Offenbar, Herr Dr. Bergner, will man dieses Thema zum Befreiungsschlag nutzen und hofft dabei erneut auf den Hessen-Effekt, mit dem es beim Staatsbürgerschaftsrecht gelungen war, weite Teile der Bevölkerung für sich zu mobilisieren. Daß damals anscheinend auch noch illegal Finanzmittel im Wahlkampf eingesetzt worden sind, gehört zum Gesamtbild.
(Zustimmung bei der SPD - Herr Dr. Daehre, CDU: Jetzt kommt der Gewerkschafter! Jawohl, richtig! Jetzt kämpferisch!)
Aber, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich prophezeie Ihnen, daß dieses Mal Ihre Rechnung nicht aufgehen wird.
Selbst wenn Sie mit Ihrer Kampagne gegen die aktuelle Benzinpreisentwicklung erneut auf den Bauch der Menschen zielen,
wird Ihnen niemand mehr Ihre Rolle als Interessenvertreter gegen die vermeintlich negativen Auswirkungen der Öko-Steuer abnehmen.
In der Tat paßt es nicht zusammen, einerseits gegen sechs Pfennige Mineralölsteuererhöhung zu polemisieren und auf der anderen Seite nicht die Frage beantworten zu können,
Ich denke, das mußte in diesem Haus heute auch einmal gesagt werden. Sie sind heute viel zu billig davongekommen.
Meine Damen und Herren! Wer sich mit der Öko-Steuer ernsthaft auseinandersetzen will, kann sie nicht isoliert betrachten, sondern muß sie als Teil des gesamten Steuerreformpakets sehen. Denn - um es mit dem ehemaligen Ehrenvorsitzenden der CDU zu sagen - entscheidend ist, was hinten rauskommt. Dabei kommt man nicht umhin, festzustellen, daß die bereits umgesetzten und insbesondere die geplanten Maßnahmen des Steuerreformpakets enorme Entlastungen bedeuten.
So werden die Privathaushalte um über 20 Milliarden DM entlastet. Das können Sie nachrechnen. Diese zum Teil erheblichen Entlastungen ergeben sich aus der Absenkung des Eingangssteuersatzes, aus der Anhebung der Grundfreibeträge sowie aus der Anhebung des Kindergeldes um knapp 25 %
(Herr Dr. Daehre, CDU: Kommen Sie doch mal zum Thema! - Weitere Zurufe von der CDU - Un- ruhe bei der DVU)
Aber auch die mittelständische Wirtschaft wird um 5,5 Milliarden DM entlastet. Dazu tragen die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne
sowie die stufenweise Reduzierung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte auf 43 % bei. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform sind weitere Absenkungen der Steuersätze geplant.
Meine Damen und Herren! Auch die ökologische Steuerreform hat nicht nur Belastungen, sondern sie hat auch Entlastungen zur Folge, die insbesondere bei der Absenkung der Lohnnebenkosten durch die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrages von 20,3 % auf mittlerweile 19,3 % deutlich sichtbar werden. Der Minister hat darauf hingewiesen.
Eine weitere Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge auf 19 % ist geplant. Damit werden erstmals seit Jahren die Lohnnebenkosten sinken und können perspektivisch sogar die 40%-Marke unterschreiten.
Die Maßnahmen des Steuerpaktes einschließlich der Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge haben im Jahr 1999 dazu geführt, daß erstmals die Nettoeinkommen stärker angestiegen sind als die Bruttoeinkommen.
Die Steuersenkung und die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge wirken sich aber nicht nur für die Arbeitnehmerhaushalte aus. Auch bei Lohnersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld machen sich die Nettoentlastungen in den pauschalierten Leistungstabellen bemerkbar. In einem Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit zu den am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Leistungssätzen heißt es dazu - ich zitiere wörtlich -:
„Aufgrund von steuerlichen Entlastungen und des niedrigeren Rentenversicherungsbeitrages im Jahr 2000 sind die neuen Leistungssätze in der Regel höher als 1999.“
Damit an dieser Stelle kein falscher Eindruck entsteht: Natürlich handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine Teilkompensation. Dies gilt auch für Sozialhilfeempfänger. Auch die Rentnerinnen und Rentner erhalten eine weitere Kompensation erst dann, wenn sich die Rentenberechnung wieder uneingeschränkt an die Nettoeinkommensentwicklung anpaßt und sich an dieser orientiert.
Meine Damen und Herren! Auch die Ausnahme- und Sonderregelungen für Betriebe und Unternehmen müssen genannt werden. So zahlen Unternehmen des produzierenden Gewerbes für Strom zu betrieblichen Zwekken lediglich 20 % des Regelsteuersatzes. Neben der Ermäßigung bei der Stromsteuer wird das produzierende Gewerbe auch teilweise von der Steuererhöhung bei Heizöl und Gas entlastet.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die durch die Öko-Steuer besonders belastet sind, erhalten darüber hinaus einen zusätzlichen Vergütungsanspruch, der sich, kumuliert für Strom und Mineralölsteuer, an den Einsparungen bei den Lohnnebenkosten orientiert. Übersteigt die Steuerbelastung das 1,2fache des eingesparten Rentenversicherungsbeitrages, entsteht ein Vergütungsanspruch. Letztlich ist eine Bagatellgrenze festgelegt worden. Unterhalb dieser Grenze erfolgt keine Besteuerung.
Als Fazit läßt sich feststellen: Die Unternehmen und Betriebe werden keineswegs in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt. Der Faktor Arbeit wird in den nächsten fünf Jahren um insgesamt 115 Milliarden DM entlastet. Damit sind die Voraussetzungen für weitere Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen gegeben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die PDS-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Professor Dr. Trepte das Wort. - Damit nicht wieder ein Zwischenruf wie „Time out!“ kommt: Es haben alle Fraktionen eine Minute mehr Redezeit, weil die CDU-Fraktion die Redezeit um eine Minute überschritten hatte. - Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich mir die Themen der Landtagssitzungen des vergangenen Jahres ansehe, dann weiß ich nicht, was die Aktuelle Debatte heute soll. Ich muß auch sagen: Ich habe im Vergleich zu den Debatten im Oktober und März des vergangenen Jahres nicht viel Neues gehört.
Am 8. Oktober des vergangenen Jahres brachte ich hier einen Antrag der PDS-Fraktion unter der Kurzbezeichnung „Kompensation der Verschärfung finanzieller Belastungen privater Haushalte infolge der Energiesteuer“ ein. Die Landesregierung sollte in Direktabstimmung beauftragt werden, auf Bundesebene für die Einführung der besagten Kompensation Sorge zu tragen. Der PDSAntrag wurde aber in die Ausschüsse überwiesen, über ihn ist dort noch nicht abschließend beraten worden.
Herr Gürth, der Antrag bezog sich auf jene sozialen Gruppen, die durch die Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge nicht entlastet werden. Empfänger von Lohnersatzleistungen, Rentner, Studenten und Sozialhilfeempfänger sind davon besonders betroffen. Aber auch andere Gruppen der privaten Haushalte sind betroffen. Das haben Sie, Herr Gürth, auch gesagt.