Als der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen Sachsen-Anhalts, Professor Kreckel, vor einiger Zeit vor dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft ausführte, daß ein Konsens zwischen den Hochschulen zu Strukturentwicklungsfragen noch nicht in Sicht sei, und ganz klar die letzte Entscheidungsverantwortung an den Landtag und an die Landesregierung verwies, wuchs bei uns die Befürchtung, daß sich die Diskussion über diese Beschlüsse erneut abseits von mittelfristig zu erwartenden wissenschafts- und forschungspolitischen Entwicklungsprozessen bewegen würde. Wünschenswert wäre, daß inhaltliche Problemstellungen zu den wesentlichen Eckpunkten dieser Konsensposition gehören würden, was so im Augenblick noch nicht zu sehen ist.
Unabhängig von dieser Grundkritik bleibt dennoch, daß nach den Grundsatzentscheidungen zu Strukturentwicklungsfragen auch rechtliche Rahmenbedingungen zum Ausgleich diverser Entscheidungen bei der Umsetzung dieses Prozesses an den Hochschulen gegeben sein müssen.
Bislang haben wir nicht die Erfahrungen sammeln können, daß punktuelle Entscheidungen an den Hochschulen auch stets den Gesamtkontext einer zukunftsfähigen Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Land berücksichtigt haben. Wenngleich wir das jeweilige Interesse der Hochschulen nachvollziehen können in erster Linie mit einem gewissen Hochschulegoismus Entscheidungen zum Vorteil der eigenen Einrichtung zu fällen -, so überkreuzen sich doch beim Draufblick die
einzelnen noch positiv zu wertenden Absichten. Insofern scheinen kooperative Verfahren und Kooperationsvereinbarungen unter den Hochschulen sinnvoll.
Es erscheint zugleich sinnvoll, daß die Landesregierung mit der Erweiterung ihrer Zugriffsmöglichkeiten ihren Handlungsrahmen erweitert. Zielvereinbarungen als Steuerungsmittel können ein taugliches Instrument bei größerer Tiefenschärfe bis in die Fachbereiche und Institute hinein sein.
Wir dürfen aber die Befürchtungen der Hochschulen nicht ignorieren, daß bei Differenzen mit dem Ministerium jeweils ultimative Situationen entstehen könnten, die eine gegenseitige Blockade nach sich ziehen. Ob die im Gesetzestext gewählten Formulierungen geeignet sind, diese aufzubrechen, muß hinterfragt werden.
Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich auch im Hinblick auf die Rechte von gewählten Gremien an den Hochschulen. Wir erwarten aus den Zielvereinbarungen mittelfristig eine größere Verbindlichkeit der inhaltlichen, der finanziellen und der personellen Profilierung der Hochschulen. Dennoch bedarf es eines Rahmens mit Toleranzgrenzen, die auf der Ebene des Ministeriums in Abstimmung mit den Hochschulen abgesteckt werden müssen. Ansonsten kämen die Hochschulen in eine Situation, in der gewählte Hochschulgremien freischwebenden Gipfeln gleich Hochschulentwicklungspläne beschließen, die sich aufgrund ungeklärter Differenzen nicht umsetzen lassen.
Die Neuregelung in § 17 Abs. 1 zur Erweiterung der Befugnisse der Hochschulen für Prüfungsordnungen halten wir für sinnvoll. Die Änderung in den dienstrechtlichen Fragen für Professoren bedürfen im Ausschuß noch einiger Nachfragen und Diskussionen hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Wir teilen die Grundabsicht, einen erweiterten Rahmen für Leistungsentwicklung und mehr Flexibilität zu schaffen, möchten aber zunächst die Position der Hochschulen in einer Anhörung kennenlernen, bevor wir uns im einzelnen festlegen.
Die Anfügung in § 78, daß ständige Senatskommissionen beschließenden Charakter erhalten sollen, sehen wir kritisch. Immerhin würden innerhalb der Senatskommissionen wesentliche Entscheidungen zur Hochschulentwicklung, zum Haushalt, zur Forschung, zu Fragen der Planung sowie zu Studium und Lehre getroffen. Wir fürchten, daß dann manch problematische Entscheidung nicht mit der notwendigen Hochschulöffentlichkeit diskutiert werden könnte. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einbringer kann sich schon jetzt sicher sein: Das Gesetz wird durchgeboxt, fertig, mit oder ohne Anhörung. Trotzdem muß Klartext gesprochen werden, genau hier, und es muß gesagt werden, was eigentlich dahintersteckt. Wer Hand an seine Hochschulen legt, blockiert Wege, die eigentlich in die Zukunft führen sollten.
Die Novellierung des Landeshochschulgesetzes wird als eine Verbesserung der Hochschulstruktur angepriesen; in Wirklichkeit ist sie nur der maroden Haushaltspolitik des Landes Sachsen-Anhalt geschuldet.
Die Hochschulplaner aus dem Kultusministerium haben die Planungen bisher auf ca. 44 000 Studenten ausgelegt. Plötzlich erkennt man - die gleichen Leute! -, daß 33 000 Studenten die optimale Zielgröße sein sollen. Wo ist jetzt eine Garantie, eine Richtung oder eine Verläßlichkeit? Das Kultusministerium sollte den Hochschulen im Lande vielmehr behilflich sein, die eigentliche Zielgröße - das sind 44 000 Studenten - zu erreichen.
Die Novellierung des Landeshochschulgesetzes kann durch uns nur abgelehnt werden. Mit § 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 3 des Entwurfes tätigt die SPD-Fraktion einen Angriff auf die Hochschulautonomie.
Warum? - Unter nebulösen Voraussetzungen soll das Ministerium anordnen können, daß die Verteilung der den Hochschulen zugewiesenen Mittel und Stellen, die Ausschreibung, die Festlegung des fachlichen Profils und die Besetzung von Stellen sowie die Einrichtung, die Änderung und die Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen einer Genehmigung des Ministeriums bedürfen. Der Landesregierung ist damit, wie ich meine, ein gefährliches Instrument in die Hand gegeben, welches sie dann auf nicht vorhersehbare Weise benutzen kann. Das darf und kann so nicht hingenommen werden.
Die Hochschulen müssen mit einem ausreichenden finanziellen Rahmen arbeiten können. Auch ist es zum Beispiel ein Unding, daß die beiden medizinischen Fakultäten die Tarifaufwüchse, wie man entnehmen konnte, selbst erwirtschaften sollen.
Darüber hinaus ist es nicht vertretbar, Professoren und Professorinnen selektiv zu verbeamten, auf Probe zu ernennen und die Probezeit auf bis zu fünf Jahre auszudehnen. Das bedeutet, daß auch an dieser Stelle die Freiheit von Lehre und Wissenschaft massiv unterlaufen wird. Mißliebige Professoren könnten so jederzeit gefeuert werden. Das bedeutet maximale Unsicherheit, gepaart mit dem Druckmittel der absoluten Regierungskonformität.
Schließlich kann nicht hingenommen werden, einen Teil der Professorenschaft ständig zwischen Halle und Magdeburg pendeln zu lassen. Davon wurde in den bisherigen Berufungsverhandlungen und Berufungszusagen nach unseren Informationen nicht gesprochen.
Abordnungen und Versetzungen sind ein Disziplinierungsmittel, mit dem man die Professorenschaft mundtot machen oder von der Hochschule wegekeln will. Während eine Abordnung nachvollziehbar ist, weil sie zeitlichen Beschränkungen unterliegen sollte, ist eine Versetzung ohne Zustimmung des Betroffenen im Bereich von Forschung und Lehre unerträglich.
Auch die durch nichts zu akzeptierende angedachte Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes ist nur in diesem Zusammenhang zu sehen. Erst will man die Personalräte ohne Not angreifen und entmachten und dann das Süppchen des Stellenabbaus in den Hochschulen und in anderen Bereichen ungestört kochen. Daher appellieren wir wiederholt an das erwähnte soziale Gewissen der Abgeordneten, der Novellierung des Landeshochschulgesetzes nicht zuzustimmen.
Die Landtagsfraktion der FDVP fordert die Fraktion der SPD auf, ihre Novellierungsabsichten bitte zurückzuziehen. Es ist vielmehr zu überlegen, ob die Aufsicht des Landes gegenüber den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt auf eine sachliche Rechtsaufsicht beschränkt wird.
Es darf nicht dazu kommen, daß sich die Landesregierung ein solches Armutszeugnis schönreden läßt, und alle klatschen Beifall.
Schönen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat noch einmal der Abgeordnete Herr Ernst das Wort. Bitte, Herr Ernst.
Herr Präsident! Herr Dr. Bergner ist jetzt nicht hier. Das ist schade. Ich wollte mich vorrangig auf seine Frage konzentrieren.
Ich sage es aber trotzdem, weil es wichtig ist. Die Zeiten des HEG - etliche können sich noch daran erinnern sind nun leider vorbei. Ich gebe gern zu, daß das Spaß gemacht hat, bis tief in die Nacht zusammen, damals auch mit der CDU, über Gesetzesvorschläge zu beraten. Bei dieser neuerlichen Gesetzesfassung geht das nicht. Wir haben einfach nicht den App arat dafür.
Gleichwohl will ich aber eines sagen - das ist mir besonders wichtig -: Die politischen Vorgaben zu diesem Gesetz sind in enger Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium erarbeitet worden, und zwar nicht im Kurzschluß, wie ich es neulich gelesen habe, sondern tatsächlich langfristig.
Es ist mir auch wichtig, daß es ein Zeichen ist, daß unsere Fraktion von Anfang an hinter diesem Gesetzentwurf steht. Zugegebenermaßen hat es eine Gegenstimme gegeben. Aber die Fraktion steht zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Remmers, zu Ihnen noch ein Wort. Das kann ich mir jetzt doch nicht verkneifen. Die von Ihnen angesprochene Verknüpfung der Vorgaben mit der mittel-fristigen Finanzplanung haben Sie noch aus dem Entwurf, der damals irgendwie aus dem Kultusministerium herausgeschmuggelt wurde.
Beantragt wurde eine Überweisung in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft federführend und in den Finanzausschuß zur Mitberatung. Ich denke, das ist so sinnvoll, daß ich darüber zusammen abstimmen lassen kann. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung ist das mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 15 erledigt.
Ich bitte den Abgeordneten Herrn Professor Dr. Trepte, die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses einzubringen. Bitte schön, Herr Professor Dr. Trepte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zur abschließenden Beratung anstehende PDS-Antrag wurde in der 28. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 1999 eingebracht, beraten und in den Ausschuß für Finanzen federführend sowie in den Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten mitberatend überwiesen. Zusammen mit diesem Antrag wurden je ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der DVU-Fraktion in die Ausschüsse überwiesen.
Der Ausschuß für Finanzen beriet über die Anträge erstmals am 12. Januar 2000 und erarbeitete eine vorläufige Beschlußempfehlung, die mit Datum vom 13. Januar 2000 an den mitberatenden Ausschuß übergeben wurde. Die Empfehlung lautete, den Antrag der PDS in unveränderter Fassung anzunehmen. Sie wurde im Finanzausschuß mit 7 : 6 : 0 Stimmen beschlossen.
Nach der Beratung im Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten empfahl dieser bei 6 : 6 : 0 Stimmen, den Antrag abzulehnen. Maßgeblich war dieses Ergebnis durch den Einwand des Abgeordneten Herrn Gürth gegen Punkt 3 des Antrages der PDS zustande gekommen.
Darin forderte die PDS, bei der Festsetzung der Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt zum 1. Juli jedes Jahres die zusätzlichen finanziellen Belastungen aus der Energiesteuer zu kompensieren. Mit Blick auf zusätzliche Ausgaben der Landkreise sei dies abzulehnen, so sagte die CDU-Fraktion. Die PDS erwiderte, daß es selbstverständlich notwendig sei, diese durch den Bund zu refinanzieren, und dies müsse die Initiative der Landesregierung einschließen.