1. Gibt es von der Pantheum AG für das Musical-Projekt ein ausgereiftes Konzept für die Errichtung einer Spielstätte und einer angeschlossenen Musical-Akademie, welches eine Landesförderung ermöglicht? Wenn ja, über welche Förderprogramme?
2. Würde die Landesregierung den Bau einer MusicalHall und einer Musical-Akademie auch fördern, wenn es kein ausgereiftes Musical-Projekt bzw. kein inhaltliches Konzept seitens der Pantheum AG gibt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rollenspiele zwischen Ministern waren vorhin schon ein Thema. Aber weil die Förderprogramme, die von den Investoren anvisiert werden, von unserem Haus betreut werden, möchte ich die Fragen des Abgeordneten Herrn Gebhardt namens der Landesregierung beantworten.
Zu 1: Die bisher von der Pantheum AG vorgelegten Unterlagen ermöglichen derzeit keine Entscheidung über die Förderung des Vorhabens.
Zu 2: Nein. Neben einem inhaltlich ausgereiften Konzept muß die Pantheum AG auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens nachweisen. Dazu muß sie ein Wirtschaftlichkeitsgutachten auf der Basis einer Marktanalyse von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsund Beratungsunternehmen vorlegen, das den MusicalMarkt kompetent beurteilen kann.
Im Gutachten sind auch die Konkurrenzsituation, die aktuellen und perspektivischen Entwicklungen auf dem Musical-Markt, der Standort und die vorgesehe-nen Inszenierungen zu berücksichtigen. Außerdem ist der wirtschaftliche Erfolg einer Musical-Akademie zu beurteilen.
Den Antrag der SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Dr. Fikentscher einbringen. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden in der Reihenfolge CDU, PDS, DVU und SPD. Ich bitte Herrn Dr. Fikentscher, das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion beantragt eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages. Künftig soll es möglich sein, mißbräuchliche Fraktionsgründungen unter bestimmten Bedingungen zu verhindern.
Uns ist sehr wohl klar, daß nichts und niemand vor Mißbrauch völlig sicher sein kann. Dennoch gilt es, dem Mißbrauch, wo immer er auftritt oder auftreten könnte, entgegenzuwirken. Nur dadurch kann man den rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Gebrauch schützen und sein Ansehen wahren.
Wir meinen, daß wir einen solchen Versuch aus grundsätzlichen politischen Erwägungen heraus dem Landtag und der öffentlichen Meinung schuldig sind, und wollen ihn rechtlich sauber umsetzen.
Wer sich mit der Frage, inwieweit die Neubildung von Fraktionen verhindert werden kann, beschäftigt, wird feststellen, daß darüber nun schon zum viertenmal im Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert wird. Es hat jedoch bisher stets mehr oder weniger gute rechtliche oder politische Gründe gegeben, die entsprechenden Anträge nicht zu beschließen.
Wegen der immer wiederkehrenden Frage und weil die Mehrzahl der Redner jener Debatten auch heute noch Mitglieder des Landtages sind, zunächst ein Blick in unsere Geschichte. Auch ich habe dazu für meine Fraktion schon zweimal gesprochen.
Im Dezember 1991 stellten die Koalitionäre CDU und FDP im Ältestenrat einen Antrag, der dann auch in den Landtag eingebracht worden ist, mit dem einfachen Text - ich zitiere -:
„Wollen Mitglieder des Landtages nach der Konstituierung eine neue Fraktion bilden, so bedarf dies der Zustimmung des Landtages.“
Die SPD-Fraktion beantragte die Streichung dieses Satzes. Der Ältestenrat zog die Beschlußempfehlung vor Beginn der Plenarsitzung zurück. Inzwischen hatte sich am gleichen Tag eine neue Fraktion gebildet.
Dennoch gab es außerhalb der Geschäftsordnung eine lebhafte Debatte. Am entschiedensten wehrte sich damals Frau Dr. Sitte namens der PDS-Fraktion dagegen. Sie meinte in einer solchen Formulierung einen Verfassungsbruch zu erkennen und vertrat die Ansicht, daß Abgeordnete nicht Anhängsel ihrer Partei bzw. ihrer Fraktion sein sollten, sondern selbstbestimmt handeln können müßten.
Kollege Tschiche unterstellte, daß damit die Abgeordneten der CDU-Fraktion diszipliniert werden sollten. Auch er stellte die Abgeordneten in den Mittelpunkt, weil diese
gewählt geworden seien und nicht etwa die Fraktionen. Zum Schluß seiner Rede begrüßte er die neue Fraktion in der Mitte des Landtages.
Der Standpunkt der SPD-Fraktion war durch den genannten Änderungsantrag bereits deutlich gemacht worden.
Weil die Beschlußempfehlung des Ältestenrates schon vor Beginn der Sitzung zurückgezogen worden war, konnte natürlich darüber nicht abgestimmt werden.
Zwei Jahre später, im Dezember 1993 - Kollege Scharf war kurz zuvor zum Fraktionsvorsitzenden gewählt worden -, lag dem Landtag von Sachsen-Anhalt ein überraschender Antrag des Kollegen Gürth und weiterer Abgeordneter vor. Diesem Antrag waren lange Diskussionen zwischen den Fraktionen - auch im Ältestenrat vorausgegangen. Es kam zu einer sehr dramatischen Landtagssitzung mit Auszeit und Zwischenberatung.
Für die SPD-Fraktion hatte ich damals erklärt, daß wir dagegen seien, mittels der Geschäftsordnung Neugründungen von Fraktionen zu verhindern, weil die Verfassungslage klar sei und wir Einschränkungen für nicht zulässig hielten.
Die Diskussion über das Thema war über lange Zeit nicht zur Ruhe gekommen. Herr Kollege Scharf zitierte damals aus vielen Geschäftsordnungen anderer Landtage, die nach seiner Auffassung einen solchen Schritt ermöglichen. Er kam dann aber zu dem Schluß, dieses Unterfangen habe keinen Zweck, wenn die SPD als große Volkspartei es nicht wolle. Herr Kollege Gürth zog im Laufe der langen Debatte den Antrag mit der Begründung zurück, daß er dafür eine große und nicht nur eine knappe Mehrheit benötige.
Im März 1995 gab es den dritten Versuch in dieser Angelegenheit. Herr Kollege Scharf brachte einen Antrag ein und stellte ihn ausführlich und juristisch begründet vor. Er legte dar, daß der Antrag weitgehend den Brandenburger Regelungen entspreche und nur in der Wortwahl der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt angepaßt sei.
Für die SPD-Fraktion legte ich damals dar, daß wir bereit seien, über die Rechtslage zu reden, daß wir aber wenig Neigung hätten, die politische Seite anzupacken.
Es wurde vermutet, daß es in der CDU-Fraktion Spannungen gebe, die zu Abspaltungen führen würden, wogegen wir jedenfalls nichts tun wollten.
In der zweiten Beratung über den Antrag am 6. April 1995 fand dann das vorerst letzte Kapitel dieser Geschichte statt. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung in dem gewünschten Sinne wurde abgelehnt - von uns aus rechtlichen Bedenken, von der Fraktion des Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus grundsätzlichen Bedenken und von der Fraktion der PDS sowohl aus grundsätzlichen politischen als auch aus rechtlichen Bedenken.
Ich darf hinzufügen, daß wir uns damals in einer Koalition mit dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN befanden und
Warum, meine Damen und Herren, bringen wir nun, nach allem, was sich abgespielt hat und nachlesen läßt, und obwohl sich die Rechtslage nicht geändert hat, einen solchen Antrag ein?
Zum einen zeigt das Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts, auf das ich noch näher eingehen werde, daß die rechtlichen Bedenken nicht so schwerwiegend sein müssen, wie wir dachten.
Zum anderen ist das Ziel nicht mehr so weitgehend, sondern ausschließlich auf die Verhinderung eines offensichtlichen Mißbrauchs gerichtet.
Drittens ist weder im Landtag noch in der Öffentlichkeit die Diskussion darüber je gänzlich verstummt, ob wir nicht auch eine politische Verantwortung haben, wenn es darum geht, sich den Wählerwillen im Landtag exakt widerspiegeln zu lassen, das heißt, ob wir nicht dann einschreiten müßten, wenn eine willkürliche Verzerrung des Wählerwillens droht.
Uns geht es darum, das politische Homogenitätsgebot für Fraktionen klar in der Geschäftsordnung zu verankern; daher die erweiterte Fassung des § 2 Abs. 3. Es muß klar sein, daß die Mitglieder einer Fraktion sich in ihrer politischen Grundrichtung und Zielsetzung so weit ähnlich sind, daß es erkennbare Unterschiede zu den anderen Fraktionen gibt.