Protocol of the Session on March 10, 2000

Über die Beschlußempfehlung des Ausschusses berichtet der Abgeordnete Herr Daehre. Bitte, Herr Daehre.

(Unruhe)

- Herr Becker, ich bin darauf angewiesen, daß Sie nicht lauter werden als ich.

(Herr Becker, CDU: Entschuldigung, Herr Präsi- dent!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufstellung der Ergänzung der Regionalen Entwicklungsprogramme für die Regierungsbezirke des Landes Sachsen-Anhalt um textliche und zeichnerische Festlegungen zur Nutzung der Windenergie wurde in der Unterrichtung in Drs. 3/2271 am 27. Oktober 1999 federführend an den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt zur Stellungnahme übergeben. Mitberatend waren die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungs-wesen, Städtebau und Verkehr sowie für Finanzen.

Die Beratungen im Umweltausschuß fanden am 9. Dezember 1999 und am 17. Februar 2000 statt. Während der ersten Beratung im Ausschuß wurde seitens der Landesregierung das Ziel der Vorlage erläutert, das darin besteht, in die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen raumordnerisch einzugreifen. Dabei wurde auf die vorliegende Windpotentialstudie verwiesen, nach der die Eignungsgebiete ausgewiesen sind.

Die Abgeordneten wurden ferner darüber informiert, daß es aufgrund des Stromeinspeisungsgesetzes vom 1. Januar 1991 eine große Nachfrage nach Standorten zur Errichtung von Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt gebe.

Das Ministerium für Raumordnung und Umwelt teilte dem Ausschuß mit, der vorliegende Entwurf sei das Ergebnis eines zweijährigen Aufstellungsverfahrens. Im Jahr 1997 sei durch die Träger der regionalen Planung, die Regierungspräsidien, das Verfahren zur Ergänzung der Regionalen Entwicklungsprogramme um Eignungsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen eingeleitet worden. Die Regierungspräsidien haben in die Aufstellungsverfahren die kommunalen Planungen mit einbezogen und alle Nutzungsinteressen abgewogen.

Während der Beratung im Ausschuß nahm die Diskussion über die Eignungsgebiete größeren Raum ein. Seitens des Ministeriums wurde den Mitgliedern des Ausschusses erläutert, Eignungsgebiete seien Gebiete, die zur Errichtung von Windenergieanlagen geeignet seien. Außerhalb von Eignungsgebieten sei es in der Regel untersagt, Windenergieanlagen zu errichten. Innerhalb der Eignungsgebiete erfolge die Beurteilung von Windenergieanlagen nach § 35 des Baugesetzbuches.

Die im Ausschuß gestellte Frage, warum die Eignungsgebiete nicht als Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie bezeichnet wurden, begründete das Umweltministerium mit dem Konzentrationsaspekt.

Der Ausschuß begrüßte aus raumordnerischer Sicht die Ausweisung von Eignungsgebieten, weil sie zur Erhöhung der Planungssicherheit für die Betroffenen beiträgt.

Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt die Aufstellung der Ergän

zung der Regionalen Entwicklungsprogramme für die Regierungsbezirke des Landes Sachsen-Anhalt um textliche und zeichnerische Festlegungen zur Nutzung der Windenergie zur Kenntnis und begrüßte die damit erreichte Planungssicherheit bei der Ausweisung der Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie. Der Ausschuß bat die Landesregierung gleichzeitig, über den Stand der Nutzung von Windenergie in SachsenAnhalt am 15. Juni dieses Jahres erneut zu berichten.

Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Finanzen schlossen sich der vorliegenden Beschlußempfehlung an. Die Beschlußempfehlung wurde im federführenden Ausschuß mit 13 : 0 : 0 Stimmen angenommen.

Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlußempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Daehre. - Eine Debatte ist dazu nicht vorgesehen. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Punkt? - Eine Wortmeldung von Herrn Dr. Daehre. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf das Abstimmungsergebnis 13 : 0 : 0 eingehen. Die CDU-Fraktion ist nach wie vor der Meinung damit hier kein Mißverständnis aufkommt -, daß die Windenergie nicht als alternative Lösung im Zusammenhang mit der Lösung unserer Energieprobleme betrachtet werden kann. Das wollte ich noch einmal gesagt haben.

Bei der Beschlußempfehlung ging es letztlich darum, Planungssicherheit für die Kommunen zu erreichen, damit das dann auf den Weg gebracht werden kann, damit wir keinen Wildwuchs kriegen.

Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Die CDUFraktion ist der Meinung, daß das nicht die alternative Energie ist, die wir brauchen. Das gilt erstens aus energiepolitischer Sicht. Es gilt zweitens auch aus folgender Sicht: Wer heute durch das Land fährt und diese Windmühlen sieht, der muß das eine oder andere Mal vor Erschrecken sagen: Das kann nicht der Weg sein. Die schöne Landschaft Sachsen-Anhalts ist zu schade, um sie mit zuviel Windenergieanlagen zu verschandeln. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Herrn Dr. Köck, PDS)

Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es dazu noch Wortmeldungen? - Wenn das nicht der Fall ist, dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Zur Abstimmung liegt Ihnen die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt in der Drs. 3/2720 vor. Wer dieser Beschlußempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist diese Beschlußempfehlung einstimmig so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 22 erledigt.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich unter uns Seniorinnen und Senioren eines Vereins Vorruhestand aus Bad Dürrenberg begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

Entwurf des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal

Unterrichtung - Drs. 3/2372

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt - Drs. 3/2721

Über die Beschlußempfehlung des Ausschusses berichtet der Abgeordnete Herr Dr. Daehre. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal wurde in der Unterrichtung in der Drs. 3/2372 am 22. November 1999 federführend an den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt zur Stellungnahme übergeben.

Mitberatend waren die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Inneres, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Arbeit, Gesundheit und Soziales, für Finanzen, für Kultur und Medien sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport.

Die Beratungen im Umweltausschuß fanden am 9. Dezember 1999 und am 17. Februar 2000 statt. Während der ersten Beratung legte Frau Ministerin Häußler dar, daß im Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm die Ziele der Landesentwicklung festgelegt und ergänzt werden. Dabei bildet das Regionale Teilgebietsentwicklungsprogramm für den Planungsraum Geiseltal eine Grundlage für die Entwicklung der Landkreise, Städte und Gemeinden in der Region und weist insbesondere die Ziele der Sanierung der ehemaligen Braunkohletagebaugebiete und die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaften aus.

Seitens der Landesregierung wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß das vorliegende Teilgebietsentwicklungsprogramm vor allem die Vorgänge im Zusammenhang mit der Flutung im Geiseltal regelt.

Auf Antrag der Fraktion der SPD beschloß der Ausschuß mehrheitlich, den Entwurf eines Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Inneres, für Finanzen sowie für Kultur und Medien schlossen sich diesem Votum an.

Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt stimmte der Beschlußempfehlung, das Regionale Teilgebietsentwicklungsprogramm Geiseltal zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, unter Einbeziehung der Beschlußempfehlung der mitberatenden Ausschüsse mit 9 : 0 : 4 Stimmen zu.

Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlußempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Auch dazu ist eine Debatte nicht vorgesehen. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung in der Drs. 3/2721. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Beschlußempfehlung mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist die Beratung zum Tagesordnungspunkt 23 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung

a) Besetzung des Siebenten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Beschluß des Landtages - Drs. 3/18/1429 B

Beschluß des Landtages - Drs. 3/19/1465 B

Antrag der Fraktion der FDVP - Drs. 3/2719

b) Besetzung des Siebenten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Beschluß des Landtages - Drs. 3/18/1429 B

Antrag der Fraktion der DVU-FL - Drs. 3/2786

Eine Debatte zu diesem Punkt ist nicht vorgesehen.