Um gestalten zu können, braucht man Geld. Woher also kann ein „Bundeskulturminister“ Geld bekommen? Er nahm sich die Kulturarbeit der Vertriebenen nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes vor, und er fand, daß die Deutsche Welle entschieden zu viel Geld hat. Ursprünglich plante er, die Mittel der Deutschen Welle allein im Jahr 1999 um 40 Millionen DM zu verringern. 30 Millionen DM genehmigte ihm der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages.
In den nächsten Jahren werden es mehrere 100 Millionen DM sein, die die Deutsche Welle weniger zur Verfügung hat. Dies stellt die Verantwortlichen dort vor enorme Probleme, bis hin zu dem Erfordernis, Personal zu entlassen.
In dieser Situation meldeten sich die ARD-Intendanten und boten spontan ihre Hilfe an, sicherlich nicht ohne Hintergedanken. Im November 1999 befaßte sich auch die Jahreskonferenz der Regierungschefs mit diesem
Zweitens. Die Beteiligung der Länder setzt zunächst einmal eine kompetenzrechtliche Klarstellung voraus, da die Deutsche Welle bisher eindeutig als Bundesangelegenheit verfaßt ist.
Ein Arbeitspapier der Deutschen Welle vom August 1999 stellt klar, daß ein programmlicher Schulterschluß mit Deutschlandfunk, Deutschlandradio und der ARD wünschenswert ist und daß eine entscheidende Voraussetzung für wirksame Einsparungen bei der Deutschen Welle die kostenfreie Rechtenutzung ist, die im Augenblick allerdings nicht gewährleistet ist. Das heißt, die Programme, die von ARD und ZDF produziert und über die Deutsche Welle im Ausland verbreitet werden, führen zu zusätzliche Kosten, da die Autoren oder Produzenten dieser Sendungen natürlich für die weltweite Verbreitung zusätzliche Rechte geltend machen können und diese in der Regel auch vergütet bekommen müssen.
Worin liegen nun unsere Befürchtungen? - Unserer Erfahrung nach sind ARD-Intendanten immer bereit, neue Aufgaben für ihre Anstalten zu suchen und zu akquirieren. Nachdem die Aufgaben übernommen wurden, kommt es bei der nächsten Gebührenrunde garantiert zu der dann sicherlich nicht unberechtigten Forderung nach einem Aufschlag auf die Rundfunkgebühr für diese jetzt übernommene zusätzliche Aufgabe.
Deshalb stellt die CDU zu den laufenden Verhandlungen fest: Für uns bleibt die Deutsche Welle und damit auch die Finanzierung der Deutschen Welle als Teil der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe des Bundes. Die Bundesregierung sollte sich deshalb wohl überlegen, wieviel ihr die Außendarstellung Deutschlands in Zeiten der Globalisierung und der verstärkten internationalen Zusammenarbeit wert ist.
Die Kooperationen zwischen Deutscher Welle und Anstalten der ARD oder dem ZDF gibt es bereits, und sie sind dort sinnvoll, wo es zu vernünftigen Synergieeffekten kommt. Diese können jedoch unterhalb eines Staatsvertrages durch Kooperations- oder Zulieferverträge geregelt werden. Hierzu bedarf es keines Staatsvertrages, der mit den oben geschilderten Auswirkungen von den Gebührenzahlern auch in Sachsen-Anhalt bezahlt werden müßte. In diesem Zusammenhang bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es mit meiner Rede kurz machen, aber zunächst eines zurückweisen. Herr Schomburg, Sie erwecken mit dem Antrag den Eindruck, als wenn es da um irgendwelche konspirativen Verhandlungen gehen würde, die auf Referentenebene geführt werden, zu
merkwürdigen Ergebnissen kommen könnte und die Sache nicht ziemlich klar und durchschaubar und auf einem ordentlichen Weg wäre. Das will ich ganz eindeutig zurückweisen.
Die Ministerpräsidenten haben sich mit der Frage beschäftigt. Das wird natürlich auf Referentenebene vorbereitet, und da mag es auch diese oder jene Idee geben; aber zuständig sind in dieser Angelegenheit die Ministerpräsidenten, und da ist die Sachlage eindeutig. Auch die Ministerpräsidenten sind - sie haben einen entsprechenden Beschluß gefaßt - der Meinung, daß der Auslandsrundfunk, speziell die Deutsche Welle, eine Angelegenheit des Bundes ist.
Zweitens will ich ganz klar sagen: Wir sind auch der Meinung, daß der Bund nicht etwa dabei sparen und darauf schielen kann, daß diese Mindereinnahmen der Deutschen Welle hinten herum bei ARD und ZDF besorgt werden können. Dies ist absolut klar.
Daneben steht die Frage, ob es nicht vernünftig und sinnvoll ist, daß auf diesem Gebiet eine Zusammenarbeit zustande kommt. Dazu ist es erforderlich - so lautet auch der Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz -, daß der Bund sich darüber klar wird, was er nun auf diesem Gebiet will. Er muß ein Konzept vorlegen, und wenn er ein Konzept vorlegt, dann werden wir darüber beraten, ob und inwieweit Kooperationen tatsächlich in Gang gesetzt werden sollten und können. Wenn man weiß, was man in der Zusammenarbeit erreichen will, dann muß man wiederum darüber reden, in welcher rechtlichen Form man das regelt, ob das staatsvertragliche Auswirkungen hat oder ob das auf vertraglicher Ebene gemacht werden kann.
Eines ist jedoch völlig klar - ich will jetzt nicht irgendeine der Möglichkeiten ausschließen -: Ehe der Bund nicht eine klare Konzeption hat, die natürlich auf der Basis einer vernünftigen Finanzierung durch den Bund stehen muß, kann man in dieser Angelegenheit keine Entscheidung treffen. Deswegen warten wir jetzt gespannt darauf, was wir an dieser Stelle erfahren werden. Insofern ist die Landesregierung im Hinblick auf eventuelle Beratungen im Ausschuß gern zu Auskünften bereit, um über den Stand der Dinge zu beraten.
Ich betone aber noch einmal: In solchen Prozessen werden von Referenten gelegentlich viele Sachen gedacht und aufgeschrieben. Die als Beschlüsse zu nehmen wäre wirklich abwegig. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und des hervorragenden Vortrags des Ministerpräsidenten, den ich nur wenig besser gestalten könnte,
verzichte ich auf meinen Redebeitrag. Es ist deutlich geworden, daß wir uns eigentlich einig sind. Vorzeitige Entscheidungen bedeuteten nur, im Kaffeesatz zu rühren. Deshalb bitte ich um Überweisung in den Ausschuß
(Zustimmung bei der SPD - Minister Herr Dr. Püchel: Lutz, so bescheiden bist du doch sonst nicht! - Herr Becker, CDU: Das war ja ver- wegen - nur wenig besser!)
Danke sehr. - Für die DVU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Wiechmann das Wort. Bitte, Frau Wiechmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kühn, so hervorragend fand ich den Beitrag des Herrn Ministerpräsidenten an dieser Stelle nicht. Deswegen möchte ich auch nicht auf meinen Redebeitrag verzichten, sondern meinen Standpunkt doch vortragen, auch wenn die Zeit schon sehr weit fortgeschritten ist. Ich werde mich natürlich beeilen.
Unsere Fraktion unterstützt natürlich den Antrag der CDU-Fraktion, weil wir das für absolut notwendig halten. Wir sehen aber die ausschließliche Bundeskompetenz in der vorbezeichneten Sache noch etwas deutlicher als die CDU-Fraktion. Durch Gesetz dem Bund vorbehalten ist die Ausstrahlung von Rundfunksendungen in das Ausland, die ein Bild von der Bundesrepublik Deutschland vermitteln sollen. Näheres regelt das Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. November 1960.
Die danach errichtete Deutsche Welle soll den Rundfunkteilnehmern im Ausland ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln und ihnen die deutsche Auffassung zu wichtigen Fragen darstellen und erläutern. Der Programmauftrag verbindet außenpolitische Zielsetzungen mit Aufgaben der staatlichen Selbstdarstellung.
Die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß dieses Gesetzes beruht auf Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes. Umstritten ist an der Stelle nur, ob es aus Artikel 87 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 73 Nr. 1 des Grundgesetzes folgt oder ob das Gesetz mangels gesetzgeberischer Zuständigkeit des Bundes verfassungswidrig ist. Die Einordnung der Kompetenz wurde durch das Bundesverfassungsgericht - Band 12; die Seite lasse ich einmal weg - ausdrücklich offengelassen.
Die Aufgaben des ebenfalls durch das Gesetz vom 29. November 1960 zur Veranstaltung von Rundfunksendungen für Deutschland und das europäische Ausland errichteten Deutschlandfunks sind zum 31. Dezember 1993 beendet worden. Rechte und Pflichten des Deutschlandfunkes sind aufgrund des Hörfunküberleitungsstaatsvertrages von 1993 zwischen dem Bund und den Ländern auf das von den Ländern errichtete Deutschlandradio übergegangen, das bundesweit Hörfunkprogramme veranstalten soll.
Grenzüberschreitende Hörfunksendungen von Landesrundfunkanstalten sind aber dabei nicht ausgeschlossen. Allein der Umstand, daß derartige Sendungen in den Hoheitsbereich fremder Staaten eindringen, unterwirft sie noch nicht der Zuständigkeit des Bundes gemäß Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes. Für die Kompetenzverteilung ist nicht die Empfangbarkeit des Programms im Ausland maßgeblich, sondern die den
Programminhalten innewohnende Zweckbestimmung, die durch den Programmauftrag und das intendierte Sendegebiet definiert ist.
Meine Damen und Herren! Den Ländern ist es nach Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes jedoch verwehrt, die Programme ihrer Rundfunkanstalten als Mittel einer dem Bund vorbehaltenen Außenpolitik einzusetzen. Auslandssendungen der Länder zur gemeinsamen Traditionspflege im Alpenraum fallen nicht darunter. Aber von Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes auch nicht erfaßt werden zum Beispiel Rundfunksendungen für ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, die primär den Aufenthalt im Bundesgebiet erleichtern sollen.
Um die letzteren Gegebenheiten geht es aber nicht; denn die Intendanten von ARD und ZDF haben aufgrund der aktuellen finanziellen Probleme bei der Deutschen Welle angeboten, sich an der Programmerstellung für den Auslandsrundfunk zu beteiligen. Diese Beteiligung greift in die ausschließliche Kompetenz des Bundes zum Betrieb der Deutschen Welle ein.
Wer aber die ausschließliche Bundeskompetenz für einen Teilbereich besitzt, hat auch die finanziellen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Kompetenz zu schaffen. Und das sind nicht etwa die Länder, sondern das ist ausschließlich der Bund. Während die sinnvollen Kooperationsmöglichkeiten, wie es in Ihrem Antrag genannt ist, zwischen der Deutschen Welle und ARD und ZDF genutzt werden können und sollten, sprechen gegen das Vorhaben der Landesregierung bezüglich einer staatsvertraglichen Regelung die ausschließlich dem Bund obliegenden finanziellen Lasten.
Dem Antrag der Fraktion der CDU ist nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten hinsichtlich der Kompetenzverteilung zuzustimmen, sondern auch um eine drohende Verlagerung der Finanzlast des Bundes auf die Länder abzuwehren. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr. - Den Standpunkt der PDS-Fraktion trägt jetzt der Abgeordnete Herr Gärtner vor. Bitte, Herr Gärtner.
Meine Damen und Herren! Ich bin etwas irritiert, daß eine Ausschußüberweisung beantragt wird. Wir könnten uns vorstellen, dem SPD-Antrag in direkter Abstimmung zu folgen. Das vielleicht als Angebot. Ich glaube, daß wir uns die Debatte im Ausschuß, auch angesichts der Zuständigkeit, ersparen können.
Die Debatte über die Zukunft der Deutschen Welle ist längst überfällig und ist nunmehr auf der Bundesebene vollständig im Gange. Da der Sender sich in der Zuständigkeit des Bundes befindet, haben wir als Landtag relativ wenig Einflußmöglichkeiten.
Ich denke, daß es falsch wäre und daß es falsch ist, die Diskussion nur anhand von Zahlen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen. Entscheidend ist, daß eine Debatte zu einer neuen Konzeption zu den Zielen und Grundsätzen eines deutschen Auslandsrundfunks entfacht wird. Das genau sieht der Punkt 2 des SPDAntrages vor.
Aus diesem Grund stellt sich für uns das vom Intendanten der Deutsche Welle Dieter Weirich vorgeschlagene Sparprogramm als ziemlich schwachbrüstig dar. Ich unterstütze deshalb den von meiner Kollegin Angela Marquardt im Deutschen Bundestag unterbreiteten Vorschlag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission zu dieser Problematik. Denn wichtig ist, daß wir, bevor über Geld gestritten wird, über die Aufgaben der Deutschen Welle verhandeln. Als Resultat könnte - das ist allerdings nur meine eigene Position - auch die Einstellung des TVBereichs stehen.
Ich kann mir vorstellen, daß weltweit per Satellit ein Programm ausgestrahlt wird, das aus einem Programm-Mix von ARD, ZDF und Phönix besteht. Dabei ist darauf zu achten, daß Sendungen, die aus übertragungsrechtlichen Gründen nicht international gesendet werden dürfen, und Werbeblöcke ausgespart werden. Es ist zu prüfen, ob bestimmte Sendungen auf dem zweiten Kanalton in englisch ausgestrahlt oder per Untertitel ergänzt werden können.
Das ist ein Vorschlag unter vielen. Er ist bei uns in der PDS umstritten. Dazu gibt es auch Debatten. Insbesondere unter dem Aspekt der Arbeitsplätze gibt es unterschiedliche Positionen.
Lassen Sie uns also über künftige Aufgaben des Auslandsfernsehens diskutieren. Ich denke, das findet auf anderen Ebenen statt. Der CDU-Antrag sieht das meines Erachtens in dieser Form nicht vor. Deshalb stimmen wir - wenn das hier gewollt ist - dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu. - Vielen Dank.
Herr Gärtner, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Kühn zu beantworten? - Bitte, Herr Kühn.