Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Polizeivollzugsbeamten des Objektschutzes des Landtags sind Angehörige des Zentralen Einsatzdienstes der PD Magdeburg. Der Zentrale Einsatzdienst ist mit einer ausreichenden Anzahl von ballistischen Schutzwesten ausgestattet, die im Bedarfsfall jederzeit zur Verfügung stehen.
Zu 2: Bei den im Bestand des Zentralen Einsatzdienstes befindlichen Schutzwesten handelt es sich um Überziehschutzwesten der Schutzklasse 1 mit Kragen, Hersteller sind die Firmen RBR und Sitek, und Unterziehschutzwesten der Schutzklasse 1 der Firmen Krawehl und Sitek.
Herr Minister, Sie haben eben bei der Beantwortung der Frage 1 von einer ausreichenden Ausstattung, also von einer ausreichenden Anzahl gesprochen. Das hätte ich gern von Ihnen etwas näher definiert; das ist mir jetzt nicht ausreichend.
Jeder Polizeibeamte, der in einer bestimmten Situation eingesetzt werden muß, in der eine Schutzweste erforderlich ist, hat eine Schutzweste zur Verfügung.
Die Frage 5 zum Thema Videoüberwachung von Innenstädten wird gestellt von dem Abgeordneten Herrn Gärtner von der PDS-Fraktion. Bitte, Herr Gärtner.
In einem Interview mit einem Leipziger Radiosender am Freitag, dem 28. Januar 2000 kündigte Bundesinnenminister Otto Schily eine rechtliche Überprüfung der Videoüberwachung von Innenstädten an und formulierte in diesem Zusammenhang: „Es dürfe kein Überwachungssystem entstehen, das Privatheit nicht mehr zuläßt.“
Zudem teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte vor kurzem mit, daß erst jetzt die eindeutigen gesetzlichen Regelungen für die Kameraüberwachung geschaffen werden.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Bundesinnenministers und des Bundesdatenschutzbeauftragten bezüglich der momentanen rechtlichen Zulässigkeit der Videoüberwachung von Innenstädten?
2. Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage - bitte Gesetz und entsprechenden Paragraphen nennen erfolgt die Videoüberwachung des Markplatzes in Halle (Saale)?
Zu 1: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Äußerungen des Bundesinnenministers und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu bewerten. Ob im übrigen die zitierten Aussagen zutreffend dargestellt sind, konnte von der Landesregierung nicht überprüft werden.
Zu 2: Bei der derzeit in Halle im Rahmen eines Modellversuchs praktizierten Videoüberwachung in Form von Übersichtsaufnahmen ohne Erhebung personenbezogener Daten handelt es sich um schlicht hoheitliches Handeln. Einer Eingriffsermächtigung bedarf es daher nicht. Soweit sich aus den Übersichtsaufnahmen zum Beispiel der Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne der Strafprozeßordnung ergibt und deshalb im Wege von Ausschnittvergrößerungen und gegebenenfalls der Aufzeichnung personenbezogene Daten erhoben werden sollen, kann die Maßnahme auf § 100 c StPO gestützt werden.
Danke sehr. - Die Frage 6 betrifft die Vorgänge um Landrat Lehmann und wird von dem Abgeordneten Herrn Czeke gestellt. Bitte, Herr Czeke.
Seit geraumer Zeit ist der Landrat im Jerichower Land Detlev Lehmann (SPD) in der Kritik. Die Staatsanwaltschaft Stendal ermittelt in zwei Ermittlungsverfahren. Der Öffentlichkeit werden widersprüchliche Entscheidungen des Regierungspräsidiums Magdeburg präsentiert. In der „Volksstimme“ am 25. Januar 2000: „Landrat Lehmann soll doch im Amt bleiben“ und am 29. Januar 2000: „Lehmann droht doch die Amtsenthebung“.
1. Wie lange will die Landesregierung zu diesen Vorgängen, zu denen es offensichtlich auch unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Regierungspräsidium Magdeburg gibt, noch Stillschweigen wahren?
2. Würde nicht eine aktiv betriebene Aufklärung der Vorgänge das Vertrauen der Bevölkerung in das bestehende Rechtssystem positiv beeinflussen und der sogenannten Politikverdrossenheit damit entgegenwirken?
Danke sehr. - Auch auf diese Frage wird Minister Herr Dr. Püchel für die Landesregierung antworten. Bitte, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Herrn Czeke beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die gegen den Landrat Lehmann erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner Amtsführung als Landrat im Landkreis Jerichower Land sind Gegenstand sowohl eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg als auch eines förmlichen Disziplinarverfahrens beim dafür zuständigen Regierungspräsidium Magdeburg.
Beide Verfahren, sowohl das laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren als auch das förmliche Disziplinarverfahren, sind rechtsstaatliche Verfahren, in denen alle belastenden, aber auch alle entlastenden Umstände zu ermitteln sind. Der von diesen Verfahren betroffene Landrat unterliegt daher bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes oder einer Einstellung des Verfahrens der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung, die größte Zurückhaltung bei behördlichen Auskünften oder Verlautbarungen verlangt.
Aus diesen Gründen äußert sich die Landesregierung grundsätzlich weder kommentierend noch bewertend zu den bei den zuständigen Stellen laufenden Ermittlungsbzw. Disziplinarverfahren.
Zu 2: Eine aktive Aufklärung der Vorwürfe gegen Landrat Lehmann durch die dafür zuständigen Stellen ergibt sich bereits aus folgendem objektiven Verfahrensverlauf:
Nachdem im Juli/August 1998 öffentlich Vorwürfe gegen Herrn Landrat Lehmann erhoben wurden, nahm das RP Magdeburg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde im September 1998 Untersuchungen auf. Diese endeten im Dezember 1998. Das Untersuchungsergebnis wurde Ende Dezember 1998 dem Kreistag des Jerichower Landes als disziplinarrechtlichem Dienstvorgesetzen des Landrates zugeleitet.
Ebenfalls im September 1998 wurde der Landesrechnungshof gebeten, eine überörtliche Prüfung im Landkreis Jerichower Land vorzunehmen. Der Prüfbericht wurde im Mai 1999 dem Regierungspräsidium übergeben und im selben Monat dem Landkreis Jerichower Land zur Stellungnahme zugeleitet.
Im Februar 1999 leitete der Kreistag des Jerichower Landes als zuständiger Dienstvorgesetzter des Landrates disziplinarrechtliche Vorermittlungen ein. Ende November 1999 erfolgten die Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land zum Abschlußbericht der Kommunalaufsicht vom Dezember 1998 und zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom Mai 1999.
Nach den gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen von Landrat Lehmann wurde zum 26. Januar 2000 das bis dahin nicht abgeschlossene disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren des Landkreises Jerichower Land abgebrochen und das förmliche Disziplinarverfahren durch das gesetzlich zuständige RP Magdeburg eingeleitet. Zum unabhängigen und weisungsfreien Untersuchungsführer wurde ein Richter bestellt.
Unabhängig von diesen Prüfungen und Untersuchungen des Landkreises, der Kommunalaufsicht und des Landesrechnungshofes leitete die Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgrund einer Strafanzeige im September 1998 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Im November 1998 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Stendal, die von diesem im Mai 1999 nicht zugelassen wurde. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim OLG wurde sie von diesem im November 1999 teilweise zugelassen.
Die Frage, inwieweit sich aus den vom Gericht nicht zur Anklage zugelassenen Sachverhalten disziplinarrechtliche Vorwürfe ergeben könnten, wird ebenfalls in dem jetzt laufenden Disziplinarverfahren geprüft.
Zu weiteren Einzelheiten, namentlich zu den Motiven, Bewertungen, Inhalten und Ergebnissen der einzelnen Verfahrensschritte der mit dem Fall befaßten Stellen äußert sich die Landesregierung mit Blick auf die noch laufenden Verfahren aus den in der Antwort zur ersten Frage genannten Gründen nicht.
Wir kommen zur Frage 7. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Gebhardt gestellt und befaßt sich mit der Förderung des Musical-Projektes der Pantheum AG in Magdeburg. Bitte, Herr Gebhardt.
Mit einem Stadtratsbeschluß der Stadt Magdeburg wurden die Voraussetzungen für die Errichtung einer Musical-Hall und einer angeschlossenen Musical-Akademie in der Landeshauptstadt Magdeburg geschaffen.
„Auch vom Stück selbst existiert bisher kaum mehr als der Titel. Es gibt noch kein Libretto und keine Musik. Doch die ersten Karten sollen schon im September verkauft werden. Wie soll in so kurzer Zeit ein Musical entstehen, das im Wettbewerb mit schon vorhandenen Top-Musicals bestehen muß? Selbst wenn das geschafft
wird, müssen noch Top-Darsteller und Musiker verpflichtet werden. Und die gibt es nicht wie Sand am Meer.
Die angeschlossene Musical-Akademie will bereits zum nächsten Wintersemester die ersten Studenten ausbilden. Noch gibt es aber weder vom Kultusministerium abgesegnete Studienpläne noch eine Prüfungsordnung, ebenso keine Dozenten und Professoren, die die Studenten unterrichten.“
1. Gibt es von der Pantheum AG für das Musical-Projekt ein ausgereiftes Konzept für die Errichtung einer Spielstätte und einer angeschlossenen Musical-Akademie, welches eine Landesförderung ermöglicht? Wenn ja, über welche Förderprogramme?