Selbst Minister Funke mußte in seinem jüngst vorgelegten Agrarbericht feststellen, daß besonders die Veredelungsbetriebe einen Gewinneinbruch gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 83,5 % hinnehmen mußten. Für den wohl größten Einbruch sorgten dabei die Schweinepreise. Mit 1,55 DM pro Kilogramm Schlachtgewicht sind sie im vergangenen Jahr auf den tiefsten Stand seit dem Bestehen der Bundesrepublik gefallen, ganz zu schweigen von den verheerenden Auswirkungen der Agenda 2000, der Eichelschen Haushaltssanierung und der überproportionalen Belastung der Bauern durch die Öko-Steuer.
Der Deutsche Bauernverband bezeichnete die Lage der Landwirte als miserabel und katastrophal. Steigende Kosten für Maschinen und Energie lassen eine Besserung der Lage der Bauern nicht erkennen.
Vor diesem Hintergrund finden die beiden Anträge, die heute vorliegen, also die Forderung nach einer Kompensation der Auswirkungen der ökologischen Steuerreform im allgemeinen und nach einem Ausgleich der sich durch die Reduzierung der Gasölbeihilfe ergebenden Einkommenseinbußen der Landwirte im besonderen, unsere volle Unterstützung.
Auch wenn allgemein bekannt ist, wie eben auch vom Minister festgestellt wurde, daß Minister Funke ohnehin bis zum 15. Februar einen Lösungsvorschlag bzw. konkrete Zahlen zur Entschärfung der angespannten Lage auf den Tisch zu legen hat, kann es nicht schaden, durch allseitigen parlamentarischen Druck die Entscheidungsfreudigkeit des Ministers und der Bundesregierung zu beflügeln.
Diesen Druck müssen wir um so mehr auch deshalb machen, weil es immer noch Politiker gibt wie den stellvertretenden Bundestagsfraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Schwanhold, der die Probleme eher zerredet, als daß er sie deutlich beim Namen nennt.
Mit Blick auf die Reduzierung insbesondere der Gasölverbilligung meinte er verkünden zu müssen, steuerliche Sonderregelungen für die Landwirtschaft - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - „können nicht ewig Bestandsschutz genießen, nur weil sie einmal als sinnvoll angesehen wurden“. Herr Schwanhold scheint den Sinn der Steuererhebung auf den Verbrauch von Dieselkraftstoff und den Sinn des Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetzes vom Dezember 1967 nicht begriffen zu haben.
Mit Blick auf den Energie- und Dieselkraftstoffverbrauch besteht doch das Charakteristische für die Agrarproduktion darin, daß es sich hier nach wie vor nicht in erster Linie um Straßentransporte, sondern zum größten Teil um Dieselverbrauch durch Zug-, Antriebs- und Arbeitsmaschinen handelt.
Den Dieselkraftstoff gleichermaßen zu besteuern, um Straßen zu sanieren und neue großspurig zu bauen,
vielleicht sogar um Autobahnen mitzufinanzieren, die sogar noch zusätzliche Behinderungen und einen Mehrverbrauch an Diesel für Landwirte zur Folge hätten, wäre einfach skandalös. Kurzum, das muß geändert werden, und daher geben wir beiden Anträgen unsere Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bauernverband äußert scharfe Kritik an den ungerechten, einseitigen Belastungen der deutschen Landund Forstwirtschaft durch die beschlossenen Gesetze über die Öko-Steuer und zur Haushaltssanierung.
Die Kostensteigerungen treffen damit unsere Landwirte auf breiter Front, so daß ihre Stellung im europäischen und internationalen Wettbewerb schwer beschädigt wird. Auch hier verzahnen sich die beiden Anträge von CDU und SPD.
Auf der 32. Sitzung am 17. Dezember 1999 ist im Plenarprotokoll zu lesen, daß der Bundesfinanzminister Eichel den Versuch unternommen hat, die SPD-Regierungschefs für weitere Sparmaßnahmen in der Landwirtschaft zu gewinnen. Er soll Hilfen für die Begleichung der landwirtschaftlichen Altschulden zugesichert haben, wenn er von den Regierungschefs im Bundesrat für eine einschneidende Kürzung bei der Gasölbeihilfe Unterstützung erhalten würde. So weit, so schlecht.
Jetzt ist die wettbewerbsverzerrende und unsinnige Kürzung der Zuschüsse für Dieselkraftstoff von 41 Pfennigen auf 30 Pfennige pro Liter aktuell. Um so verwunderlicher ist es, daß ausgerechnet die Fraktion der SPD in ihrem Antrag ihre eigene Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, daß die sich aus der Reduzierung der Gasölbeihilfe und der ökologischen Steuerreform ergebenden Einkommenseinbußen sich für die deutschen Landwirte nicht allzu negativ auswirken - hat doch ihr Ministerpräsident Höppner im Bundesrat dafür gestimmt.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung im Hinblick darauf initiativ werden, daß innerhalb der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine einheitliche Lösung zur Besteuerung bzw. Subventionierung von Treibstoffen in der Landwirtschaft herbeigeführt wird. Oder ist gar kein Umdenken erfolgt, sondern nur eine wundersame Wandelung vom Saulus zum Paulus? Oder fürchten Sie, meinen Damen und Herren von der SPD, um Wählerstimmen?
Bei den Landwirten kürzt Ihre Bundesregierung. Danach stellen Sie fest, daß dadurch innerhalb der EU Wettbewerbsnachteile für unsere deutschen Landwirte bestehen. Durch die weitere Senkung der Gasölbeihilfe wird ein Kollaps unserer deutschen Land- und Forstwirtschaft herbeigeführt.
Was hier den deutschen Landwirten durch die rot-grüne Bundesregierung und die rot-rote Landesregierung an Steuererhöhungen, Kostensteigerungen und Einkommenseinbußen zugemutet wird, ist einzigartig in der Geschichte Deutschlands. Dies ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch nicht zu vertreten und auch nicht zu
Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hätte die Abgeordnete Frau Wernicke noch einmal das Wort. - Sie verzichtet. Für die SPD-Fraktion hat Herr Meinecke das Wort. - Er verzichtet auch.
Dann ist die Debatte abgeschlossen, und wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Niemand hat eine Ausschußüberweisung beantragt - das entspricht auch dem Wortlaut der Anträge -, so daß wir über die Anträge direkt abstimmen.
Ich stelle zunächst den Antrag der CDU-Fraktion in der Drs. 3/2661 zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist beides nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig beschlossen.
Ich rufe auf zur Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion in der Drs. 3/2664. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen ist diesem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trinke ich zuviel Alkohol? Was kann man gegen Abhängigkeiten tun? Bin ich süchtig? Woran erkenne ich, daß mein Partner süchtig ist? Wie kann ich helfen? Was ist eigentlich Ecstasy? Kann man von Essen oder Glücksspiel süchtig werden? Wo und wie finde ich Hilfe? Welche Möglichkeiten der Hilfe sind gegeben?
Diese und viele andere Fragen hat man sich im Zusammenhang mit Sucht und Suchtmitteln häufig gestellt. Nicht nur ich selbst, sondern vielleicht auch Angehörige oder Betroffene. Es gibt viele Wege, die in die Sucht führen, aber auch viele Wege, die hinausführen. Der erste Schritt ist die Suche nach Antworten, aber auch nach möglichen Hilfen.
Natürlich ist es am besten, wenn das Kind nicht erst in den Brunnen fällt. Daher muß das Augenmerk verstärkt auf die Prävention gelenkt werden. Was tun wir aber, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist oder wenn man nicht sicher ist, ob man selbst oder ein Angehöriger oder Bekannter am Rande des Abgrundes steht oder bereits hineingefallen ist? Was machen wir mit der Nachsorge für Betroffene?
Hier ist qualifizierte Beratung gefragt. Sie ist dringend notwendig. Dazu brauchen wir Suchtberatungs- und -behandlungsstellen. Das ist das Anliegen unseres Antrags. Wir sehen die dringende Notwendigkeit dieser Beratung und Behandlung. Wir sehen aber keine dringende Notwendigkeit, die Richtlinien für Beratungsstellen zu ändern.
Ich will drei Punkte nennen. Heute stand in der „Volksstimme“, daß die Rauschgiftdelikte zunehmen. Leider ist der Innenminister jetzt nicht mehr anwesend. In diesem Zusammenhang müssen wir feststellen, daß es mehr Drogen in unseren Schulen gibt, daß mehr Drogen in unserer Bevölkerung im Umlauf sind. Sonst würde die Zahl der Rauschgiftdelikte nicht steigen.
Ein Wort an die SPD. In ihrem Wahlprogramm steht eindeutig: Wir treten für eine verstärkte Drogenvorbeugung ein; wir wollen die Aufklärungsarbeit und Vorbeugung im Kinder- und Jugendbereich, insbesondere zu den Risiken sogenannter Designerdrogen, verbessern.
Frau Ministerin Kuppe, es ist schon eigenartig, daß Sie im Vorwort einer Broschüre aus dem letzten Jahr unter dem Titel „Wege zur Hilfe - Wegweiser für Betroffene, Angehörige und Helfer“ ausführen - ich darf zitieren, Frau Präsidentin -:
„Die Landesregierung stellt sich dieser Herausforderung, indem sie ihre Verantwortung beim bedarfsgerechten Ausbau der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe konsequent wahrnimmt. Dabei geht es nicht nur um die kontinuierliche Sicherung notwendiger Fördermittel. Vielmehr kommt es in der jetzigen Phase, wo die Grundversorgung abgedeckt und flächendeckende Beratung möglich ist, darauf an, die unterschiedlichen Angebote wirksam vernetzen zu können.“
Das sind die Ansatzpunkte für die CDU-Fraktion. Für uns ist überhaupt nicht nachvollziehbar, welchen konkreten Anlaß es dafür geben soll, daß die Förderung der ambulanten Suchtberatungsstellen und -behandlungsstellen zurückgefahren wird.
Mit dieser Novellierung, obwohl in unserem Haushalt für das laufende Jahr mehr Mittel für die Suchtberatungsangebote eingestellt und beschlossen worden sind, entzieht die Landesregierung der ambulanten Suchthilfe die finanzielle Unterstützung. Sie will zukünftig, statt wie bisher die Sach- und Personalkosten, nur noch die Personalkosten bezuschussen. Das zwangsläufig entstehende Defizit sollen die Kommunen oder gar Dritte übernehmen.
Es gibt Stellungnahmen von den kommunalen Spitzenverbänden sowie auch von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die schon im November und Dezember des vorigen Jahres darauf hingewiesen haben, daß es erhebliche Probleme gibt, wenn diese Richtlinie so verändert wird.
Landkreise melden sich bei uns und sagen, sie könnten diesen Defizitausgleich für ihre Suchtberatungsstellen nicht leisten. Die Landkreise können die freiwilligen Aufgaben nicht ausweiten.
- Ja. Aber sie können die Zuschüsse nicht erhöhen, auch wenn es eine Pflichtaufgabe ist, Frau Ministerin Kuppe. Sie haben einen sehr engen finanziellen Rah
Deswegen haben wir diesen unseren Antrag gestellt. Wir verweisen insbesondere auf eine Kleine Anfrage, die ich zu diesen Beratungsstellen gestellt habe, und darauf, daß die Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens der kommunalen Spitzenverbände und der Suchtberatungsstelle des Landes nicht mit eingearbeitet worden sind. Daß die fachliche Stellungnahme der Landesstelle gegen Suchtgefahren keine Berücksichtigung gefunden hat, ist unser Erkenntnisstand.
Deshalb bitten wir darum, im Vorfeld der Veröffentlichung die Möglichkeit zu erhalten, in den genannten Ausschüssen darüber zu diskutieren. Ich bitte das Hohe Haus ganz herzlich um Unterstützung für unseren Antrag. - Schönen Dank.
Danke, Frau Kollegin, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Frau Ministerin Dr. Kuppe hat um das Wort gebeten. Bitte, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Obwohl keine Debatte verabredet worden ist, möchte ich gern vier Anmerkungen machen.
Frau Kollegin Stange, es ist mir wichtig, noch einmal zu betonen - das ist meine erste Anmerkung -, daß in den Haushalt für das Jahr 2000 mehr Mittel als im Jahr 1999 eingestellt worden sind.