Protocol of the Session on January 20, 2000

Meine Damen und Herren! Die Grundstrukturen des Verwaltungsaufbaus des Landes Sachsen-Anhalt wurden bereits in der ersten Legislaturperiode - Sie alle wissen das -, zwischen 1990 und 1994, festgelegt. Dabei wurde die Verwaltung größtenteils nach dem Vorbild des Landes Niedersachsen und in Anlehnung an einige Grundstrukturen der vormaligen britischen Zone konzipiert.

Es handelte sich dabei um eine Entscheidung, meine Damen und Herren, die dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt nicht unbedingt zum Vorteil gereichte; denn auch das sollten Sie wissen - nach dem Bekunden hochrangiger britischer Besatzungsoffiziere hatte sich das von Niedersachsen übernommene britische System im Vereinigten Königreich von Großbritannien nämlich überhaupt nicht bewährt.

Daher ist dem Vorhaben der Landesregierung einerseits zuzustimmen, die zum Teil arbeitsunfähigen Verwaltungsstrukturen zu überprüfen und zu verbessern. Es erscheint darüber hinaus angeraten, die weitere Erhöhung der Effizienz und die Verbesserung der Bürgernähe der Landesverwaltung im Interesse der Bürger zu forcieren.

Andererseits möge sich die Landesregierung dazu erklären, meine Damen und Herren, weshalb sie bei den unterschiedlichen Vorhaben einen Variantenreichtum an Termini praktiziert. Will sie eine Verwaltungsmodernisierung oder gar eine Verwaltungsreform, oder strebt sie nach einem Leitbild für die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Eine grammatikalische Auslegung der Termini ergibt, daß die Begriffsinhalte unterschiedlich auszulegen sind. Die Landesregierung sollte sich doch bitte auf einen Begriff verständigen.

Die Ausgangslage des Leitbildes für die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt wird von uns unterstrichen.

Eines möchte ich nicht unerwähnt lassen. Herr Minister Püchel, die von Ihnen vorhin angesprochene Vielzahl der Verwaltungseinrichtungen hat sich in Sachsen-Anhalt nicht angefunden, sondern sie ist in Ihrer Zuständigkeit, Herr Minister, veranlaßt worden.

Auf die Bestrebungen in anderen Bundesländern sollte allerdings sehr vorsichtig Bezug genommen werden, zumal in dem genannten Bundesland Rheinland-Pfalz zur Zeit noch amerikanische Verwaltungsstrukturen verankert sind, während in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen trotz vieler Veränderungen das britische Modell praktiziert wird.

Zu den Überlegungen zur Modernisierung der Landesverwaltung ist bezüglich der Ministerien zu bemerken, daß die Zahl der Ministerien nicht, wie heute von Herrn Minister Püchel dargestellt, um ein bis zwei Ressorts reduziert werden soll, sondern um bis zu zwei Ressorts Frau Paschke hat das ebenfalls dargelegt - verkleinert werden soll. Das bedeutet, es könnte ebenso gut auch gar keines sein.

Der Weg von den Regierungspräsidien zum Landesverwaltungsamt erscheint in der theoretischen Anlage einfacher, als er in der Praxis zu realisieren ist; denn, meine Damen und Herren, letztlich werden - das haben Sie gelesen - die abzubauenden drei Regierungspräsidien nicht durch ein Landesverwaltungsamt ersetzt; es ist vielmehr so, daß an ihre Stelle ein Landesverwaltungsamt mit zwei weiteren Untergruppierungen tritt.

Wenn auch in Zukunft in den bisherigen Zentren Halle, Magdeburg und Dessau größere Verwaltungsstandorte des Landes bestehen bleiben sollen, dann müssen wir uns natürlich fragen, ob die Regierungspräsidien überhaupt aufgelöst werden sollen. Herr Minister, die mittelbare Bezugnahme auf das Landesbesoldungsamt in Nordrhein-Westfalen als eine sinnvolle Einrichtung sollte unseres Erachtens unterbleiben, da gerade das LBV Düsseldorf regelmäßig Grundlage für ein Auflösungsbegehren war. Es weiß nämlich niemand so recht, was das LBV außer den Geldüberweisungen überhaupt tut.

Es wird unsererseits auch bezweifelt, daß das Papier, das als Leitbild für die Verwaltung des Landes SachsenAnhalt ausgewiesen ist, die Anforderungen an ein Leitbild überhaupt erfüllt. Das gilt insbesondere für das Vorhaben bezüglich der oberen Landesbehörden, der Behörden der Ortsinstanz, der Überführung in Landesbetriebe nach § 26 der Landeshaushaltsordnung, des Zeitrahmens und der Umsetzung sowie des Staatsaufbaus und der kommunalen Selbstverwaltung.

Bezüglich der Verwaltungsreform ist es angezeigt, die dahin gehenden westdeutschen Erfahrungen unbedingt in das Vorhaben einzubeziehen. Wir meinen hierbei natürlich sowohl die positiven als auch die negativen Erfahrungen. Ähnliches gilt natürlich auch für die kommunale Gebietsreform.

Meine Damen und Herren! Die letzte große kommunale Gebietsreform - das habe ich schon gesagt - fand in den alten Bundesländern zwischen 1967 und 1978 und in Sachsen-Anhalt bis 1994 statt. Die kommunale Gebietsreform verfolgte das Ziel, durch die Schaffung größerer Verwaltungseinheiten der Vereinfachung, Rationalisierung und Stärkung der Selbstverwaltung zu dienen. Jede Kommune, vor allem jede Gemeinde, sollte wieder alle ihr obliegenden Aufgaben aus eigener Kraft wahrnehmen können.

Ein Mittel der Neuordnung waren dabei in erster Linie Neugliederungsgesetze, da nach Landesrecht für eine derartige Umorganisation durchweg formelle Gesetze erforderlich sind. Gegen die Neugliederungsgesetze sind von den betroffenen Gemeinden und Kreisen - ich habe es bereits genannt - zahlreiche Prozesse angestrengt worden, aber - auch das muß man hier sagen - die Rechtsprechung hat sich gegenüber den Landesgesetzgebern sehr großzügig gezeigt, so daß die überwiegende Mehrzahl der Neugliederungsgesetze nicht für verfassungswidrig erklärt wurde.

Die kommunale Gebietsreform - das ist heute noch einmal sehr deutlich geworden - war nicht nur deshalb kein uneingeschränkter Erfolg. Zwar sind die von mir aufgezeigten verwaltungsökonomischen Zwecke weitgehend erreicht worden. Dafür aber war ein hoher Preis zu zahlen. Nachteile sind nicht nur dadurch entstanden, daß der Gesetzgeber zum Teil über das Ziel hinausgeschossen ist und funktionsfähige Kommunen aufgelöst hat, was er auch jetzt noch versucht. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Gemeinde Rodleben.

Auswertbare Erkenntnisse über Einsparungen durch größere Verwaltungseinheiten liegen nicht vor. Deshalb muß die Frage gestattet sein: Worauf, Herr Minister Püchel, stützen Sie sich bei Ihren Aussagen?

Nach unserer Meinung wiegt es noch schwerer, daß mit der Vergrößerung der Kommunen zwangsläufig ein Verlust an Bürgernähe und an demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten eingetreten ist. Man hat frühzeitig versucht, diesen Gefahren durch eine Erweiterung der Teilhabechancen zu begegnen. Trotzdem sind die Defizite in diesem Bereich erheblich.

Unsere Fraktion unterstützt daher ausdrücklich den Antrag der Fraktion der PDS auf Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses. Auch wir meinen, daß ein zeitweiliger Ausschuß die immensen Probleme, die im Zusammenhang mit diesem Leitbild auftreten und geklärt werden müssen, besser lösen kann als der Innenausschuß, der das neben der Behandlung der vielen anderen Beratungsgegenstände zu bewältigen hätte. Wir unterstützen aber nicht den Antrag der PDS-Fraktion zum Leitbild für eine Kommunalreform in Sachsen-Anhalt; vielmehr unterstützen wir den Antrag der CDU-Fraktion.

Die von der Regierung vorgelegten Leitbilder können unseres Erachtens nur eine Gedankenanregung dafür sein, eine sinnvolle Verwaltungsreform und gegebenenfalls - wenn es denn erforderlich sein sollte - eine Kommunalreform durchzuführen. Unserer Ansicht nach ist es unredlich, davon zu sprechen, daß durch größere Verwaltungseinheiten mehr Bürgernähe geschaffen wird. Unredlich ist es auch, darüber hinaus zu behaupten, daß Verwaltungen erst dann effizient arbeiten können, wenn sie für eine möglichst große Anzahl von Einwohnern zuständig sind. Größe allein zählt nicht.

Herr Minister Püchel, Sie haben in Ihrem Beitrag davon gesprochen, daß durch die kommunale Gebietsreform

das Ziel einer größeren Bürgernähe erreicht werden soll. Ich meine, die Bürger haben ein Recht darauf, mehr Bürgernähe zu verlangen. Aber ich frage Sie ganz deutlich: Wann haben Sie zum letztenmal mit den Bürgern darüber gesprochen?

Wenn in den kommunalen Verwaltungseinheiten jetzt hektisch nach Partnern gesucht wird, dann - Herr Minister Püchel, das wissen Sie auch - ist das nur dem Umstand geschuldet, daß Zwangsvereinigungen auch von den Verwaltungseinrichtungen abgelehnt werden. Die Erfahrungen mit der letzten Gebietsreform haben den Kommunen gezeigt, daß Widerstand gegen dann ausgesprochene Zwangsvereinigungen letztendlich sinn-los bzw. erfolglos ist.

Eine neue Strukturierung nur nach Bevölkerungszahlen hat jedenfalls nichts mit Bürgernähe zu tun. Als Beispiel will ich nur den ehemaligen Landkreis Gräfenhainichen nennen, der wie ein alter Hut zerpflückt worden ist, ohne daß regionale Bindungen berücksichtigt worden wären. Das hat überhaupt nichts mit Bürgernähe zu tun. Ihre Bestrebungen, Herr Minister Püchel, machen nach unserer Auffassung eine verderbliche Tendenz zum Zentralismus deutlich.

Bevor in die vorgenannten sensibelsten Bereiche der Landesstruktur eingegriffen wird, erscheint eine umfassende Untersuchung angezeigt, die Aufklärung darüber bringt, welche Aufgaben unter den jetzigen Bedingungen nicht lösbar sind und im Rahmen einer Verwaltungs- und Kommunalreform einer Lösung zugeführt werden könnten.

Die sorgfältige Analyse der von der Regierung vorgelegten Leitbilder läßt noch Fragen über Fragen offen. Eine kommunale Gebietsreform wie im Land Sachsen - ich danke Ihnen für den Hinweis, Herr Minister - und die damit einhergehende Verwaltungsreform sollte, so meinen wir, dem Land Sachsen-Anhalt erspart bleiben; denn sie führte damals nicht nur zu Unruhen in den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften.

Ich möchte noch, da Sie es selbst angesprochen haben, Herr Minister Püchel, eine grundsätzliche Kritik zum Umgang mit der gesamten Thematik und zum Umgang mit diesem Parlament äußern. Ich möchte die Kritik an Ihr Ministerium, Herr Minister Dr. Püchel, richten.

Der Herr Kollege Dr. Bergner hat das Thema vorhin dankenswerterweise bereits angesprochen, indem er gesagt hat, Sie hätten die Pressearbeit der Parlamentsarbeit vorgezogen. Ich kann das an dieser Stelle noch deutlicher sagen: Nach Ihrer Auffassung bzw. nach Auffassung eines Mitarbeiters Ihres Ministeriums soll sich die Opposition - die PDS nehme ich an dieser Stelle ausdrücklich aus - ihre Informationen aus der Presse besorgen.

Herr Minister Püchel, das ist eine sehr merkwürdige Auffassung, das ist, gelinde gesagt, eine sehr merkwürdige Auffassung von parlamentarischer Demokratie, wonach es Ihrer Meinung nach auf die Findigkeit der Opposition ankommt, an wichtige Informationen zu gelangen. Daß es nicht so sein kann, Herr Minister Püchel und meine Damen und Herren vom Innenministerium, hat gerade erst das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem jüngsten Urteil zu meiner Klage entschieden. Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der DVU)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen die Restredezeiten mit: Der SPD-Fraktion stehen noch reichlich 18 Minuten zur Verfügung, der CDU-Fraktion knapp drei Minuten, der PDS-Fraktion noch 16 Minuten und der DVU-Fraktion auch noch reichlich 15 Minuten.

Möchte noch jemand Redezeit in Anspruch nehmen? Frau Budde. Bitte sehr, ergreifen Sie das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich werde keine 18 Minuten sprechen. Aber ein paar Bemerkungen sind nach Ihrer Rede, Herr Dr. Bergner, sicherlich notwendig.

Es ist ganz sicher nicht der Traum einer Landesregierung und schon gar nicht von Abgeordneten, eine Verwaltungsreform oder eine kommunale Gebietsreform machen zu müssen. Darüber sind wir uns sicherlich einig. Sie wissen, wie schwierig das Ganze ist, wenn man in der Regierungsverantwortung ist.

Niemand, Herr Dr. Bergner, widerspricht Ihnen, wenn Sie über die Notwendigkeit von Personalabbau reden. Sie wiederholen im Grunde nur das, was wir schon oft gesagt haben.

Eines ist natürlich auch klar: Die abzubauenden Personalstellen sind sicher nicht seit 1994 entstanden, sondern zum Teil bereits von Ihnen mitgetragen worden. Daß Sie dazu in einer solch polemischen Art und Weise vortragen, ist sicherlich Ihr gutes Recht. Aber ich halte es nicht für richtig, wenn man es sich so aussucht, wie man es gern hören möchte.

(Zustimmung von Frau Leppinger, SPD)

Daß die Zusammenlegung von Ministerien nicht sofort zu einem drastischen Personalabbau führt, wissen Sie genauso gut wie ich.

(Zuruf von Herrn Dr. Bergner, CDU)

Sie sollten nicht denken, daß die Leute mit dem Klammerbeutel gepudert sind und glauben, daß das Ministerium aufgelöst wird und die Mitarbeiter abgeschafft werden, die in diesem Ministerium gearbeitet haben. Vielmehr bezieht es sich in erster Linie auf die Stabstellen, diese werden zunächst abgebaut. Alles andere hängt von den normalen Arbeitsrechtsverhältnissen der Mitarbeiter und den Beamtenverhältnissen, von denen Sie uns 1994 eine Menge übergeben haben, ab.

Ich will mich nicht darüber auslassen, ob das Thema vom Innenausschuß behandelt werden sollte oder ob dafür ein zeitweiliger Ausschuß eingesetzt werden sollte. Wir haben gesagt, daß wir es für richtig halten, einen zeitweiligen Ausschuß zu installieren. Sie werden - genauso wie wir - gut daran tun, ihn ressortübergreifend mit Fachpolitikern zu besetzen.

Eines allerdings war in Ihrer Rede nicht ganz richtig dies haben Sie ausführlich behandelt -, als Sie über die Notwendigkeit von kurzfristigen Gesetzen bei der Verwaltungsreform sprachen. Natürlich wissen wir alle, daß Sie über das Landesorganisationsgesetz geredet haben. Das ist uns genauso klar wie Ihnen. Aber Sie können es nicht mit dem Vorschaltgesetz gleichsetzen; denn es geht bei der Verwaltungsreform nicht darum, zu regeln, daß gewählte Mandatsträger ihr Mandat nur für eine bestimmte Zeit wahrnehmen können, wenn es zu einer

Gebietsreform kommt. Das ist der entscheidende Unterschied. Eigentlich brauche ich das Ihnen nicht zu sagen; denn das wissen Sie selbst genauso gut wie ich.

Zum Schluß, Herr Dr. Bergner, möchte ich - da dieses Parlament so gerne in Bildern spricht - das Bild vom Bettvorleger aufnehmen. Vielleicht kennen Sie gar nicht das Ende der Geschichte vom Bettvorleger. Ich kenne das. Ich habe nämlich mehrmals das Buch von Urfin und seinen Holzsoldaten gelesen. Vielleicht kennen auch Sie es.

Darin wird Urfin ein Bettvorleger, ein Tiger im übrigen, übergeben. Er bestreut diesen mit Zauberpulver und erweckt damit einen Tiger zum Leben. Zuerst verhält sich Urfin mit seinen Holzsoldaten und dem Tiger gegenüber dem Zwergenvolk bösartig. Herr Dr. Bergner, aber zum Schluß der Geschichte werden sowohl der Tiger als auch die Armee, die Urfin unterstellt ist, gut.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD - Zustimmung von der Regierungsbank - Herr Dr. Rehhahn, SPD: Prima!)

Danke sehr. - Herr Abgeordneter Scharf, Sie haben noch einmal für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte unseren Änderungsantrag noch einmal vom Verfahren her erläutern, damit wir in der Abstimmung genau wissen, worüber wir abstimmen.

Herr Dr. Bergner hat dargelegt, daß wir gegen die Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses sind. Das ist im wesentlichen der Inhalt unseres Antrag in der Drs. 3/2589.

Wir verfolgen aber zwei Anliegen. Zum einen wollen wir den zeitweiligen Ausschuß nicht. Falls sich nun im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Mehrheit finden sollte, die unseren Änderungsantrag ablehnt, haben wir trotzdem noch ein Anliegen, das wir dann aber in den zeitweiligen Ausschuß einbringen möchten.

Das Anliegen besteht darin, daß dieser Ausschuß - es wird der Innenausschuß oder ein zeitweiliger Ausschuß sein - in seiner Arbeit durch die Unterstützung von Sachverständigen verstärkt wird.

Herr Präsident, wir möchten also für den Fall, daß unser Änderungsantrag abgelehnt werden sollte, im Zusammenhang mit der Einrichtung des zeitweiligen Ausschusses einen Änderungsantrag stellen, der dem Absatz 2 unseres Änderungsantrages entspricht.