Von einer Beschränkung der Bestimmung auf den Energiesektor wurde im Hinblick auf die europapolitische Tendenz der Öffnung weiterer Märkte abgesehen.
Eine Erhöhung der Transparenz kommunalwirtschaftlichen Handelns wird durch die Einführung eines Beteiligungsmanagements und die Erweiterung der Kriterien zur Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht angestrebt.
Der vorgesehene Beteiligungsbericht wendet sich an die Mandatsträger sowie an die Bürgerinnen und Bürger. Er versteht sich als Informationsangebot über die Anzahl der Beteiligungen und die damit verfolgten Ziele, den Zielerreichungsgrad sowie die Wirtschaftlichkeit der Auslagerung von Aufgaben.
Eine effektive Beteiligungsverwaltung, -betreuung und -kontrolle trägt zum besseren Erkennen finanzieller Risiken und somit zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei. Der im Rahmen der Anzeigepflicht abzuarbeitende Katalog stellt eine Checkliste für eine ausgewogene Organisationsentscheidung dar und dient damit ebenfalls dazu, Risiken überschaubarer zu machen.
Die Gemeindeordnung hält an dem Vorrang öffentlichrechtlicher vor privatrechtlichen Organisationsformen fest, was aber nicht heißt, daß die Gemeinde nicht jederzeit die privatrechtliche Organisationsform wählen dürfte. Sie muß dann nur den Nachweis erbringen, daß die privatrechtliche Organisationsform Vorteile gegenüber der öffentlich-rechtlichen bietet.
Dies dient dem Schutz der Gemeinde vor unternehmerischen Risiken und der besseren Kontrolle und Steuerung des Unternehmens.
Als öffentlich-rechtliches Unternehmen soll der Gemeinde neben dem Eigenbetrieb künftig auch die Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verfügung stehen - so das Anstaltsgesetz. Das Kommunalunternehmen bietet eine
größere Selbständigkeit und Flexibilität als der Regie- und der Eigenbetrieb. Es ist damit hinsichtlich der Möglichkeit, sich marktadäquat zu verhalten, den Eigengesellschaften ebenbürtig.
Die Vorteile der Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber privatrechtlichen Organisationsformen bestehen insbesondere darin, daß Landesrecht maßgebend bleibt, die Rechtsaufsicht der Kommune erhalten bleibt, daß zugunsten der Anstalt Anschluß- und Benutzungszwang festgelegt werden kann und daß die Anstalt hoheitliche Aufgaben wahrnehmen kann.
Zusammenfassend kann man feststellen, daß die vorliegenden Gesetzentwürfe der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der wirtschaftlichen Interessen dienen und in ihrer Gesamtheit die Interessen der privaten Wirtschaft berücksichtigen. Ich möchte Sie daher bitten, die Entwürfe im Innenausschuß, im Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten und im Ausschuß für Finanzen zu beraten.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, daß auf der Seite 9 in der Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes zu Änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften der Gemeindeordnung ein redaktionelles Versehen vorliegt. Ich möchte Sie bitten, in der zweiten Zeile des letzten Absatzes das Wort „erfordert“ durch das Wort „rechtfertigt“ zu ersetzen. Der erste Entwurf sprach noch von „erfordern“; nach der Anhörung ist daraus „rechtfertigen“ geworden. Die Begründung hat dem natürlich zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Im Ältestenrat ist dazu eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge DVU-FL, CDU, SPD, PDS und FDVP vereinbart worden. Für die DVU-FL-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kannegießer. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalwirtschaftlicher Vorschriften und der Entwurf des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts können in der uns vorliegenden Form von der Fraktion der DVU-FL nicht mitgetragen werden. Es ist nicht die originäre Aufgabe der Kommunen, wirtschaft- liche Unternehmungen zu gründen.
Das Handlungsspektrum der Kommunen soll erweitert werden. Aber wozu eigentlich? - Sollte nicht in erster Linie an der Effizienz der Kommunalverwaltung gearbeitet werden? Neben einigen wenigen Kommunen, die auch zehn Jahre nach der Wende noch ausgeglichene Haushalte vorweisen können, ist die Mehrheit der Kommunen verschuldet und kann oftmals nur durch Verkäufe von kommunalem Vermögen einen Ausgleich erzielen.
In vielen Kommunen ist es gang und gäbe, daß die Pflichtaufgaben von Arbeitnehmern des zweiten Arbeitsmarktes, also von ABM-Kräften, erledigt werden. Dies stößt zu Recht auf die Kritik der mittelständischen Wirtschaft, welche mit der Änderung des Gesetzes eine neue Konkurrenz auf sich zukommen sieht.
Wir sind der Meinung, daß die Kommunen aus allen wirtschaftlichen Unternehmungen herausgehalten werden sollten. Es muß die Aufgabe der Kommunen sein,
günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen und nicht in den Markt einzugreifen. Wenn man mit dem Gedanken spielt, eigene Unternehmen ins Leben zu rufen, könnte man auch ebensogut an eine konsequente Privatisierung denken, natürlich nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Aus der Vergangenheit wissen wir, daß staatliche Unternehmungen, deren negative Bilanzen jahrzehntelang mit Steuermitteln ausgeglichen wurden, nach einer Privatisierung plötzlich schwarze Zahlen schreiben und auch bürgerfreundlich arbeiten. Als Beispiel sei die Deutsche Telekom genannt. Die Praxis hat gezeigt, daß staatliche Institutionen für wirtschaftliche Unternehmungen denkbar ungeeignet sind.
Wir würden im Landtag von Sachsen-Anhalt keinen Unterausschuß zur Lösung der Abwasserproblematik brauchen, wenn dem anders wäre. Man hat in den Abwasserverbänden sowie in den zuständigen Aufsichtsbehörden eindeutig versagt, und zwar sehr zum Nachteil der Bürger. Wir können uns auch nicht vorstellen, daß die Kreisverwaltungen qualifiziertes Personal in den Kommunalaufsichten vorhalten können, welches in der Lage ist, wirtschaftlich geführte Unternehmungen der Kommunen ordentlich zu beaufsichtigen.
Die Hauptaufgabe der Kommunalaufsicht muß es sein, den Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte behilflich zu sein. Aus unserer Sicht ist es auch nicht auszuschließen, daß bei der Einstellung von Arbeitskräften im kommunalen Bereich nicht zwingend nach der persönlichen Einigung entschieden wird, sondern, wie in einigen Fällen bereits erwiesen, nach dem Parteibuch.
Wir sind der Meinung, daß die Kommunen andere Aufgaben zu erfüllen haben und sich nicht mit zusätzlichen Dingen belasten sollten. Die Annahme zusätzlicher Aufgaben würde auch dem Personalabbau, welcher auf allen Verwaltungsebenen geschehen soll, entgegenstehen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Auslöser für den Gesetzesvorschlag der Landesregierung war der liberalisierte europäische Energiemarkt. Die Umsetzung der europäischen Stromrichtlinie führte dazu, daß der Verband kommunaler Unternehmen, in dem die Stadtwerke sehr dominieren, aber insbesondere auch Kommunen, die eigene Stadtwerke besitzen, große Sorgen im Hinblick auf den Wegfall des gewinnträchtigen Monopols bei der Stromversorgung hatten. Die Gemeinden hatten die Sorge, daß ihre Stadtwerke dem Wettbewerb nicht standhalten könnten und Investitionen der vergangenen Jahre in den Sand gesetzt wären.
Diese durchaus verständliche Sorge ist nach heutigem Kenntnisstand unbegründet; denn in den Stadtwerken Sachsen-Anhalts gibt es erstens keine überdimensionierten Energieerzeugungsanlagen, wie sie teilweise in anderen Regionen, insbesondere im Westen der Republik, vorzufinden sind. Demzufolge fallen für die Investitionen der vergangenen Jahre, die insbesondere in Eigenenergieerzeugungsanlagen getätigt worden sind,
Zweitens. Wir wissen nach der Verabschiedung der Verbändevereinbarung, daß die Stadtwerke als Besitzer der Netze an der Durchleitung des Stroms immer Geld verdienen werden. Die Stadtwerke haben als Eigentümer der Netze den Vorteil, daß sie sich nicht um den Wettbewerb um den Endpreis der Elektroenergie kümmern müssen. Sie haben ihre Netze im Angebot, und der Stromlieferant muß, egal welchen Endpreis er verlangt, für die Vorhaltung der Netze und für die Durchleitung bezahlen.
Allerdings wird die einstmals üppig sprudelnde Finanzquelle für die kommunalen Gesellschafter zu einem kleinen Rinnsal; denn die hohen Strompreise, welche die Kunden in der Vergangenheit wegen des Gebietsmonopols zahlen mußten, sind wegen des eröffneten Wettbewerbs bereits gesunken. Genau an dieser Stelle sind wir bei dem ursächlichen Motiv für die Gesetzentwürfe der Landesregierung angelangt.
Den Kommunen wurden in den letzten Jahren immer neue Lasten aufgebürdet, aber gleichzeitig die Finanzzuweisungen gekürzt. Anstatt diese Politik zu korrigieren, will man nun mit einer Ausweitung der Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung neue Einnahmequellen für die Kommunen erschließen. Dies ist falsch, und das lehnt die CDU-Fraktion ab.
Das Grundgesetz geht vom Steuerstaatsprinzip aus. Danach finanziert der Staat seine Aufgaben aus Steuern und Abgaben und nicht aus wirtschaftlicher Betätigung. Es ist und bleibt Aufgabe von Bund und Ländern, die Kommunen finanziell angemessen auszustatten. Eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Kommunalwirtschaft ist nicht geeignet, öffentliche Haushalte zu sanieren.
Ich warne davor, Handwerk und Mittelstand einem unfairen Wettbewerb neuer kommunaler Kombinate auszusetzen. Kommunale Unternehmen haben aufgrund des Beziehungsgeflechts mit dem kommunalen Auftraggeber gegenüber privaten Unternehmen kaum überwindbare Vorteile bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Die Ausweitung der Geschäftsfelder für die Kommunen ist ein geradezu anachronistischer Rückschritt. Während der Bund die Telekommunikation und Postdienstleistungen mit großen Preisvorteilen für die Kunden privatisiert, wollen wir sogar die Telekommunikationsdienstleistungen zur kommunalen Daseinsvorsorge erklären. Es stellt sich die Frage, ob es zu Beginn des 21. Jahrhunderts eines kommunalen Betriebes bedürfte, um einen Telefonanschluß zu gewähren.
Des weiteren ist vor der Absicht zu warnen, daß sich Kommunen außerhalb ihres Gemeindegebietes ohne Zustimmung der betroffenen Kommune wirtschaftlich betätigen dürfen. In diesem Fall wird von dem Irrglauben ausgegangen, daß eine wirtschaftliche Betätigung Gewinne garantiert. Aber wer trägt die Risiken bei verlustbringenden wirtschaftlichen Abenteuern? - Der Steuerzahler.
Abschließend weise ich darauf hin, daß dieses Gesetzesvorgahen immer nur aus der Sicht der Stadtwerke diskutiert wurde. Das haben auch die Anhörungen in den letzten Monaten gezeigt. Doch die geplante Ausweitung der Möglichkeiten, sich als Kommune wirtschaftlich zu betätigen, ist nicht auf die Stadtwerke und den Energiebereich begrenzt. Sie reicht bis in alle Bereiche, in denen bereits heute kommunale Unternehmen tätig sind. Diese kommunalen Unternehmen, zum Beispiel kommunale Wohnungsunternehmen, können dann sogar im Nachbarkreis in Konkurrenz zu den privaten Unternehmen und ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinde tätig werden.
Die CDU-Fraktion stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfs nicht zu. Er wird mit Sicherheit dennoch in die Ausschüsse überwiesen werden. Wir sagen zu, dort konstruktiv mitzuarbeiten. Für uns wird im Gesetzgebungsverfahren wichtig sein, daß dem Mittelstand kein unlauterer Wettbewerb aufgezwungen und das einfache Subsidiaritätsprinzip durch das erweiterte ersetzt wird. Das heißt, Kommunen sollten nur dann eigene Betriebe gründen dürfen, wenn sie nachweisen, daß Private diese Dienstleistungen nicht günstiger anbieten können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Normalerweise zieht man am Ende des Beitrags ein Resümee. Aber ich sage Ihnen, Herr Gürth, daß wir heute ein Kontrastprogramm haben. Ich freue mich auf die Auseinandersetzungen und Diskussionen in den Ausschüssen; denn unsere und meine Meinung sieht etwas anders aus.
Die Zukunft der Kommunalwirtschaft ist gegenwärtig eines der zentralen kommunalpolitischen Themen. Die deregulierten Märkte und sich ändernde Rahmenbedingungen machen Neuorientierungen erforderlich; denn der Liberalisierungsgedanke hat mittlerweile zu weitreichenden Gesetzesänderungen geführt.
Die Öffnung klassischer kommunaler Betätigungsfelder wie der Energieversorgung oder der Entsorgung können als Signal für weitere Änderungen begriffen werden. Für die Städte und Gemeinden sowie deren Betriebe und Einrichtungen brechen damit traditionelle Geschäftsfelder weg. Sie haben es selber auch angesprochen: Dies geschieht vor dem Hintergrund der schwierigen Lage bezüglich der kommunalen Haushalte, die durch kostentreibende Standards und Aufgabenverlagerungen noch zusätzlich belastet werden.
Hinzu tritt - das sollte man immer wieder sagen - die hohe Arbeitslosigkeit, deren finanzielle Folgelasten auch die Städte und Gemeinden treffen. Gleichzeitig bleibt der umfassende Infrastrukturauftrag der Kommunen erhalten. Kommunale Einrichtungen in den Bereichen Erziehung, Kultur, Bildung, Freizeit und Gesundheit schaffen mit ihren Angeboten Lebensqualität. Ich denke, gerade bei uns in den neuen Bundesländern kann man das nicht oft genug betonen. Versorgungs- und Entsorgungs
betriebe sichern mit ihren Leistungen die technische Infrastruktur, und der ÖPNV schafft die Mobilität.
Auf all diesen Feldern erfüllen kommunale Unternehmen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Sie tun dies gerade auch in Bereichen, für die eine privatwirtschaftliche Durchführung mangels Renditeaussichten nicht in Frage kommt,
deren Durchführung aber finanziert sein will. Kommunalpolitische Handlungsspielräume sind daher untrennbar mit der Existenz einer starken Kommunalwirtschaft verbunden.