Die Frage 2 kommt von der Abgeordneten Frau Helmecke. Ich sehe, dass sie nicht anwesend ist. Es ist üblich und entspricht unserer Geschäftsordnung, dass dann die Antwort zu Protokoll gegeben wird.
Ich rufe zur Frage 3 den Abgeordneten Herrn Wolf von der FDVP-Fraktion auf. Es geht um den Planstellenabbau im Bereich der Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt. Bitte, Herr Wolf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Entwurf des Haushaltsplans 2001 sollen 500 besetzte Planstellen in den beiden Universitäten abgebaut werden. Trotz verschiedener sich widersprechender Informationen frage ich die Landesregierung:
1. Wie gestaltet sich der Abbauschlüssel im Bereich der Otto-von-Guericke-Universität und der Universität Halle/Saale und werden in den Planstellenabbau die Fachhochschulen einbezogen?
2. In welcher Weise und bei welchen Inhalten wurden die Personalräte der Universitäten und der Hauptpersonalrat in den Planstellenabbau einbezogen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wolf, nach dem Entwurf des Haushaltsplanes 2001 sollen an den Universitäten 500 besetzte Stellen bis zum Jah- re 2004 abgebaut werden. Der Abbauschlüssel sieht vor, davon bis zum 31. Dezember 2001 130 Stellen abzubauen. Über den Abbauschlüssel zukünftiger Jahre wird * siehe die Anlage zum Stenografischen Bericht
im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft entschieden. Es gibt also noch keine abschließenden Festlegungen darüber.
Alle staatlichen Hochschulen des Landes, also auch die Fachhochschulen, das Kultusministerium sowie eine aus hochrangigen externen Persönlichkeiten bestehende Arbeitsgruppe, die ich eingesetzt habe, arbeiten derzeit an den strukturellen Fragen für eine langfristige Hochschulentwicklung. Dem Landtag wurde hierzu letztmalig am 22. November 2000 im Landtagsausschuss für Bildung und Wissenschaft berichtet.
Zur Frage 2: An der Universität Magdeburg sind Gesamt- und örtlicher Personalrat im Rahmen der monatlich stattfindenden Dienststellengespräche intensiv über Vorgehen und Verfahrensstand informiert worden. Durch die Mitarbeit des örtlichen Personalrates in der Planungs- und Haushaltskommission sind auch Planungen frühzeitig bekannt gewesen.
An der Universität Halle wird über die mündlichen und schriftlichen Unterrichtungen über die beim MK gebildete Projektgruppe hinaus der Personalrat über den jeweiligen Sachstand, die Beschlusslage des Senats und die beabsichtigten weiteren Schritte im Rahmen der monatlich stattfindenden Dienststellengespräche informiert. So ist gewährleistet, dass die Personalvertretungen schon in einem frühen Stadium einbezogen werden. - Danke.
Herr Minister, ich stelle folgende Nachfrage: Gibt es bereits Erkenntnisse, wie viele Planstellen im Zuge des Planstellenabbaus über die 500 Stellen hinaus abgebaut werden? Anmerkung: Das wäre der Rattenschwanz des Planstellenabbaus.
Herr Wolf, ich verstehe Ihre Frage nicht genau. Vielleicht können Sie mir erklären, was Sie mit dem Begriff „Rattenschwanz“ meinen.
Das passiert immer wieder an dieser Stelle. Natürlich werden Sie diese Frage auch wieder schriftlich von uns zugesandt bekommen. Zur Erläuterung: Wenn Stellen abgebaut werden, wenn Mitarbeiter entlassen werden, kann es passieren, dass untergeordnete Mitarbeiter ebenfalls davon betroffen sind. Gibt es dazu Erkenntnisse oder Pläne der Landesregierung?
Die Vorstellungen zur Planstellenentwicklung orientieren sich an einem Ausstattungsgrad, wie ihn auch andere Universitäten haben, die sehr erfolgreich arbeiten. Die Zahlen, die vorgelegt werden, beziehen sich auf die gesamte Veränderung des Planstellengerüstes. Insofern kann von einem „Rattenschwanz“ keine Rede sein.
Die Frage 4 wird von der Abgeordneten Frau Wiechmann von der FDVP-Fraktion gestellt. Sie betrifft das Thema Finanzielle Beteiligungen der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Universitäts- klinika.
Im § 99 des Hochschulgesetzes des Landes SachsenAnhalt heißt es: „Die Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Erlösen wahlärztlicher Leistungen von leitenden Ärzten oder Ärztinnen des Klinikums ist sicherzustellen. Das Nähere wird durch eine vom Klinikum zu erlassende Ordnung geregelt.“
1. Ist diese Ordnung bereits erlassen? Wenn ja: Welche Kurzinhalte weist die Ordnung auf? Wenn nein: Wann ist mit dem Erlass der Ordnung zu rechnen?
2. Soweit die Ordnung erlassen wurde: Kann diese Ordnung der Öffentlichkeit bzw. dem Parlament vorgelegt werden? Soweit die Ordnung nicht erlassen wurde: Kann der Entwurf der Ordnung der Öffentlichkeit bzw. dem Parlament vorgelegt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wiechmann, an den beiden Universitätsklinika wurden noch keine Ordnungen nach § 99 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erlassen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Abstimmungsprozesse werden diese nicht vor Mitte des nächsten Jahres vorliegen. Sie werden wie alle Ordnungen und Satzungen der medizinischen Fakultäten nach der Beschlussfassung durch die jeweils zuständigen Gremien hochschulüblich veröffentlicht. Die Landesregierung kann Ihnen vorher keine Entwürfe vorlegen.
Die Frage 5 stellt die Abgeordnete Frau Schnirch. Es geht um das Thema Kreisfreie Städte in Deutschland.
1. Im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Gebietsreform frage ich, welche kreisfreien Städte unter 100 000 Einwohnern gibt es in Deutschland mit welchen aktuellen Einwohnergrößen?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Leistungsfähigkeit dieser kreisfreien Städte sowie über Eingemeindungsabsichten wegen zu geringer Einwohnerzahl vor?
Die Antwort für die Landesregierung trägt der Minister des Innern Herr Dr. Püchel vor. Er weiß bestimmt, dass die Fragestellerin aus Dessau kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schnirch namens des Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die nachfolgende Auflistung wurde aus dem Statistischen Jahrbuch 2000 des Statistischen Bundesamtes zusammengetragen und beinhaltet die Einwohnerzahlen auf dem Stand vom 30. Juni 1999.
Bayern: Rosenheim 58 400 Einwohner, Landshut 58 500 Einwohner, Passau 50 100 Einwohner, Straubing 44 100 Einwohner, Amberg 43 200 Einwohner, Weiden in der Oberpfalz 43 100 Einwohner, Bamberg 68 800 Einwohner, Bayreuth 73 600 Einwohner, Coburg 43 300 Einwohner, Hof 51 300 Einwohner, Ansbach 40 100 Einwohner, Schwabach 37 800 Einwohner, Aschaffenburg 67 100 Einwohner, Schweinfurt 54 800 Einwohner, Kaufbeuren 41 800 Einwohner, Kempten im Allgäu 61 300 Einwohner, Memmingen 40 900 Einwohner.
Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald 55 800 Einwohner, Neubrandenburg 75 600 Einwohner, Stralsund 61 600 Einwohner, Wismar 47 900 Einwohner.
Niedersachsen: Delmenhorst 77 200 Einwohner, Emden 51 400 Einwohner, Wilhelmshaven 87 300 Einwohner.
Ich unterbreche Sie ausgesprochen ungern, aber ich habe den Eindruck, selbst die Fragestellerin schafft es nicht, sich das alles zu merken.
Da es eine sehr lange Liste ist, möchte ich Sie fragen - Sie haben es ja schriftlich -, ob Sie es nicht gedruckt zur Verfügung stellen können. Ich würde Ihnen gern die Mühe ersparen, das alles vorlesen zu müssen, obwohl es nach der Geschäftsordnung möglich ist.
Herr Präsident, ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar, da ich auch kein Glas Wasser mehr hier zu stehen habe, und ich hätte schon eines verdient.
Ist die Abgeordnete Frau Schnirch damit einverstanden, dies gedruckt zu bekommen, damit der Minister das nicht alles mit trockener Stimme vorlesen muss?
(Herr Kühn, SPD: Das waren die Dörfer, ja? - Heiterkeit bei der PDS) * Die vollständige Liste ist dem Stenografischen Bericht in der Anlage beigefügt. Diese kann ich kurz beantworten. Zu 2: Der Gegenstand der Frage 2 sprengt den Rahmen einer Kleinen Anfrage. (Heiterkeit bei allen Fraktionen)
In der Kürze der Zeit ist eine Beantwortung nicht möglich. Ich bedauere, die gewünschten Erkenntnisse nicht vorlegen zu können, da eine umfangreiche, ausführliche und zeitaufwendige Abfrage in allen betroffenen Bundesländern erfolgen müsste.