Protocol of the Session on June 23, 2000

Eine Landesregierung kann und sollte durchaus sagen, welche kulturellen Anstrengungen sie selbst unternimmt, welche sie fördern will und welche nicht. Aber was berechtigt eine Landesregierung zu einer Definition dessen, was Kultur sein soll?

(Beifall bei der CDU)

Kultur muß sich immer wieder erneuern, innovationsfähig sein. Insofern muß sie offen sein, und insofern muß ihre Definition für neue Ideen, Wichtungen und Gestaltungsansätze offengehalten werden. Wer Kultur definiert, grenzt, ja engt sie ein und beschneidet ihre Kreativität und Innovationsfähigkeit, ihre Vielfalt.

Wir lehnen jedes Kulturverständnis ab, welches Kultur als gesellschaftliche Aufgabe in Richtung einer Staatskultur verschiebt. Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir diese Beschlußempfehlung ab. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Spotka, ich habe eine Anfrage von Herrn Kollegen Eckert übersehen. Sind Sie bereit, diese zu beantworten? - Bitte schön.

Herr Kollege, Sie sagten, niemand wird in diesem Lande von Kultur ausgeschlossen. Würden Sie mir folgen, daß feststeht, daß beinahe jedes zweite Theater, beinahe jedes Kino und viele Museen und viele Bibliotheken nicht barrierefrei sind, so daß sehr viele Menschen mit Behinderungen von der Kultur ausgeschlossen sind, und daß es schon deshalb notwendig ist, eine solche Analyse vorzunehmen?

Herr Kollege, das Behindertenproblem ist ein Problem, das extra erläutert werden muß.

(Frau Stolfa, PDS: Das ist aber kein Problem! Das wird zum Problem gemacht!)

Trotzdem glaube ich, daß auch Behinderten jede Möglichkeit, Kultur zu konsumieren, offengehalten ist und hierbei Erleichterungen gegeben sind, die auch der Gruppe der Behinderten diese Tür nicht verschließen.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das muß man bei der Bauordnung diskutieren, Herr Eckert, nicht bei der Kultur!)

Ich erteile für die FDVP-Fraktion Frau Wiechmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die heute vorliegenden Anträge im Oktober vorigen Jahres im Plenum debattiert wurden, standen überwiegend inhaltliche Differenzen im Mittelpunkt der Erörterung. Auch im nachhinein zeigte sich, daß bei allen Differenzen dennoch die Gemeinsamkeit zumindest durchschimmerte, dem Anliegen zu entsprechen, der Kultur die notwendigen Rahmenbedingungen für ihre weitere Entwicklung zu schaffen, zumal in Zeiten immer leerer werdender Kassen ein Raubbau an kulturellen Einrichtungen betrieben wird, der keineswegs Traditions- und erfolgreiche Einrichtungen verschont.

Die materielle Notlage von kulturellen Verbänden und ihr Abgleiten in eine aussichtslose Situation bis hin zur Auflösung verdeutlicht das um so mehr. Diese Situation verschärft sich und kann keineswegs als Gesundschrumpfung eingeordnet werden. Das klingt vielleicht zynisch und verwerflich gegenüber jener großen Schar von freiwillig engagierten Mitarbeitern.

Ich verhehle allerdings auch nicht, daß die damalige Debatte ergab, daß das vorgeschlagene Landeskulturkonzept eine inhaltliche Dimension anstrebte, die zeitlich und materiell die Grenzen der Machbarkeit sprengte.

Ich meine, daß die Polemik insgesamt dienlich war, im Abstand der Zeit und auch weiterer Arbeit an vorliegenden Konzeptionen den Anteil der sachlichen Erörterung zu erweitern. Nicht zuletzt ist das darauf zurückzuführen, daß die von der Fraktion der FDVP vorgeschlagene Anhörung aller maßgeblichen Kulturverbände und Institutionen tatsächlich ein Treffer ins Schwarze wurde. Denn in der Anhörung am 26. April wurde Tacheles gesprochen, es wurden die Sorgen, Nöte und Vorschläge zur Veränderung benannt.

Diese Anhörung zu dem Thema „Wieviel Festschreibung braucht die Kultur?“ zeichnete sich nicht nur durch die Anzahl und Vielfalt der Angehörten aus, sondern sie zeigte auch, daß bei aller Unterschiedlichkeit der vertretenen Institutionen und Verbände eine gemeinsame Sorge vorgetragen wurde, nämlich: Eine weitere Kürzung im Haushalt gefährdet die Existenz der Einrichtungen, und sie bedeutet das Ende der bisherigen Entwicklung.

Meine Damen und Herren! Um so enttäuschender ist es dann, wenn abgeleitet aus den in der Anhörung

vorgebrachten Vorschlägen die daraus entstandenen Anträge der FDVP-Fraktion, zum Beispiel die institutionelle Förderung von Verbänden und die Einrichtung einer Projektberatungsstelle betreffend, in der Debatte in diesem Landtag verworfen und abgelehnt werden.

Ganz speziell an Herrn Gebhardt von der PDS gewandt möchte ich trotzdem noch das folgende sagen: Herr Gebhardt, wenn Sie sich im „Neuen Deutschland“ vom 21. Juni als ruhmreicher Kulturpolitiker des Landes rühmen und die anderen vorgebrachten Anträge, die Diskussion im Ausschuß für Kultur und Medien journalistisch abwatschen lassen, dann können Sie heute den Unschuldigen spielen und auf den Schreiber Herrn Lasch verweisen.

Aber zumindest unfair - das ist meines Erachtens noch höflich ausgedrückt - ist Ihr Verhalten zu nennen, wenn in der Anhörung die Schaffung einer Projektberatungsstelle auf die allgemeine Zustimmung der dort vertretenen Einrichtungen stößt, Sie aber im Plenum eine Aussage treffen, die überhaupt nicht diesen Antrag betraf. Es ging eben nicht um den Mittelabfluß und die Förderung, sondern um die Beratung der oft an Zeit und Kraft überforderten Projektleiter, eben aus der Anhörung heraus gefordert.

Sie sollten das bedenken, weil die Angehörten sehr wohl das unterschiedliche Auftreten, die unterschiedlichen Aussagen in der Anhörung und die Umsetzung im Plenum registrieren. Diese sicht- und hörbaren Widersprüche, oft wiedergefunden bei der PDS-Fraktion, fördern nicht die Glaubwürdigkeit Ihrer parlamentarischen Arbeit und auch nicht die Außenwirkung.

Insgesamt sind aber auch wir der Auffassung, daß die vorliegende Beschlußempfehlung des Ausschusses nicht die letztlich sinnvollste Lösung für die genannten Probleme sein kann. Sie bleibt auch für uns zweifelhaft. Danke schön.

(Beifall bei der FDVP)

Vielen Dank. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei drei Stimmenthaltungen und einer großen Zahl von Gegenstimmen mit Mehrheit beschlossen. Damit ist die Beratung zum Tagesordnungspunkt 13 abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Beratung

Erwerb von potentiellen Kerngebietsflächen im zukünftigen Biosphärenreservat Gipskarstlandschaft Südharz

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2671

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt - Drs. 3/3287

Die erste Beratung fand in der 34. Sitzung des Landtages am 10. Februar 2000 statt. Die Beschlußempfehlung wird vom Berichterstatter, dem Abgeordneten Herrn Dr. Köck, eingebracht. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt hat noch vor der Sommerpause seine Hausaufgaben erledigt und drei offene Anträge bearbeitet, die in den drei folgenden Punkten zur Entscheidung anstehen.

Aufgrund der Hitze, die am letzten Beratungstag herrschte, ist uns ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Ich weise darauf hin, daß wir das bei der Beschlußfassung berücksichtigen sollten.

Zum ersten Punkt, zum Erwerb der potentiellen Kerngebietsflächen. Der Antrag der Fraktion der PDS ist in der 34. Sitzung des Landtages am 10. Februar 2000 in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt federführend sowie in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Finanzen zur Mitberatung überwiesen worden.

Der federführende Ausschuß hat sich am 19. April 2000 und abschließend am 15. Juni 2000 mit ihm befaßt. Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt schloß sich nach kurzer Verständigung der Intention des Antrags der Fraktion der PDS an. Die mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen teilten dieses Votum ebenfalls, so daß der federführende Ausschuß mit 8 : 0 : 4 Stimmen zu der Beschlußempfehlung kam, die Ihnen vorliegt.

Dabei ist uns ein Fehler unterlaufen. Natürlich kann nicht der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt der Landesregierung einen Auftrag erteilen, sondern nur der Landtag kann dies tun. Ich schlage vor, daß wir diese redaktionelle Änderung vornehmen. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlußempfehlung des Ausschusses anzuschließen. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS und von Herrn Bi- schoff, SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Debatte nicht vorgesehen. Gibt es trotzdem Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren über die Beschlußempfehlung mit der kleinen redaktionellen Änderung, die Herr Dr. Köck mündlich vorgetragen hat. Wer der Beschlußempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen wurde die Beschlußempfehlung ohne Gegenstimmen angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Beratung

Verordnung für das Biosphärenreservat „Flußlandschaft Elbe“

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2673

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt - Drs. 3/3288

Auch dazu ist Herr Dr. Köck Berichterstatter. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS zu diesem Gegenstand wurde in der 34. Sitzung des Landtages am 10. Februar dieses Jahres in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt federführend und in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung überwiesen.

Die Beratungen im federführenden Ausschuß fanden am 19. April 2000 und abschließend am 15. Juni 2000 statt. Die erste Beratung des Antrages wurde mit der Berichterstattung der Landesregierung zum Beschluß des Landtages zum Thema „Entwicklungskonzept Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe“ in der Drs. 3/29/2339 B verknüpft.

Im Rahmen der Berichterstattung wurde seitens der Landesregierung dargelegt, daß derzeit ein Verordnungsentwurf nach Landesrecht für das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe vorbereitet wird. Grundlagen dafür bilden die Verordnung zum Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Verordnungen zu Biosphärenreservaten nach neuem Recht, die in anderen Ländern bereits geschaffen worden sind.

Die Landesregierung vertrat dabei die Auffassung, daß die Ausweisung eines Biosphärenreservates einen positiven Anreiz für die regionale Entwicklung insgesamt mit sich bringe. Weiter wurde vorgebracht, daß die UNESCO eine Verordnung für ein Biosphärenreservat nicht zwingend vorschreibe. Sachsen-Anhalt werde als einziges der fünf Anliegerländer eine Verordnung erarbeiten mit der Begründung, daß so die Erweiterung des alten Biosphärenreservates Mittlere Elbe am besten geregelt werden könne.

Im Ergebnis der Diskussion sprach sich der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt dafür aus, bei der Erarbeitung des Entwurfs der Verordnung für das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe die von der UNESCO bestätigten Grenzen zugrunde zu legen und im Falle einer stufenweisen Entwicklung des Schutzgebietes die einzelnen Stufen zeit- und flächenkonkret rechtsverbindlich festzuschreiben.