Sie alle, aber ganz sicher die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien, wissen um die Notwendigkeit und Bedeutung des Rundfunkstaatsvertrags. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Kultur und Medien werden sich sicher an die Argumentationsketten der Intendanten vom MDR und vom ZDF erinnern und das Thema sachkundig im Ausschuss behandeln.
Den Platz in der ersten Reihe gibt es nicht umsonst. Vor dem Hintergrund des technischen und inhaltlichen Umbruchs von der analogen zur digitalen Rundfunkwelt und der zunehmenden Verbreitung von Angeboten über das Internet ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Herausforderung, der wir uns alle stellen sollten. Es gibt was zu tun; packen wir es an!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Februar dieses Jahres lag ein Antrag unserer Fraktion auf Ablehnung der Gebührenerhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum 1. Januar 2001 vor. Die beabsichtigte Erhöhung - das muss man sich vor Augen führen -
In dieser Debatte wurde unserem Antrag auf Ablehnung der Gebührenerhöhung nicht zugestimmt. Sie wissen, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf eine Ausschussüberweisung ebenso abgelehnt wurde.
Die Argumente zur Ablehnung der Gebührenerhöhung habe ich in der erwähnten Debatte vorgetragen. Ich meine, wir sind es der Bevölkerung und den Gebührenzahlern schuldig, genau zu prüfen - darin stimme ich Ihnen zu, Herr Schomburg -, was noch zumutbar ist und was nicht. Die Schmerzgrenze der Bevölkerung hinsichtlich ständig steigender Gebühren und Steuern ist nicht nur erreicht; sie ist längst überschritten.
Ich kann alle anwesenden Abgeordneten und Regierungsmitglieder nur auffordern, kommen Sie mit auf den Domplatz, vor allem Herr Höppner, trauen Sie sich, dann werden Sie sehen, dass die Menschen einfach genug haben.
Meine Damen und Herren! In einer Selbstbefassung hatte der Ausschuss für Kultur und Medien am 26. April dieses Jahres Gelegenheit, den 12. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, den so genannten KEF-Bericht, unter Mitwirkung des Herrn Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Schröder und des Intendanten des MDR Herrn Reiter und leitender Mitarbeiter anderer Medienanstalten sachkundig zu erörtern.
Die kritischen Anmerkungen zum gegenwärtigen Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten und zugleich die eingeengten Entscheidungsspielräume der KEF verdeutlichten, dass der eingeschlagene Weg der Gebührenerhöhung in dieser Form nicht weiter beschritten werden darf. Hier muss ich Ihrer Aussage widersprechen, Frau Dr. Kuppe, dass es keine kritischen Anmerkungen gegeben habe. Aber das kann natürlich der Kultusminister nicht wissen, denn er hat an dieser Beratung nicht teilgenommen.
Meine Damen und Herren! In der Februardebatte sprach Herr Gärtner für die Fraktion der linksextremistischen PDS und er versprach - ich darf bitte zitieren -:
„Wir werden im Februar konkrete Vorschläge auf den Tisch legen. Ziel ist es - das will ich hier betonen -, die Gebührenerhöhung in der jetzt vorgeschlagenen Form zu verhindern.“
Wenn ich „verhindern“ mit Ablehnung gleichsetze - das tue ich jetzt einfach -, ist es erfreulich, vorausgesetzt die PDS steht zu ihrem Wort, dass diese Gebührenerhöhung nicht nur von der Fraktion der FDVP abgelehnt wird. Ich gehe aber, meine Damen und Herren, sicher nicht fehl in der Annahme, dass die Fraktion der PDS mit kunstvollem Salto mortale ihre im Landtag ausgesprochene Verhinderung in eine Trotz-alledem-Zustimmung wundersam wandelt und der Bevölkerung in SachsenAnhalt in bewährter Rabulistik ihren Sinneswandel erklären wird.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDVP - das kann ich jetzt schon so sagen - lehnt den vorliegen- den Gesetzentwurf ab. Warum kann ich das jetzt schon so sagen? Denn wir werden sicherlich darüber im Ausschuss beraten. - Im Gedenken an vergangene Ausschussberatungen weiß ich, dass dort viel vorgeschlagen und viel beraten werden kann, letztlich aber das herauskommt, was die Mehrheitsverhältnisse in
Wir meinen, dass damit aber auch die dringend notwendige Diskussion über die Definition des spezifischen Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gang kommt und nicht länger verzögert wird. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Tempo, in dem die Parlamente sich mit der Neufassung rundfunk- und medienrechtlicher Bestimmungen befassen müssen, ist ein Gradmesser für die Geschwindigkeit, mit der sich die Medienbranche entwickelt. Es ist noch nicht einmal ein Jahr her, dass der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzeskraft erhielt. Im Juli trat das neue Mediengesetz des Landes in Kraft. Nun steht der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Debatte.
Die Form des Artikelstaatsvertrages, in die das Konglomerat der medienrechtlichen Bestimmungen gegossen worden ist, macht die weitreichenden Konsequenzen deutlich, die aus der technischen Entwicklung der neuen Medien inklusive des Rundfunks und des Europäisierungsprozesses resultieren. Gleichzeitig erschwert es die parlamentarische Behandlung, weil Zustimmungsfähiges und zu Kritisierendes in einen Rahmen gepresst worden sind.
Der Scheidepunkt für die Fraktionen - das ist bereits deutlich geworden - dürfte die Neufestsetzung der Rundfunkgebühren sein. Schon bei dem letzten Gebührenstaatsvertrag gab es heiße Diskussionen darüber, ob eine weitere Steigerung der Gebührensätze sinnvoll und berechtigt ist.
Die Gebührenerhöhung ist gekommen. Jetzt soll die Rundfunk- und Fernsehgebühr um weitere 3,33 DM oder, anders gesagt, um über 10 % steigen - kein Pappenstiel. Die Rundfunkanstalten haben ihren Bedarf angemeldet. Sie verweisen auf die über der Inflationsrate und der allgemeinen Teuerung von jährlich 2,8 % liegende medienspezifische Steigerungsquote von 5,1 % und stellen die besagte Gebührenerhöhung als Über- lebensmittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass Technikentwicklung in Richtung Digitalisierung, Online-Angebote der Sender und Rechtekosten ihren Preis haben, der zu entrichten ist, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft ein massenwirksames Programmangebot unterbreiten soll.
Wir verkennen nicht, dass der Wettbewerb mit den privaten Rundfunkanbietern statt kostenmindernd kostentreibend ist, und zwar in Größenordnungen, wenn man sich an dieser Stelle nur die Sportübertragungsrechte anschaut.
Wenn die Gebührenerhöhung aber auch zur Kompensation der Kosten eines umstrittenen wirtschaftlichen Steuerungsmodells gebraucht wird, und zwar des Outsourcings, das der MDR intensiv betreibt und das nach bisherigen Kostenabschätzungen frühestens in zehn
Jahren kostenneutral sein wird, was aber laut Aussage des Intendanten plötzlich wie durch ein Wunder schon binnen Jahresfrist zu schwarzen Zahlen führen soll, dann ist Einhalt geboten.
Auch die von der KEF gerügte oder, vornehmer formuliert, intensiv hinterfragte sehr kurzfristige Einrichtung eines Theaterkanals des ZDF verursacht Kosten, deren Berechtigung fragwürdig ist und die auf die Gebührenzahler umgelegt werden sollen. Die Übertragung anspruchsvoller Theateraufführungen gehörte nach meinem Fernsehverständnis zum Funktionsauftrag, wofür es keinen Spartenkanal geben müsste.
Allzu offensichtlich geschieht mit dieser Erweiterung des programmlichen Angebots per eigenem Kanal die Festschreibung künftig interessanter Paritäten, wenn es um die Aufteilung der digitalen Sendekapazitäten geht.
Als Schritt in die richtige Richtung betrachten wir die Protokollerklärung zu § 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, der die automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebührenerhöhung beendet. Bekanntlich plädiert die PDS seit Jahren dafür, die Landesmedienanstalten als Kontrollinstanzen für den privaten Rundfunk von den privaten Rundfunkveranstaltern finanzieren zu lassen.
Die Finanzierung aus dem Gebührenaufkommen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war vernünftig und tragbar für die Aufbauphase des dualen Rundfunksystems; diese Startphase ist jetzt aber abgeschlossen. Deshalb steht die Forderung auf der Tagesordnung, nicht nur die automatische Teilhabe an Gebührenerhöhungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beenden, sondern überhaupt die Finanzierung aus den Rundfunkgebühren zu überdenken.
Auch das ist ein Sparpotenzial für die Erfüllung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das Gebührenerhöhungen mildern kann. - Ich weiß, Herr Kühn, dass Sie das an dieser Stelle natürlich besonders kitzelt.
Die Festlegungen zur Werbung nehmen wir zur Kenntnis, obwohl wir dafür plädieren, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich werbefrei zu machen; denn das ist seine Chance im Wettbewerb um Einschaltquoten. Das ist schon im Fernsehbericht der WeizsäckerKommission nachzulesen, findet sich aber in keiner mir bekannten Strategie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens wieder, was mich bedenklich stimmt.
Die dem Quotendruck geschuldete immer weitere Angleichung der Programme von privatem und öffentlichrechtlichem Fernsehen führt zu weiter sinkender Akzeptanz der Rundfunkgebühren. Das kann nicht immer nur festgestellt werden, das müsste auch Konsequenzen zeitigen. Auch wir können davor nicht die Augen verschließen und uns auf den pragmatischen Teil der periodischen Bestätigung der Gebühren bzw. deren Erhöhung zurückziehen. Die Fragilität des Rundfunkrechts kann nicht die Legitimation für das Stillhalten der Abgeordneten sein. Ich wünsche mir eine offensive und öffentliche Diskussion über diese Frage.
Ähnlich wie die CDU-Fraktion hat sich auch die PDSFraktion noch nicht endgültig auf ihr Abstimmungsverhalten in der Endabstimmung festgelegt. Wir werden die Beratung nutzen, um auch in der Fraktion weiter zu diskutieren. Allerdings sage ich Ihnen, Frau Wiechmann: Im Februar hatte beispielsweise noch nicht die Sitzung stattgefunden, die wir im April mit den entsprechenden Fachleuten durchgeführt haben. Ich meine, es sollte das Prinzip sein, dass man sich fachlich informiert und dann sachlich entscheidet. In diesem Sinne plädieren wir für eine Überweisung des Gesetzentwurfs und wir werden dann auch sachlich entscheiden. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit sind die angemeldeten Redebeiträge vorgetragen worden. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließe ich die Debatte.
Bevor ich zum Abstimmungsverfahren komme, möchte ich aber gern noch Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungszentrums des Einzelhandels aus Magdeburg unter uns begrüßen.
Beantragt ist, da es sich um die erste Beratung eines Gesetzentwurfes handelt, die Ausschussüberweisung, und zwar in den Ausschuss für Kultur und Medien. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei sechs Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen ist das mit großer Mehrheit so beschlossen und damit der Tagesordnungspunkt 10 abgeschlossen.
Einbringer ist der Minister des Innern Herr Dr. Püchel. Es folgt dann eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge PDS, DVU-FL, SPD und CDU. Die FDVP hat auf einen Beitrag verzichtet. Ich erteile dem Minister Herrn Dr. Püchel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich aus zwei Gründen.