Das ist eine wesentliche Frage der Medienbildungskompetenz. Damit einher geht der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, und zwar dass wir auch in der Pflicht sind,
den Lehrerinnen und Lehrern Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten. Wir tun das bereits. Es gibt seit dem letzten Schuljahr die ersten Seminare, mit denen wir Lehrerinnen und Lehrer dafür begeistern wollen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Im Moment sind es eher die Lehrerinnen und Lehrer, die ohnehin schon an dem Thema interessiert sind und sich gezielt weiterbilden wollen.
Wir müssen aber auch dazu kommen, dass man diese neuen Entwicklungen, gegen die man sich nicht stemmen kann, weil es nichts bringt, ganz selbstverständlich aufnimmt und sich als Lehrkraft aber auch fragt: Was bedeutet das für meinen Unterricht? Wir sind in der Pflicht, diese Angebote vorzuhalten, sollten aber die Lehrerinnen und Lehrer auch ermuntern, diese Angebote anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister, ich war so frei und habe mir mal so ein paar Lernmodule angeschaut: Werken, das Thema Energie und Zukunft, Gemeinschaftskunde, Klima. Dort werden die erneuerbaren Energien mit sehr schönen bunten, farbigen Bildern dargestellt. Geht es um die Fossilen, dann sind das alles dunkle Bilder, auch beim Tagebau. Was mir so ein bisschen fehlt, sind Bilder zum Lithiumabbau, Kobalt etc., das heißt, dass man das in der gesamten Breite darstellt, auch Vor- und Nachteile gegeneinander abwägt. Es werden dort auch Fridays for Future und der Klimastreiktag sehr positiv dargestellt. Wir alle wissen um die Diskussion letzte Woche in Leipzig.
Wie wird den Schülern vermittelt – gerade auch vor dem Hintergrund des Selbstlernens –, dass dort auch eine kontroverse Diskussion stattfindet und ermöglicht wird? Denn das Lernmaterial, das ich gesehen habe, ermöglicht eine kontroverse Diskussion meines Erachtens nicht.
Erstens, Sie haben mir etwas voraus, weil ich mir das Modul selbst nicht angeschaut habe. Ich habe mir ein Modul in Bereich Physik angesehen, bei dem ich aus meiner rudimentären Erinnerung als Physik-Leistungskursler heraus – aber das liegt ja nun schon etwas länger zurück – weniger Probleme hatte. Man muss ganz klipp und klar sagen: Diese Selbstlernmodule oder Lernmodule sind immer mithilfe von Fachberaterinnen und Fachberatern erarbeitet worden und orientieren sich streng am sächsischen Lehrplan. Das sind – weil der eine oder andere nachgefragt hatte – keine eingekauften Produkte, sondern das sind gezielt für den sächsischen Lehrplan konzipierte Produkte, sodass wir auch sicherstellen können, dass das, was im sächsischen Lehrplan enthalten ist, auch in diesen Produkten beinhaltet ist.
Nun kann man sich darüber streiten, ob das eine dem einen mehr oder das andere dem anderen weniger gefällt. Gerade, wenn wir über Fridays for Future sprechen, ist es das Ziel,
die Schülerinnen und Schüler für diesen Bereich zu sensibilisieren, damit eine Diskursfähigkeit da ist, sprich: dass man sich mit den Anliegen auseinandersetzt und diese gegebenenfalls auch kritisch beleuchtet. Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, sich selbst eine Meinung dazu zu bilden.
Alles, was diesem Ziel dient, unterstütze ich. Es wird problematisch, wenn eine einseitige Parteinahme stattfindet, wenn diese Diskursfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sollte das hier konkret der Fall sein – wir werden uns das sicherlich noch einmal anschauen –, müssen wir darüber reden. Ich gehe aber davon aus, dass das in dem Falle nicht gegeben ist, weil unsere Fachleute aus dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul, und auch aus den Schulen dort entsprechend drübergesessen haben. Wenn Sie es konkreter haben, dann schicken Sie uns es.
Mir ist wichtig, dass diese Module die Möglichkeit geben, sich mit allen Themen auseinanderzusetzen; wie gesagt unter dem Oberbegriff der Diskursfähigkeit, wenn es um gesellschaftspolitische Themen geht. Was man bei diesen Modulen immer noch deutlich sagen muss: Sie ersetzen – das habe ich vorhin schon ausgeführt – den Lehrer nicht, sondern ein Lehrer ist notwendig, um vor- und nachzubereiten und um bei sich daraus ergebenden Fragen – wenn jemand sagt, ich bin mit der Darstellung nicht einverstanden – diese mit einer Lehrkraft zu besprechen. Diese Absprache ersetzt ein solches Selbstlernmodul selbstverständlich nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. Noch einmal vielen Dank, Herr Staatsminister. Mit Blick auf die Uhr würde ich gern noch zu einem anderen Thema schwenken, weil ich nicht weiß, ob wir in eine dritte Runde kommen.
Für uns ist das eher ein brisantes Thema. Es geht um den Erlass zur geschlechtergerechten Sprache, der Anfang der Sommerferien bekannt geworden ist. Sie können sich sicherlich daran erinnern, dass wir darüber auch im Hohen Hause diskutiert haben und wir als Fraktion diese Empfehlung, die vor einigen Jahren veröffentlicht wurde, eher nicht so gut fanden. Das können Sie sich vorstellen. Aber wir konnten damit irgendwie leben. Jetzt ist dieser Erlass herausgekommen, der unserer Meinung nach eine relativ starke Verschärfung dessen ist, was vorher in der Empfehlung gestanden hat, und zwar explizit im Hinblick darauf, was die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner an den Schulen betrifft, die bestimmte Angebote gewährleisten. Da wird gesagt, dass man sich vertraglich binden muss.
Meine erste Frage ist: Warum gibt es diese krasse Verschärfung? Die Zweite ist: Ist es sicher – wir haben darüber diskutiert –, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, einen solchen Erlass an die Schulen zu geben? Das würde mich interessieren.
Ich bin bei dem Thema immer wieder überrascht. Im parlamentarischen Bereich erwarte ich die Diskussion darüber. In der Öffentlichkeit finde ich manchmal die Vehemenz, die damit verbunden ist, schon überraschend. Aber gut, sei es drum.
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es eine Verschärfung gibt, wie Sie es darstellen. Ich halte es eher für eine konsequente Fortschreibung dessen, was wir vor zwei Jahren für die sächsischen Schulen und das, was dort gelten soll, klargestellt haben. Wir haben sehr deutlich gemacht – und das will ich an der Stelle noch einmal betonen –, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung insbesondere für Schulen gelten. Wir haben in unserem Erlass damals und auch heute deutlich gemacht, dass es insbesondere die Schriftsprache betrifft.
Wir haben gerade in den letzten beiden Jahren festgestellt, dass wir an vielen Stellen immer noch Wildwuchs durch verschiedenste Schreibweisen haben. Sie wissen, wie viele unterschiedliche Varianten – je nachdem, welches Sonderzeichen man als erstes auf der Tastatur findet, so kommt es mir bisweilen vor – vorherrschen. Wir haben gesagt: Wir wollen eine Vereinheitlichung.
Da wir gesagt haben, es gelten die Regeln, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung empfohlen werden, gilt das natürlich auch für die Partner und Partnerinnen des Kultusministeriums, mit denen wir zusammenarbeiten, um dort auch Einheitlichkeit zu gewährleisten. Das ist im Prinzip der Kern des Ganzen.
Das, was einige darin sehen wollen, dass wir möglicherweise bestimmte Partner herausnehmen wollen, ist nicht der Fall. Wir sind sehr interessiert daran, Partnerschaften dort fortzuführen, wo sie eine gute Arbeit gezeigt haben. Aber wir erwarten schon, dass die Regeln, denen wir uns alle gemeinsam unterwerfen, in dem Bereich gelten. Nichts weiter haben wir dort festgeschrieben. Wie gesagt: Das gilt vor allem für die Schriftsprache.
Vielen Dank. Lieber Herr Kultusminister, von mir noch einmal eine Frage zum digitalen Bereich. Wir haben schon viel über die Module gehört. Das Ganze steht und fällt in der Schule mit den Lehrkräften, die das am Ende umsetzen müssen.
Mich interessiert: Gibt es dort genügend Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte, die im System sind? Werden die Schulleitungen verstärkt unterstützt, wenn es darum geht, dass sich die eine oder andere Lehrkraft weigert oder etwas schwerer tut? – Danke.
Es bleibt eine große Herausforderung, diese Fortbildungen einerseits ausreichend und auf der Höhe der Zeit anzubieten,
aber andererseits Lehrerinnen und Lehrer dafür zu gewinnen, dass sie diese Fortbildungen in Angriff nehmen. Gerade in Zeiten angespannter Unterrichtsabsicherungen kommt oft das Argument: Du, ich brauche dich jetzt mehr im Unterricht, als dass du auf die Fortbildung gehst. Hierbei müssen wir ein gutes Miteinander entwickeln.
Ganz grundsätzlich will ich betonen, dass der § 40 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes eine regelmäßige Fortbildung verpflichtend festschreibt. Aber wir haben kein System, mit dem wir einen Fortbildungsnachweis fordern, wie das bei Fachanwälten oder Ähnlichem der Fall ist. Das halte ich aus meiner Sicht auch nicht für notwendig. Aber die klare Aufforderung an Lehrerinnen und Lehrer, sich fortzubilden, ist im Schulgesetz beinhaltet.
Wir versuchen eine dreischrittige Variante. Wir bieten weiterhin eine Präsenzfortbildung an. Wir setzen in dem Bereich aber auch verstärkt auf Online-Fortbildungen, auch auf solche Formate, die nicht zwingend zu einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Zeit stattfinden, sondern bei denen die Möglichkeit besteht, zu einer beliebigen Zeit – „on demand“ würde man dazu sagen – diese Fortbildungsangebote wahrzunehmen, sich das selbst anzueignen und dann in dem Thema fitter zu sein, als man es davor gewesen ist.
Der dritte Schritt – da nehme ich bei den Schulen wahr, dass sie das verstärkt in Angriff nehmen – ist, über das Qualitätsbudget gezielt Fortbildner an die Schule zu holen, damit sich das Kollegium gemeinsam in einer Sache, zum Beispiel bei der Digitalisierung oder den Selbstlernmodulen, gemeinsam fortbildet. Das hat den großen Vorteil, dass man als Kollegium feststellen kann: Was sind unsere Vorbehalte? Gibt es Kollegen, die da größere Schwierigkeiten haben? Was können wir vielleicht als Kollegium tun, damit alle diesen Bereich beherrschen?
Ich finde es deshalb sehr wichtig, diesen Bereich weiter auszubauen. Wir sollten darauf achten, in Zukunft diese Qualitätsbudgets möglichst hoch anzusetzen, weil es eine nachhaltige Wirkung für die gesamte Schulgemeinschaft zeigt, wenn sich ein Lehrerkollegium gemeinsam fortbildet.
Vielen Dank. Ich bleibe auch beim Thema Digitalisierung. Das Stichwort ist vorhin schon gefallen: digitale Klassenbücher. Einige Schulleitungen und Schulträger haben sehr früh damit angefangen, sich eine eigene Lösung zu suchen. Viel cooler wäre es natürlich, das sachsenweit einheitlich zu haben, um nicht nur bei Schülerwechseln, sondern auch bei Lehrerwechseln – wir haben ja eine ganze Reihe von Abordnungen an andere Schulen – das Importieren und Exportieren zu ermöglichen.
Deshalb ist meine Frage: Welche Fortschritte sind beim Stichwort digitale Klassenbuchangebote zu verzeichnen?
Zahlen stammen vom September 2022. Dort haben bei den befragten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen 18 % entsprechende Software genutzt. Das klingt nach relativ wenig, das ist es auch noch.
In der Zwischenzeit habe ich in Diskussionen wahrgenommen, dass gerade im letzten Schuljahr, auch jetzt über die Sommerferien, viele Schulen gesagt haben, dass sie sich auf den Weg und kundig machen und damit starten werden. Insofern müssen wir schauen, wenn wir die neuen Zahlen bekommen, inwieweit das nach oben gegangen ist.
Es gehört – das hatte ich vorhin ausgeführt – zur Kultur der Digitalisierung dazu, dass wir solche Verwaltungsdinge anbieten, die für Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für die Eltern entlastend sind.
Wir hoffen sehr darauf, dass es, wenn wir einen zentralen Zugang schaffen, noch einen Schub gibt und sich deutlich mehr Schulen digitalen Klassen- und Notenbüchern öffnen. Das ist für das Jahr 2024 mit dem System VIDIS angedacht, das wir deutschlandweit konzipieren und bei dem es einheitliche Zugänge gibt, und zwar unabhängig davon, welche Programme man nutzt.
Ich halte es in Zukunft für eine Selbstverständlichkeit, dass es solche digitalen Klassenbücher an den Schulen gibt. Wir sind gehalten, in den nächsten zwei bis drei Jahren dafür zu sorgen, das möglichst flächendeckend einzusetzen.
Bei den genannten 18 % sind vor allem die weiterführenden Schulen enthalten, Gymnasien, aber auch Oberschulen. Die Grundschulen sind eher zurückhaltender gewesen. Sie stellen aber einen Großteil unserer Schulen. Doch auch dort wird es in Zukunft dazugehören.
Vielen Dank. Nun eröffnen wir die dritte Fragerunde. Kollegin Firmenich an Mikrofon 5 für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Danke schön. Herr Staatsminister, wir haben jetzt schon viel über die Anstrengungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung gehört. Mich interessiert, wie Sie Folgendes einschätzen: Wie gut vorbereitet kommen unsere Lehramtsabsolventen von den Universitäten? Es ist zwar keine originäre Zuständigkeit des SMK, das weiß ich. Aber Sie bekommen die Absolventen dann in der zweiten Phase der Lehramtsausbildung von den Universitäten. Wie ist da Ihre Erfahrung, Ihr Eindruck?
Frau Abgeordnete, ich kann es mir leider nicht leichtmachen und auf den Kollegen Gemkow verweisen, weil wir für die Inhalte des Studiums als Kultusministerium selbst verantwortlich sind. Wir definieren, was dort gelehrt werden muss.
Ich will ganz allgemein den Hochschulen, den die Lehrer ausbildenden Universitäten zubilligen, dass sie mit viel Akribie diesen Bereich beackern und bearbeiten und beachtliche Erfolge vorweisen können. Wir sind aber – das will ich ganz generell sagen – mittlerweile in einer sehr schwierigen Situation, was das Lehramtsstudium betrifft.
Die Erwartungen, die an dieses Lehramtsstudium gerichtet werden, steigen immer weiter. Neben der Fachlichkeit in zwei Fächern ist es die Bildungswissenschaft, die Pädagogik, die abverlangt wird. Wir haben die großen Megatrends. Die Digitalisierung ist einer davon.
Das zweite Thema, das wir vorhin in der Debatte gestreift haben, ist die Inklusion. Wir haben das Thema Integration, wir haben die Bildung über die nachhaltige Entwicklung und die politische Bildung. Dann haben wir die Problematik, die sich bei uns in den Assistenzsystemen niederschlägt: die größere Heterogenität in der Schülerschaft. Das alles sollen Lehrer im Studium vermittelt bekommen. Dazu kommt die durchaus bekannte Forderung – Stichwort duales Studium –, nach Möglichkeit mehr Praxisanteile zu bieten.
Ich fürchte, wir kommen irgendwann an einen Kipppunkt, nach dem wir das alles nicht mehr in diesen fünf Jahren Regelstudienzeit unterbekommen. Deshalb ist es wichtig zu schauen: Was kann an Grundlagen im universitären Studium gelegt werden? Wie können wir die Anschlussfähigkeit zur zweiten Phase besser sicherstellen, damit wir in unseren Ausbildungsstätten Themen ganz gezielt nachschulen? Wo geben wir dem jungen Lehrer oder der jungen Lehrerin gezielte Fortbildungen – gerade für die ersten ein bis zwei Jahre des Berufslebens – an die Hand, durch die sie mit diesem System besser vertraut gemacht werden? Ja, ich glaube, da haben die Universitäten schon ganz ordentlich zugelegt. Sie sind immer gehalten, aktuell zu bleiben, was nicht ganz leicht ist – Stichwort: ChatGPT.
Doch zu erwarten – so habe ich Sie aber auch nicht verstanden –, dass wir alles in das Lehramtsstudium hineinpacken, und dann kommt nach Möglichkeit ein „vollständiger“ Lehrer heraus, das ist – wir wissen es beide – nicht realistisch.
Wir müssen verschiedene Möglichkeiten zu einer berufsbegleitenden Weiterbildung finden, die dazu verhilft, dass Lehrerinnen und Lehrer das Thema in ihrem schulischen Alltag ganz selbstverständlich anwenden können.