Startsignal für eine umfassende Reform unseres Landes gegeben. Dafür danke ich allen an den Ausschussberatungen beteiligten Personen.
Der heute zu beschließende Gesetzentwurf ist ausgewogen. Er überfordert die Kommunen nicht, sondern gewährt ihnen die Rechte, die erforderlich sind, um die örtliche Identität und die Interessenwahrung nicht zu verlieren.
Wichtig für den Reformprozess ist einerseits die Festschreibung von Genehmigungskriterien für die Bildung von Einheitsgemeinden, die einigungswilligen Kommunen den nötigen Orientierungsrahmen an die Hand geben. Andererseits werden damit aber eventuell notwendige staatliche Korrekturen mit Blick auf möglichst tragfähige und landesweit vergleichbare Strukturen nicht ausgeschlossen.
Insoweit konnte der von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten Rechtspflicht zur Genehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht entsprochen werden. Denn auch die beiden im Ausschuss zum Vorschaltgesetz angehörten Gutachter bestätigten, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig sei, die Kommunalaufsichtsbehörden bei der Genehmigungsentscheidung an bestimmte Kriterien zu binden und eventuell anderweitige, für die Genehmigung aber wichtige Aspekte per se auszuschließen.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist die im Ausschuss erfolgte weitere Stärkung der Ortschaftsverfassung, der Abschnitt im Gesetzentwurf der Landesregierung, der die meisten Änderungen im Rahmen des Verfahrens erfahren hat. Die darin nunmehr enthaltenen Regelungen wie die Einführung des Teilnahmerechts der Ortschaftsräte auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse in Ortschafts-angelegenheiten oder die erhebliche Erweiterung der Ortschaftsaufgaben nebst zwingenden Mittelzuweisungen werden zur Beseitigung potenzieller Ängste vor dem Verlust der Selbstgestaltungsrechte und Einflussmöglichkeiten der künftigen Einheitsgemeinden beitragen.
Nach dem Regierungsentwurf war zunächst die Möglichkeit des freiwilligen Zusammenschlusses auch auf der Kreisebene mittels Vereinbarung vorgesehen. Die Ausschüsse sind nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass dazu anstelle einer staatlichen Genehmigung ein abschließender Akt der Notifizierung der Vereinbarung durch den Gesetzgeber erforderlich ist.
Das heute zu verabschiedende Vorschaltgesetz trägt in besonderem Maße der Förderung des gegenseitigen Vertrauens der Kommunen bei der Zusammenführung der Körperschaften Rechnung. Dies ist gerade in einer freiwilligen Phase von elementarer Bedeutung.
Meine Damen und Herren! Ich danke den Ausschüs- sen auch für die Aufnahme meiner Anregung, durch eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes bei den anstehenden Wahlen der Bürgermeister und Landräte im Jahr 2001 so genannte Jux- und Spaßkandidaturen auszuschließen.
Ich komme zum Abschluss. Der dringende Reformbedarf auf der kommunalen Ebene wird heute von keinem Fachkundigen mehr negiert. Den trotzigen Zauderern und Reformverweigerinnen und -verweigerern in der CDU
kann ich nur empfehlen, sich nicht der Realität zu verschließen. Hören Sie auf Ihre kompetenten Kommunal
Gestalten Sie den notwendigen Reformprozess im Interesse der Menschen in unserem Lande konstruktiv mit und schimpfen Sie nicht dem bereits abgefahrenen Zug der Kommunalreform hinterher, sondern nutzen Sie die nächste Gelegenheit zum Aufspringen und beteiligen Sie sich wieder an dem Prozess, anstatt auf dem Abstellgleis einzurosten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und stehe jetzt für die Fragen zur Verfügung.
Herr Kollege Püchel, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage. Vor wenigen Jahren hatten wir ja erst eine Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt. Die schmerzlichen Prozesse des Zusammenwachsens sind heute noch in dem Landkreis, in dem wir beide wohnen, spürbar. Daher wissen wir, dass heute noch nicht alle Wunden verheilt sind.
Wie messen Sie eigentlich die Akzeptanz in der Bevölkerung bei einem solchen Prozess? Wie wichtig ist es Ihnen, dass die Menschen solche Pläne, die wieder Strukturen verändern - es muss neue Kreisbrandmeister geben und vieles andere mehr -, akzeptieren? Außerdem ist die Akzeptanzfrage natürlich auch vor dem Hintergrund zu stellen, dass sich die Bürger in einer Demokratie auch mit dem Gemeinwesen identifizieren müssen, damit sie sich engagieren, und zwar auf kommunaler Ebene, in Gemeinderäten, Kreistagen etc.
- Oberbürgermeister. Pardon, Herr Oberbürgermeister. - Er ist nicht nur Ihr Freund, sondern nachgewiesenermaßen auch ein sehr guter Oberbürgermeister. Aber ist dies nicht gerade ein besonders gutes Beispiel dafür, dass wir eigentlich gar keines gesetzlichen Zwanges, wie Sie ihn planen, bedürfen, da ja dort, wo die Menschen es wollen und akzeptieren, sich die Gemeinden, wenn es Sinn macht, ganz von alleine zusammenschließen?
Zur ersten Frage. Hätten Sie im Jahr 1994 keine so miserable Kreisgebietsreform gemacht, brauchten wir diese Frage heute gar nicht zu diskutieren.
Zum Zweiten, der Identifikation. Ich identifiziere mich in erster Linie mit meiner Gemeinde, zweitens bin ich ein Bördemensch, drittens gibt es für mich die Kreisebene. Der Kreis ist erforderlich. Es gibt auch eine Identifikation damit. Aber die größte Identifikation habe ich mit meiner Gemeinde. Egal, ob meine Gemeinde einmal zu einer Stadt gehören oder einer größeren Verwaltungsgemein
schaft angehören wird, meine Nachbarn bleiben die gleichen, die Vereine bleiben die gleichen, die Straßen bleiben die gleichen, die Häuser auch. Ich bin sogar in dem Dorf geboren. Ich verliere kein bisschen an Identität mit meiner Gemeinde.
Ich glaube, es müsste allen anderen auch so gehen. Wenn Sie sich in Ihrem Ort wohl fühlen, ist es nicht entscheidend, wie die Verwaltungsstrukturen aussehen.
Nun zur Freiwilligkeit. Dass, was Herr Becker gemacht hat, tun wir ja jetzt auch. Wir haben ja eine Freiwilligkeitsphase bis 2002. Dies läuft bereits auf Hochtouren. In dieser Phase können sich die Gemeinden zusammenfinden, wie man sich damals in Naumburg gefunden hat. Herr Becker war nur seiner Zeit voraus.
Über das Verfahren von damals will ich heute nicht mehr reden. Da das Verfahren, das er damals angewandt hat, heute nicht mehr möglich ist, müssen wir diesen Weg gehen. Über das Verfahren können Sie einmal in kleiner Runde diskutieren. Es hat so viel Schwächen, dass man es in der Öffentlichkeit gar nicht mehr diskutieren kann. Deswegen gehen wir diesen geraden Weg, den ich soeben vorgeschlagen habe. - Vielen Dank.
und die mich als ehrenamtliche Bürgermeisterin schon betroffen gemacht hat, weil ich den Verdacht habe, dass Sie die Konsequenzen des Gesetzes doch nicht richtig abschätzen können, eine Sache - sicherlich unbewusst - geäußert: Bei Eingemeindungen bleibt das Dorf tatsächlich ein Dorf.
Aber jetzt die Frage, Herr Innenminister: Was halten Sie von der Tatsache, dass die Bürgermeister von größeren Städten, die im Moment im Trägergemeindemodell einige kleinere Gemeinden verwalten und die vehemente Verfechter Ihres Leitbildes - sprich Eingemeindung - waren, jetzt, nach Vorlage dieses Gesetzes mit der relativ konkreten Fassung der Ortschaftsratsrechte, nun auf einmal die Eingemeindung nicht mehr möchten?
Hört, hört. Ich habe es noch nicht gehört. Bei mir ist noch keiner gewesen. Sie sagen mir da etwas Neues. Aber um drei Ecken habe ich gehört, dass Ihr Kontrahent - wenn man die Zeitung liest, kann man ihn ja so bezeichnen - jetzt eine gewisse Distanz dazu haben soll. Er soll einmal zu mir kommen. Ich unterhalte mich
gerne darüber. Aber bei mir ist noch kein hauptamtlicher Bürgermeister gewesen und hat sich darüber beklagt. Bestellen Sie einen schönen Gruß von mir. Er möchte bitte einmal zu mir kommen. Dann können wir es direkt diskutieren.
Zu der Frage der Büttenrede. Gut, ich werde es beherzigen. Nur, das, was Sie als Büttenredenteil bezeichnen, waren genau die Zitate von Herrn Schönbohm. Das ist wirklich ein ganz ernsthafter Mensch, noch ernsthafter als ich. Ich glaube nicht, dass er Büttenreden halten würde.
Frau Präsidentin, so ist das mit Ministern. Die fragen nicht die Präsidentin, sondern lassen gleich die Frage stellen.
Danke schön. - Herr Minister, Sie sagten eben, dass es im Land überall läuft. Ich könnte sagen, dass Sülzetal ein Vorreiter ist. Das sind wir, wie auf verschiedenen anderen Feldern auch.
Die Frage lautet jedoch: Wo gibt es außerhalb des Sülzetals noch Bestrebungen oder noch die Zielstellung, in diesem Jahr eine Einheitsgemeinde auf den Weg zu bringen? Das ist die erste Frage.
Konkret geht es zum Beispiel um die Eingemeindung von Rothenburg nach Könnern, konkret wird in Havelberg diskutiert. Die Havelberger haben mich schon angesprochen, sie wollen so schnell wie möglich zu einer größeren Einheitsgemeinde kommen.