Die unverzügliche Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist auch deshalb dringlich, weil nicht nur die Anzahl der zu behandelnden Patienten wächst die Ursachen dafür sind mannigfaltig -, sondern weil sich kranke Menschen sonst wieder Scharlatanen und
Geistheilern zuwenden, obgleich sie dort teilweise finanziell ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse und das auch noch geduldig hinnehmen.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erwartet besonders von der kurzfristigen Anhörung weitere Argumente für die schnellstmögliche Novellierung. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr. - Die Debatte wird beendet durch den Beitrag des Abgeordneten Herrn Nehler. Bitte, Herr Dr. Nehler, Sie haben das Wort.
Bei der durchgängigen Zustimmung zu unserem Antrag und vor allem der Zustimmung zu der vorgeschlagenen Problemlösung - obwohl wir es nicht lösen können wollte ich eigentlich auf einen weiteren Redebeitrag verzichten. In Anbetracht der Zeit, denke ich, Herr Professor Böhmer, müssen wir auch den Disput nicht weiter führen.
Der ist hinlänglich bekannt, vor allem die unterschiedlichen Positionen unserer Fraktionen zu einer zukunftsfähigen Gesundheitspolitik. Ich vermisse bei Ihnen immer wieder, daß Sie uns wirklich einmal erläutern, wie die CDU das Problem insgesamt lösen will.
Die Gesundheit insgesamt kann nicht unendlich viel teurer werden. Wir können aber auch den Patienten nicht unendlich weiter mit Zuzahlungen belasten. Diesbezüglich haben wir eine gewisse Grenze erreicht. Aber diesen Disput können wir auch im Ausschuß fortführen.
Ein paar Worte meinerseits zu dem Budget. Die CDU war es letztlich, die in der jetzt vollzogenen Gesundheitsreform die Globalbudgets vom Tisch gefegt hat und nun wieder Sektoralbudgets durchsetzt.
Wir haben immer wieder gesagt, daß wir gerade im Rahmen von Globalbudgets viel mehr Beweglichkeit zwischen den einzelnen Honorarbereichen sehen. Das wäre eine Lösung gewesen; denn Sie werden es nicht leugnen: Es gibt genug Ärztegruppen, die unter dem Honorarverteilungsmaßstab sehr großzügig wegkommen. Dabei gibt es Möglichkeiten der Umschichtung.
Leider haben wir das mit dem nicht eingeführten Globalbudget ein Stück weit verpaßt, aber es ist noch nicht aller Tage Abend. - Ich bedanke mich und bitte nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Es wurde mehrfach die Bitte geäußert, dem Antrag direkt zuzustimmen. Es wurde auch keine Überweisung beantragt, so daß wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 3/2555 kommen. Wer sich diesem Antrag anschließt und ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 20 abgeschlossen.
Es ist keine Debatte vorgesehen. Einbringerin ist Frau Abgeordnete Wernicke. Bitte sehr, Frau Wernicke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden sich sicher alle noch an den 26. Dezember des letzten Jahres erinnern, nicht wegen des Weihnachtsfeiertages, sondern weil wir die Orkanschäden im Fernsehen live sehen konnten. Die Folge des Orkans waren gewaltige Verwüstungen der Umwelt. Sogar Todesfälle waren zu beklagen.
Insbesondere der Wald in Frankreich und Baden-Württemberg wurde betroffen. Allein in Baden-Württemberg wurden nach ersten Schätzungen 25 Millionen Festmeter Holz Opfer dieses Orkans. In all den betroffenen Gebieten rechnet man mit insgesamt 150 Millionen Festmetern geschädigtem Holz. Dies übersteigt den Sturmholzanfall nach den Orkanen von 1990 um mehr als 10 Millionen Festmeter.
Vergleicht man die Verteilung der Schäden auf die Waldbesitzarten, so stellt man fest, daß der Körperschaftswald mit 11,5 Millionen Festmetern am stärksten betroffen ist, während der Staatswald mit 9 Millionen und der Privatwald mit 4,5 Millionen Festmetern rechnen muß. Der Bruchholzanteil über alle Holzarten beträgt etwa 10 bis 20 %, und es steht fest, daß im Vergleich zum Jahr 1990 mehr Laubholz betroffen ist.
Die Forstämter gehen davon aus, daß landesweit etwa 30 000 bis 40 000 ha Kahlflächen entstanden sind und sich allein in Baden-Württemberg ein Vermögensschaden von ca. 1,5 Milliarden DM ergibt.
Meine Damen und Herren! Sie kennen alle die schwierige wirtschaftliche Situation der Forstbetriebe innerhalb Deutschlands. Daher ist es um so notwendiger, daß die Bundesregierung den betroffenen Waldbesitzern im Rahmen des Forstschädenausgleichsgesetzes Hilfestellung leistet. Dies ermöglicht steuerliche Erleichterungen für geschädigte Waldbesitzer und Einschlagsbeschränkungen für nicht betroffene Gebiete, um den Holzmarkt zu stabilisieren.
Weiterhin ist nach unseren Informationen eine Reihe zusätzlicher Hilfsmaßnahmen vorgesehen. Ich will sie nicht alle aufzählen, aber einige wären zu nennen, wie die Errichtung von Naßlagerplätzen, vergünstigte Transportkapazitäten, Bereitstellung von zusätzlichen Finanzhilfen durch die EU und staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des Holzmarktes. Ich denke, das sind alles Maßnahmen, die wir unterstützen können, damit keine langfristigen Umweltschäden bleiben und die Waldbauern nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.
Meine Damen und Herren! Auch Sachsen-Anhalt sollte, ähnlich wie die Länder Thüringen und Sachsen, Solidarität zeigen und dem Beispiel dieser beiden Länder folgen und auf unbürokratischem Weg bei der Aufarbeitung der gewaltigen Mengen an Sturm- und Bruchholz mithelfen. Dies könnte durch die Bereitstellung von Transporttechnik und von Facharbeitern ermöglicht wer
den. Wir erinnern uns sicher alle noch an die Demonstration der Mitarbeiter der Landesforstverwaltung vor unserem Hause, weil die Landesregierung angekündigt hatte, einen Personalüberhang von etwa 600 Waldarbeitern abzubauen, wie auch immer.
Mit unserem Antrag bestünde die Möglichkeit, nach einem Weg zu suchen, vorübergehend zumindest Überkapazitäten von Waldarbeitern auszugleichen. Mittlerweile war nachzulesen, daß die IG BAU diese Intention ebenso sieht und sie unterstützt.
Gleichzeitig kommt hinzu, daß mit der Reduzierung des Holzeinschlages, bedingt durch die angekündigte Holzschlagverordnung auf der Grundlage des Forstschädenausgleichsgesetzes, die Landesregierung verpflichtet wird, den Holzeinschlag in diesem Jahr entsprechend zu reduzieren - eine aus unserer Sicht sinnvolle und notwendige marktwirtschaftliche Maßnahme zur Stabilisierung des Holzmarktes.
Dies wiederum wird zu einem Einnahmenverlust bei der Landesregierung führen. Denn es ist an sich logisch, daß die hohen Erlöse, die im Haushalt 2000 geplant sind, beim Holzeinschlag nicht zu erreichen sind. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums soll sich die Folgelast, wenn man es einmal so bezeichnen möchte, unter anderem bedingt durch die Reduzierung des Holzeinschlages, auf bis zu 20 Millionen DM belaufen.
Meine Damen und Herren! Aus Zeitungsberichten wissen wir mittlerweile, daß sich nicht nur die IG BAU, sondern auch die Landesregierung öffentlich dazu bekannt hat, Hilfe zu leisten. Unser Antrag soll dieses Vorhaben im Interesse der Beschäftigung der Waldarbeiter, aber auch im Interesse der Stabilisierung des Holzmarktes unterstützen, und wir bitten um Zustimmung.
Danke sehr. - Für die Landesregierung hat Minister Herr Keller um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz für die Landesregierung Stellung nehmen, Frau Wernicke, und sagen, daß es eigentlich Ihres Antrages nicht bedurft hätte.
Denn ich habe unmittelbar Anfang Januar über die Forstverwaltung dem Land Baden-Württemberg Hilfestellung des Landes angeboten. Ich habe anläßlich des Gespräches, welches ich in der Folge der Demonstration am 10. Januar mit der IG BAU zur Waldarbeiterproblematik geführt habe, gerade das als ersten Punkt angesprochen, um sicherzustellen, daß wir gemeinsam Hilfestellung leisten können.
Insofern habe ich nichts gegen diesen Antrag. Ich wollte nur sagen, wir haben bereits gehandelt. Das ist der erste Punkt.
Die Folgen, die sich in Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes ergeben, werden wir sicherlich gemeinsam analysieren müssen. Ich bin natürlich auch bereit, den zuständigen Ausschüssen im Landtag unverzüglich zu berichten, wenn wir absehen können, was auf uns zukommt.
Infolgedessen kann ich diesem Antrag nur zustimmen und sagen, er wäre nicht nötig gewesen. - Herzlichen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wie gesagt, es war keine Debatte vorgesehen. Wünscht trotzdem einer der Abgeordneten das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 3/2557. Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Dann ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 21 abgearbeitet.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Schomburg. Nach Herrn Schomburg spricht der Ministerpräsident; danach folgt eine Fünfminutendebatte. Bitte, Herr Schomburg, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, es schnell zu machen. - Die Deutsche Welle hat vom Gesetzgeber den Auftrag bekommen, ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland in deutscher Sprache und in Fremdsprachen zu vermitteln. Dazu wurde die Deutsche Welle bisher über den Bundeshaushalt über eine Fehlbedarfsfinanzierung finanziert.
Nun kam im September 1998 die Bundestagswahl und in ihrem Gefolge der Staatsminister Naumann als Quasi-Bundeskulturminister in das Kanzleramt. Bei seiner Amtsübernahme fand er jedoch in den Kassen der Kulturbereiche kein zusätzliches Geld vor. Auch der damalige Finanzminister Lafontaine zeigte sich hart-leibig gegenüber seinen kulturpolitischen Begehrlichkeiten.
Um gestalten zu können, braucht man Geld. Woher also kann ein „Bundeskulturminister“ Geld bekommen? Er nahm sich die Kulturarbeit der Vertriebenen nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes vor, und er fand, daß die Deutsche Welle entschieden zu viel Geld hat. Ursprünglich plante er, die Mittel der Deutschen Welle allein im Jahr 1999 um 40 Millionen DM zu verringern. 30 Millionen DM genehmigte ihm der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages.