Protocol of the Session on March 9, 2000

2. Welche Alimentations- und Folgekosten, insbesondere auch Heilfürsorge, hat das Land bei verletzten und/oder ermordeten Polizeibeamten zu tragen, wenn vom Regelfall des Polizeihauptmeisters (vgl. auch „Deutsche Polizei“ Nr. 2/2000 und die Ermordung ei- ner 28jährigen Polizeibeamtin am 27. Febru-ar 2000 in Remscheid), verheiratet, zwei Kinder und im Endbesoldungsdienstalter ausgegangen wird?

Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Dr. Püchel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Der Landesregierung sind zwei Fälle bekannt, bei denen durch das Tragen einer Schutzweste Polizeivollzugsbeamte vor Verletzungen wirksam bewahrt worden sind. In beiden Fällen handelte es sich um einen Schußwaffengebrauch.

Zu 2: Die Höhe der Folgekosten für das Land infolge derartiger Verletzungen oder Tötungen von Polizeibeamten ist naturgemäß von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig und deshalb nicht konkret zu beziffern. Allgemein können folgende Ansprüche auf das Land zukommen:

Erstens Heilverfahren. Die notwendigen Aufwendungen für die ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel und die Pflege werden vollständig vom Land Sachsen-Anhalt getragen. Für die Dauer der Dienstunfähigkeit werden die Dienstbezüge ohne Kürzung weiter gewährt.

Zweitens Unfallausgleich. Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbstätigkeit länger als sechs Monate wesentlich beschränkt, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen einen Unfallausgleich in Höhe von bis zu 996 DM im Monat.

Drittens. Unfallruhegehalt. Im Falle der Dienstunfähigkeit erhalten Beamte ein Unfallruhegehalt. Im Fall einer 28jährigen verheirateten Polizeivollzugsbeamtin mit zwei Kindern würde das Unfallruhegehalt ca. 3 230 DM monatlich betragen. Wird bei der Ausübung einer Diensthandlung, mit der eine besondere Lebensgefahr verbunden ist, das Leben eingesetzt und erleidet die Polizeivollzugsbeamtin oder der Polizeivollzugsbeamte infolge dieser konkreten Gefährdung einen Dienstunfall, so würde das Unfallruhegehalt ca. 4 630 DM monatlich betragen.

Viertens. Unfallhinterbliebenenversorgung, einmalige Unfallentschädigung. Ist die Polizeivollzugsbeamtin oder der Polizeivollzugsbeamte an den Folgen des Dienstunfalls verstorben, so erhalten die Hinterblie-benen eine Unfallhinterbliebenenversorgung in Form von Witwenoder Waisengeld. Im Fall der 28jährigen Polizeivollzugsbeamtin hätten der Ehemann und die Kinder Anspruch auf Unfallhinterbliebenenversorgung in Höhe von bis zu 3 230 DM bzw. 4 630 DM.

Im Falle eines Dienstunfalls bei einer Diensthandlung, die mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden war, wird bei der Beendigung des Dienstverhältnisses neben der beamtenrechtlichen Versorgung eine einmalige Un

fallentschädigung von 150 000 DM gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 80 % beeinträchtigt wurde. Ist die Polizeivollzugsbeamtin oder der Polizeivollzugsbeamte an den Folgen eines solchen Dienstunfalls gestorben, erhalten die Hinterbliebenen eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 75 000 DM.

(Zustimmung von Herrn Becker, CDU)

Frau Wiechmann möchte eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön, Frau Wiechmann.

Herr Minister, zur Beantwortung der ersten Frage habe ich folgende Nachfrage: Wie beurteilen Sie die Sicherheitslage der Beamten des Objektschutzes, vornehmlich in den späten Nachmittags- und Abendstunden und auch während des Nachtdienstes? Ist es Ihrerseits beabsichtigt, Vorsorge für die Sicherheit zu treffen, das heißt also, körperangepaßte Schutzwesten und Helme für die Beamten des Objektschutzes jederzeit griffbereit zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls eine Tragepflicht zu veranlassen?

Die Beamten des Objektschutzes des Landtages sind genauso stark oder genauso wenig gefährdet wie alle Polizeivollzugsbeamten im Streifendienst unseres Landes.

Zum zweiten möchte ich darauf hinweisen, daß es in mindestens acht Landtagen keinerlei polizeilichen Objektschutz gibt. Also kann die Gefährdungslage bei den Landtagen gar nicht so groß sein, wie es immer dargestellt wird.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, Frau Wiechmann hat noch eine Frage an Sie.

Herr Minister, das war, glaube ich, keine Beantwortung meiner Frage. - Ist es beabsichtigt, die Vollzugsbeamten des Objektschutzes mit solchen körperangepaßten Schutzwesten auszurüsten bzw. ihnen diese jederzeit zugänglich zu machen oder eine Tragepflicht zu veranlassen? Das war der zweite Teil meiner Frage.

Über das Tragen von Schutzwesten durch die Beamten des Objektschutzes haben wir bereits in der letzten Landtagssitzung ausführlich diskutiert, und seinerzeit habe ich diese Fragen bereits beantwortet. In der Zwischenzeit, in den letzten vier Wochen, haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die es erforderlich machen würden, daß die Polizeivollzugsbeamten des Objektschutzes ständig mit Schutzwesten vor dem Landtag patrouillieren.

(Beifall bei der SPD - Heiterkeit bei der PDS)

Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 6, die die Situation der Bauindustrie in Sachsen-Anhalt betrifft. Diese Frage stellt die Abgeordnete Frau Helmecke.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Insolvenzen und Insolvenzanträge wurden in den Jahren 1998 und 1999 in der Bauindustrie des Landes Sachsen-Anhalt erfaßt? Wie viele Beschäftigte gibt es in der Bauindustrie des Landes? Wie hoch ist die Anzahl der arbeitslosen Bauarbeiter zur Zeit, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich von 1998 zu 1999 dar?

2. Welche Rahmenbedingungen schafft die Landesregierung oder hat sie geschaffen für einen Aufschwung der Bauindustrie in Sachsen-Anhalt, und wie werden sich die Rahmenbedingungen auf den Beschäftigungssektor der Bauwirtschaft auswirken?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Gabriel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Antwort zu Frage 1: Im Jahr 1998 waren im Baugewerbe 616 Insolvenzverfahren zu verzeichnen, im Jahr 1999 waren es 698 Verfahren. Im Bauhauptgewerbe - dazu zählen der Hoch- und Tiefbau sowie vorbereitende Baustellenarbeiten - waren im Durchschnitt der ersten neun Monate des Jahres 1999 in Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten 46 087 Beschäftigte tätig. Im Berichtsmonat Dezember 1999 betrug die Anzahl der Arbeits-losen in Bauberufen 24 846. Im Vergleich dazu lag die Anzahl der Arbeitslosen in Bauberufen im Berichts-monat Dezember 1998 mit 0,3 % geringfügig über dem Wert von 1999.

Antwort zu Frage 2: Da die Bauindustrie, bedingt durch den Bauboom der 90er Jahre, durch hohe Überkapazitäten geprägt war, ist nicht mit einem Beschäftigungszuwachs zu rechnen. Zur Stabilisierung der Baubranche wurde die bestehende Präferenzregelung für die Auftragsvergabe an einheimische Firmen bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.

Eine Zusatzfrage. Frau Helmecke, bitte.

Herr Ministerpräsident, Herr Minister, gibt es in SachsenAnhalt Fälle von illegaler Beschäftigung auf Baustellen? Wie wirken sich diese auf die Anzahl der Arbeitslosen in der Bauindustrie aus, und welche Möglichkeiten und Mittel haben Sie, diesen entgegenzutreten?

Abgesehen von der Freude über Ihren Versprecher habe ich Ihre Frage akustisch nicht richtig verstanden, weil dann etwas Unruhe aufkam.

Seien Sie so freundlich und wiederholen Sie Ihre Frage, Frau Helmecke.

Gibt es Fälle von illegaler Beschäftigung auf Baustellen in Sachsen-Anhalt? Wie wirkt sich diese illegale Beschäftigung auf die Arbeitslosigkeit in der Baubranche aus, und welche Möglichkeiten oder Mittel haben Sie, dem entgegenzutreten?

Zunächst: Es gibt Fälle illegaler Beschäftigung. Die Mechanismen, die dem entgegenwirken, haben sich seit dem Auftreten dieser Erscheinung sehr gut eingespielt, so daß sehr wirkungsvoll gegengehalten wird und die Negativeffekte stark eingeschränkt sind. Eine genaue Statistik darüber liegt mir aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.

Frau Wiechmann hat noch eine Frage.

Ein Teil der Fragen war, glaube ich, nicht beantwortet worden. Wie wirkt sich das gegebenenfalls auf die Anzahl der Arbeitslosen in der Bauindustrie aus, Herr Minister? Es ist vielleicht trotzdem wichtig zu wissen, welche Maßnahmen es sind, die sich jetzt als so wirkungsvoll erwiesen haben.

Zum Beispiel Kontrollen auf den Baustellen, um die letzte Frage zu beantworten. Aber wenn mir keine exakte Statistik darüber vorliegt, kann ich auch nicht sagen, mit welchen Zahlen sich das auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Es liegt in der Natur der Sache: Wenn solche Fragen spontan gestellt werden, hat man nicht alle statistischen Unterlagen dabei.

Diese Frage lasse ich noch zu.

Es ist keine zusätzliche Nachfrage. Ich wollte von Ihnen keine konkrete Zahl haben; eine allgemeine Darstellung würde mir schon reichen, Herr Minister.

Herr Minister, bitte.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirken sich negativ auf den ersten Arbeitsmarkt aus.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von Frau Wiechmann, FDVP)

Danke, Herr Minister.

Die Frage 7 stellt der Abgeordnete Herr Wolf. Sie betrifft die Anwerbung ausländischer Computerspezialisten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bezüglich der angedachten oder beabsichtigten Anwerbung ausländischer Computerspezialisten frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Computerarbeitsplätze sind in SachsenAnhalt unbesetzt, weil Computerspezialisten fehlen, und seit wann ist der Landesregierung der Fehlbestand bekannt?

2. Wie hoch ist der Personalbestand an Computerspezialisten im Lande, und wie viele sind davon zur Zeit arbeitslos?

Von der Beantwortung dieser zwei Fragen hängt es ab, ob ich eventuell zwei Nachfragen stelle. - Danke.

Für die Landesregierung antwortet wiederum Herr Minister Gabriel.