Protocol of the Session on March 1, 2001

Die Frage 7 wird von dem Abgeordneten Herrn Mertens zu dem Thema Führen von Fahrzeugen unter Drogeneinfluss gestellt. Bitte, Herr Mertens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass die Alkoholfahrer von den Drogenfahrern bald zahlenmäßig überholt werden?

2. Welche Bekämpfungsmaßnahmen hat die Landesregierung für das Fahren unter Drogeneinfluss als Schwerpunkte an die Einsatzkräfte ausgegeben?

Bitte, Herr Minister. Wir erwarten Ihre Antwort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Mertens beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Fallzahlen von unter illegalem Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführern liegen deutlich unter denen von alkoholisierten Fahrzeugführern. So hat zum Beispiel die Polizei im letzten Jahr eine Zahl von 9 791 alkoholisierten und eine Zahl von 61 unter dem Einfluss illegaler Drogen stehenden Fahrzeugführern festgestellt.

Dies wird auch durch die Ergebnisse eines Forschungsprojektes bestätigt, das von der Polizeidirektion Magdeburg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin der Uni Magdeburg durchgeführt wurde, um Erkenntnisse über das Dunkelfeld im Zusammenhang mit illegalen Drogen im Straßenverkehr zu gewinnen. Nach

dem Ergebnis des Forschungsprojektes liegt der Anteil drogenbeeinflusster Kraftfahrer in Sachsen-Anhalt deutlich unter dem Niveau der alten Bundesländer.

Zu 2: Die Bekämpfung illegaler Drogen im Straßenverkehr ist ein wichtiger Bestandteil der regelmäßigen polizeilichen Verkehrsüberwachungsarbeit in den Polizeidienststellen. Seit Mai 1998 stellt das Fahren unter dem Einfluss illegaler Drogen eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz dar.

Die Landesregierung hat in Erwartung dieser gesetzlichen Regelung bereits 1997 - also ein Jahr zuvor - im Rahmen eines Schulungsprogramms an der Fachhochschule der Polizei 60 Polizeibeamtinnen und -beamte für die Erkennung illegaler Drogen im Straßenverkehr ausgebildet. Diese speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten wurden als Multiplikatoren in den Polizeidienststellen eingesetzt.

Aufgrund der verstärkten Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten in dieser Materie werden bei Verkehrskontrollen außerdem neue technische Verfahren eingesetzt, die sich bundes- und europaweit in der Erprobung befinden.

Danke.

Die Frage 8 zu dem Thema Verwendung von HandyPistolen wird von dem Abgeordneten Herrn Wiechmann gestellt. Bitte, Herr Wiechmann, stellen Sie Ihre Frage. Auch auf diese Frage antwortet der Innenminister Dr. Püchel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Verwendung von so genannten Handy-Pistolen. Das Bundeskriminalamt, BKA, warnt vor Pistolen, die in ihrem Aufbau wie ein Handy aussehen. Ich frage die Landesregierung:

1. Sind derartige Pistolen im Lande Sachsen-Anhalt sichergestellt worden und welches sind die Herkunftsländer?

2. Welches Kaliber haben diese Handypistolen und wie viele Patronen fasst das Magazin?

Danke. - Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Nein, derartige Pistolen sind im Land SachsenAnhalt bisher nicht sichergestellt worden.

Zu 2: Die Handy-Pistole kann mit vier Patronen, Kaliber 5,6 Millimeter bestückt werden.

Danke.

Die Frage 9 zum Thema Risiko des Säuglings- todes stellt die Abgeordnete Frau Helmecke. Bitte, Frau Helmecke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Forschungsergebnisse über die Ursachen des plötzlichen Säuglingstodes vor? Wenn ja: Welche?

2. Welche Risikofaktoren wurden in den letzten Jahren gefunden, mit denen werdende und junge Eltern das Risiko für ihr Baby deutlich senken können?

Danke. - Die Antwort gibt die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe. Bitte, Frau Dr. Kuppe.

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Helmecke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Bei Kindern, die älter als 28 Tage, aber jünger als 365 Tage sind, versteht man unter plötzlichem Säuglingstod die Todesfälle, deren Ursache nicht abschließend feststeht. Trotz weltweiter Forschung ist es bisher nicht gelungen, die Ursachen für den plötzlichen Kindstod endgültig zu klären.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert mit 8 Millionen DM eine Studie zur Erforschung des plötzlichen Säuglingstodes. Das Land SachsenAnhalt gehört zu den Regionen, in denen im Rahmen dieser Untersuchung die plötzlichen Säuglingstodesfälle untersucht werden. Die Studie wird seit dem Jahr 1998 durchgeführt und geht bis Ende des Jahres 2001. Die Ergebnisse werden im Jahr 2002 vorgelegt werden.

Zu 2: Auch wenn bisher nicht abschließend die Gründe für den plötzlichen Säuglingstod gefunden werden konnten, so gibt es doch schon jetzt wissenschaftlich gesicherte Empfehlungen, die Eltern beachten sollten, um das Risiko des plötzlichen Säuglingstodes zu mindern.

Dazu gehören folgende Maßnahmen: Säuglinge sollten im ersten Lebensjahr in Rückenlage schlafen. Säuglinge sollten so gelagert werden, dass ihr Kopf nicht durch Bettzeug bedeckt werden kann. Säuglinge sollten im elterlichen Schlafzimmer, aber im eigenen Bett schlafen.

Säuglinge sollten sowohl vor als auch nach der Geburt in einer rauchfreien Umgebung aufwachsen. Wenn die Mutter in der Schwangerschaft mehr als zehn Zigaretten am Tag raucht, erhöht sich das Risiko für den plötzlichen Säuglingstod deutlich. Raucht die Mutter mehr als 15 Zigaretten am Tag, steigt das Risiko für das Kind, am plötzlichen Säuglingstod zu sterben, auf das Achtfache.

Raumtemperatur und Bettdecke sollten so gewählt werden, dass es für das Kind angenehm - also weder zu warm noch zu kalt - ist. Als Letztes ist zu sagen: Säuglinge sollten, wenn möglich, gestillt werden.

Im Übrigen gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Eines der Gesundheitsziele unseres Landes ist die Senkung der Säuglingssterblichkeit. Im Rahmen der Aktion „Vorsorgen“ hat mein Haus im letzten Jahr eine Informationsmappe zu dem Thema „Gesunde Schwangerschaft“ herausgegeben, in der auch auf die Gefahr des plötz

lichen Säuglingstodes aufmerksam gemacht wurde und Vorsorgemaßnahmen bekannt gemacht wurden.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 3/3972

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt - Drs. 3/4232

Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter - Drs. 3/4308

b) Zuschüsse an Unterhaltungsverbände

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2669

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt - Drs. 3/4224

Berichterstatter zu dem ersten Beratungsgegenstand ist der Abgeordnete Herr Oleikiewitz, Berichterstatter zu dem zweiten Beratungsgegenstand anschließend der Abgeordnete Herr Dr. Köck. Bitte, Herr Oleikiewitz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur zweiten Lesung anstehende Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes wurde von der SPD-Fraktion am 14. Dezember 2000 in den Landtag eingebracht und am 8. Februar 2001 im Umweltausschuss beraten. Im Vorfeld gab es unter der Drucksachennummer 3/2669 einen von der PDS-Fraktion eingebrachten Antrag zur Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände. Inhaltlich entspricht der Gesetzentwurf dem Anliegen des PDS-Antrages und dem Ergebnis der Diskussion in dem damit befassten Ausschuss.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfs ein fraktionsübergreifender Konsens über die inhaltliche Neugestaltung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände, deren wesentliche Grundlage ein Berechnungsentwurf der SPD-Fraktion war, hergestellt werden konnte. Aus diesem Grunde verständigten wir uns bei der Einbringung des Gesetzentwurfs darauf, diesen nur in den Umweltausschuss zu überweisen, um nach einer zügigen Beratung die neue Regelung für die Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände noch in diesem Jahr wirksam werden zu lassen.

Bei der Beratung im Umweltausschuss wurde über den zur ersten Lesung eingebrachten Gesetzentwurf hinaus auf Antrag der PDS die Verlängerung der Gültigkeit der Bemessungsgrundlage hinsichtlich der Unterhaltungsaufwendungen von drei auf fünf Jahre mehrheitlich be