Die Regelung der Rechtsverhältnisse ist von einer solchen Evidenz, meine Damen und Herren, dass sie nach dem Verständnis der Fraktion der FDVP in der Norm geregelt werden muss. Schließlich ist die Satzung leichter änderbar als die Norm, und es muss ausgeschlossen werden, dass die Norm zum Spielball der Satzung wird.
Selbst wenn man diesen Gesichtspunkt übergehen wollte, hätte es sich doch angeboten, seitens der Landesregierung im Verbund mit den Regierungen der betroffenen Länder eine Satzung anzufügen, die den Parlamentariern als Mustersatzung an die Hand gegeben werden sollte.
Was ist die Absicht der Landesregierung bezüglich der Regelung der Rechtsverhältnisse und deren Ausgestaltung? Sollen die Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein, sollen sie öffentlich-rechtlich privatrechtlich geregelt werden oder sollen
Ist der als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgewiesene Verband auch eine voll rechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts, die eine rechtlich selbständige Einheit der mittelbaren Staatsverwaltung darstellt, insbesondere Satzungsgewalt und andere Selbstverwaltungsrechte hat?
Meine Damen und Herren! Es bleiben Fragen über Fragen, die nicht beantwortet werden bzw. im Entwurf nicht beantwortet wurden.
Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 folgt wiederum der Systematik der Norm, während Artikel 1 § 1 Abs. 1 in der Systematik nicht unterzubringen ist. In Artikel 1 § 1 Abs. 4 sollte das Substantiv „Kapitalstimmrecht“ - das gebe ich hiermit zur Kenntnis - orthografisch korrigiert werden. Wie Absatz 1 ist auch Absatz 5 nicht systematisch zuzuordnen, zumindest deckt sich Absatz 5 nicht mit den Leitmaximen der gewählten Überschrift.
Artikel 1 § 2 Abs. 1 ist unseres Erachtens nicht zu beanstanden. Artikel 1 § 2 Abs. 2 passt wiederum nicht in die Gesetzessystematik. Die Informationspflichten nach Absatz 4 des Entwurfs sind nach den Kriterien der Gesetzgebungslehre nicht als Nebenpflichten in der Norm auszugestalten.
Die Inhalte der §§ 3 bis 8 des Artikels 1 des Entwurfs begegnen unsererseits keinen Bedenken. Ebenso wenig ist Artikel 2 zu beanstanden. Dennoch lehnen wir aus den vorgenannten Gründen den Gesetzentwurf ins- gesamt ab. - Danke schön.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.
Es ist die Überweisung in zwei Ausschüsse beantragt worden, zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Überweisung bei fünf Gegenstimmen mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist die Beratung zu dem Tagesordnungspunkt 10 abgeschlossen.
- Nein, Entschuldigung, er kommt. Dann soll er so schnell laufen, dass er ohne hinzufallen bis hierher kommt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, ich habe mit den Geschäftsführern der Spitzenverbände etwas besprochen.
Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den An- trag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/2782 - Maßnahmen zum Erhalt des Projekts „Gegen Angst in belastenden Lebenslagen“ - am 10. März 2000 in den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat sich erstmalig in der 30. Sitzung am 10. Mai 2000 mit diesem Antrag befasst.
Wir konnten aufgrund der terminlichen Lage sagen, dass Punkt 2 des Antrags eigentlich erledigt ist, weil eine Finanzierung für dieses Projekt bis zum Ende dieses Jahres durch Sponsoring gesichert ist. Es ging also um die Punkte 1 und 3 des Antrags.
Die Vertreter des Innenministeriums haben uns im Ausschuss deutlich gemacht, dass es sich bei diesem Projekt um ein sozialarbeitspolitisches Projekt handelt und dass das Innenministerium insoweit nicht dafür zuständig ist.
In der Sitzung am 10. Mai 2000 war leider kein Vertre- ter des Sozialministeriums anwesend, sodass wir den Bericht des Sozialministeriums erst in der Sitzung am 27. September dieses Jahres hören konnten. In dieser Sitzung wurde seitens des Sozialministeriums vorgetragen, dass auch das Sozialministerium keinen Anlass dafür sieht, dieses Projekt zu unterstützen, weil - so die Auskunft des Ministeriums - in Absprache mit der Stadt Magdeburg ein entsprechendes Sozialangebot durch die zuständige Kommune flächendeckend vorgehalten wird.
Aufgrund dieser Ausführungen stellten die Mitglieder der PDS-Fraktion den Antrag, das Jugendamt der Stadt Magdeburg und den Projektträger im Ausschuss zu hören. Diesem Antrag folgte der Innenausschuss mehrheitlich nicht. Der Innenausschuss lehnte den Antrag der PDS insgesamt mehrheitlich ab. Ich bitte Sie, sich dem Votum des Innenausschusses anzuschließen. - Herz- lichen Dank.
Vielen Dank. - Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden in der Reihenfolge PDS-, SPD-, FDVP-, DVU-FL-, CDU-Fraktion. Für die PDS-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Gärtner. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in der Berichterstattung richtig geschildert, hat sich der Ausschuss für Inneres insgesamt zweimal mit diesem Antrag beschäftigt, um ihn schließlich und endlich für erledigt zu erklären.
Ich will gleich voranstellen: Die PDS kann sich diesem Votum aus mehreren Gründen nicht anschließen.
Der entscheidende Grund ist, dass wir die Beratungen im Ausschuss als nicht fachgerecht und umfassend empfunden haben. So war erst in der zweiten Beratungssitzung das zuständige Sozialministerium anwesend, welches dann auch noch durch Unkenntnis glänzte und sich in Widersprüchen verzettelte. Denn bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Bemühungen des entsprechenden Ministeriums, mit dem Projekt G.A.I.L. ins Gespräch zu kommen. Vielmehr stützte man sich einseitig auf die Informationen des Magdeburger Jugendamtes.
Es wurde behauptet, dass bei dem genannten Projekt eine Vermischung von sozialarbeiterischer und polizeilicher Tätigkeit erfolge. Peinlich für das Sozialministerium war in diesem Zusammenhang, dass der Vertre- ter des Innenministeriums dies zurückweisen musste. Damit ist deutlich geworden, dass man sich mit den im Ursprungsantrag formulierten Anliegen nur ungenügend fachlich auseinandergesetzt hat.
Aus diesem Grunde beantragte die PDS-Fraktion im Ausschuss eine Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern des Jugendamtes Magdeburg und des Projektes G.A.I.L., um weitere Hintergrundinformationen zu erhalten, damit eine sachgerechte Entscheidung ermöglicht würde. Dies wurde vom Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Da bis zum heutigen Zeitpunkt die genannten Widersprüche nicht aufgeklärt sind, beantrage ich namens der PDS-Fraktion eine Rücküberweisung des Antrages in den Ausschuss für Inneres, um genannte Fakten zu beschaffen.
Seit Mai 1998 arbeiteten in den vier Polizeirevieren der Stadt Magdeburg und im Polizeirevier Schönebeck im Projekt „G.A.I.L. - Gegen Angst in belastenden Lebenslagen“ engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialarbeit, um bei Krisen und Notlagen bzw. Gefährdungen nach Bekanntwerden des Sachverhaltes bei der Polizei unmittelbar fachgerecht und professionell sozialarbeiterisch aktiv zu werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es eine strikte Trennung von polizeilicher und sozialarbeiterischer Tätigkeit gibt. Damit wurde eine Lücke innerhalb des Hilfenetzes der Kommune geschlossen.
In Sachsen-Anhalt ist dies ein einmaliges Projekt. Ein Kernpunkt der Arbeit des Projektes besteht in der Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere von Frauen und Kindern. Da insbesondere die Situation kurz nach der Tat von den Opfern oftmals nicht alleine zu verkraften ist, bieten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Projektes ein Gespräch an, in dem man sich über die konkreten Konflikte unterhalten kann. Es ist also ein ausdrücklich freiwilliges Angebot, welches seit Mai 1998 in dem beschriebenen Tätigkeitsbereich über 1 500-mal in Anspruch genommen wurde.
Nun droht das Ende des Projektes, da die Finanzierung zum 30. April 2000 ausgelaufen ist und durch das Arbeitsamt Magdeburg keine unmittelbare Anschlussförderung erfolgte. Seit diesem Tag wird dieses Angebot auf ehrenamtlicher Basis weitergeführt. Das ist ein meines Erachtens nicht zu akzeptierender Zustand.
Die Unterstützung, die dieses Projekt erfährt, ist beispielsweise dadurch dokumentiert, dass die Landeshauptstadt Magdeburg in der Person ihrer Gleichstellungsbeauftragten Editha Beier sagt, das G.A.I.L.-Projekt ergänze bestehende Hilfsangebote der Stadt und sichere darüber hinaus die sinnvolle Weiterbeschäftigung arbeitsloser Frauen und Männer in Magdeburg. Ich darf mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren:
„Wir befürworten das Projekt und wünschen uns eine am Bedarf orientierte Erweiterung bezüglich eines Notrufes für Frauen rund um die Uhr.“
Ein weiterer Brief liegt vor, und zwar aus dem Landkreis des Ausschussvorsitzenden. Dort sagt der Amtsleiter, eine Neubeantragung des Projektes G.A.I.L. werde sehr begrüßt und befürwortet. Besonders begrüßenswert sei die Ansprechbarkeit der Mitarbeiter in den Abend- und Nachtstunden gewesen, aber auch die Nachsorge am Folgetag der Krisenintervention.
Ich denke, dies alles macht deutlich, dass dieses Projekt kein Konkurrenzprojekt, sondern ein Ergänzungsprojekt ist, ein Modellprojekt, welches wir gemeinsam unterstützen und nicht den Bach hinuntergehen lassen sollten. Deshalb ist ein tragfähiges Konzept notwendig, welches den langfristigen Erhalt des Projektes sichert. Da hierfür in den Ausschussberatungen keine inhaltliche Grundlage gelegt worden ist, bitte ich um Zustimmung zu unserem Rücküberweisungsantrag.