Zu 1: Im Rahmen der Durchführung und der finanziellen Abwicklung von investiven Strukturmaßnahmen konnten von der Bewilligungs- und Zahlstelle nach der Bundeshaushaltsordnung und der Landeshaushaltsordnung insbesondere unter Bezug auf die Verwaltungsvorschrif- ten und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen Abschlagszahlungen an die Begünstigten geleistet werden. Einzige Voraussetzung dafür ist neben einem geltenden Zuwendungsbescheid, dass innerhalb der folgenden zwei Monate Zahlungen an Dritte im Rahmen der Realisierung des betreffenden Vorhabens aufgrund von Verträgen und Vereinbarungen fällig werden.
Diese Auszahlungspraxis wurde bislang bei Kommunen als Endbegünstigte angewendet und ist nunmehr bei Maßnahmen, die mit Mitteln der Europäischen Union finanziert bzw. verstärkt werden, nicht mehr anwendbar, da sich bei Strukturprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof und die Europäische Kommission herausgestellt hat, dass eine solche Vorgehensweise mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist.
Nach Artikel 32 der Verordnung 12/60 aus dem Jahr 1999 - allgemeine Strukturfondsverordnung und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen - beantragt die Zahlstelle bei der Europäischen Kommis- sion mehrmals im Jahr die Auszahlung der Mittel des EAGFL, Abteilung Ausrichtung. Der Auszahlungsantrag beinhaltet als wichtigsten Indikator den Nachweis der zum Antragszeitpunkt tatsächlich getätigten Ausgaben des Endbegünstigten, welche durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege belegbar sind.
Ein entsprechender Auszahlungsmodus war bereits im Rahmen der Umsetzung des operationellen Programms des EFRE für 1994 bis 1999 bei privaten Antragstellern und Unternehmen gängige Praxis. Es hat sich gezeigt, dass hierbei auch der Verwaltungsaufwand erheblich geringer ist, da aufwendige Zinsberechnungen, der Einzug von Mitteln usw. entfallen.
Die von der Europäischen Kommission vorgegebene Auszahlungsregelung dient letztlich auch dem Grundsatz der Haushaltsklarheit, da Zinsgewinne, die im Haushaltsvollzug Verzerrungen in das vom Gesetzgeber beschlossene Haushaltsgesetz bringen können, entfallen. Für Gemeinden wird es nach dieser Praxis notwendig sein, in Vorkasse zu gehen. Damit wird ihnen abverlangt, was für Unternehmen im Rahmen der EU-kofinanzierten Wirtschaftsförderung bereits seit Jahren Gültigkeit hat.
Zu 2: Die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung wurden per Erlass vom 16. August 2000 aufgefordert, soweit Bewilligungsbescheide für solche Maßnahmen vorliegen, diese entsprechend zu ändern. Im Rahmen dieser Änderung bzw. durch die entsprechende Information bei neuen Bescheiden werden die Antragsteller von uns informiert. - Vielen Dank.
Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass dann zahlreiche Kommunen, aber auch private Zuwendungsempfänger, die bisher die gleiche Verfahrensweise anwenden konnten wie die Kommunen, nicht in der Lage sein werden, für diese 30 und 50 % Fördermittel in Vorleistung zu gehen und dafür, wenn es um Fremdkapital geht, Kredite zu bekommen? Ist Ihnen bewusst, dass seitens der Kommunen oder der Zuwendungsempfänger zusätz-lich Zinsen aufzubringen sind? Gehen Sie davon aus, dass dann die Gemeinden oder die privaten Zuwendungsempfänger Fördermittel bekommen, die es eigentlich nicht nötig hätten?
Frau Wernicke, ich kann nicht ausschließen, dass das so ist. Ich habe allerdings auch dargestellt, dass die Praxis der Europäischen Kommission und des Rechnungshofes sich so entwickelt hat. Wir werden in dieser Frage geprüft und müssen uns entsprechend den Vorschriften der Europäischen Kommission verhalten.
Ich will die Konsequenzen, die sich daraus ergeben und die Sie möglicherweise sehen, vielleicht noch einmal erörtern, aber wir werden sicherlich nicht bei der Europäischen Kommission erreichen, dass sie die Strukturfondsverordnung insoweit ändert.
Ich rufe deshalb die Frage 2 auf. Sie wird gestellt vom Abgeordneten Herrn Radschunat zum Thema Wohnungsleerstand. Bitte schön.
Durch die Bundesregierung wurde eine Expertenkommission „Struktureller Leerstand“ eingesetzt, um Vorschläge zur Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes zu erarbeiten. Der Leiter der Expertenkommission hat am 4. September 2000 auf der Sondersitzung der Landesbauminister einen Zwischenbericht gegeben und einen gezielteren Einsatz der Fördermittel gefordert.
Nach Ansicht des Bauministers des Landes SachsenAnhalt Herrn Dr. Heyer reichen die bisherigen Instrumente der Wohnungs- und Städtebauförderung nicht aus, um der Leerstandssituation gerecht zu werden.
1. Welche neuen Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung, um der Leerstandssituation und damit der prekären wirtschaftlichen Lage der Wohnungsunternehmen des Landes Sachsen-Anhalt gerecht zu werden?
2. Wie werden die neuen Fördermöglichkeiten in der Planung des Landeshaushaltes 2001 berücksichtigt?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Herr Heyer. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen des Abgeordneten Radschunat beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Voranzustellen ist zunächst, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ - so ihr Titel - nicht die Aufgabe hat, Vorschläge zur Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes zu erarbeiten. Aufgabenstellung der Kommission ist vielmehr die Analyse von Ursachen und Ausmaß der auf strukturschwache Regionen mit Bevölkerungsverlusten und auf unattraktive Wohnungsbestände konzentrierten Leerstände sowie die Entwicklung langfristig tragfähiger integrierter Handlungskonzepte, um die mit dem Leerstand verbundenen wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Probleme zu lösen.
Die Landesregierung hat mit ihrer Förderpolitik schon seit Jahren auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt reagiert. Seit langem ist die Schwerpunktsetzung im Rahmen der Wohnungsbauförderung auf den vorhandenen Wohnungsbestand erfolgt. Außerdem hat sich die Landesregierung durch die Landesinitiative „Urban 21“ und das flankierende Programm „Wohnen 2000“ für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf der Problematik aktiv angenommen. Für das Jahr 2001 ist vorgesehen, das Programm „Wohnen 2000“ fortzusetzen, und zwar mit einem Programmvolumen von 59 Millionen DM.
Meine Damen und Herren! Darüber hinaus ist es erforderlich - das ist im Rahmen der Bauministerkonferenz aller Länder erörtert worden -, dass die Kommunen verbindliche Konzepte erstellen und sich Vorstellungen darüber verschaffen, wie ihre Einwohner angemessen mit Wohnraum versorgt werden sollen. Dafür wird es Finanzbedarf geben. Über die Instrumentarien, die entwickelt werden müssen, und zwar sowohl auf steuer
politischer Ebene wie auf der Ebene der Wohnungsbauförderung und der Wohnungspolitik auf Bundes- sowie auf Landesebene, wird die Kommission beraten.
Die ostdeutschen Bauminister haben sich erst gestern zusammengesetzt und haben ein Papier zu der Frage überreicht, wie sie sich die Hilfestellung der Kommission vorstellen. Ich bitte um Nachsicht, dass dieses Papier zunächst der Kommission zugeleitet werden soll. Sogleich im Anschluss daran wird es aber auch dem zuständigen Ausschuss des Landtages zugeleitet werden, sodass ich sicher bin, dass sich der Ausschuss - möglicherweise im Rahmen der Selbstbefassung - mit diesen Dingen beschäftigen kann. - Herzlichen Dank.
Die Frage 3 stellt der Abgeordnete Herr Kasten von der PDS-Fraktion zu dem Thema Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr zwischen Nienhagen und Dedeleben.
Die Kursbuchstrecke 319, abgekürzt KBS 319, ist seit 1990 für einen Lückenschluss in der Relation Blankenburg/Thale - Halberstadt - Nienhagen - Jerxheim - Wolfenbüttel - Braunschweig vorgesehen. Das wurde so auch in dem im Jahre 1999 beschlossenen Landesentwicklungsplan für Sachsen-Anhalt bestätigt. Seit Jahren erfolgten jedoch auf der Nebenbahn durch den Geschäftsbereich Netz Südost der DB AG keine Instandhaltungsmaßnahmen. Erinnert sei an die bekannt gewordene Nichtinstandsetzung eines kleinen Brückenbauwerkes und eines Durchlasses, bei dem sich das Land finanziell unterstützend beteiligen will.
Kürzlich erfolgte ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr auf der KBS 319 im Bereich Vogelsdorf. Im Zuge einer die B 244 in der Ortslage Vogelsdorf kreuzenden Straße wurde der Bahnübergang über die Strecke Nienhagen - Dedeleben durchgängig mit einer ca. 25 cm dicken Straßendecke überzogen, sodass kein Bahnverkehr mehr möglich war.
1. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die Entscheidung in dieser Form und welcher zeitliche Ablauf mit Beteiligung welcher Gremien war Grundlage zur Schaffung dieses Zustandes?
2. In welcher Form wird dieser unzulässige Eingriff in den Bahnverkehr geahndet und wann ist der notwendige Zustand für den Bahnbetrieb wiederhergestellt?
Auf diese Frage antwortet für die Landesregierung der Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Herr Dr. Heyer. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des Kollegen Kasten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Die kurzfristige Sperrung der Strecke Nienhagen - Dedeleben in Vogelsdorf durch Straßenbaumaßnah- men war zwischen dem Straßenbauamt und der DB AG abgestimmt.
Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen an der B 244 zwischen Badersleben und Vogelsdorf war aufgrund der notwendigen Vollsperrung eine Umleitung über das nachgeordnete Straßennetz erforderlich. Durch diese Umleitungsstrecke wurde die oben genannte Bahnstrecke in Vogelsdorf gekreuzt.
Da die Gleise im Bereich des Bahnübergangs in einer Senke liegen, war festgelegt, dass im Schienenbereich der Straßenkörper temporär aufgehöht werden musste. Diese bituminöse Überbauung auf Fließeinlage erfolgte mit Zustimmung der DB Netz AG.
Die Baumaßnahme an der B 244 ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Auch der Ursprungszustand ist mittlerweile in diesem Bereich wiederhergestellt worden. Eine Gefährdung des Bahnverkehrs war zu keinem Zeitpunkt gegeben, da die Strecke Nienhagen - Dedeleben derzeit wegen Schäden an einer Brücke und einem Durchlass gesperrt ist. - Danke sehr.
Wir kommen zu der Frage 4. Sie wird von der Abgeordneten Frau Ludewig von der CDU-Fraktion gestellt. Sie betrifft die Förderung der Gedenkstätte Marienborn und des Grenzdenkmals Hötensleben. Bitte, Frau Ludewig.
1. Wann und in welcher Höhe hat das Land SachsenAnhalt im laufenden Haushaltsjahr Fördermittel des Bundes für die Gedenkstätte „Deutsche Teilung“ in Marienborn und wann hat das Land die Aufnahme des Grenzdenkmals Hötensleben in das Aufbauprogramm „Kultur in den neuen Ländern“ beantragt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Ludewig wie folgt.
Zu 1: Seit Mitte der 90er-Jahre hat sich das Land Sachsen-Anhalt intensiv um eine Bundesförderung für die Gedenkstätte „Deutsche Teilung“ in Marienborn bemüht. Aufgrund der umfangreichen Bemühungen der Landesregierung, zuletzt in der gemeinsamen Kabinettssitzung von Bundes- und Landesregierung im vergangenen Jahr, nahm der Bund die Einrichtung mit einer Forderung in Höhe von 2,865 Millionen DM für die Jahre 1999 und 2000 in das Aufbauprogramm „Kultur in den neuen Ländern“ auf. Damit erhielt die Gedenkstätte erstmalig überhaupt eine Förderung vom Bund, und dies in einer
Mithilfe der Mittel konnten der Umbau des Stabsgebäudes der ehemaligen Grenzübergangsstelle und die Einrichtung der Dauerausstellung, die am 30. Juni der Öffentlichkeit übergeben wurde, erfolgen.
Weitere Sanierungsmaßnahmen sind begonnen worden, sodass am Ende dieses Jahres voraussichtlich ca. 1,8 Millionen DM aus Mitteln des Bundes für den Ausbau der Gedenkstätte eingesetzt worden sein werden.