Wir, die CDU-Fraktion, haben den Versuch unternommen, aus einer Zwangsverpflichtung ein Angebot für die Eltern und für die Kinder zu machen. Dies hätte auch die Akzeptanz des Gesetzes erhöht und eine pädagogisch sinnvolle Gestaltung erleichtert. Dieser Versuch ist aber an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert mit der Begründung, dass sich während des Zeitraumes zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der Einbringung unseres Gesetzentwurfs keine neuen Sachverhalte ergeben hätten.
Registrieren Sie denn gar nicht den Unmut und die landesweiten Proteste, die sich in den letzen Wochen massiv entwickelt haben? Sind das für Sie keine nennenswerten neuen Erkenntnisse?
Der relativ schnelle Vollzug lässt eine Vielzahl von Fragen und Problemen offen, zum einen hinsichtlich der Ausgestaltung der Grundschule selbst, zum anderen hinsichtlich der Bedingungen, unter denen künftig eine Nachmittagsbetreuung gewährleistet ist. Die unzureichende Vorbereitung aller Betroffenen, seien es die Eltern, die Lehrer oder die Kommunen, lässt schon für die Startphase ein Gelingen fraglich erscheinen.
Weiterhin besteht die Frage nach einem pädagogischen Konzept. Die Grundschulen sind aufgefordert, bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein solches umzusetzen, ohne für diese Umsetzung qualifiziert worden zu sein, ohne es zu kennen, weil es vermutlich überhaupt nicht existiert.
Frau Hein, Sie sprachen von neuen inhaltlichen Konzepten zur Veränderung der Grundschule. Ich habe inhaltliche Konzepte von Ihrer Seite und auch vonseiten der SPD-Fraktion nicht bemerkt.
Vom integrativen Konzept habe ich auch nichts bemerkt. Vorschläge Ihrerseits sind dazu nicht gekommen.
Ich möchte im Übrigen auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht, wie Sie gesagt haben, das Konzept als solches infrage stellen, sondern dass wir lediglich den Zwang angeprangert haben. Die Grundschule mit festen Öffnungszeiten als Angebot haben wir nicht abgelehnt.
Die Kommunen stehen jetzt vor der Aufgabe, bis zum Sommer die Hortbetreuung zu organisieren, ohne dass
ihnen verlässliches Zahlenmaterial hinsichtlich der Inanspruchnahme vorläge. Die Eltern sind verunsichert, da viele sie bewegende Fragen kaum bzw. unzulänglich beantwortet werden können, von der bereits genannten Einschränkung ihres Erziehungsrechtes einmal ganz abgesehen.
Werte Anwesende! Der Kultusminister versucht nun mit der Ankündigung einer Verordnung die Situation für die ersten und zweiten Klassen zu entschärfen. Das kann man vielleicht wohlwollend als ein Entgegenkommen werten. Diese Möglichkeit stellen wir jedoch rechtlich infrage. Einen Spielraum kann die Landesregierung nur innerhalb der Grenzen haben, die der Gesetzgeber gezogen hat. Ein politischer Gestaltungswille am Gesetz vorbei kommt ihr nicht zu.
Der Kultusminister maßt sich also an, eine Korrektur der Entscheidung des Gesetzgebers vorzunehmen. Der Wille des Gesetzgebers aber, das heißt der Wille der beiden regierungstragenden Fraktionen, war ausdrücklich ein anderer. Dies können Sie auch den Protokollen entnehmen.
Auch die regierungstragenden Fraktionen PDS und SPD sollten sich fragen, ob sie das Unterlaufen eines von ihnen beschlossenen Gesetzes wirklich zulassen können. Im Übrigen ist eine Verordnung auch immer wieder rasch geändert. Wer versichert uns denn, dass aus den fünfeinhalb Stunden nicht auch fünf oder sechseinhalb Stunden werden?
Wir als CDU-Fraktion werden nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung ihre Rechtmäßigkeit prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Frau Abgeordnete Feußner, der Abgeordnete Herr Bischoff möchte Ihnen eine Frage stellen. Sind Sie bereit zu antworten? - Bitte.
Frau Feußner, es geht um Ihren Vorwurf, wir wüssten nicht, was im Lande geschieht. Ich habe in meinem Wahlkreis in Magdeburg im Januar alle Grundschulen, alle Erzieherinnen, alle Eltern sowie den Staatssekretär und vor einem Jahr im Februar alle Grundschulen in Magdeburg mit Minister Harms eingeladen, um genau diese Thematik zu erörtern.
Es handelte sich um öffentliche, in der Zeitung angekündigte Veranstaltungen. Außer Verständnisfragen bzw. Nachfragen, die wichtig für die Eltern waren, die noch verunsichert waren, gab es überhaupt keine Kritik. Leben wir in Magdeburg auf einem falschen Stern oder woher kommt das Ihrer Meinung nach?
Meine Damen und Herren! Wenn Sie nicht Ruhe einkehren lassen, wird die Frau Abgeordnete nicht antworten können. Halten Sie sich bitte zurück.
Leben die Menschen in Magdeburg, Erzieherinnen wie Eltern, auf einem anderen Stern, wenn sie dieses Gesetz befürworten?
Herr Bischoff, erstens weiß ich nicht, wann diese Beratung stattgefunden hat. Wir wissen alle selbst, dass der eigentliche Elternprotest erst unmittelbar nach dem Beschluss über Ihr Gesetz zustande gekommen ist, und zwar deshalb, weil die Eltern bewusst oder unbewusst getäuscht worden sind, was den Anwesenheitszwang anbelangt.
Ich habe in der letzten Zeit sehr viele Veranstaltungen zur Grundschule mit festen Öffnungszeiten gemacht. Es waren auch mal ein, zwei Befürworter dabei. Aber die Mehrzahl der Teilnehmer hat das Verfahren kritisiert und gesagt, sie seien unwissend und wüssten nicht, wie sie damit umzugehen hätten.
Ich habe heute aus meinen Erfahrungen heraus gesprochen. Wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben, dann liegt das vielleicht daran, dass Ihre eigene Klientel anwesend war.