Meine Damen und Herren! Bei dem heute zu verabschiedenden Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, das Wirkung auch auf andere Gesetze entfaltet.
Davon betroffen ist unter anderem das Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalts. Die dazu getroffenen Regelungen tragen dem Grundanliegen der Verfahrensbeschleunigung Rechnung, ohne den Denkmalschutz auszuhöhlen. Dieser Aspekt wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Meine Damen und Herren! Ich denke, es spricht wenig dafür, gegen diese Beschlussempfehlung zu stimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bauordnung, die im nächsten Jahr abgelöst werden soll, wurde im Jahr 1994 verabschiedet. Sie hat sieben Jahre Bestand gehabt. Ich muss sagen, wir hätten damals selbst nicht gedacht, dass sie sieben Jahre bestehen würde, weil im Jahr 1996 die Musterbauordnung uns dazu hätte veranlassen müssen, sie zu überarbeiten. Sie kann aber nicht so schlecht gewesen sein, wenn sie sechs oder sieben Jahre überstanden hat, und zwar bei einer anderen Regierung.
Meine Damen und Herren! Eine Bauordnung soll auch nicht zu ideologischen Auseinandersetzungen führen. Ich habe mich über die Beiträge, die bislang dazu gekommen sind, gefreut.
Besonders habe ich mich gefreut, Herr Minister, als Sie sagten, dass bis zum In-Kraft-Treten der Bauordnung zum 1. Mai des nächsten Jahres Bauwillige das Gute aus der einen und das Gute aus der anderen Bauordnung nehmen können. Deshalb gibt es im Umkehrschluss folgende Überlegung: Entweder wir haben das Gute aus der alten Bauordnung nicht in die neue übernommen oder wir haben es ignoriert. Ich will dies nur einmal als Frage in den Raum stellen. Aber wenn Sie sagen, dass dabei auch etwas Gutes ist, dann können wir damit leben.
Meine Damen und Herren! Die Union ist auch dafür, dass wir zu einer Vereinfachung des Baurechts entsprechend der Musterbauordnung kommen. Deshalb haben wir im Spätsommer des Jahres 1999 unseren Gesetzentwurf eingebracht. Die Beratungen sind so gelaufen, wie es vom Ausschussvorsitzenden vorgetragen worden ist.
Meine Damen und Herren! Wir haben im Übrigen festgestellt, dass in dem Regierungsentwurf, insbesondere was die Vereinfachung der §§ 66 ff. angeht, vieles von dem, was in unserem Gesetzentwurf schon im Spätsommer 1999 aufgeschrieben worden ist, übernommen wurde. Wie soll es denn auch anders sein? Es ist nach der Musterbauordnung von Bayern und SchleswigHolstein nicht anders zu erwarten, dass wir Dinge übernehmen.
Deshalb wäre es vielleicht eine Anregung für den Bund, wenn die Musterbauordnung wieder vorgelegt wird, ein
mal darüber nachzudenken, in Deutschland zu einer einheitlichen Bauordnung zu kommen. Es ist doch nicht mehr einzusehen, dass wir heute in einem vereinten Europa immer noch mit 16 verschiedenen Bauordnungen in Deutschland leben müssen, was zu Erschwernissen bei Bauherren und Investoren führt.
Ich denke, das wäre ein guter Ansatzpunkt, damit wir in Deutschland zu einer gemeinsamen Bauordnung kommen, in die viele gute Ideen aus verschiedenen Ländern einfließen könnten. Das wäre ein Beitrag. Dann würden wir eventuell auch den Wettlauf aufgeben.
Meine Damen und Herren! Ich muss einige Punkte ansprechen, und zwar was den Kern der Novellierung in den §§ 66 ff. angeht. Dem Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. dem genehmigungsfreien Verfahren stimmen wir zu. Hierbei wird das Verfahren im Grundsatz für die Bauherren entbürokratisiert. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass sich künftig wohl viel mehr Bauwillige mit der Lektüre der Bauordnung werden befassen müssen. Der § 66 erstreckt sich über sechseinhalb Seiten, der § 66/1 über fünf Seiten und der § 67 sogar über zwölf Seiten. Um dieses zu verstehen, muss ich schon akademisches Wissen aufbringen. Unser Ansatz ist inhaltlich fast gleich. Unser Gesetzentwurf wäre mit Sicherheit bürger- und lesefreundlicher gewesen.
Nach wie vor sehen wir bei der Frage der Pflicht zur Stellplatzablöse für Gewerbetreibende im § 52 Änderungsbedarf. Ich bin der Auffassung, dass hierbei der notwendige Interessenausgleich nicht gelungen ist. Beispielsweise muss ein Gewerbetreibender in der Stadt Halle einen Ablösebetrag von 36 000 DM und mehr für einen Stellplatz bezahlen. Dieser steht ihm aber damit nicht zur Verfügung, sondern erst dann, wenn die Stadt etwa ein Parkhaus in der Nähe seines Geschäftshauses errichtet. Vertreter der Wirtschaft haben dies in der Anhörung scharf kritisiert. Wie wird das Geld von den Kommunen nach dem Willen des Gesetzgebers nun verwendet?
Meine Damen und Herren! Herr Fikentscher hat heute Morgen davon gesprochen, dass man mit den Lösungskonzepten der Verödung der Innenstädte begegnen müsse. Deshalb enthielt unser Gesetzentwurf eine Obergrenze für die Stellplatzablöse in Höhe von 20 000 DM. Sie haben dieses Problem nicht einmal ernsthaft beraten wollen.
Nebenbei gesagt trägt der § 52 zur Bauvereinfachung bei. Kleine und mittlere Unternehmen sehen sich immer mehr außerstande, überhaupt noch in den Innenstädten zu investieren.
Ich sehe, dass die Lampe leuchtet. Ich muss leider zum Ende kommen. Meine Damen und Herren! Deshalb vielleicht noch zwei kurze Anmerkungen. Ein Chef der Wohnungswirtschaft sagte bei der Anhörung, wir machen die Erfahrung, je weniger in diesem Land investiert wird, desto länger sind die Bearbeitungszeiten und der Bearbeitungsweg.
Eines möchte ich als Letztes noch sagen: Die Überschrift heißt jetzt „Gesetz zur Vereinfachung des Baurechts“. So hieß unsere Überschrift übrigens auch. Als wir den Gesetzentwurf eingebracht haben, wurde uns von der Landesregierung gesagt, ihr habt noch nicht einmal ein richtiges Gesetz, ihr nennt es nur „Gesetz zur
Vereinfachung des Baurechts“. Wenigstens in dem Punkt haben Sie es eingesehen und die Überschrift zum Artikelgesetz dementsprechend geändert.
Namens der CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, kündige ich an, dass wir uns bei diesem Gesetz der Stimme enthalten werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Für die DVU-FL-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Preiß seinen Redebeitrag zu Protokoll gegeben. Wir nehmen das an.
Ein Gesetz, welches den Bürokratismus überwinden hilft, ein Gesetz, das verständlich formuliert fast jeder Bauherr begreift, muss ein gutes Gesetz sein; aber gibt es in dieser Zeit gute Gesetze?
Die Verkürzung von Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben, die natürlich allen DIN-Vorschriften entsprechen müssen, beendet viele Hemmnisse der letzten zehn Jahre.
Dem Aufbau Ost steht ein so grundsätzlich geändertes Baurecht gut zu Gesicht, es wird von Nutzen sein. Nach wie vor wird das Bauen eine teure, zeitaufwendige Angelegenheit bleiben, aber die Möglichkeiten des individuellen Planens erhöhen sich.
Wir haben die begründete Hoffnung, dass auch weitere Gesetze und Bestimmungen in den nächsten Monaten eine Vereinfachungskur erleben, um uns das Leben leichter zu machen.
Durch dieses neue Gesetz werden wir wahrscheinlich Personal einsparen können, brauchen aber keine Fachkräfte zu entlassen. Man könnte freigestelltes Personal für die Überwachung der Bauwirtschaft einsetzen, um Schwarzarbeit zu verhindern.
Nach diesem langen Finanzdebakel werden wir dem Gesetzentwurf gerne zustimmen, weil dieses Gesetz wirklich helfen wird, Geld zu sparen und sinnvoll auszugeben.
Damit wäre die Debatte abgeschlossen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt. - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Besondere Wünsche oder Anträge zum Abstimmungsverfahren sind nicht unterbreitet worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Weil das ein ziemlich umfangreiches Gesetzeswerk ist, wollte ich Ihnen vorschlagen, so viel zusammenzufassen, wie Sie zulassen. Das setzt voraus, dass von jeder Fraktion wenigstens einer aufpasst und dann auch sagt, wo wir aufhören müssen, wenn wir die einzelnen Punkte zusammenfassen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Ich rufe den Artikel 1 auf, zunächst den Teil 1 - Allgemeine Vorschriften - und den Teil 2 -
Das Grundstück und seine Bebauung. Das sind insgesamt elf Paragrafen. Ich denke, diese kann man zusammenfassen.
Dann stimmen wir ab bis einschließlich § 7. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Zahl von Enthaltungen und ohne Gegenstimmen ist dies mit Mehrheit beschlossen.
Wir stimmen über den § 8 ab, und zwar in der unveränderten Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei drei Stimmenthaltungen und einer großen Zahl von Gegenstimmen mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Die §§ 9 bis 11 können wir zusammenfassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen mit Mehrheit beschlossen.
Ich rufe den Teil 3 - Bauliche Anlagen - auf. Dieser Teil besteht aus vielen Abschnitten. Ich frage nach den Abschnitten. Abschnitt 1?
Wer stimmt dem § 12 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen so beschlossen.
Wer stimmt § 13 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen mit Mehrheit beschlossen.
Ich versuche wieder zu bündeln und rufe den Abschnitt 2 - Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung - auf.