Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wenn es keine zusätzlichen Wortmeldungen gibt, kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Ich schlage Ihnen vor, dass wir bei der Abstimmung über alle selbständigen Bestimmungen die Artikel und nicht die einzelnen Paragrafen aufrufen. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch.
Wer dem Artikel 1, bestehend aus sieben Paragrafen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist bei einer Stimmenthaltung und einer größeren Zahl von Gegenstimmen mit Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen nun zum Artikel 2. Wer stimmt dem Arti- kel 2 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist auch der Artikel 2 mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband. Wer dieser Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist die Überschrift mit Mehrheit beschlossen.
Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich nochmals um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung und einer größeren Zahl von Gegenstimmen ist das Gesetz mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
Der Berichterstatter aus dem Ausschuss ist der Abgeordnete Oleikiewitz. Ich bitte um seine Berichterstattung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Der hier zur zweiten Lesung anstehende Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes beinhaltet die Bildung einer ständigen gemeinsamen Einrichtung der Länder zur Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen. Nach Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung bedarf der Abschluss dieses Staatsvertrages der Zustimmung des Landtages.
Der Gesetzentwurf wurde am 14. September hier im Landtag zum ersten Mal beraten und an den Umweltausschuss überwiesen. Die Beratung im Umweltausschuss fand am 23. November statt und führte zur einstimmigen Annahme des Gesetzentwurfes. Ich bitte Sie also um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt. - Vielen Dank.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab; es sind nur zwei Artikel.
Wer Artikel 1 dieses Gesetzes zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei drei Stimmenhaltungen und ohne Gegenstimmen ist das so beschlossen.
Wer stimmt Artikel 2 zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei vier Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist auch Artikel 2 beschlossen.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Ich darf sie noch einmal vorlesen: Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes. Wer dieser Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei sechs Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimme ist das so beschlossen.
Wir stimmen dann über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz bei vier Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimme beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit abgeschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Drs. 3/3973 und Berichtigung
Die erste Beratung fand in der 25. Sitzung des Landtages am 16. September 1999 bzw. in der 40. Sitzung des Landtages am 22. Juni 2000 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Sachse. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung betrifft ein sehr umfangreiches Nachfolge- und Ablösegesetz auf der Grundlage einer überarbeiteten Musterbauordnung des Bundes. Die fachpolitische Beratung erfolgte, nachdem der Entwurf der Landesregierung vorlag, in einer sehr straffen Terminfolge und in einer sehr sachlichen Atmosphäre im Ausschuss.
Einen sehr wesentlichen Beitrag dazu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geleistet. Bei meinem Dank an die Damen und Herren des federführenden Ausschusses bzw. der mitberatenden Ausschüsse möchte ich ausdrücklich die Begleitung durch die Landtagsverwaltung, namentlich durch Herrn Vogt und seine Mitarbeiterin, hervorheben.
Zum formalen Ablauf der parlamentarischen Beratung. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drs. 3/2087 wurde vom Landtag am 16. September 1999 federführend in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 3/3276 wurde vom Landtag am 22. Juni 2000 federführend an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Kultur und Medien überwiesen.
Die erste Befassung mit beiden Gesetzentwürfen erfolgte in der 27. Sitzung des Ausschusses am 1. September 2000. In dieser Sitzung hat sich der Ausschuss darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Grundlage seiner Beratung zu machen und eine Anhörung durchzuführen. Die CDU-Fraktion sprach sich dafür aus, die Verbände zu bitten, sich zu dem Gesetzentwurf nur schriftlich zu äußern. Die Fraktionen der SPD und der PDS plädierten dagegen aufgrund der Bedeutung des Gesetzes für eine mündliche Anhörung.
In der Sitzung am 1. September 2000 hat der Ausschuss darüber hinaus eine Terminfolge für die Beratung der Landesbauordnung festgelegt. Diese sah unter anderem vor, am 29. September 2000 die Anhörung unter Einbeziehung aller beteiligten Ausschüsse durchzuführen und das Gesetz nach Möglichkeit noch im Dezember 2000 im Landtag zu verabschieden. Wie Sie sehen, sind wir im Zeitplan.
Zur Anhörung in der 28. Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr am 29. September 2000 wurden Verbände, Kammern, die kommunalen Spitzenverbände sowie unter anderem die
IG Bauen, Agrar, Umwelt, der Behindertenbeirat für das Land Sachsen-Anhalt und der Verein Deutscher Ingenieure bzw. die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik und die Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände eingeladen. Den Gästen wurden beide Gesetzentwürfe, der der CDU und der der Landesregierung, mit dem Hinweis zugeschickt, dass der Entwurf der Landesregierung Beratungsgrundlage ist.
In der 30. Sitzung des federführenden Ausschusses fand die erste Gesetzesberatung für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung statt. Dem Ausschuss lagen dazu 15 Änderungsanträge der Fraktion der SPD, neun Änderungsanträge der Fraktion der PDS und zehn Änderungsanträge der Fraktion der CDU, insgesamt also 34 Anträge vor. Darüber hinaus lag ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion hinsichtlich des § 52 Abs. 8 - Stellplatzablöse - vor.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde in dieser Sitzung gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses gemeinsam mit dem Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr eine Synopse zu erarbeiten, in der dem Gesetzentwurf der Landesregierung vor allem Hinweise zu Änderungen zur Rechtsförmlichkeit sowie redaktionelle Änderungen gegenübergestellt werden.
Die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung wurde dann in der Sitzung des Ausschusses am 27. Oktober 2000 mit dem Abstimmungsergebnis 7 : 4 : 0 abgeschlossen. Dazu lag dem Ausschuss neben den in der vergangenen Sitzung eingereichten Änderungsanträgen auch die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
In die vorläufige Beschlussempfehlung wurde der von der Fraktion der SPD beantragte und mit 8 : 3 : 1 Stimmen angenommene Entschließungsantrag zu § 52 aufgenommen.
Dieses Papier wurde den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet. Offen blieb dabei die Frage, ob dieses Gesetz ein Artikelgesetz sein soll. Dies war vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angeregt worden. Der Ausschuss kam überein, den Ausschuss für Recht und Verfassung zu bitten, sich zur Gesetzesform zu äußern.
In der abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses in der 34. Sitzung am 1. Dezember 2000 lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Die Ausschüsse für Inneres sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten haben sich der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen. Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem federführenden Ausschuss eine Neufassung des § 56, der das barrierefreie Bauen beinhaltet. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfahl redaktionelle Änderungen im Gesetzestext hinsichtlich des Bereiches Denkmalschutz.
Dem federführenden Ausschuss lag zu dieser Zeit des Weiteren das Antwortschreiben des Ausschusses für Recht und Verfassung bezüglich der Gesetzesform vor. Der Ausschuss empfahl, da es sich bei der Bauordnung um ein Ablösegesetz handelt, die Paragrafen durchzunummerieren. So ist es dann auch in die Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, aufgenommen worden.
Von der Fraktion der SPD lagen dem Ausschuss für seine Endberatung schließlich noch sechs Änderungsanträge vor, in denen im Wesentlichen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse sowie die
Anregungen des Ausschusses für Recht und Verfassung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aufgegriffen wurden. Darüber hinaus sind darin Anregungen des Umweltausschusses zu den §§ 44, 45, 55 und 65 aufgegriffen worden. Insbesondere ging es darum, die Wörter „Abwässer“ und „Schmutzwasser“ einheitlich durch den Begriff „Abwasser“ zu ersetzen.
Ein von der Fraktion der PDS eingebrachter Änderungsantrag zu § 39, betreffend Fenster, Türen und Kellerschächte, wurde während der Beratung zurückgezogen.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hat sich vor der Abstimmung über den § 56 mit dem von Finanzminister Herrn Gerhards am Vortag im Finanzausschuss vorgetragenen Versuch einer Einschätzung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes befasst. Dazu lag ihm der entsprechende Auszug aus der Niederschrift über die 72. Sitzung des Finanzausschusses vor.
Nach Einschätzung des Finanzministers würde aufgrund dieses Gesetzes der zusätzliche finanzielle Aufwand bei allen Baumaßnahmen durchschnittlich ca. 4 % betragen.
Die Fraktion der CDU äußerte Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen. Diesen Bedenken stellten die Fraktionen der SPD und der PDS entgegen, dass es politischer Wille aller Fraktionen sei, im Land Sachsen-Anhalt wenigstens bei künftigen Neubauvorhaben Barrierefreiheit zu schaffen.