Herr Minister Harms, der Abgeordnete Herr Dr. Bergner hat eine Frage. Sie sind bereit zu antworten. - Herr Remmers anschließend, erst Herr Bergner.
Herr Minister, ich bewundere etwas Ihr Selbstbewußtsein und muß deshalb die Frage stellen: Wie erklären Sie sich, daß sich - Herr Remmers hat darauf hingewiesen - bei der Anhörung alle Angehörten in bisher kaum gekannter Weise gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen haben und daß die Rektorenkonferenz ihn auch nach dieser kosmetischen Änderung unverändert kritisiert?
Herr Dr. Bergner, ich erkläre es mir damit, daß wir in der Tat vor einem außerordentlich schwierigen Prozeß stehen. Vergleichen Sie solche Entwicklungen beispielsweise mit dem, was im Lande Berlin passiert ist. Sie
werden vielleicht verfolgt haben, daß der Wissenschaftsrat vor kurzem zur Wissenschaftslandschaft des Landes Berlin einen sehr umfänglichen Bericht verabschiedet hat, der noch vor zwei Jahren in den Grundlagen außerordentlich kontrovers gewesen ist. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel zu dem Ergebnis kommen, daß Sie im personellen Bereich einen Umbau vornehmen müssen. Sie stellen fest, daß die Interessenlage dann in der Tat außerordentlich kontrovers ist.
Herr Remmers interpretiert das letzte Schreiben der HRK bewußt negativ. Ich sage Ihnen, das kann man auch andersherum lesen. Die grundsätzliche Kritik an der Formulierung des § 66 Abs. 4 ist sehr stark zurückgenommen worden. Ich denke, daß die Hochschulrektoren - das habe ich jedenfalls in persönlichen Gesprächen erlebt - durchaus bereit sind, auf dieser Basis konstruktiv mitzuarbeiten. Sie brauchen dabei allerdings unsere Unterstützung.
Meine Damen und Herren! Mit der Rede des Ministers ist die Debatte noch einmal eröffnet worden. Den Fraktionen stehen jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich bitte Herrn Remmers, der sich als erster gemeldet hat, noch einmal das Wort zu ergreifen. Bitte, Herr Remmers.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie, Herr Minister, meine Äußerungen auf das schärfste zurückgewiesen haben.
Ich weiß zwar nicht, was genau Sie zurückgewiesen haben, aber ich nehme es so zur Kenntnis. Ich wundere mich jedoch über die Schärfe.
Ich möchte zunächst auf Ihre letzten Aussagen hinsichtlich meiner negativen Interpretation des Schreibens der Rektorenkonferenz eingehen. Im dritten Absatz des Schreibens heißt es:
„Ebenso bleiben mit dem neuen § 66 Abs. 4 die einseitigen Eingriffsmöglichkeiten des Kultusministeriums weiterhin bestehen. Mit der jetzt vorgeschlagenen festen Regelung ändern sich zwar die Modalitäten, in der Sache selbst ändert sich nichts.“
Was, um Gottes Willen, sollen ich daran noch negativ interpretieren? Das ist eine ganz scharfe Verurteilung Ihrer Erklärung. Das Schreiben sagt eigentlich aus, im Grunde hat man mit der Textänderung nicht viel gekonnt und nichts geändert. Das habe ich so zitiert.
Sie haben weiterhin gesagt, ich hätte keine Vorschläge gemacht. Ich einem Punkt gebe ich Ihnen recht - darüber sind wir uns, wenn wir uns außerhalb dieses Raumes unterhalten, auch einig -: Das ist ein unglaublich schwieriges Problem. Aber ein unglaublich schwieriges Problem kann ich nicht dadurch lösen, daß ich in die anerkannten und verfassungsrechtlich beschriebenen Macht- und Kraftverhältnisse organisierend qua Staat eingreife.
Ich empfehle immer wieder einen Blick ins bayerische Hochschulgesetz. Das ist auch mein Vorschlag, obwohl ich den Text nicht vor mir liegen habe. Im bayerischen Hochschulgesetz ist die staatliche Eingriffsmöglichkeit sehr genau bezeichnet, aber auch definiert. Dort ist sie genau beschrieben als die Aufgabe - ich kann jetzt den Wortlaut nicht exakt wiedergeben -, eine gleichmäßige Versorgung mit Studienplätzen usw. im Lande sicherzustellen.
Eine solche Eingrenzung der staatlichen Belange finde ich im vorliegenden Entwurf nicht. Im Gegenteil, ich entnehme dem Text, daß Sie in die Verteilung der einer Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel eingreifen wollen. Sie wollen hinsichtlich der Ausschreibungen, der Festlegung des fachlichen Profils und der Besetzung von Stellen sowie hinsichtlich der Einrichtung, der Änderung und der Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen in die jeweils spezifische Einzelhochschule eingreifen.
Genau das geht über den Rahmen der staatlichen Belange hinaus, die die Bayern, die in manchen Dingen recht pfiffig sind, sehr wohl erkannt und deshalb so eingrenzend geregelt haben. Aus diesem Grunde wäre vielleicht ein Blick in dieses so erfolgreiche Land und dessen Gesetzesstruktur hilfreich.
Eines jedoch ist deutlich zu betonen: Sie erarbeiten ein Gesetz, das alle Welt ablehnt. Nur weil wir Ihnen nicht den Gefallen tun, dem zuzustimmen, werfen Sie uns vor, wir seien eine einfallslose Truppe.
Danke schön, Herr Präsident, ich bin sofort fertig. - Ich bin der Meinung, diesen Schuh müssen Sie sich im Hinblick auf den Stillstand in der Hochschulpolitik seit 1994 schon selbst anziehen.
Meine Damen und Herren! Wünscht noch eine Frak- tion ein zweites Mal das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/3283.
Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen. Ich frage Sie, ob wir in § 1 die Nrn. 1, 2 und 3, die unverändert beschlossen wurden, zusammen zur Abstimmung stellen können.
Ich lasse zunächst über die Nrn. 1 und 3 abstimmen. Wer sich hinsichtlich der Nrn. 1 und 3 der Beschlußempfehlung des Ausschusses anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen und bei zahlreichen Gegenstimmen wurde dem mehrheitlich zugestimmt.
Ich frage Sie, ob ich die Nrn. 4 bis 16 zusammen zur Abstimmung stellen kann. Dann wäre der § 1 abgestimmt. - Ich sehe keinen Widerspruch. Wer den Nrn. 4 bis 16 der Beschlußempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen und Gegenstimmen ist § 1 beschlossen worden.
Wir kommen zu § 2. Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer sich der Empfehlung des Ausschusses anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen und einer Vielzahl von Gegenstimmen ist § 2 so beschlossen worden.
Wir stimmen nunmehr über die Gesetzesüberschrift ab. Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Gegenstimmen und einer Reihe von Enthaltungen ist die Überschrift angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz in der beschlossenen Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen und bei vielen Gegenstimmen ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Wir sind gegenüber dem Zeitplan etwa um eine Stunde im Verzug. Der Tagesordnungspunkt 4 ist abgeschlossen. Ich frage Sie, ob wir den Tagesordnungspunkt 5, der nach dem Zeitplan vor der Mittagspause behandelt werden sollte, noch aufrufen.
Die Mehrheit scheint sich gegen diesen Vorschlag auszusprechen. Damit unterbrechen wir die Sitzung bis 14 Uhr für eine Mittagspause. Ich bitte Sie um pünkt- liches Erscheinen.
Die erste Beratung fand in der 37. Sitzung des Landtages am 6. April 2000 statt. Ich bitte die Abgeordnete Frau Wiechmann, als Berichterstatterin das Wort zu nehmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 37. Sitzung des Land
Die Staatskanzlei hat zu dem Entwurf eines neuen Mediengesetzes am 7. März 2000 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Anhörung haben auch einige Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien teilgenommen. Zudem wurden dem Ausschuß durch die Staatskanzlei die umfangreichen Materialien der Anhörung, das heißt die in schriftlicher Form vorgelegten Stellungnahmen und das Protokoll der Veranstaltung, zur Verfügung gestellt.
Die Anhörung war von einer weitgehenden Zustimmung zu dem Gesetzentwurf gekennzeichnet. Einige Änderungsvorschläge, die in der Veranstaltung vorgetragen wurden, sind durch die Landesregierung in den Gesetzestext aufgenommen worden, der am 6. April in den Landtag eingebracht worden ist.
Während der Fachausschuß auch mit Blick auf die Einbeziehung in das Anhörungsverfahren der Landesregierung und die beabsichtigte Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause keinen Anlaß sah, eine eigene Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, ist am 26. April 2000 durch die Fraktion der SPD im Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten die Durchführung einer Anhörung im Rahmen des Selbstbefassungsrechts gemäß § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages beantragt worden. Diese Anhörung fand am 17. Mai 2000 unter Teilnahme der „Magdeburger Volksstimme“ sowie von Hit Radio Antenne Sachsen-Anhalt und Radio SAW statt und hatte zuvörderst die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Aufhebung des Verbots der regionalen Werbung im Hörfunk zum Thema.
Der Ausschuß für Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in Sitzungen am 19. April und am 24. Mai 2000 beraten und eine Beschlußempfehlung verabschiedet. In den Beratungen standen insbesondere die folgenden Aspekte zur Diskussion:
Die soeben erwähnte mit dem Gesetz angestrebte Aufhebung des Verbots regionaler Werbung für landesweit zugelassene Hörfunkveranstalter wurde durch die Fraktionen übereinstimmend begrüßt. Die Fraktionen sahen die vorgeschlagene Regelung, den § 27 Abs. 8 des Gesetzes über privaten Rundfunk am 1. August 2001 außer Kraft treten zu lassen, als einen Kompromiß an, der den Printmedien genügend Zeit einräume, sich auf die neue Situation einzustellen.