Protocol of the Session on January 25, 2001

Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalts stellt bereits eine Grundlage mit dieser Zielstellung dar. Es heißt darin - ich zitiere -:

„Das vorhandene Wasserstraßennetz und die Binnenhäfen sollen für einen leistungsfähigen und bedarfsgerechten Güterverkehr erhalten und, soweit erforderlich, ausgebaut und modernisiert werden, um eine Entlastung der Straßen- und der Schienenwege zu erreichen. Dabei sollen negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild, insbesondere im Gebiet der mittleren Elbe, so weit wie möglich vermieden werden und der naturnahe Charakter der Flussläufe einschließlich ihrer Auenbereiche erhalten werden.“

Der Abgleich der Planung zwischen Bund und Ländern ist somit unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrs- und Umweltpolitik. In der Vergangenheit waren die Länder jedoch oftmals nicht ausreichend über die konkreten Planungen der Bundeswasserstraßenverwaltung informiert. Insbesondere bestanden und bestehen noch heute Defizite beim Erkennen der Konzepte des Bundes. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Auseinandersetzung um die Strombaumaßnahme bei Gallin.

Dieser Fall war Auslöser für Gespräche zwischen Land und Bund über eine Verbesserung der Zusammenarbeit. Es wurde vereinbart, dass durch regelmäßige Gespräche die gegenseitige Information und Abstimmung hinsichtlich der jeweiligen Ziele und Konzepte be

züglich der Maßnahmen an der Elbe rechtzeitig sichergestellt wird.

Dieser Abstimmungsprozess ist inzwischen eingeleitet worden. Die Abstimmung in Bezug auf einzelne konkrete Maßnahmen zwischen den Behörden vor Ort im Rahmen der notwendigen Verwaltungsverfahren bleibt von diesem generellen Abstimmungsprozess unberührt.

Meine Damen und Herren! Herr Czeke hat darauf hingewiesen: Im Jahr 1996 wurde mit der Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbeseitenkanals zwischen dem Bundesverkehrsminister und den Umweltverbänden Nabu, WWF, BUND und Euronatur eine Möglichkeit zur Einflussname auf die Vorbereitung und Durchführung von Strombaumaßnahmen eröffnet. Die betroffenen Länder sind an dieser Erklärung und an den daraus folgenden Verfahren bisher nicht beteiligt.

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, dem entsprechenden Gremium, das zwischen den Vereinbarungspartnern eingerichtet worden ist, beizutreten. Damit soll Einfluss auf die Erstellung einer Gesamtkonzeption der Strombaumaßnahmen an der Elbe genommen werden. Eine solche Verfahrensweise ist jedoch erst dann möglich, wenn alle Vereinbarungspartner dies als notwendig erachten und eine abgestimmte Handlungsgrundlage besteht, nach der eine Mitwirkung des Landes sinnvoll erfolgen kann.

Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen an der Bundeswasserstraße Elbe sind Hoheitsaufgaben des Bundes. Zur Wahrung der Belange der Wasserwirtschaft und der Landeskultur hat der Bund im Rahmen der Verwaltung für den Neubau und den Ausbau von Wasserstraßen das Einvernehmen der betreffenden Länder einzuholen.

Durch die oben genannte frühzeitige gegenseitige Information über die Maßnahmen des Bundes an der Elbe einerseits, über die Schutzziele und Maßnahmen der Länder andererseits sowie durch die konsequente und zielorientierte Tätigkeit der zuständigen Behörden ist der Fluss als Transportweg und als ökologisches Potenzial zu sichern.

Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer zukunftsorientierten, das heißt verstärkt an ökologischen Belangen ausgerichteten Auslegung des Bundeswasserstraßengesetzes. Dabei ist die bisher nicht entschiedene Rechtsfrage zu klären, wie sich das Bundeswasserstraßenrecht zu den Bestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie verhält. Dies könnte beispielsweise Auswirkungen auf die Notwendigkeit der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen im Vorfeld der beantragten Planungsverfahren haben.

Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung empfehle ich, dem Beschlussvorschlag der PDS zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Vielen Dank. - Wir beginnen mit der Debatte der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Daehre. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Czeke, dem Antrag zufolge, den Sie heute ein

gebracht haben, soll die Landesregierung, wenn ich die Intention richtig verstanden habe, berichten.

Herr Minister Keller hat das eigentlich eben getan. Es ergibt sich die Frage, ob darüber hinaus noch ein Bedarf besteht. Ich gehe davon aus, dass noch Bedarf besteht. Deshalb kann ich zunächst sagen, dass wir diesem Antrag sicherlich zustimmen werden, aber mit einer Ergänzung, und zwar der, dass wir fortlaufend darüber informiert werden; denn es könnte sein, dass sich in den neuen Verhandlungen neue Ergebnisse ergeben. Wir könnten das Thema vielleicht in einem halben Jahr noch einmal aufrufen. Dann könnten wir dem Antrag folgen.

Ich muss einen kurzen Exkurs in die Geschichte vornehmen. Herr Czeke, Sie haben einen Antrag aus dem Mai 1994 verlesen bzw. erläutert. Dieser ist damals - das ist eigentlich bemerkenswert - mit 6 : 0 : 6 Stimmen angenommen worden. Das heißt, es gab keine Gegenstimme.

Nun muss ich zunächst fragen, wer bei der Beratung nicht anwesend war. Die PDS muss sich damals mindestens der Stimme enthalten haben; denn bei zwölf Abgeordneten muss ein Abgeordneter der PDS dabei gewesen sein. Dies nur zur Klarstellung aus unserer Sicht.

Ein weiterer Punkt. Auch darüber haben wir uns etwas gewundert; denn im Jahr 1994 hat es einen aus unserer Sicht bedauerlichen Regierungswechsel gegeben, nach dem Frau Heidecke Umweltministerin war. Ich frage mich, warum das Thema damals nicht aufgegriffen worden ist, wenn es tatsächlich so ist, wie es aus heutiger Sicht dargestellt wird.

(Beifall bei der CDU)

Im Jahr 1996 - das wurde auch von Ihnen erwähnt - hat die damalige CDU-Bundesumweltministerin eine klare Position bezogen. Frau Heidecke ist dieser Sache damals gefolgt. Auch damals bestand kein Handlungs- bedarf.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ich denke, das Entscheidende ist, dass wir uns darüber verständigen müssen, dass wir die Schifffahrt brauchen; denn wer davon spricht, dass der Verkehr von der Straße weggebracht werden soll, der muss die Alternativen Schiene und Wasserstraße in seine Überlegungen einbeziehen. Ich denke, diesbezüglich besteht Konsens.

Ein weiterer Punkt. Wenn man über die Elbe spricht und auch über die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Aspekts der Ökologie, dann darf man das Thema Saale nicht vergessen. Diesbezüglich, Herr Czeke, muss ich Ihnen zustimmen. In diesem Zusammenhang ist es ein bisschen wie mit den Wasserständen; diese ändern sich und so ändern sich auch Meinungen, etwa von Frau Häußler. Entsprechend der Wasserstandsmeldung der Saale hat Frau Häußler nun erklärt: Wir brauchen das ganz dringend, um die Wirtschaft zu stärken.

(Zustimmung von Herrn Schulze, CDU, und von Herrn Wolf, FDVP)

Das ist richtig. Wir von der CDU sagen seit Jahren, dass dort endlich etwas passieren muss, dass die Staustufe der Saale in Klein Rosenburg noch ausgebaut werden muss. Von dieser Seite ist es positiv, wenn auch einmal Politiker ihre Meinung ändern; und wenn sie dann in unsere Richtung kommen, kann uns das insgesamt nur helfen.

Noch eines, meine Damen und Herren. Das ist der Punkt: Der Ausbau der Staustufe der Saale in Klein Rosenburg, den wir brauchen - deshalb sage ich es -, hat nichts damit zu tun, dass wir jetzt automatisch auch die Elbe ausbaggern wollen, um das einmal landläufig zu sagen. Vielmehr müssen die Wasserstände der Saale und der Elbe angepasst werden. Wenn die Elbe nicht schiffbar ist, weil der Wasserstand zu niedrig ist, dann kann auch auf der Saale keine ganzjährige Schiffbarkeit hergestellt werden. Ich denke, auch darin sind wir uns einig.

Ich würde mich freuen, wenn wir uns in den Ausschusssitzungen auch darüber unterhalten, wie es im Zusammenhang mit dem Ausbau der Staustufe der Saale in Klein Rosenburg weitergehen soll, weil dies in einem engen Zusammenhang mit der Elbe steht.

Herr Minister, ich habe überlegt, ob ich sagen sollte, ich kann mich den Worten des Ministers in dem Bereich anschließen; denn Sie haben eigentlich alles das dargelegt, was rechtlich machbar und möglich ist. Auch diesbezüglich besteht Konsens.

Wenn die PDS trotzdem der Meinung ist, dass wir uns das noch einmal im Ausschuss anhören sollten - dann vielleicht noch etwas ausführlicher, Herr Minister -, dann hören wir uns dies gern noch einmal an. Aber wir sollten es nicht bei einer einmaligen Erklärung der Landesregierung belassen. Vielmehr sollte das Thema in halbjähr- lichem Abstand erneut aufgerufen werden.

Eine letzte Anmerkung. Meine Damen und Herren! Es ist, denke ich, sehr wichtig, dass wir die Auenlandschaft an der Elbe erhalten wollen. Das ist keine Frage. Diesbezüglich besteht ebenfalls Konsens.

Wenn wir dahin kommen, dass wir sagen, es muss eine Ausgewogenheit zwischen Ökonomie und Ökologie geben, und wenn wir der Schiffbarkeit zwischen Saale und Elbe eine Chance geben, dann, denke ich, ist ein großer Schritt nach vorn getan. Also nähern Sie sich unserem Standpunkt an. Unsere Unterstützung haben Sie dann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Sachse. Bitte, Herr Sachse.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte für die SPD-Fraktion darauf hinweisen, dass wir in den vergangenen Jahren immer zwischen den Maßnahmen an der Saale und den Maßnahmen an der Elbe unterschieden haben. Es gibt zwar Zusammenhänge - das ist unstrittig -, aber wir haben versucht, die Dinge immer ein wenig auseinander zu halten,

(Herr Dr. Daehre, CDU: Zusammenführen!)

genauso wie wir versucht haben, die Instandsetzungsarbeiten und die Ausbauarbeiten auseinander zu halten. Ich habe das Gefühl, hier kommt es zu einer Vermischung der Begriffe „Instandsetzung“ und „Ausbaumaßnahme“.

Bei der Elbe handelt es sich um einen Bundeswasserweg mit einem internationalen Status. Daher besteht für diesen schutzbedürftigen Naturraum eine Bundesverantwortung. Ich verweise noch einmal darauf, dass wir

im Zusammenhang mit diesen Strombaumaßnahmen häufig über die Unterschiede zwischen Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen diskutiert haben. Hierbei gibt es klare genehmigungsrechtliche Unterschiede. Wenn es dazu Unklarheiten gibt, dann ist es richtig, dass wir im Ausschuss erneut darüber diskutieren.

In dem in der Begründung herangezogenen Beschluss des Landtages aus dem Jahr 1994 heißt es - ich ver- suche jetzt doch einmal, es wörtlich zu zitieren -:

„Bei den jetzt begonnenen Strombaumaßnahmen handelt es sich um Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aus unterlassener bzw. vernachlässigter Unterhaltung, die nach Bundeswasserstraßengesetz keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen.“

Auf dieser Basis ist in den letzten Jahren gearbeitet worden. Die Maßnahmen sind eigentlich abgeschlossen.

Jetzt komme ich zu dem zweiten Ansatz, mit dem Sie sich auf die Elbeerklärung beziehen, die zwischen der Bundesregierung und den Umweltverbänden vereinbart worden ist. Darin thematisiert man im Wesentlichen den Zusammenhang zwischen dem Elbeseitenkanal und dem Bereich Unterelbe, das heißt den Bereich von Lauenburg bis Magdeburg.

Konsequenterweise muss ich annehmen, dass sich die Berichterstattung verstärkt auf diesen Abschnitt beziehen soll; denn alle anderen Dinge sind weitgehend abgeschlossen. Darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren. Wir haben uns im Umweltausschuss ohnehin darauf verständigt, dass wir uns einmal den Sachstand geben lassen wollen. Daraus ergeben sich also keine Probleme.

Es bleibt nur die Frage, ob die Plenumsbefassung heute sinnvoll ist. Das gute Instrument der Selbstbefassung wäre denkbar gewesen. Wir stimmen einer Berichterstattung im Ausschuss zu.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Sachse. - Für die FDVP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Wiechmann. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Antrag der PDS mit der Überschrift „Strombaumaßnahmen im und am Flusssystem Elbe“ stehen wir als Fraktion nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Die Aufforderung zur Berichterstattung über die Punkte 1 bis 3 des Antrages in den Ausschüssen für Raumordnung und Umwelt sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr ist nach unserem Dafürhalten dringend notwendig.

Mit dem Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt in der Drucksache 1/62/3714 B, der in der 62. Sitzung der ersten Wahlperiode am 26. Mai 1994 gefasst wurde, wurde der Antrag unter Hinweis auf mögliche Probleme der Umweltverträglichkeit in den Punkten 3 und 4 angenommen. Auch das wurde hier bereits gesagt.

Meine Damen und Herren! Gerade der Inhalt des Punktes 3, dass eine Umgestaltung der Bundeswasserstraße Elbe, die über die Unterhaltung hinausgeht, eines Planfeststellungsverfahrens bedarf, in dessen Rahmen die Unverträglichkeit zu prüfen ist, sei hier genannt. Um

gestaltungen sind Kanalisierungen, Ausbaggerungen und sogar Staustufen - im wasserrechtlichen Deutsch schlechthin Ausbaumaßnahmen genannt. Es ist demnach nicht möglich, Ausbaumaßnahmen als Unterhaltungsmaßnahmen zu kaschieren, wie das eben von Herrn Sachse versucht wurde.