Protocol of the Session on March 9, 2000

Der Geschäftsführer der Expo GmbH Gerhard Seltmann stellte die einzelnen Objekte der Korrespondenz

region vor und betonte dabei auch das Bemühen um eine barrierefreie Gestaltung. In einer anschließenden Diskussion nahm er gern ergänzende Anregungen der Arbeitsgruppe auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wieso wurde das Projekt Hundertwasserschule in Wittenberg nicht behindertengerecht bzw. barrierefrei geplant und gebaut, obwohl hierbei nicht einmal der Denkmalschutz beachtet werden mußte?

2. Wurde bei der Auftragsvergabe die Barrierefreiheit gemäß Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt gefordert, und welche Konsequenzen sind zu ziehen? Immerhin wurden rund 10 Millionen DM öffentliche Mittel verbaut.

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Heyer. Bevor Sie, Herr Minister, antworten, begrüße ich herzlich eine zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Dürer-Sekundarschule Magdeburg und Damen und Herren des Fördervereins für Naturschutz und Ökologie e. V. Querfurt.

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fragen des Herrn Kollegen Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Grundsanierung des Schulgebäudes des Martin-LutherGymnasiums. Nach § 64 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist es eine originäre Aufgabe des Schulträgers - in diesem Fall des Landkreises -, die Schulanlagen in dem erforderlichen Umfang vorzuhalten. Es obliegt ihm, bei Baumaßnahmen einerseits die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften einzuhalten und andererseits die gesellschaftlichen Notwendigkeiten, die mit seinem Bauvorhaben verbunden sind, zu beachten.

Die Landesregierung geht in der Regel davon aus, daß sich gerade öffentliche Bauträger in eigener Verantwortung den Problemen von Menschen mit Behinderungen stellen. In der Lutherstadt Wittenberg ist das beim Lucas-Cranach-Gymnasium beispielhaft geschehen. Es wurde für Menschen mit Behinderungen entsprechend zugänglich ausgebaut.

Zu 2: Auf Antrag des Schulträgers vom 15. Oktober 1996 wurde die Grundsanierung des Schulgebäudes des Martin-Luther-Gymnasiums im Rahmen der Schulbauförderung des Landes in Höhe von 2,4 Millio-nen DM gefördert. Die Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Dessau. Der Zuwendungsbescheid stammt vom 13. Januar 1997, geändert durch den Bescheid vom 17. September 1997.

Über die Auftragsvergabe liegen keine Informationen vor. Seitens der Bauaufsichtsbehörde konnte die Anpassung an die Anforderungen des § 56 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt nach § 88 Abs. 1 nicht gefordert werden, da für Sicherheit und Gesundheit keine konkrete Gefahr vorgelegen hat.

Die Landesregierung beabsichtigt, bei der nun anstehenden Novellierung der Bauordnung den berechtigten

Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen einen höheren Stellenwert einzuräumen. Dazu gibt es Gesprächskontakte mit dem Runden Tisch für Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Minister.

Die Frage 3 stellt die Abgeordnete Frau Krause. Sie betrifft das Psychotherapeutengesetz.

Bezug nehmend auf die Antwort der Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales auf die in der 33. Sitzung des Landtages gestellte Frage (vgl. Drs. 3/2556, Frage 5/2), daß noch abgeklärt wird, ob andere Bundesländer bereit sind, eine Bundesratsinitiative zur gesetzgeberischen Veränderung des Psychotherapeutengesetzes zu unterstützen und daß ein ministerielles Schreiben an Bundesministerin Frau Fischer zum oben genannten Problem gesandt wurde, frage ich die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse hat der Klärungsprozeß zur Unterstützung einer Bundesratsinitiative durch weitere Bundesländer gebracht? - Ich verweise hierzu auf die Pressemitteilung der Ministerin vom 18. Februar 2000.

2. Gibt es auf den Brief der Ministerin seitens der Bundesministerin Fischer eine Reaktion und, wenn ja, mit welchen inhaltlichen Aussagen?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Frau Dr. Kuppe.

Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Krause wie folgt.

Zu 1: Auf Initiative Sachsen-Anhalts hin wurde mittlerweile eine Länderarbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Frage beschäftigt, wie die wirtschaftliche Lage psychotherapeutischer Praxen verbessert werden kann.

Aus anderen Ländern ist bekannt, daß in unterschiedlicher Ausprägung ähnliche Probleme wie in SachsenAnhalt bestehen. Allerdings ist die Beurteilung der Ausgangslage in den verschiedenen Bundesländern schwierig, da die vorliegenden Daten teilweise nicht miteinander vergleichbar sind.

Die Projektgruppe unter der Federführung SachsenAnhalts holt deswegen zunächst einheitliches Datenmaterial ein und wird dieses auswerten. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist.

Zu 2: Bundesministerin Frau Fischer sicherte unterdessen mündlich zu, Mitte des Jahres eine erste Zwischenbilanz zu den Erfahrungen im Umgang mit dem Psychotherapeutengesetz vorzulegen. Zu diesem Zweck sichtet das Bundesministerium für Gesundheit derzeit seinerseits Datenmaterial. Auch die Daten der Länder

projektgruppe werden dem Ministerium zur Verfügung gestellt. Sobald die Zwischenbilanz vorliegt, werden Bund und Länder gemeinsam über die Konsequenzen beraten.

Eine Zusatzfrage? - Bitte, Frau Krause.

Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage. Sie sagten, die Datenlage soll bis Mitte des Jahres geklärt sein. Ist Ihnen klar, daß bis zu diesem Zeitpunkt ein Teil der niedergelassenen Psychotherapeuten, die schon jetzt zum Teil in Zwangsurlaub bzw. in eine notverordnete Krankschreibung gehen, nicht mehr für die Versorgung der Patienten zur Verfügung stehen wird?

Frau Abgeordnete, ich gehe davon aus, daß der Schiedsspruch, der noch in dieser Woche aus dem Schiedsamtsverfahren zu erwarten ist, eine Übergangslösung bringt, die die finanzielle, die existentielle Not von den Praxen in Sachsen-Anhalt abhält.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Frau Ministerin. - Bevor ich Herrn Dr. Eckert bitte, die Frage 4 zu stellen, begrüße ich herzlich Damen und Herren einer Gästegruppe aus Halle.

(Beifall im ganzen Hause)

Abgeordneter Herr Dr. Eckert stellt die Frage 4, die sich auf die Situation der Psychotherapeuten in SachsenAnhalt bezieht.

In der Sitzung im Januar 2000 beschäftigte sich der Landtag mit der Problematik der Vergütung der Psychotherapeuten. Die am 3. Februar 2000 im Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführte Anhörung erbrachte keine neuen Erkenntnisse. Es ist für uns Abgeordnete nicht nachvollziehbar, wer bei dieser Problematik welche Verantwortung tatsächlich trägt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit hat sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht Einblick in die Honorarverteilungsmaßstäbe und deren Kriterien verschafft?

2. Kann die Landesregierung nachweislich davon ausgehen, daß seitens der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassen die im Psychotherapeutengesetz geregelten Prämissen der Honorarbemessung eingehalten werden?

Für die Landesregierung antwortet wiederum Ministerin Frau Dr. Kuppe.

Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zu 1: Die Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetzen und sonstigem Recht. Das Ministerium übt nicht die Fachaufsicht aus und kann insoweit auch keine Weisungen erteilen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Honorarverteilungsmaßstab sind im Sozialgesetzbuch V bundesgesetzlich geregelt. Der aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen bestehende Bewertungsausschuß bestimmt die Krite-rien zur Verteilung der Gesamtvergütung.

Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt entsprechend dem von ihr beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab die mit den Krankenkassen auf Landesebene vereinbarte Gesamtvergütung an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Der Honorarverteilungsmaßstab ist nicht durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Dennoch hat mein Haus in die Honorarverteilungsmaßstäbe Einsicht genommen. Rechtliche Verletzungen konnten dabei nicht festgestellt werden.

Zu 2: Nach den bundesgesetzlichen Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes werden dem Ausgabevolumen für psychotherapeutische Leistungen im Jahr 1999 die Basiswerte des Jahres 1996 zugrunde gelegt. Dabei ist das für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Jahr 1996 aufgewendete Vergütungsvolumen um die für die Jahre 1997 und 1998 vereinbarten Veränderungsraten zu erhöhen.

Da die Ausgangswerte des höchstens zur Verfügung stehenden Ausgabevolumens feststehen, ist von einer Einhaltung der im Psychotherapeutengesetz geregelten Prämissen der Honorarbemessung auszugehen.

Im Psychotherapeutengesetz ist aber weiterhin geregelt, daß die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung, sofern der für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geltende Punktwert den Punktwert für ärztliche Beratungs- und Betreuungsleistungen um mehr als 10 % unterschreitet, geeignete Maß-nahmen zur Begrenzung der Punktwertdifferenz zu tref-fen haben. Da geeignete Maßnahmen wegen unterschiedlicher Auffassungen zwischen den Vertrags-parteien nicht getroffen werden konnten, hat die Kassenärztliche Vereinigung das Schiedsamt angerufen. Der Schiedsspruch wird voraussichtlich noch in dieser Woche erfolgen.

Danke, Frau Ministerin.

Die Frage 5 stellt die Abgeordnete Frau Wiechmann. Sie betrifft Schäden an Leib und Leben der Polizeivollzugsbeamten des Landes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte des allgemeinen Polizeivollzugsdienstes, der Sondereinsatzkommandos und der Mobilen Einsatzkommandos wurden unter Bezugnahme auf einen in der Aktualität durch Schutzweste geschützten Berliner Polizeivollzugsbeamten vor Stich-, Schußwaffen- und Explosivverletzungen wirksam bewahrt?

2. Welche Alimentations- und Folgekosten, insbesondere auch Heilfürsorge, hat das Land bei verletzten und/oder ermordeten Polizeibeamten zu tragen, wenn vom Regelfall des Polizeihauptmeisters (vgl. auch „Deutsche Polizei“ Nr. 2/2000 und die Ermordung ei- ner 28jährigen Polizeibeamtin am 27. Febru-ar 2000 in Remscheid), verheiratet, zwei Kinder und im Endbesoldungsdienstalter ausgegangen wird?